Zu viel Geld auf Girokonto. Wie finden wir eine gute Anlageberatung?

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  1. Avatar von florin
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    Standard Zu viel Geld auf Girokonto. Wie finden wir eine gute Anlageberatung?

    Hallo zusammen,

    meine Frau (36) und ich (40) sind ziemlich unerfahren was Geldanlage angeht. Wir wissen zwar, dass wir unser Erspartes (ca. 200k) vom Tagesgeld- und Girokonto hin zu ETF und Sparplänen bewegen sollten, haben dabei aber absolut keine Strategie. Mit Begriffen wie MCSI-World, Roboadvisor, Thesaurierende Ausschüttung, etc. können wir zwar was anfangen, habe aber keine Praxiserfahrung. Die Bücher/Podcasts/Youtube-Channels die als "Einstieg" für die ETF-Anlage empfohlen werden, sind uns alle zu umfangreich und verwirren mehr als sie bringen. Aus Angst etwas Falsches zu machen, machen wir gar nichts.

    Wie erwähnt fehlt uns auch die Strategie für eine Anlage/Altersvorsorge. Immobilieneigentum haben wir (noch) nicht.

    Wie finden wir ab besten eine*n Finanzberater*in die uns (gegen Gebühr) unabhängig und fundiert berät? Google "Anlageberatung + Name der Stadt" führt uns irgendwie nicht weiter.

    Hat jemand einen Tipp?

    Grüße
    florin

  2. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Zu viel Geld auf Girokonto. Wie finden wir eine gute Anlageberatung?

    Ihr findet ihn auch nicht bei den Banken nur vor Ort. Meist sind diese in den größeren Städten angesiedelt.

    Bücher für den Anfang wäre zum Beispiel Kommer Souverän investieren mit Indexfonds und ETFs

    meist bringen die Finanzberatung aber auch Kosten wenn man sich angelesen hat, wird man mutiger.

    ich würde mit einem Fonds anfangen den müsst ihr euch aussuchende mehr Aktien enthalten sind umso besser. Dann sucht ein depo in dem ihr diesen Fonds besparen könnt. Und zwar günstig das heißt ein Depot das für einen Kauf nicht mehr kostet als 0,5% der investsumme. Das Depot selber nicht mehr als 15€ im Jahr. Ausgabeaufschlag würde ich nie akzeptieren.
    und Anfangen zu suche würde ich bei den online Banken. Vielleicht über einen depotvermittler da kann es noch einmal günstiger werden wenn. Das Depot eine gewisse Größe hat.

    jetzt aber das große aber. Ihr braucht einen Plan was ihr wollt und wann. Dann müsst ihr wissen was ihr frei dauerhaft zur Verfügung habt. Denn wenn Kinder oder Haus ins Auge gefasst werden ist die Anlage in Fonds und Aktien deutlich mehr zu beachten oder ganz sein zu lassen. Also erst mal klar werden was ihr wollt und was ihr nicht wollt bevor ihr einen Termin macht oder investiert

  3. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Zu viel Geld auf Girokonto. Wie finden wir eine gute Anlageberatung?

    Hallo florin,

    der entscheidende Punkt ist der letzte von titan und dann kommt noch einer dazu. BEVOR ihr einen Finanzberater aufsucht oder euch selbst eine Strategie überlegt, müsst ihr euch über 2 Dinge klar werden. Ein Finanzberater kann euch nur beraten, wenn er eure Wünsche kennt.

    1. Wie titan sagt, was plant ihr zu welchem Zeitpunkt mit diesem Geld. Soll in ansehbarer Zeit eine Immobilie gekauft werden? Oder soll das Kapital einfach angespart werden ohne dass ihr auf absehbare Zeit darauf zugreifen wollt?

    2. Welches Risiko wollt ihr im Allgemeinen eingehen? Könnt ihr damit leben, dass es vielelicht mal einen bestimmten Zeitraum "weniger" wird z.B. bei einem Einbruch der Aktienmärkte? Oder geht es euch primär darum Stabilität zu haben und verzichtet auf Renditechancen? Egal welche Anlage es gilt immer das gleiche Prinzip: Wenn ihr bereit seid mehr Risiko einzugehen, steigen eure Renditechancen.

    Das ist eben auch die Verbindung zwischen Punkt 1 und 2: Mehr Risiko einzugehen ist eben nur sinnvoll, wenn ihr einen langfristigen und flexiblen Zeitpunkt der Verfügbarkeit des Kapitals habt. Also konkret: Wenn ihr sagt: Ok, auf absehbare Zeit brauchen wir das Geld nicht und im Notfall kann ich auch statt 5 Jahren 10 oder 15 Jahre darauf verzichten. Über lange und flexible Zeiträume kann man eben z.B. beim Aktienmarkt darauf "warten" bis bestimmte Niveaus erreicht sind und man das Kapital entnimmt. Risiken werden somit minimiert und Renditechancen maximiert.

  4. Avatar von florin
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    Standard AW: Zu viel Geld auf Girokonto. Wie finden wir eine gute Anlageberatung?

    Moin ihr beiden,

    zunächst mal vielen Dank für eure Antworten. Ich verstehe, dass uns auch der beste Berater nicht bei der Planung unserer Zukunft bzw. Lebensereignisse helfen kann, hier müssen wir selbst Input liefern. Solange kein Immobilienkauf geplant ist, soll das Geld trotzdem gut aufgehoben sein und nicht auf dem Girokonto versauern. Jedoch können wir einen Immobilienkauf in 3-5 Jahren auch nicht komplett ausschließen, Wünsche und Pläne können sich ändern.

