Eigentumsverhältnisse beim Notar nachtragen lassen

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  1. Avatar von Elex85
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    Standard Eigentumsverhältnisse beim Notar nachtragen lassen

    Ich würde gerne beim Notar nachträglich die Eigentumsverhältnisse für unserer ETW eintragen lassen.
    Wir haben eine Wohnung gekauft für 500.000€ und das EK von 100.000€ kam von mir.

    Jetzt ist die Frage, wie man das eintragen lässt, eventuell zu 3/5 und 2/5 oder 2/3 zu 1/3!?

    Mit welchen Kosten müsste man da zusätzlich noch rechnen?

  2. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Eigentumsverhältnisse beim Notar nachtragen lassen

    Wenn du 100.000€ als EK eingebracht hast und andere nicht und ihr dann 50:50 den Rest der Darlehenssumme tilgt und euch auch 50:50 bei der Instandhaltung macht wäre ja dein Anteil an der Wohnung dann 3/5 weil du zu deinem Eigenkapital noch 200.000€ Darlehenstilgung beteiligst.

    Bei einer anderen Konstellation natürlich auch anders zu rechnen.

    Das wäre aber nur in dem Fall relevant wenn verheiratet. Wahrscheinlich steht im Moment 50:50 im Grundbuch.

    Bei den Kosten fallen ja auch die Gebühren zum eintragen in das Grundbuch ein nicht nur die Notarkosten. Denn nur was da drin steht ist bei einer Scheidung interessant. Beim Zugewinn wird dann die Wertsteigerung der Immobilie dann hälftig geteilt. Sprich wenn die Immobilie bei Scheidung 600.000€ Wert sein sollte erhält jeder 50% der Wertsteigerung und muss wenn einer die Wohnung behält dem anderen ausgezahlt werden, wie auch die Anteile die zugesteuert werden für das Darlehen und für den Werterhalt / Reparaturen. Ganz wichtig ist, dass die Zahlungen von jeweils dem eigenen Konto ausgehen und keine Gemeinschaftskonten. Das führt da nur zu Problemen und ich spreche da aus jahrelanger leidvoller Erfahrung! Wenn dann bitte richtig und nein wenn einer in Elternzeit geht wird das nicht ausgehebelt und muss im zweifel mühevoll nachgewiesen werden.... Denn bei einer Scheidung zählt nur das was im Grundbuch steht und das was man mt originalbelegen belegen kann und das ist im zweifel schwer für viele zu realisieren. Die Folge wäre, dass wenn einer sich weder an den Dahrlehensraten noch am Werterhalt / Reparatur beteiligt trotzdem das was im Grundbuch drin steht erhält/geschenkt wird. Der Wertzuwachs geht automatisch 50:50 egal was passiert. Also warum sollte der eine bei einer Scheidung dem anderen etwas schenken?
    Nur als Tipp bei der Altersvorsorge sieht es genauso aus. da wird 50:50 geteilt egal ob der eine keine macht und der andere viel am ende bekommen alle 50% was in der Ehezeit dort an Werte entstanden ist. Also auch hier ein Auge drauf und ggf. entsperchend anpassen damit jeder gleich viel AV betreibt, die dann so gesehen auch nicht ausgeglichen werden muss. Das führt bei der Scheidung dann zu geringeren Kosten da die Verträge nicht geteilt werden müssen... Das lassen sich die Versicherungen auch noch einmal fürstlich bezahlen. Die Anwälte jeweils auch

  3. Avatar von Elex85
    Elex85 ist offline
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    Standard AW: Eigentumsverhältnisse beim Notar nachtragen lassen

    Also im Moment stehen 50:50 drin, dass mit den 3/5 und 2/5 sehe ich auch so.
    Die restlichen Sachen, also die Tilgung der 400.000€ und Reparaturkosten teilen wir 50:50.

    Heißt also ich muss nochmal 1,5% Notarkosten und 0,5% Grundbuchkosten löhnen für den Nachtrag!?

