Umfrage zu meiner Masterthesis „Robo Advisor vs. Klassische Anlageberatung“

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  1. Avatar von IraHa
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    Standard Umfrage zu meiner Masterthesis „Robo Advisor vs. Klassische Anlageberatung“

    Hallo Zusammen,

    Eure Unterstützung ist gefragt:
    Im Rahmen meiner Masterthesis untersuche ich die Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen durch Robo Advisor im deutschen FinTech Sektor als mögliche Lösung für Defizite und Konflikte in der klassischen Anlageberatung.

    Die Daten möchte ich anhand eines Fragebogens erheben.

    Hier der Link zur Befragung: https://www.soscisurvey.de/roboadvisorvsklassab202212/

    Teilnehmen kann jede/-r, die Bearbeitung des Fragebogens dauert ca. 5 Minuten.

    Selbstverständlich werden die Daten anonymisiert erhoben und ausgewertet.

    Ich freue mich über Eure Teilnahme und Eure Unterstützung bei meiner Masterthesis.

    Vielen Dank und viele Grüße
    Ira Haack

  2. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Umfrage zu meiner Masterthesis „Robo Advisor vs. Klassische Anlageberatung“

    So einfach wie Sie sich es vorstellen ist dies leider nicht!

    Denn die Probleme entstehen bzw. fangen ja erst an, wenn das Ergebnis zwischen zwei bzw. außerhalb der vereinbarten Werte liegen.

    Allein im Vorvertragsabschlussbereich liegen schon soviel Irrtümer vor, dass ein fehlerfrei und lückenloser Vertragsabschluss unmöglich ist.

    Verfolge ich den Dax als Referenz von 1949 bis heute 2022 sagt mir die Statistik, dass insgesamt ein Wertzuwachs von 3.915 % vorliegt!
    Aber schaut man den 1. Handelstag des neuen Jahre an, stellt, man was fest? Richtig, die Werte fehlen! Was zu einer Verfälschung des Dax-Wertes führt!

    Denn um den wahren Wert zu ermitteln, muss der Anfangswert des neuen Jahres gleich dem Wert des letzten Tages des alten Jahres sein.
    Damit entstehen Lücken in der realen Vermögenswerteausweisung, die jährlich immer größer wird!
    Zudem kann man nicht die einzelnen Jahreswerte addieren, denn einen Startpunkt mit 10.000 Punkten im 1. Jahr plus 10 % ergibt 11.000 P., aber wenn im Folgejahre ein Minus von 10 % erzielt wird? Dann steht am Ende eine 9.900 P! daraus ergibt sich im 2. Jahresergebnis ein Verlust von 1 %.

    Ist in den Angaben eine Vereinbarung, dass die Vermögensverwaltung in pari mit den Dax-Werten gehen soll und nimmt man die Lebenserwartung von 99 Lebensjahre als Laufzeit und schließt mit 37 Jahren ab.
    So ergibt sich ein möglicher Wertzuwachs von 3.915 %.
    In den 62 Jahren Laufzeit, davon sind 28 Jahre mit einem Wertzuwachs oder Verlust von mehr als 20 % p.a. dabei.
    Der größte Verlust würdet -44,45 % p.a. vom Vermögen betragen, der größte Gewinn + 66,43 % p. a.

    Der Anlagehorizont entscheidet auf eine 60 Jahressicht mit einer Einmalanlage, wegen des Aussitzen der Verluste! Kleinster Einsatz, größter Gewinn!
    Bei Anlagen weniger als 20 Jahren Laufzeit, ist der Einstiegszeitpunkt entscheidend, hier ist es abzuwarten, ob eine vorher eine Kurskorrektor erfolgt ist.
    Aber hier gibt es Begriffe, die irreführend sind! Nämlich der Begriff "eine Kurskorrektor", denn damit könnte auch 2 oder 3 Jahre gemeint sein, so wie 1961, 1962; 1965,1966; 1979,1980; 2000, 2001 und 2002.

    Wohl aber bei einigen aktiven Fonds:
    Wirtschaft: US-Technologie-Fonds machen mit knapp 2000 Prozent Wertsteigerung das Rennen um den höchsten Ertrag

    US-Technologie-Fonds haben Anlegern im vergangenen Jahrzehnt satte Renditen präsentieren können. Die Technologiefonds stehen mit einer Wertsteigerung von durchschnittlich 1842 Prozent auf der Siegertreppe im Rennen um den höchsten Ertrag. 07.01.2000, 00:00 Uhr

