ARbeitlosigkeit

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  1. Avatar von viktor
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    Standard ARbeitlosigkeit

    Wenn jemand arbeitslos wird, welche Versicherungen (LV, KK, Zusatz-, Unfall, Erwerbunfähigkeit- Haftpflicht-, Auto-, Rechtschutz-,.... ) werden beitragsfrei gestellt bzw. beitragsfreigestellt werden können ?

    Was muß man dabei beachten, damit kein verlust, lücke, oder gar schaden entsteht ?

  2. Avatar von titan1981
    titan1981 ist gerade online

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    Standard AW: ARbeitlosigkeit

    Viktor du und deine Fragen…..

    was steht denn in den Bedingungen? Was wurde abgeschlossen? Mit oder ohne…. Automatisch eher unwahrscheinlich.

    manchmal würde Bedingungen lesen helfen…

  3. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: ARbeitlosigkeit

    Es gute Versicherung die eine Arbeitslosigkeit bis 12 Monate mit anbieten!

    Dass diese Versicherung zu meist nur über Makler vermittelt werden, liegt an dem hohen Beratungslevel.

    Kommen diese Versicherungen aus dem Internet ist dies zwar nett und billig, erweisen sich aber wegen der Billigkeit diese Zusatzbausteine nicht auf!

    Bei denen ist ein "platzen" Geschäftsvoraussetzung, zwecks Neuabschluss.

    Leider wird dir kein Makler halfen können, weil keiner für lau arbeitet und dann dafür haften will!

    Merke: "Wer selbst abschließt, muss sich selbst behelfen!" Auch, wenn die Folgen in einem wirtschaftlichen Totalschaden endet.

    Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen Versicherer, wegen den Folgen und Möglichkeiten.

    Grundsätzlich würde ich, bei einer Freistellung davon ausgehen, dass keine Leistung im Schadensfall erbracht werden.

    So wie es sich darstellt dürfte es sich um ein Generali Korb über DVAG, oder einer nämlichen Truppe ihndeuten.

    bruno68

  4. Avatar von viktor
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    Standard AW: ARbeitlosigkeit

    war auf beitragsfreie WEITERversicherung im falle einer arbeitslosigkeit bei einer UNFALL-versicherung gestoßen, deshalb die frage: bei welchen noch gibt / möglich ?
    versicherungen sind doch wichtig, zum teil essentiel.
    Bei Anspar-Versicherungen zB LV wird vermutlich nicht weiterversichert, sondern nur gestundet, aber ohne versicherungsleistung.

  5. Avatar von utopus
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    Standard AW: ARbeitlosigkeit

    Geht es um reine Arbeitslosigkeit oder um Erwerbsunfähigkeit?
    Im Fall von ALG1 bekommt man ja in der Regel entsprechendes ALG vom Arbeitsamt - bei ALG2 vom Jobcenter.
    Und wenn man Versicherungen beitragsfrei stellt, kann man in der Regel auch keine Leistungen für die Zeit erwarten.
    Bei LV gibt es Risiko-LV und Kapital-LV.
    Ohne Versicherungsschutz darf man definitiv kein Auto fahren - und bei einer Haftpflicht würde ich mir das auch sehr gut überlegen ... KK wird teilweise auch vom Amt weiter gezahlt - natürlich keine privaten-KK-Zusatzversicherungen ...

  6. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: ARbeitlosigkeit

    Hallo Viktor Sie schreiben viel. aber nicht genau.

    Etliche Versicherungen haben wie gesagt eine beitragsfreie Weiterversicherung, aber das entscheidende ist, es ist nicht grundsätzlich vorhanden.
    Da muss man jede einzelne Versicherung anschauen, um festzustellen, ob sie eine beitragsfreie Weiterversicherung jetzt beinhaltet. Pauschal davon auszugehen, ist ein großer Irrtum.

    Die Kosten einer Versicherung hängt auch vom Beruf, Raucher/ Nichtraucher, Lebensalter und von verfügbarem Geld ab.

    Allerdings scheint die Auswahl eher einen Vermittler getroffen zu haben, statt an ihren Bedarf.

    Denn Almosen, die im Fall des Falles nur den Anspruch auf Hartz IV mindern, sind völlig daneben. Eine Versicherung muss so leisten, dass man ohne Hartz IV auskommt!

    Erfüllt eine Versicherung nicht diese Voraussetzung nicht, ist dies wirkungs- und nutzlos.

    Bei Sparvorgängen kann es auch ein Zusatzbaustein geben, die leisten, wenn man Arbeitslos wird, ab hier gilt auch nicht bei jeder.

    bruno68

  7. Avatar von viktor
    viktor ist offline
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    Standard AW: ARbeitlosigkeit

    es handelt sich um ALG 1. Und die private Unfallversicherung, die bei Arbeitslosigkeit beitragsfrei trotzdem versichert wird.
    "großzügig", da Unfall eher selten passiert ? zudem kann als krankheitfall deklariert werden.