  4. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Eigentumsverhältnisse beim Notar nachtragen lassen

    Das wird dir der Notar genau sagen können, was eine Änderung genau kostet. Wahrscheinlich ist es weniger als beim Kauf. Aber selbst di kosten jetzt sind geringer als die bei einer Scheidung an Schaden entsteht, wenn man den Unterschied nicht behebt. Zudem muss deine Frau das nun auch unterschreiben, dass sie dir das von dir geschenkte zurück gibt. Denn nichts anderes war der Grundbucheintrag 50:50. Schnell mal 50.000€ den Besitzer gewechselt ohne dass man sich darüber im klaren war.

    Wenn sie mit macht würde ich das positiv für die Beziehungsstatus werten.

  5. Avatar von florianmeier
    florianmeier ist offline

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    Standard AW: Eigentumsverhältnisse beim Notar nachtragen lassen

    Wahrscheinlich wird diese "Idee" über 2k EUR "Vorlesegebühr" kosten. Guter Stundenlohn.

  6. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Eigentumsverhältnisse beim Notar nachtragen lassen

    Warum erst jetzt, Elex85?

    Tatsache ist und bleibt, dass beide Eigentümer jeweils als Gesamtschuldner, also zu je 100 % die Darlehnsschuld zu begleichen hat! Nicht wie zu erwarten nur 50 %!

    Das andere ist natürlich wegen einer zukünftigen Scheidung sicherlich eine bessere Lösung!

    Aber unter der Gesamtbetrachtung gesehen ändert sich nicht viel, denn zu einem wird diese Eintragung erst nach der GS Eintragung des Gläubigers vorgenommen!

    Demnach steht dem Gläubiger erstrangig, das Guthaben aus dem Verkauf zu! Ein "aussondern" des Guthabens wäre schon bei der Darlehnsaufnahme ein "No-Go" gewesen!
    Des Weiteren bedarf es der schriftlichen Zustimmung, mit persönlichen Erscheinen beim Notar des Ehepartners.

    Sie muss gegenüber dem Notar, persönlich ohne Druck von außen, dem Notar ihre wirtschaftliche schlechter Stellung mündlich gegenüber Zeugen erklären und später auch persönlich unterschreiben!

    Denn für einen dritten von außen, sieht dies wie Geldwäsche aus. Siehe auch "GWG in der notariellen Praxis!"; C.H. Beck Verlag

    Demnach ist es sehr seltsam jetzt damit anzufangen, zumal bei einem Wiederverkauf gegenwärtig, keine 500.000 € erzielt werden kann!

    bruno68

  7. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Eigentumsverhältnisse beim Notar nachtragen lassen

    Hallo Elex85, sicherlich kann es jetzt eine Notarielle Vereinbarung geben mit neuen Grundstücksanteilen.
    Das kostet eben bei dem Notar und Grundbuchumschreibung.
    Es wurde auch schon beschrieben dass Ihr beide gesamtschuldnerisch haftet, beantwortet aber nicht die Frage wegen den EUR 100.000.
    Wie wäre es wenn Sie ein Schriftstück gemeinsam aufsetzen und diese vor einem Rechtsanwalt unterschreiben? In dem Schriftstück steht klar dass Sie die EUR 100.000 Eigenkapital nach dem Verkauf wieder zurückerhalten und dann wird der Verkaufserlös 50% für jeden aufgeteilt.
    Das steht zwar so nicht im Grundbuch. Doch dürften die Kosten hierfür viel geringer sein.

  8. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Eigentumsverhältnisse beim Notar nachtragen lassen

    Ist aber bei einer Scheidung nicht Standhaft. Da zählt nur was im Grundbuch steht. Alles andere ist anfechtbar und nicht sicher im Falle des Falles.