    Von daher hatte ich die Idee, dass wir einen Teil des Geldes (z.B. 50%, sprich 100k) als Altersvorsorge investieren und ETF, Aktien, Fonds kaufen und den Rest konservativ anlegen (wobei mir hier nichts sinnvolles einfällt) um im Falle einer anstehenden Investition (z.B. Immobilie) handlungsfähig zu bleiben. Ergibt das Sinn?

    Ein Depot habe ich bereits, auch ein paar Fonds sind darin enthalten (Gesamtwert 25k), allerdings habe ich diese vor 20 Jahren gekauft und kann spontan nicht mal sagen was da genau drin ist und ob es gut ist. Auch hier besteht Beratungsbedarf. Ebenfalls müssen Sparpläne eingerichtet werden. Es gibt viel zu tun. Ich denke wir kommen an einer Beratung nicht vorbei. Natürlich darf die dann auch was kosten.


    Viele Grüße
    florin

  5. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Zu viel Geld auf Girokonto. Wie finden wir eine gute Anlageberatung?

    Mir fällt nur für den konservativen Teil die Festgeldleiter in Kombination mit Tagesgeld ein, wenn der Hauskauf so nahe liegt. Wenn ihr von den 200k€ auch verkraften könntet dass zum Hauskauf mit dem konservativen Geldanlage dann ggf. Nur 150k€ zur Verfügung stehen kann man auch 50% in einen ETF stecken…. Weil wenn gerade da die Korrektur ist und das Depot da gerade an 50% an wert verloren hat.

    aber gerade da werden viele Häuser meist frei weil viele Vorbesitzer da gerade ihr Haus verlieren.

  6. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Zu viel Geld auf Girokonto. Wie finden wir eine gute Anlageberatung?

    Ganz ehrlich florin,

    1) Eine echte gute Beratung kostet, Sie ist erst ab ca. 80.000 € im Vergleich zur bekannten Beratung günstiger.
    2) Eine echte Beratung bedeutet auch, dass man sich selbst bemühen muss, seine Vermögenswerte zu verschaffen!

    Kernmerkmal einer Honorarberatung ist

    A) unabhängiges Bezahlen, vom Erfolg; die Stunde wird bis zu 200 € plus Mwst kosten,
    B) Das Depot eröffnen, der Kauf und sonstiges ist ihnen überlassen!
    Betrügerische Bankpleite: Was geschieht mit den Depots?
    Sollte eine Bank Insolvenz anmelden müssen, sind die Einlagen ihrer Kunden gut gesichert! Das gilt selbst im Betrugsfall. Bei Wertpapierdepots ist die Sache nicht ganz so einfach.
    Bankpleiten sind, zumindest in Deutschland, eher die Ausnahmen, aber sie kommen vor.
    • Muss ein Institut Insolvenz anmelden, brauchen sich Sparer um ihre Einlagen keine allzu großen Sorgen zu machen, denn bekanntlich gibt es Sicherungssysteme.
    • Doch was gilt für Wertpapierdepots?
    Und wie sieht es aus, falls eine Bank nicht wegen widriger Umstände den Geschäftsbetrieb einstellt, sondern Betrug der Grund für die Pleite ist?
    "Grundsätzlich ist erst einmal zwischen Einlagen und Wertpapierdepots zu unterscheiden", erklärt Tobias Tröger, Professor am Leibniz-Institut für Finanzmarktforschung SAFE in Frankfurt.
    "Wenn es sich um Einlagen handelt, haben Bankkunden einen Rückzahlungsanspruch an ihr Institut, der in der Insolvenz anfällt und durch die Einlagensicherung abgedeckt ist."

    • Bei verbrieften Wertpapieren ist das anders.

    Zwei getrennte Gesetze
    Seit der Umsetzung der jüngsten EU-Entschädigungsrichtlinie von 2014 in deutsches Recht kommen im Fall von Bankinsolvenzen für Einlagen und Wertpapiere zwei getrennte Gesetze zum Tragen:

    • Das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) regelt den Ausgleich von Einlagen, die nicht zurückgezahlt werden können.
    • Das Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG) legt fest, wie Inhaber von Wertpapierdepots zu entschädigen sind.

    Muss ein Kreditinstitut Insolvenz anmelden, dürfen keinerlei Guthaben mehr ausgezahlt werden.
    • Diese fließen in die Insolvenzmasse ein.

    Die Finanzaufsicht Bafin stellt den Entschädigungsfall fest, anschließend greift das Einlagensicherungsgesetz.

    Das gilt auch dann, wenn der Konkurs etwa durch Bilanzfälschung oder eine andere Art des Betrugs ausgelöst wird. "Der Insolvenzgrund ist für die Einlagen- und für die Anlegersicherung vollkommen unerheblich", sagt Experte Tröger.

    Depot übertragen lassen
    Allerdings stellt sich die Sache bei Wertpapierdepots anders dar als bei Einlagen. Da etwa Aktien, Anleihen oder Fondsanteile Eigentum des Inhabers sind und von einer Bank lediglich verwahrt werden, wird der Anleger im Pleitefall nicht zum Insolvenzgläubiger.
    "Gemäß Paragraf 4 der Insolvenzordnung kann er einen sogenannten Aussonderungsanspruch geltend machen", erklärt Markus Lange, Rechtsanwalt und Partner Financial Services Legal bei PwC.

    • Dieser bewirkt, dass Wertpapiere auf Wunsch des Kunden auf ein Depot bei einem anderen Institut übertragen werden müssen.
    • Da sein Depot nicht in die Insolvenzmasse fällt, kann der Anleger aber keine Kompensation nach dem Anlegerentschädigungsgesetz verlangen.