    US-Technologie-Fonds haben Anlegern im vergangenen Jahrzehnt satte Renditen präsentieren können. Die Technologiefonds stehen mit einer Wertsteigerung von durchschnittlich 1842 Prozent auf der Siegertreppe im Rennen um den höchsten Ertrag. Bei der Berechnung wurde die Reinvestition von Dividenden unterstellt. Errechnet wurde die Rangliste von Morningstar, ein Researchunternehmen der Fondsbranche. Mit Blick auf den PC- und Internet-Boom zu Beginn der neunziger Jahre verwundere der Anstieg der Technologiewerte nicht, sagt Russ Kinnel, Senior Analyst bei Morningstar.
    Dies war nur ein Ausschnitt von 10 Jahren und einer bestimmten Branche. Würde man heute nur diese Firmen betrachten und ihre Rendite berechnen, nun es wäre kaum mehr als der Durchschnitt.
    Damit knallt die Realität mit dem Wunschdenken zusammen, von einem Computer gesteuerten Vermögensverwaltung dauerhaft nicht funktionieren kann.

    Weil die Logik eines Rechners keine Interpretation zulässt. Er kann nur harte Daten verarbeiten, aber keine weichen Ereignisse, wie den Krieg Ukraine / Russland oder die Folgen von Covid-19.

    Aber auch dies ist nur eine Wahrscheinlichkeit, weil die größten Abweichungen noch kommen könnten!
    Nur eins ist gewiss: Der maximale Verlust beträgt 100 %! Während der Gewinn auf über 100 % p.a. steigen kann. Was aber bisher in 62 Jahren beim Dax noch nicht vorgekommen ist!

    bruno68

  3. Avatar von tneub
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    Standard AW: Umfrage zu meiner Masterthesis „Robo Advisor vs. Klassische Anlageberatung“

    Lass dich nicht vom Forentroll verunsichern. Der geht zum Geldabheben an den Schalter, weil er er Technik für Teufelszeug hält.

  4. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Umfrage zu meiner Masterthesis „Robo Advisor vs. Klassische Anlageberatung“

    Ja, ja tneub,

    seit ihrem Abi, oder sonstigen Abschluss, was natürlich angepasst nur aus singen, tanzen, klatschen und malen ihres Namens bestand. Sowie seitdem der notorischen Weiterbildungsverweigerung, insbesondere bei dem fehlenden Nachweis der Richtigkeit ihrer Aussagen!

    Zeigt mir in vielen Fällen, dass es nur einen fehlerhaften Rat erteilen können!

    Denn in der Rechtsprechung wird für einen Beweis Schriftform verlangt. Da gleiche gilt für einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermögensverwalter!

