Steuer- / Insolvenz- Betrug

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  1. Avatar von viktor
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    Standard Steuer- / Insolvenz- Betrug

    frage anläßlich Boris Beckers Fall:

    wenn boris becker seine insolvenverfahren VERSCHLEPPT, aber trotzdem KEINE steuer schuldet,
    gilt er auch als insolvenz-/ steuer-BETRUG und trotzdem schuldig und wird bestraft ?

  2. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Steuer- / Insolvenz- Betrug

    Auf welches Landesrecht beziehst du dich?

    Großbritannien, Deutschland, ... ?

  3. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Steuer- / Insolvenz- Betrug

    So ist die Frage falsch!

    Grundsätzlich ist eine Insolvenz, der persönliche wirtschaftliche Hammer.

    Leider wird und ist nicht verstanden worden, was ein Insolvenz ist! Wenn man aber diesen Satz als Ersatz vergleicht leuchtet es ein:

    Eine Insolvenz ist eine Geschäftslage in dem der Schuldner nicht in der Lage ist seine eingegangen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen! Und man muss unterscheiden zwischen einer privaten und geschäftliche Insolvenz, in dieser zwei Zweigen stehen wie in der Matrix drei Abstufungen.

    .................................................. ...........I)................................. II)
    .................................................. ...Privaten.....................geschäftliche
    A) Vorsätzliche Insolvenz
    B) Risikobehaftete Insolvenz
    C) Unverschuldete Insolvenz.

    So ist zu erwarten, dass bei einer Insolvenz nach Buchstabe C), die Zweige I) und II), nach der positiven Wohlverhaltensphase eher die gerichtliche Restschuldbefreiung erhalten werden und so einen Neustart zu ermöglichen.

    Hier setzt auch das Problem ein, um überhaupt eine Restschuldbefreiung durchzuführen, bedarf es der Abgabe bzw. Offenlegung aller Vermögenswerte! In Deutschland dürfte sich der Wert eines Objektes an den erzielbaren Verkaufspreis per se richten.

    So werden bestimmte Sachwerte als unwirtschaftlich für eine Verwertung angesehen! Ein Fernseher, nicht zwei! bis 500 € Kaufwert. Da der Aufwand, der Annahme, Transport, Verwahrung und Versteigerung, möglicherweise teuer ist, als der Verkaufserlös.

    Aber das entscheidet der Gerichtsvollzieher oder Insolvenzverwalter.

    Hier liegt aber ein Streitpunkt, denn für einen sind 2.000 € viel Geld, war für Herrn Becker eher ein Abendessen in ein Restaurant!

    Merkt man als Betroffener, dass es wirtschaftlich abwärts geht, sollte man nicht versuchen Vermögenswerte zu verschieben, da dies eh zu spät ist, sondern sein Konsumverhalten von spendabel auf Dagobert Duck umstellen und so mit aller Kraft gegen den Abwärtstrend stellen.

    Das, was Herrn Becker jetzt passiert, hat dieser selber zuzuschreiben, denn alle schrägen Vögel um ihnen herum haben in seinen Namen und Rechnung sein Vermögen vernichtet.

    Und da er in England lebt, wird er auch nach angelsächsischen Recht verurteilt. Deren Rechtsauffassung ist bei Kapitalverbrechen erheblich härter! So wurde jeder Anklagepunkt mit bis zu 7 Jahren belegt.

    Da es 24 Anklagepunkte waren, deutete das die max. Strafe bei 168 Jahre. Die Geschworene habe von 20 als haltlos beurteilt. Der Lordrichter entscheidet relativ frei über das Strafmaß, entscheidet er sich kann dieses bis zu 28 Jahre Knast betragen.

    Um aber die der Steuerhinterziehung zu erklären, bedarf es ein Fallbeispiel, hier ohne die Umsatzsteuer!