    Dieses Regelwerk greift erst dann, wenn die Bank nicht in der Lage sein sollte, Wertpapiere auf ein anderes Depot zu übertragen, zum Beispiel, weil sie aufgrund eines betrügerischen Vorgehens gar nicht darüber verfügt.
    In einem solchen, rein hypothetischen Fall, steht dem Anleger eine Entschädigung zu, allerdings in begrenztem Rahmen:

    • 90 Prozent eines Verlustes sind abgesichert – maximal jedoch 20.000 Euro. (am
    Sehe ihre anvisierte Summe dürfte eher die Sicherheit der Summe mit im Vordergrund stehen, denn das "Hacken" von Apps in Windows oder Android, ist wohl durch Phishing sehr gut möglich.

    Und nicht alle Unternehmen, die im Web sich tummeln und Depotdienstleistungen anbieten, sind zugelassene Unternehmen.

    Aber ich glaube, dass die 336 zugelassenen Honorar-Finanzanlageberater in Deutschland kaum oder keine Termine haben werden. Ob eine Honorar Beratung vor Ort ist auch eher zweifelhaft, dass die 14 Banken, die eine Honorar-Beratung nach dem KWG Gesetz anbieten, sitzen eher in den Großstädten, wie FFM als im Dorf.

    Besonderheiten: Im GewO Bereich

    Jeder Vermittler/ Berater darf sich nur in seiner Zulassung bewegen und beraten!

    Demnach entsteht eine nur lückenhafte Beratung. Da bei Beratung in den Übergangsbereichen "schwimmend" anzusehen sind.

    Eine Doppelzulassung als Makler/Berater in den jeweiligen Bereichen ist wegen der Lukrativität, Honorar und Courtage zu verdienen, eher Sittenwidrig und Wucher. Zudem käme es zu einer Meldelücke bei der IHK, da eine Deckung im Schadensfall sich beide Versicherungen wechselseitig die Haftungszuweisung anzeigen.

    Auch eine Familienbande aus Berater und Makler ist gesetzlich verboten, da ein Auskehrpflicht für bezahlte Courtagen besteht. Selbst bei dritten als Makler gelten die strengen Standesregeln, der Anwälte,Stb und etlichen anderen.
    BGH verbietet Versicherungsberatern Erfolgshonorare
    Immer wieder gibt es Streit über die Frage, was die Dienstleistung eines Versicherungsberaters von der eines Maklers unterscheidet. Die Rechtsanwältin Sarah Lemke weist in einem Gastbeitrag für FONDS auf ein interessantes Urteil hin.
    Sarah Lemke, Lemke Law: "Der BGH ganz klar deutlich gemacht, dass Versicherungsberatung eine Rechtsdienstleistung ist."
    Darf ein Versicherungsberater mit seinen Kunden vereinbaren, nur im Falle eines Tarifwechsels ein Honorar zu beziehen? Mit dieser Frage setzte sich jüngst der Bundesgerichtshof (BGH) auseinander. Die Karlsruher Richter fanden eine Antwort, die über den konkreten Einzelfall hinausweist, erläutert Sarah Lemke, Rechtsanwältin aus Lilienthal bei Bremen.

    Mit Urteil vom 6. Juni 2019 (Az.: I ZR 67/18) hat der BGH entschieden, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars durch einen Versicherungsberater verboten ist.
    Bei der Beklagten handelte es sich um eine Versicherungsberaterin mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34 e Abs. 1 GewO a.F. (Paragraf 34 d Abs. 2 GewO n. F.), die im Internet die Beratung von Versicherungsnehmern der privaten Krankenkassen über einen Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG anbot. Die Beratung sollte kostenfrei sein. Nur wenn ein Versicherungsnehmer sich für eines der Wechselangebote entschieden hatte, berechnete die Versicherungsberaterin eine Servicegebühr, die sich an der Ersparnis des Versicherungsnehmers orientierte. Im Erfolgsfall betrug die Servicegebühr das Achtfache der monatlichen Ersparnis des Versicherungsnehmers zuzüglich Umsatzsteuer.
    Die Versicherungsberaterin wurde zunächst erfolglos abgemahnt, woraufhin sie vom Landgericht Hamburg dazu verurteilt wurde, es zu unterlassen, Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einem Wechsel in der privaten Krankenversicherung nach Paragraf 204 VVG gegen ein Erfolgshonorar anzubieten. Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten wurde im Wesentlichen zurückgewiesen, woraufhin die Beklagte Revision beim BGH eingelegt hat. Diese wurde vom BGH als unbegründet zurückgewiesen.
    • Erfolgshonorare sind laut RVG nur in Einzelfällen erlaubt
    Der BGH hat das Urteil sehr ausführlich im Wesentlichen wie folgt begründet:
    • Die Versicherungsberaterin zählt zu den in Paragraf 4 Abs. 1 Satz 1 RDGEG (Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz) genannten Personen.
    Daraus folgt, dass sie ein Erfolgshonorar nur unter den in Paragraf 4a Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) genannten Voraussetzungen vereinbaren darf.
    • Insbesondere darf ein Erfolgshonorar nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde.
    • Ohne diese Einschränkung durfte die Versicherungsberaterin ein Erfolgshonorar nicht vereinbaren.
    Ausführlich begründet wird in dem Urteil, dass das RVG auch für Versicherungsberater gilt.
    Im Wesentlichen wird dies dadurch gerechtfertigt, dass Versicherungsberater in den Bereichen, in denen sie Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen, Tätigkeiten wahrnehmen, die auch ein Rechtsanwalt besorgen dürfte.

    Es soll dem fairen Wettbewerb dienen, dass verhindert wird, dass eine zur entgeltlichen Rechtsdienstleistung befugte Person eine geringere Vergütung erheben darf als ein Rechtsanwalt.

    Versicherungsberatung ist eine Rechtsdienstleistung
    Das Urteil des BGH ist aus zweierlei Gründen zu begrüßen.