    Man braucht sich nur den § 126 a BGB durchlesen,
    § 126a Elektronische Form
    (1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur versehen.
    (2) Bei einem Vertrag müssen die Parteien jeweils ein gleichlautendes Dokument in der in Absatz 1 bezeichneten Weise elektronisch signieren.
    Hiermit dürfte Master Absolvent ganz klar erkennbar sein, dass die gesamten Unterlagen vielleicht rechtlich wertlos sind, weil es dem Gesetze nach nicht den Anforderungen entspricht
    Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur?
    Immer mehr Unternehmen in Deutschland nutzen elektronische Signaturen, um ihre Signatur- und Validierungsprozesse zu beschleunigen – papierbasierte Prozesse gelten als zu langsam und nicht effektiv. In Unterhaltungen mit potenziellen Neukunden stellen wir jedoch immer wieder fest, dass hierzulande nach wie vor einige Irrtümer in Bezug auf digitale (oder „qualifizierte“) Signaturen kursieren. In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen in einfachen Worten die Bedeutung des Begriffs „Qualifizierte elektronische Signatur“ erklären. Hierbei verzichten wir auf offizielle Definitionen und Fachbegriffe, da diese möglicherweise nicht für jeden verständlich sind. Dieser Blog soll als Informationsquelle für potenzielle Neukunden dienen, die sich einen ersten Überblick über digitale Signaturen, ihre Verwendung und ihre rechtliche Bedeutung verschaffen möchten. (*)
    Qualifizierte elektronische Signatur vs. digitale Signatur: Bedeutung und Hintergrund
    Unter einer „elektronische Signatur“ versteht man Daten, die einem elektronischen Dokument beigefügt werden, um die Unterzeichnung dieses Dokuments zu bestätigen.
    Die digitale Signatur ist eine Form der elektronische Signatur, bei der die asymmetrische Kryptographie zum Einsatz kommt: Der Unterzeichner hat die alleinige Kontrolle über einen „privaten Schlüssel“, der ihm die Unterzeichnung ermöglicht. Dieser private Schlüssel ist mathematisch und eindeutig mit einem „öffentlichen Schlüssel“ verknüpft, mit dem jeder die Signatur bestätigen kann. Die Verknüpfung zwischen privatem/öffentlichem Schlüssel und Unterzeichner wird durch ein von einem Trust Service Provider (TSP) ausgestelltes digitales Zertifikat sichergestellt. Die Regel unterscheidet zwischen zwei Ebenen der digitalen Signatur: der fortgeschrittenen elektronischen Signatur (Advanced Electronic Signature, AES) und der qualifizierten elektronischen Signatur (QES).
    Die QES ist die sicherste Art der elektronischen Signatur. Sie besitzt alle Eigenschaften einer AES und zeichnet sich darüber hinaus vor allem durch zwei Eigenschaften aus:
    • Sie wird mit einer sogenannten sicheren Signaturerstellungseinheit (SSEE) sehr sicher erzeugt. Die SSEE funktioniert in etwa wie eine Smartcard, der TSP kann sie jedoch im Auftrag des Unterzeichners aus der Ferne verwalten. So kann er die Manipulation von persönlichen Smartcards/Lesegeräten/Middlewares, mit denen Unterzeichner nicht sicher umgehen können, verhindern.
    • Das Ausstellungsverfahren für digitale Zertifikate kann erst dann in Gang gesetzt werden, wenn der Unterzeichner seine Identität bestätigt hat (bei einem persönlichen Treffen oder mittels einer vergleichbaren Methode). Ein solches digitales Zertifikat mit hohem Identifikationsgrad wird als qualifiziertes Zertifikat bezeichnet.
    Aufgrund dieser zusätzlichen Sicherheitsstufe ist ein Dokument, das mit einer QES signiert wurde, in allen EU-Mitgliedsstaaten ebenso rechtlich bindend wie ein Dokument mit handschriftlicher Signatur.
    In Deutschland wird die QES bereits seit 2001 verwendet. In diesem Jahr wurde das erste deutsche Signaturgesetz, das Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (SigG), auf Grundlage der Europäischen Richtlinie 1999/93 verabschiedet.
    2016 ersetzte die eIDAS-Verordnung, die aktuelle europäische Verordnung in Bezug auf elektronische Signaturen, diese Richtlinie und somit auch die bislang durch das Signaturgesetz (SigG) vorgegebene Definition und Anwendung der QES.
    Darüber hinaus bringt die eIDAS-Verordnung zwei überaus wichtige Innovationen in Hinblick auf elektronische Signaturen mit sich.
    Qualifizierte elektronische Signaturen: Änderungen durch die eIDAS-Verordnung
    • Laut Definition in der eIDAS-Verordnung können auch cloudbasierte Signaturen als qualifizierte Signaturen gelten, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Sie lesen richtig: die Cloud kann ebenso sicher sein wie eine Smartcard, sodass Smartcards nicht mehr benötigt werden. Die QES kann im Auftrag des Unterzeichners von einem qualifizierten TSP aus der Ferne verwaltet werden.
    • In der eIDAS-Verordnung wird festgelegt, dass eine persönliche Identifizierung auch über neue innovative Verfahren möglich ist, sofern diese von den EU-Mitgliedsstaaten als gültig und gleichwertig anerkannt wird. Insbesondere die persönliche Identifizierung per Videokonferenz gilt mittlerweile in ganz Europa als akzeptierte Alternative. Somit können Bankkonten nun vollständig über das Internet eröffnet werden, und auch die für die QES erforderliche Identifizierung kann online erfolgen.
    Durch die eIDAS-Verordnung entfällt eines der bislang wohl größten Hindernisse bei der Verbreitung der QES: die Schwierigkeit bei der Umsetzung. Dementsprechend erlebt diese Technologie in Deutschland momentan einen enormen Aufschwung.
    Vor der eIDAS-Verordnung war die QES in Branchen mit Bedarf an qualifizierten Signaturen (z. B. im Finanzsektor) eher wenig gefragt. Grund hierfür war vor allem der enorme Logistikaufwand – an jeden potenziellen Kunden hätte zur Erstellung einer Signatur zuvor eine Smartcard verschickt werden müssen. Es war einfach zu umständlich. Doch jetzt ist es deutschen Unternehmen gesetzlich erlaubt, vollständig cloudbasierte Lösungen einzusetzen, um ihre Dokumente zu unterzeichnen bzw. unterzeichnen zu lassen. Sie können endlich von sämtlichen Vorteilen der digitalen Signatur profitieren: weniger Fehler bei der (Nach-)Bearbeitung von Dokumenten; Nachverfolgung und Benachrichtigungen für laufende Abkommen und Verträge; effizientere Verfahren und Abschaffung von papierbasierten Prozessen ... Gleichzeitig fallen auch alle Nachteile weg, die sich aus der Nutzung von Smartcards ergeben (Vertrieb, Verwendung, Treiberwechsel, Skalierungsprobleme).
    Wann ist eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich?
    Derzeit wird laut der eIDAS-Verordnung zwischen den drei Signaturstufen Einfach, Fortgeschritten und Qualifiziert unterschieden, wobei Qualifiziert als die sicherste Stufe gilt.