    Selbst das Grundbuch schützt nur bedingt, da dies nachträglich gemacht wurde. Wenn es länger als 10 Jahre nachgetragen wurde kann man von ausgehen, wenn es dann knallt und man kann die 100.000€ noch zusätzlich dokumentieren, dass man dann die 100.000€ auch wirklich als Eigenkapital durch geht.

  9. Avatar von Elex85
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    Standard AW: Eigentumsverhältnisse beim Notar nachtragen lassen

    Ich stelle demnächst mal eine Anfrage an den Notar, dann wird der schon Wissen, mit was für Kosten ich rechnen muss.

  10. Avatar von Elex85
    Elex85 ist offline
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    Standard AW: Eigentumsverhältnisse beim Notar nachtragen lassen

    So ich wollte mich nochmal melden.

    Ich habe mit dem Notariat gesprochen und die haben mir schriftlich zugesagt, dass für mich KEINE Kosten für die neue Auflassung entstehen.
    Danach habe ich mit dem Grundbuchamt telefoniert und der Rechtspfleger meinte das nur für die Summe von 100.000€ (In dem Fall 3/5 zu 2/5 wären es nur 50.000€ Verschiebung)
    165€ Kosten entstehen würden.

    Das hört sich alles ziemlich günstig an und eigentlich unvorstellbar.

    Ich werde Nachberichten

  11. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Eigentumsverhältnisse beim Notar nachtragen lassen

    Ist das denn steuerlich eine Schenkung? Muss man sowas dem Finanzamt melden?
    (Liegt natürlich unter Ehepartnern unter dem Freibetrag ...)

  12. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Eigentumsverhältnisse beim Notar nachtragen lassen

    natürlich die Frau muss der Schenkung auch zustimmen. Beim Eintragen in das Grundbuch hat er ja auch der Frau geschenkt. Aus dem Grund die 10 Jahres Frist... Dann kann weder Schenker noch Beschenkter, noch Erben etwas machen. Wie oben schon geschrieben die Ehefrau muss dem mit Unterschrift und im Vollbesitz ihrer der geistigen Kräfte unterschreiben. Ansonsten wäre das auch wieder nach 10 Jahren anfechtbar.... Wenn man nachweisen könnte dass zu dem Zeitpunkt die Frau das nicht war.... wohl möglich der Mann sie hierzu gedrängt hat dies zu unterschreiben..... und nein ich bin kein Schwarzmaler sondern Leidtragender der von den Behauptungen zum widerlegen die Beweise vorlegen musste... (und es auch geschafft hat die Behauptungen zu widerlegen)


    Mit ein Grund warum ich für die Hochzeit erst 3 Jahre vor der eigenen Rente plädiere. Wer so lange dann mit jemand ausgehalten hat, hat dann auch Anspruch auf die Witwenrente. Alle anderen benötigen keine Absicherung fürs Alter. wird dann geschieden wird kann es maximal um die 6 Rentenpunkte gehen, sollte die Lebensgefährtin sich zur Rente scheiden lassen wollen und in den drei Jahren nichts Rentenpunktrelevantes gearbeitet haben. Sollte es noch unterhaltsberechtigte Kinder geben sind die ja so oder so abgesichert. Die einzigen die dann deutlich weniger verdienen sind die Anwälte, Versicherungen, Staat, Notare, etc.

    Die Ehe bringt bei der Scheidung nur für den etwas, der im Vergleich zum anderen weniger eingebracht hat und weniger einbringen wird. Die vermeintlichen Vorteile die derjenige der mehr mit bringt und mehr einbringen wird sind sofort weg und er macht trotz Zugewinngemeinschaft miese...

  13. Avatar von Elex85
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    Standard AW: Eigentumsverhältnisse beim Notar nachtragen lassen

    Ich muss jetzt dazu mal sagen, dass KEINE Unterschrift nötig ist, da eine Vollmacht aus dem Kaufvertrag existiert.
    Ich kann das jetzt ändern auch ohne mit meiner Frau darüber zu sprechen!!!

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