    Zum einen hat der BGH ganz klar deutlich gemacht,

    • dass Versicherungsberatung eine Rechtsdienstleistung ist,

    zum anderen hat er in der Urteilsbegründung noch einmal darauf hingewiesen, dass eine Vereinbarung, die einen Dienstleister verpflichtet, Einsparmöglichkeiten bei der privaten Krankenversicherung zu recherchieren und bei der Krankenversicherung des jeweiligen Kunden Informationen über den bestehenden Tarif und über alternative Tarife einzuholen,

    • ein Versicherungsmaklervertrag ist, bei dem eine erfolgsabhängige Vergütung in zulässiger Weise vereinbart werden kann.
    Bruno68

  7. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Zu viel Geld auf Girokonto. Wie finden wir eine gute Anlageberatung?

    bei einer echten Beratung steht der Berater hinter seiner Empfehlung und haftet auch dafür, meist wird dann sich über der Kunde hat ja selber investiert und das Depot eröffnet Natürlich wird es dann schwer den "Berater" der gerne mit Zertifikaten winkt da einen Strick zu drehen. Meist hilft einfach mal zu schauen was er bisher so geleifert hat und vor allem was nicht. Da trennt sich auch die Spreu vom Weizen der heiligen 300. Beispiele sind hier genug in allen Themen zu finden....

    Wenn man einen Berater zur Hand nimmt muss zumindest die Inflation geschlagen werden ansonsten lohnt sich der teure Berater nun mal nicht vor allem wenn man eh konservativ anlegen möchte. Wenn man in den Bereich über der Inflation, derzeit 4,9%!, möchte sollte man wenn man sich nicht sicher ist und auch andere Dinge wie Hausbau/-kauf in 3-5 Jahren ansteht könnte sich eine Beratung vielleicht doch lohnen. wobei wenn es wirklich 3-5 Jahre sind würde ich mir das ganz genau anschauen ob ich wirklich in Aktien und Fonds gehe, da muss ich mir sicher sein dass der Einbruch nicht bald kommt, denn meist dauert die erholung mehr als ein Jahr und derzeit ist es vielleicht besser etwas mehr Eigenkapital zu haben. Da kommen im Moment nur Festgeld in mehreren Tranchen und laufzeiten und Tagesgeld in Frage. Aber Vorsicht die Banken senken gerade alle die Beträge die ohne negative Zinsen dort angelegt werden können..... Also auch nicht alles bei einer Bank anlegen sondern auch verteilen.

    Ach Brünö wenn alles so unsicher ist dann lohnt sich das lagern des Geldes in einem heimischen Tresor mit der entsprechenden Schutzklasse für die Versicherung....

    Dass bei dir Lücken beim Wissen vorhanden sind wurde schon mehrmals von mehreren Nutzern hier offen gelegt, da hilft es auch nicht irgendwelche Zertifikate hoch zu halten, welche wohl auch nicht mehr wert sind als das Papier und die Tinte auf dem Papier.

    Auch als Kunde eines Honorarberaters muss man verstehen was man abschließt und das muss der Berater erklären, dass man es versteht und wenn nicht ist es der falsche Berater.....

  8. Avatar von utopus
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    Standard AW: Zu viel Geld auf Girokonto. Wie finden wir eine gute Anlageberatung?

    Zitat Zitat von florin
    Aus Angst etwas Falsches zu machen, machen wir gar nichts.
    Auch gar nichts machen, ist vermutlich falsch ... wenn Immobilenkauf (zur Eigennutzung?) und Altersvorsorge noch nicht geklärt ist, muss man immer die persönlichen Gegebenheiten anschauen.
    Was bietet der jeweilige Arbeitgeber an Altersvorsorge (am besten mit Zuschuß) an? Gibt es VwL-Zuschuß? Kann ein Bausparvertrag sinnvoll sein? (VwL/Wohnungsbauprämie/etc.) Lohnt sich Riester/Rürup? (Welche Nachteile sind damit verbunden?) Ist Berufsunfähigkeit gut abgesichert? Bei den bestehenden Fonds würde ich mir die Wertentwicklung im Vergleich zum MSIC-World anschauen - wenn der MSCI-World besser abgeschnitten hat, würde ich mir überlegen auf einen MSCI-World zu wechseln. (Natürlich nur meine private Meinung!)

    Natürlich kann niemand in die Zukunft blicken - und es kann durchaus Änderungen geben, die uns überraschen werden.
    (Finanzkrise/Klimakrise/Eurocrash/Energiepreise/Demographischer Wandel ...)

    Und ob es am sichersten ist, wenn das Geld im Tagesgeldkonto liegt und vom Zahlenwert her konstant bleibt - dafür aber die Kaufkraft (deutlich) sinkt - oder ob es sicherer ist, mit betraglichen Schwankungen in die Weltwirtschaft zu invesiteren, muss jeder selber entscheiden.

  9. Avatar von tneub
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    Standard AW: Zu viel Geld auf Girokonto. Wie finden wir eine gute Anlageberatung?

    Die Immobilienpreise sind die letzten Jahre aufgrund des billigen Geldes ohne Ende geklettert.
    Ob es da jemals eine Trendumkehr geben wird, bleibt abzuwarten.

    Bei einem Neubau ist man inkl. Grundstück, Außenanlagen und Nebenkosten jetzt schnell mal bei 500-700T€. (in teuren Regionen auch deutlich mehr)
    Ihr habt zwar schon ein gutes finanzielles Polster. Trotzdem schwindet natürlich die Zeit bis hin zur Rente.

    Außerdem ist die Suche nach Immobilien durchaus zeitaufwändig und langwierig und es haben einige schon mehrere Jahre mit der Suche nach der Traumimmobilie oder dem Traumgrundstück verbracht.
    Wenn also wirklich ein Immobilienerwerb/Bau in Frage kommt, dann sollte man sich durchaus schon intensiver damit beschäftigen.
    Erst dann kann man aus meiner Sicht entscheiden, wie man die 200k anlegt.