    Die MEG AG, Kassel hat vertraglich einen Vorschuss auf zukünftiges Geschäft von 1.000.000 € von einer Versicherung erhalten! Als die MEG AG, Kassel pleite ging wurde aus der Insolvenzmasse gequotel. Daher konnte dieser Betrag nicht getilgt werden!
    Da es üblich ist eine Bürgschaft vom Eigentümer zu bekommen, was natürlich den AG Mantel unterläuft und so zu einer "Selbstmörderischen Bürgschaft" führt. So hatte die Versicherung Ansprüche nicht nur gegenüber der AG, sondern auch gegenüber dem Alleinaktionär Göker in voller Höhe.
    Da dieser mit Anlauf das Geld zum Fenster herauswarf, konnte dieser auch nicht das Geld aus seine nicht vorhanden Vermögen begleichen. Da er versuchte, Vermögen in Form von Uhren und weiteren Wertgegenständen vor der Insolvenz zu retten, fehlschlug.
    Waren sämtliche Trennungen zwischen Privat und Firma durchschlagen! Der angebliche Schutz, durch den Mantel einer AG vor dem Zugriff, war wegen seiner eigener Dummheit selber ausgehebelt wurden.

    Nun, da diese Schulden nun vorhanden sind! Da die Versicherung auf Grundlage des Kreditvertrag 1 Mill. € an die MEG AG, Kassel ausgezahlt hat, wurden diese Kosten der Versicherung als Betriebsausgabe vom Finanzamt anerkannt!

    Bei einem Spitzensteuersatz von 50 %, bedeutet dies 500.000 € Steuerersparnis! Damit besteht das Darlehn aus 500.000 € der Versicherung und 500.000 € Steuergutschrift!

    Jetzt kann der Empfänger natürlich das vereinbarte liefern und die betriebsbedingten Kosten, in seinen Fall Provisionen als seine Einnahmen von der Kreditschuld gegenüber bis zur Vertragserfüllung abziehen.
    Folgerichtig "wandert und wandelt" die Steuergutschrift von der Versicherung, zum Empfänger als 100 % steuerpflichtige Einnahme! Diese steuerpflichtige Einnahme darf dann mit der steuerlichen anerkannten Nettobetriebskosten verrechnet werden!
    Da waren dann nur noch der Nettogewinn über und dieser wäre dann zu versteuern gewesen!

    Da aber in der MEG, Kassel provisonsabhängige Geschäfte eingereicht worden sind, gab es auch Storno-Geschäft! Dieses Storno-Geschäft, bestand nur zwischen dem hunderten Vermittler und der MEG, Kassel, nicht aber zwischen dem Vermittler und Versicherer!

    Man braucht nicht helle sein, um das Ende der MEG, Kassel zu erkennen! Nun brach die MEG, Kassel zusammen! Die Schulden von 1.000.000 € waren offen und demnach schuldete die MEG, Kassel dem Finanzamt Kassel den Nachweis über Verbleib der Ausgaben!

    Da Straftaten und Bürgschaften im Raume standen, übertrugen sich diese Schulden auch auf den Privatmann selbst. Damit schuldete der Geschäfts- und Privatmann dem Finanzamt fast 500.000 € Steuern.

    Da der Versicher ein Mahnbescheid hatte, konnte der Versicherer einen Vergleich anstreben, dies erbrachte letztlich eine Rückzahlung von 200.000 €. Dieser Betrag wurde als Teilrückzahlung verbucht und der Rest von 800.000 € als Verlust mit dem steuerpflichtigen Umsatz, der Versicherung verrechnet. Was zu einer Steuerersparnis von weiteren ca. 400.000 € erbrachte.
    Bei Schuldner taucht dann dieser Betrag, als Einnahme von 800.000 € auf und führt zu einer Steuerschuld von 400.000 €! Weil dies, wegen diverser Vergehen (die Uhren, Datensätze,..), also in Tateinheit, Vorsatz erfolgte, war dies dann Steuerhinterziehung.

    Heute wäre der Versuch, ein Teilvermögen über Sachwerte zu verstecken, dann zusätzlich Geldwäsche aus hinterzogenen Steuern. Was sich dann strafverschärfend auswirken würde.

    bruno68

  4. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Steuer- / Insolvenz- Betrug

    Zumindest wie ich es aus den Medien entnommen habe, ging es bei B.B. ja nicht um einen Steuerbetrug...

    Er hat einfach nach seiner Insolvenz z.B. große Summen an Ehefrau und Kinder überwiesen, Vermögenswerte nicht angegeben usw., also letztlich die Gläubiger über seinen "Vermögensstand" getäuscht in der Absicht diesen Vermögen vorzuenthalten.