    Beachten Sie, dass die unterschiedlichen Signaturarten in drei Stufen mit steigenden Anforderungen an die Authentizitätssicherung eingeteilt werden. (Wie bereits erläutert, bietet die Qualifiziert auf der Ebene der Signatur und des Authentifizierungsverfahrens das höchste Maß an Sicherheit.)
    Wichtig: Trotzdem sind alle drei Ebenen rechtsgültig – durch die eIDAS-Verordnung ist gewährleistet, dass elektronische Signaturen in jeder Form vor EU-Gerichten als Beweis zugelassen sind.

    Elektronisch signierten Dokumenten darf also nicht die rechtliche Wirksamkeit abgesprochen werden, nur weil sie in elektronischer Form vorliegen.

    Die qualifizierte elektronische Signatur besitzt die gleiche Rechtsgültigkeit wie handschriftliche Signaturen – in bestimmten seltenen Fällen ist sie außerdem die einzige zulässige Art der digitalen Signatur für bestimmte Vertragsarten. Erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang beispielsweise der Verbraucherdarlehensvertrag (§ 492 Abs. 1 Satz 1 BGB) und der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (§ 12 Abs. 1 S. 1 AÜG).
    Geht man aus dieser Antwort vor und prüft all seine abgeschlossenen, elektronischen Verträge durch, dürfte es so manchen dämmern, dass Sie nutzlose Verträge besitzen, deren Rechtsgültigkeit gegen null laufen.

    Ob man wegen Null und Nichtigkeitens-Verträgen ein Schadensersatz bekommt? Das wäre eine Frage an den BGH! Der Insolvenzverwalter wird mangels digi. Signierung eine Anmeldung zur Insolvenzmasse eh ablehnen wird.
    Denn gegenwärtig nehme ich mal an, dass nach dem Fernabsatzgesetz für Finanzinvestment außerhalb von Geschäftsräumen, die meisten Anträge von Online-Shops eher dem illegalen Bereichen angehören, dem grauen oder schwarzen Kapitalmarkt. Denn laut EU gilt bald:
    EU-Pläne bedrohen Geschäft der Schweizer Banken mit Deutschen
    Sollte die EU ihre Kapitalmarktrichtlinien wie vorgesehen verschärfen, könnten Banken aus der Schweiz das Geld deutscher Anleger nicht mehr wie bisher in Zürich, Basel oder Genf verwalten. Die Eidgenossen sehen sich als Kollateralschaden des Brexits.
    Das hunderte Milliarden Franken schwere Geschäft Schweizer Banken mit deutschen Anlegern könnte massiv einbrechen, wenn sich in der Europäischen Union (EU) die Befürworter einer scharfen Kapitalmarktreform durchsetzen.
    • Die geplante Neuerung sieht vor, dass nur noch Banken mit einer physischen Präsenz Kunden in dem betreffenden EU-Land aktiv betreuen dürfen.
    Das würde bedeuten:
    • Schweizer Bankberater dürften Kunden, die in Deutschland leben, nicht mehr aus Zürich, Basel oder Genf ansprechen.
    • Zudem dürften die Banken im Nachbarland aktiv keine Kunden mehr werben.
    ...
    Das dürfte letztlich auch für Roboter gelten, wenn diese Geld verwalten! Denn ohne Adresse im Land des Vertriebes keine Erlaubnis zum Vertrieb oder Annahme von Geld.

    bruno68

  5. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Umfrage zu meiner Masterthesis „Robo Advisor vs. Klassische Anlageberatung“

    Zitat Zitat von bruno68
    Ja, ja tneub,

    seit ihrem Abi,
    Gut erkannt, ich bin nicht wie du in der Grundschule hängen geblieben. Wenn ich deine Texte lese, dann denke ich an die Grammatik meines Kindes in der Grundschule.
    Subjekt Prädikat Objekt. Eins davon vergisst du immer. Das hat mein Kind in der 3. Klasse besser hinbekommen.
    Dazu besteht dann noch das Thema, dass deine Texte fast immer inhaltlich falsch sind oder du komplett am Thema vorbeischreibst.


    Zitat Zitat von bruno68
    Denn in der Rechtsprechung wird für einen Beweis Schriftform verlangt.
    Zukünftig muß der Mörder also zwingend seinen Mord unterschreiben, bevor er verurteilt werden kann?

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