  10. Avatar von florin
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    Standard AW: Zu viel Geld auf Girokonto. Wie finden wir eine gute Anlageberatung?

    Ich denke es ist wie @tneub sagt, wenn Immobilienkauf (zur Eigennutzung), dann müssten wir uns schon eingehender damit beschäftigen. Da dies absehbar nicht geschieht, ist das Thema vorerst nicht relevant bzw. maximal zu Investmentzwecken interessant. Aber auch zum Investment ist ein Immobilienkauf aufwändiger als mal eben ein paar ETFs ins Depot zu packen. Zudem sind die Immobilienpreise echt Wahnsinn.

    @bruno68: Ich kann dir leider nicht ganz folgen. Was in deinem Beitrag ist für mich relevant? Was hat meine geplante Anlage mit Phishing und dem Hacken von Windows-Apps zu tun? Für mich ist es in Ordnung, wenn die Stunden Honorarberatung 200€ + MwSt kostet. Ich verlange keine kostenlose Beratung. Ein Depot habe ich ebenfalls bereits und möchte mir die empfohlenen ETFs selbst kaufen. Ob über App (z.B. Tradrepublic), oder klassischen Onlinebanking ist mir dabei erstmal egal bzw. entscheiden die Gebühren.

    Ich habe nun den Kontakt von einem Honorarberater mit guter Reputation erhalten. Mal sehen ob ich einen Termin bekomme.

    Ich danke euch auf jeden Fall für die Antworten. Aber es ist ein bisschen so: Je mehr ich hier lesen desto unklarer wird mir alles

  11. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Zu viel Geld auf Girokonto. Wie finden wir eine gute Anlageberatung?

    So ist es nicht florin,

    erstmal beachtenswert, dass Sie bereit sind 200 € +Mwst zu zahlen zu wollen!

    Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Einlagensicherung für die Familie je Bank nur 100.000 € garantiert sind! Wenn die Bank in Europa eine ladungsfähige Anschrift hat! Demnach sind evtl., schon heute 100.000 € ausfallgefährdet!

    Nur wenn das Geld auf verschieden Konten bei mehr als 2 Banken liegt, um eine Ausfallgefährdung zu vermeiden! Allerdings lassen sich die erhöhten Verwahrungskosten damit nicht vermeiden!

    Das andere ist das reine Depotverwaltung, diese haben eine eigene gesetzliche Regel,

    - zu einem gibt es das Aussonderungsrecht bei Insolvenz, aber diese gilt sehr wohl nur teilweise in Europa! Hier muss man jedes Land einzeln anschauen und ob es eine Entschädigungseinrichtung gibt! Dass sich die Aussonderung schon zwischen einer Insolventen und einem aktiven Depotbetreiber schwierig und über Landes- und Sprachgrenzen gar unmöglich ist, sollte beachtet werden

    Aber wie sieht es aus, wenn der Depothalter in einem Steuerparadies sitzt? Also in einem unregulierten und ungesicherten Markt agiert? Hier sollte man sich einlesen:
    Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG)
    § 4 Umfang des Entschädigungsanspruchs
    (1) Der Entschädigungsanspruch des Gläubigers des Instituts richtet sich nach der Höhe und dem Umfang der ihm gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften unter Berücksichtigung etwaiger Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Instituts. Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Gelder nicht auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten.
    (2) Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften und den Gegenwert von 20 000 Euro.
    (3) Bei der Berechnung der Höhe des Entschädigungsanspruchs ist der Betrag der Gelder und der Marktwert der Finanzinstrumente bei Eintritt des Entschädigungsfalles zugrunde zu legen. Der Entschädigungsanspruch umfasst im Rahmen der Obergrenze nach Absatz 2 auch Ansprüche auf Zinsen. Diese bestehen ab dem Eintritt des Entschädigungsfalles bis zur Rückzahlung der Verbindlichkeiten, längstens bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der Entschädigungsanspruch mindert sich insoweit, als der durch den Entschädigungsfall eingetretene Vermögensverlust des Gläubigers durch Leistungen Dritter ausgeglichen wird.
    (4) Die Obergrenze nach Absatz 2 bezieht sich auf die Gesamtforderung des Gläubigers gegen das Institut, unabhängig von der Zahl der Konten, der Währung und dem Ort, an dem die Konten geführt oder die Finanzinstrumente verwahrt werden. Die Entschädigung kann in Euro geleistet werden.
    (5) Bei Gemeinschaftskonten ist für die Obergrenze nach Absatz 2 der jeweilige Anteil des einzelnen Kontoinhabers maßgeblich. Fehlen besondere Bestimmungen, so werden die Gelder oder die Finanzinstrumente den Kontoinhabern zu gleichen Anteilen zugerechnet.
    (6) Hat der Gläubiger für Rechnung eines Dritten gehandelt, ist für die Obergrenze nach Absatz 2 auf den Dritten abzustellen.
    Demnach gehören nicht die Schweiz, England, sowie deren sämtlichen überseeischen Gebiete auch Afrika, Asien-, Nord-, Mittel- und Lateinamerika zum "Geld weg Gebiet".

    Überraschend wird sein das nur 90 % bei max. 20.000 € versichert ist, dem nach sind die Gutschriften plus 180.000 € vom Vermögen im Insolvenzfall ohne die Möglichkeit der Aussonderung oder bei einem Datendiebstahl weg!
    Stellen Sie sich mal die Frage: Wie denn ihr genannter Depotverwahrer Trade Republic, die Kosten der Trade Republic Bank GmbH bezahlt?