    Strafbar wird es dann, wenn B.B. (ich nehme mal an ähnlich zu Deutschland) im Insolvenzverfahren irgendwann unterschreibt, dass er kein anderes Vermögen als im Insolvenzverfahren angegeben besitzt oder dass es keine Schenkungen zugunsten Ehefrau, Kinder usw. in den letzten 2, 5 oder 10 Jahren (je nach Art des Vermögens Immobilien, Geldwerte usw.) gab.

    Wird wahrscheinlich jeder versuchen, um Vermögen zu retten, aber wenn es "schief" geht, dann folgt die Konsequenz in Form einer Anklage.

  5. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Steuer- / Insolvenz- Betrug

    Wie ich es schon beschrieb: "Steuerbetrug ist wenn man offene Beträge hat!"

    So wie früher üblich die Briefkasten-, Firma oder Adresse. Um eine Besteuerung zu umgehen! Die Briefkastenadressen wurden durch die 185 Tagesregelung abgeschafft.

    Wie richtig erkannt sind Unterschriften insbesondere wenn diese quer geschrieben werden sehr, sehr Haftungsträchtig.

    Und wenn dann noch ein weiterer Text vor der Unterschrift steht, bei denen ausdrücklich nach den Vermögenswerten fragt, da bleibt kein Spalt, selbst auf Atomebene über.

    Es kann bis zu 28 Jahre des Restleben kosten, da dürfte Herr Becker Anfang 90 sein!

    bruno68

  6. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Steuer- / Insolvenz- Betrug

    Sag mal, was hast du denn immer mit Steuerbetrug? B.B. ist nicht wegen Steuerbetrug angeklagt, sondern (zumindest wie ich es der Presse entnommen habe) wegen falscher Angaben und Verschleppung in seinem Insolvenzverfahren...

    Gut mal zum Verständnis, da es mW auch um eine Finca auf Mallorca geht:
    Steuerbetrug wäre, wenn B.B. z.B. falsche Angaben zum Wert oder Grundstück gegenüber dem spanischen Staat gemacht hätte, also irgendetwas um Steuern zu vermeiden oder zu reduzieren. Dann würde er vom spanischen Staat in Spanien wegen Steuerbetruges angeklagt.

    Das Verfahren in England bezieht sich darauf, dass er diese Finca nicht als Vermögenswert angegeben hat d.h. den Gläubigern den Vermögenswert vorenthalten hat, dass diese nicht darauf zugreifen können. Das ist kein Steuerbetrug... sondern Betrug gegenüber den Gläubigern...

  7. Avatar von viktor
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    Standard AW: Steuer- / Insolvenz- Betrug

    danke Euch.

  8. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Steuer- / Insolvenz- Betrug

    Vielleicht sollten Sie begreifen,

    dass der Herr Becker kein sozialpflichtiger AN ist. Demnach sind alle Einkommen noch zu versteuern, auch zuflussgerecht zu versteuern! Also hat der Beklagte einen Umsatz von 1.200.000 € jährlich hat, so sind dies nur Bruttoeinnahmen.

    a) Davon sind die monatlichen Vorsteuern zu verrechnen und der Negativbetrag an die Steuerbehörde zu zahlen!
    b) Dann hat man das zu versteuernde Nettoeinkommen, dass der persönlichen Steuer unterliegt!
    c) Zum anderen sind Zinsen und Dividenden zu besteuern.

    Dass mit Eröffnung der Insolvenz, dem Betroffenen die Hände gebunden waren, habe ich bei einem Bekannten erlebt. Bei diesen wurde die gesamten Einnahmen weggefändet, einschließlich die Vorsteuer und die Einkommenssteuer bzw. Körperschaftsteuer!
    Das bedeutete, dass jedem Monat die Vorsteuerschuld um die 1.750 € gegenüber dem Finanzamt erhöhte.

    Faktisch konnte er trotz fester Einnahmen von monatlich 10.000 €, bis zu seinem Tod keine Steuern und Schulden tilgen!

    Herr Becker war ein Ass in Sport, aber auf dem Gebiet eines Geschäftsmannes eines naiven Kleinkindes.
    Denn mal ernsthaft, mit welchen Geld hat er seine Finca bezahlt und unterhalten? Aus versteuerten oder unversteuerten Geld?

    bruno68

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