Möglichkeiten der Vererbung

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  1. Avatar von HAS-SI
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    Standard Möglichkeiten der Vererbung

    Folgende Situation:
    Immobilie gekauft im Jahr 2013 – 3 Personen sind ins Grundbuch eingetragen: Vater, Mutter, Sohn 1. Jeder zu 1/3 der Immobilie. Kaufvertrag auch für 3 Personen, bezahlt hat immer nur die Mutter.

    Im Jahr 2022 Forwarddarlehen abgeschlossen. Hier neue Kaufvertrag nur über 1 Person – Mutter.
    Die Familie hat 2 Kinder, die Immobilie soll an den kleineren Sohn (Sohn 2) (20 Jahre alt) übergehen.

    Wie am besten muss man jetzt vorgehen?
    -Schenkung? Kann die Immobilie erst verschenkt werden, wenn schon ausbezahlt ist, oder schon eher?
    -Testament hinterlassen?
    -Kann der Sohn 1 trotz dem seine Ansprüche stellen?
    -Kann der Sohn 1 aus dem Grundbuch ausgetragen werden? Kann das schon jetzt gemacht werden?
    -Wie geht man hier vor?

  2. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Möglichkeiten der Vererbung

    Was meinst du genau mit "neuer" Kaufvertrag?

    2013 wurde Immobilie gekauft mit Besitzverhältnis 1/3 Vater, Mutter und Kind1 und so auch die Eintragung im Grundbuch. Was ist nun 2022 geschehen, das du mit neuem Kaufvertrag bezeichnest?

    Hat Mutter Vater und Kind1 ihre Anteile abgekauft und ist jetzt Alleineigentümerin? Dann wurde auch entsprechend im Grundbuch geändert. Oder wer hat von wem, was in diesem "neuen" Kaufvertrag gekauft?

  3. Avatar von HAS-SI
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    Standard AW: Möglichkeiten der Vererbung

    Die Finanzierung wurde durch Forwarddarlehen bei einer anderer Bank neu finanziert. Hier ist nur die Mutter Darlehensnehmer.
    Im Grundbuch wurde nur die neue Bank eingetragen, keine andere Änderungen gemacht.

  4. Avatar von utopus
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    Standard AW: Möglichkeiten der Vererbung

    Im Zweifel gilt das, was im Grundbuch steht.

    Jeder kann dann mit seinem 1/3 machen, was er möchte.

    Vater und Mutter könnten also ihren Anteil an den Sohn2 verschenken/vererben (Notar/Grundbuch)
    und Sohn1 könnte seinen Anteil an seinen Bruder oder die Eltern verkaufen/verschenken - wie er möchte.

    Dazu müsste die Sache natürlich mit der Bank abgeklärt sein - die möchte natürlich weiterhin ihre Raten/Schulden bezahlt haben.

    Zur Zeit gehört Sohn1 1/3 vom Haus - bei gesetzlicher Erbfolge geht beim Tod eines Elternteils 50% an den anderen Elternteil und 50% an die Kinder - würde dann also so aussehen:

    E1 (tot) 0% - E2 33,3%+16,7%=50% - S1 33,3%+8,3%= 41,67% S2=8,33% - falls dann auch E2 stirbt sieht es dann so aus:
    E1/E2 0% - S1 41,67%+25%=66,7% - S2=8,33%+25%=33,3%

    Wenn S1 enterbt werden würde, hätte er noch Anspruch auf den Pflichtteil - das wären 50% vom gesetzlichen Anspruch - oder er kann natürlich auch beim Notar einen Pflichtteilsverzicht unterschreiben - das wird er aber vermutlich nicht ohne Grund machen - also müsste ihm eine entsprechende Entschädigung oder Abfindung angeboten werden.

  5. Avatar von HAS-SI
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    Standard AW: Möglichkeiten der Vererbung

    Vielen Dank für die Antwort.
    D.h. wenn die beider Eltern nichts unternehmen, schaut es so aus:

    S1- 33,3% + 33,3%(Pflichtanteil)
    S2 - 33,3%

    Wenn die Eltern Ihre Anteile an S2 verschenken, wird es genau so aussehen?

  6. Avatar von HAS-SI
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    Standard AW: Möglichkeiten der Vererbung

    Wie schaut es aus, wenn die beide Eltern noch Kinder aus der andere Ehe haben? Haben diese Kinder auch Anspruch auf die Immobilie?

  7. Avatar von tneub
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    Standard AW: Möglichkeiten der Vererbung

    Natürlich haben die Anspruch. Bei gesetzlicher Erbfolge wird immer die Hälfte an Ehepartner und die andere Hälfte auf alle Kinder verteilt.

  8. Avatar von utopus
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    Standard AW: Möglichkeiten der Vererbung

    Man kann natürlich zu Lebzeiten mit seinem Eigentum machen, was man möchte - also auch an jemand bestimmten verschenken.

    Oder man macht ein Berliner Testament, bei dem erst der Partner alles bekommt und die Kinder erst später ...

    gibt dazu natürlich auch Bücher oder Youtube-Videos etc. - oder man lässt sich von Notar/Steuerberater etc. informieren.

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