    Auch stellt sich die Frage, ob überhaupt mehr als 20.000 € Anlagesumme angenommen werden! Laut Webseite werden Apps bei Handy als Ordermittel erstrangig verwendet, damit ist beim Handydiebstahl gleich das Guthaben mit weg!

    Solche krasse Sicherheitslücken sollte man vermeiden! Man sollte möglichst vermeiden persönlich Opfer eines Raubüberfalls oder eines Raubmordes, wegen dem Guthaben einer App auf dem Handy zu werden. Wir leben leider nicht mehr in der Welt von Räuber Hotzenplotz.

    Das ist laut Versicherungsbedingungen bei einer Schadenregulierung, wegen Raub: Grober Vorsatz oder grob Fahrlässigkeit und damit nicht mitversichert! Weder bei der SEU-, SBU, Todesfall noch Unfallversicherung.

    Ja, ja tneub, es gibt so viele Vermittler, aber nur wenige Honorar Berater und diese sind hier aufgeführt

    Register Unabhängiger Honorar-Anlageberater nach § 93 Abs. 1 WpHG, es gibt 17 eingetragenen Unternehmen bei der Bafin

    https://portal.mvp.bafin.de/database/HABInfo/

    Register DIHK Eingetragene Honorar-Finanzanlagenberater
    Gewerbsmäßig tätige Honorar-Finanzanlagenberater müssen sich seit dem 1. August 2014 in dem Online-Register verzeichnen lassen.
    Zum 1. Oktober 2021 waren insgesamt 245 Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach § 34h GewO im Vermittlerregister eingetragen.

    https://www.dihk.de/de/themen-und-po...eichnisse-3344

    Damit kann sich florin, glücklich schätzen einen der wenigen gefunden zu haben!

    Noch Fragen, tneub?

    bruno68

  12. Avatar von tneub
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    Standard AW: Zu viel Geld auf Girokonto. Wie finden wir eine gute Anlageberatung?

    Zitat Zitat von bruno68

    Noch Fragen, tneub?

    bruno68
    Du bist eine Flachpfeiffe. Sinnloses Geschwaffel in jedem Thread. Hab ich irgendwas zu Vermittlern oder Honorarberatern geschrieben?

  13. Avatar von titan1981
    titan1981 ist gerade online

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    Standard AW: Zu viel Geld auf Girokonto. Wie finden wir eine gute Anlageberatung?

    Nein tneub das musst du auch nicht. Er liest ja nur das was er möchte, oder auch nicht. Zumindest wirft das was er abliefert ein ganz schlechtes Licht auf die angeblich anderen 300.

    da lohnt es sich wirklich alles selber zu machen da ist die Wahrscheinlichkeit größer was richtig zu machen und damit mehr raus zu bekommen als bei ihm. Weil man niemals die Kosten wieder raus kommen, die er verursacht

  14. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Zu viel Geld auf Girokonto. Wie finden wir eine gute Anlageberatung?

    Wie unfähig muss man sein, um zu verstehen, dass es nichts in der Welt gibt, was kostenlos angeboten wird.

    Außerdem wie Beratungs- oder besser gesagt Weiterbildungsunfähig muss man sein, um zu verstehen, dass Kapitalanlagedepots, nur mit 20.000 € abgesichert sind. Und das nur, sofern im Euro Bereich der Sitz der Emitten und der Zugriff der Verwahrstelle möglich ist.

    Und selbst dann sind nur 90 % bis 20.000 € des Guthabens gesichert. Was für die Schweiz oder Großbritannien, da muss man als Selbstanleger herausfinden. Denn für beide Länder gilt das Eurorecht nicht, folgerichtig gibt es da kein Aussonderungsrecht nach den EU-Regeln.

    Und als Selbstanleger sollte man wissen,

    a) In welchem Land der Server steht,
    b) welches Entschädigungsrecht gilt,
    c) Welche Amtssprache dort gilt.

    Das sind nur die kleinsten Probleme!

    Natürlich darf ein Selbstanleger auf der Bafinwebseite informieren, ob der Emitter und das Produkt überhaupt in Deutschland zugelassen ist und deshalb überhaupt eine Entschädigung nach EU-Recht besteht!

    Ich verweise hier auf die Bankpleite Greensill-Insolvenz 2021, Bremen hin. Aber halt Greensill war eine Bank und nicht ein Investmentdepot, insbesondere für Selbstanleger ist hier die Aussage zu treffen.

    Dass bei Selbstanlage möglicherweise überhaupt kein Schutz vor Totalausfall besteht! Wenn jedoch ein Berater oder Vermittler dazwischen geschaltet ist, besteht die große Chance, dass dieser für den Totalschaden haftet.
    Schauenburg (Kassel)
    Die kleine Gemeinde in Nordhessen hat eine Million Euro bei Greensill angelegt und befürchtet nun, dass sie das Geld nicht mehr wiedersieht. Bürgermeister Michael Plätzer (SPD) sagte der Zeitung HNA am Dienstag: Der Verlust von einer Million Euro wäre zwar "äußerst ärgerlich", würde der Gemeinde aber nicht finanziell das Genick brechen.
    Mitarbeiter der Schauenburger Kämmerei hatten laut Plätzer über die Finanzanlage entschieden, beraten von einem externen Finanzdienstleister. Die Kommune hat jetzt eine Anwaltskanzlei beauftragt, den Vorgang zu prüfen und auch zu klären, ob die Beraterfirma verantwortlich gemacht werden kann.
    Dieser wird wohl in Regress gehen müssen, denn diese hätte das Finanzierungsmodell von Greensill, das Long Term Modell, wegen der hohen Verzinsung als hochriskant einschätzen müssen.

    Die Warenvorfinanzierung mit Laufzeiten von 90, 180, 270 oder 359 Tagen ist hochriskant! Besonders dann, wenn Firmenschließung eintreten.

    Was auch zu beachten ist: Das billig nicht bedingt besser ist!
    15.06.2021 | Thema Verbraucherschutz Was Neo-Broker versprechen – und halten
    Investieren mit wenigen Klicks. Börsenhandel gratis. Clever traden, nichts bezahlen. So oder ähnlich werben Neo-Broker für ihre Online-Angebote. Zahlen müssen Anlegerinnen und Anleger dennoch.
    Alles ist so einfach: Über Online-Portale oder Trading Apps von Neo-Brokern kaufen oder verkaufen Kundinnen und Kunden mit wenigen Klicks Wertpapiere. Und das (beinahe) rund um die Uhr – also auch außerhalb der regulären Handelszeiten. Verlockend sind auch die niedrigen Gebühren, die Neo-Broker dafür berechnen. Manche werben sogar mit kostenlosen Angeboten.
    Anlegerinnen und Anleger sollten sich von den Werbeversprechen der Neo-Broker nicht blenden lassen. Denn in Wirklichkeit sind auch diese Brokerage-Angebote nicht kostenlos. Der Neo-Broker selbst mag zwar von seinen Kunden keine Gebühren verlangen. Es entstehen aber auf jeden Fall Kosten, nur an anderer Stelle. Kunden werden nämlich mit Transaktionskosten belastet – und zwar durch die Market-Maker, an die Neo-Broker die Aufträge weiterleiten. Wer über Neo-Broker handelt, sollte das bedenken. Vor allem dann, wenn er gerne außerhalb der regulären Börsenzeiten handelt. Denn dann können die Transaktionskosten besonders hoch sein.
    So funktioniert der Handel über Neo-Broker.
    Neo-Broker leiten Aufträge entweder direkt an einen Market-Maker weiter oder an einen Handelsplatz, wo dann aber auch ein Market-Maker als Gegenpart auftritt. Der Market-Maker, manchmal auch Skontroführer genannt, stellt sicher, dass die Wertpapiere an einem Handelsplatz gehandelt werden können, indem er sie Kundinnen und Kunden abkauft und an andere verkauft oder aber von anderen Marktteilnehmern beschafft. Die Kurse für die Ausführung der Kundenorders werden in Form von Geld- und Brief-Kursen gestellt.
    Aus der Spanne zwischen Geld- und Brief-Kurs, dem Spread, erwirtschaftet der Market-Maker eine Marge, also die Differenz zwischen dem Einkaufs- und dem Verkaufspreis. Einen Teil dieser Marge reichen Market-Maker in der Regel als Rückvergütung an die Neo-Broker weiter, damit sie weiterhin möglichst viele Kundenaufträge von dort erhalten. Im Fachjargon heißt das „Payment for Orderflow“.
    Beschränktes Angebot
    Noch etwas sollten Anlegerinnen und Anleger beachten: Weil sich das Niedrigpreis-Modell für Neo-Broker rechnen muss, haben sie meist ein eingeschränktes Dienstleistungsangebot. Zum einen ist die Auswahl der Handelsplätze, die zur Verfügung stehen, stark begrenzt. Dadurch können Kundinnen und Kunden Kurse nur eingeschränkt vergleichen. Zum anderen bieten Neo-Broker nicht immer alle Ordertypen für jeden Handelsplatz an. Ausgenommen sind mitunter zum Beispiel Limit-, Stop-Loss- oder Stop-Loss-Limit-Order. Zuweilen werden für einzelne Handelsplätze auch nur Quote-Request-Orders ermöglicht. Kunden werden dann gezwungen, eine Quotierungsanfrage an den Market-Maker zu richten.
    Auf einen Blick: Was Neo-Broker gemeinsam haben:
    • Sie haben sich neu gegründet oder ergänzen das Dienstleistungsangebot bereits etablierter Unternehmen.
    • Sie werben mit sehr niedrigen Kosten und Gebühren.
    • Ihre Dienstleistungsangebote sind im Vergleich zu etablierten Online-Brokern oft eingeschränkt.
    • Sie konzentrieren sich auf den Wertpapierhandel über einen browsergestützten -Trader und meistens auch über eine Trading-App für das Smartphone.
    • Sie bieten im Vergleich zu etablierten Online-Brokern nur wenige Handelsplätze zur Auftragsausführung an. Manchmal sogar nur einen einzigen.
    Wie die zu Neo-Brokern steht
    Die überwacht, ob sich Neo-Broker an die Regeln halten, die für alle Broker gelten. Aufsichtsrechtliche Erleichterungen oder Ausnahmen von verbraucherschützenden Normen gibt es für sie nicht.
    Beispiel Rückvergütungen, die sie von Market-Makern erhalten: Neo-Broker sind verpflichtet, diese Vergütungen gegenüber ihren Kunden offenzulegen. Da Kunden spätestens beim Market-Maker zur Kasse gebeten werden, hat die ein Auge darauf, ob die Neo-Broker dennoch mit kostenlosen Angeboten werben. Was immer noch vorkommt. Schwierig wird es, wenn die Neo-Broker im Ausland sitzen, denn dann hat die keinen Zugriff. Ein zweites Beispiel: Neo-Broker müssen Rückvergütungen vollständig dafür verwenden, die Qualität der Dienstleistung zu verbessern. Den Anbietern muss auch bewusst sein, dass Rückvergütungen grundsätzlich nicht in die Finanzierung genereller Kosten des Wertpapierhandels oder in die Umsetzung aufsichtsrechtlicher Mindestanforderungen fließen dürfen.
    Außerdem haben auch Neo-Broker die Pflicht, Aufträge so auszuführen, dass für Kundinnen und Kunden das bestmögliche Ergebnis erzielt wird. Bei der Frage, an welchen Handelsplatz Market-Maker sie Aufträge weiterleiten, sollten sie sich also zum Beispiel nicht von der Höhe der Rückvergütung leiten lassen, die ein Market-Maker zahlt. Lässt der Neo-Broker seinen Kunden die Wahl zwischen mehreren Handelsplätzen, sollte er diese Handelsplätze so präsentieren, dass der Kunde die in seinem Sinne beste Wahl treffen kann. Sprich: Er darf sich auch bei der Bewertung der Handelsplätze nicht von der Höhe der Rückvergütungen leiten lassen.
    Auf einen Blick: Das müssen Sie als Kundinnen und Kunden beachten
    • Machen Sie sich bewusst, dass kein Neo-Broker-Angebot wirklich kostenlos ist. Die Höhe der Rückvergütung muss Ihnen Ihr Broker offenlegen.
    • Treffen Sie Ihre Entscheidungen bewusst – sei es bei der Wahl Ihres Brokers oder bei der Handelsentscheidung für ein bestimmtes Wertpapier.
    • Achten Sie darauf, dass Ihnen ein Neo-Broker möglicherweise nicht die Ausführung über alle Handelsplätze anbietet oder nicht alle Funktionen bereitstellt, die Ihnen für die Auftragserteilung wichtig sind, also zum Beispiel Limit-, Stop-Loss- und Stop-Loss-Limit-Order.
    • Lassen Sie sich nicht von Kaufentscheidungen anderer Marktteilnehmer oder der Gestaltung der Trading-App zum Handel verleiten.
    • Vergleichen Sie, wenn möglich, die aktuellen Geld- und Briefkurse an verschiedenen Handelsplätzen.
    • Geld- und Briefkurse, die außerhalb der üblichen Börsenzeiten gestellt werden, können zum Teil deutlich vom Kurs des nächsten Handelstages abweichen. Wägen Sie daher genau ab, ob Sie dieses Risiko tragen möchten.
    • Generell gilt, dass Sie Wertpapieraufträge limitieren sollten.
    Autoren Lars Frölich -Referat Operative Verhaltens- und Organisationsaufsicht, Anlegerschutz Privatbanken
    Jan Lembach -Referat Verbrauchertrendanalyse und Verbraucheraufklärung
    Unter https://www.bafin.de/SharedDocs/Vero...eo_Broker.html nachzulesen

    Aber auch hier wird die Wahrheit verdeckt! Denn wie werden die Start-, laufende Kosten eines ETF Index Fond bezahlt? Schon mal was Indexpartizipation gehört? Nein! Kein Wunder, die wenigsten Selbstanleger auch.

    Umgangssprachlich bedeutet dies eigentlich: "Der prozentualen Beteiligung des Kunden am Gewinn." So bedeutet die Angabe "Indexpartizipation 25", dass der Kunde von 4 € Gewinn nur 1 € bekommt!

    Folgerichtig gilt: "Wenn Kosten gegenüber den Kunden nicht ausgewiesen werden, weil der Skontroborker im Ausland sitzt so kann davon ausgegangen werden ,dass die reallen Gewinne genauso wenig richtig ausgewiesen werden.

    bruno68

  15. Avatar von titan1981
    titan1981 ist gerade online

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    Standard AW: Zu viel Geld auf Girokonto. Wie finden wir eine gute Anlageberatung?

    Zitat Zitat von bruno68

    Dass bei Selbstanlage möglicherweise überhaupt kein Schutz vor Totalausfall besteht! Wenn jedoch ein Berater oder Vermittler dazwischen geschaltet ist, besteht die große Chance, dass dieser für den Totalschaden haftet. Dieser wird wohl in Regress gehen müssen, denn diese hätte das Finanzierungsmodell von Greensill, das Long Term Modell, wegen der hohen Verzinsung als hochriskant einschätzen müssen.
    bruno68
    Da sich die "Berater" gerne aus der Affäre ziehen ist die Wahrscheinlichkeit genauso hoch einen Totalausfall zu haben + die Kosten für den dann unnützen Anwalt, der auch nichts ausrichten kann weil der "Berater" seine Schäfchen im trocken hat

    Ich sehe keinen Mehrwert vor allem wenn man bedenkt was von dem "Berater" hier schon falsches kommuniziert wurde.

    Dein Beispiel der Greensill Bank zeigt doch, dass sich der Normalverbraucher nicht auf Berater verlassen kann kein Normalbürger kannte die Bank bevor sie Insolvent war Also ist das Beispiel auch nicht relevant für den normalen Anleger der es selber in die Hand nimmt und sich mehrere 1.000€ Beratungsgebühren in irgend einer Form spart. Das ist die Rendite die viele Suchen und erst dann finden wenn man an die Sache selber ran geht.

    Du siehst es lohnt nicht einen solchen teuren Berater ins Boot zu holen. Die die Ihn vermeintlich "brauchen" können sich ihn nicht leisten und die ihn sich leisten können brauchen ihn nicht weil es selber mit weniger weniger Risiko mehr Rendite erwirtschaften. Da sie einfach nicht die Kosten wieder einfahren müssen. Denn geht es in die Grütze weiß das der Barater schon vorher und seilt sie so ab dass er nicht haftbar gemacht werden kann und wenn doch ist er auch nicht zahlungsfähig um den Kunden, er hat ja mehr als nur einen Beraten den Schaden auszugleichen. Was passiert der Kunde erhält zwar vielleicht Recht aber kein Geld also Totalausfall für den Kunden. Also kann er wenn er weiß was passiert wenn es in die Grütze gehen kann sich auch selber darum kümmern und das zu recht. Warum gibt es wohl nur 300 von diesen Beratern in Deutschland, warum werden es nicht mehr? Richtig es gibt nicht genug Leute die diese benötigen. Es gibt genug Reiche die das lieber selber machen. Beispiele findet man überall.

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