Wechsel in Öffentlichen Dienst während Baufi

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  1. Avatar von MaxMillor
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    Standard Wechsel in Öffentlichen Dienst während Baufi

    Hallo liebe Forumsgemeinde,

    ich habe eine Frage bzgl. eines Jobwechsel in den öffentlichen Dienst (Beamter).

    Meine Frau und ich haben seit 2021 eine Baufi laufen und wohnen bereits im Haus. Die Rate beträgt 1700 Euro (550k Finanzierung) Zudem haben wir noch eine Autofinanzierung und einen Konsumkredit. Da ich zur Zeit in der freien Wirtschaft arbeite und dort dort ca.6500 (inkl. Kindergeld) netto allein verdiene ist auch alles in Ordnung. Meine Frau ist noch in Mutterschutz.

    Ich strebe dieses Jahr an in den öffentlichen Dienst zu wechseln, jedoch würde dies zunächst einen Rückschritt beim Nettogehalt bedeuten das Gehalt wäre dann ca. 5300 netto.

    Meine Frage ist nun, ob die Bank nun bei der Verschlechterung der Einkommenssituation das Darlehen kündigen kann. Da es in den Bank AGB steht und wir zudem nach 18 KWG die wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen müssen und ich mir Sorgen mache, dass die Bank dies als wesentliche Verschlechterung wertet, da das Brutto von sechsstellig natürlich auf fünfstellig erheblich fällt(netto kommt natürlich mehr raus, da man keine Sozialversicherungsbeiträge zahlt). Da es mein Traumjob ist und es das Gehalt natürlich nach 5 Jahren ca. wieder auf dem heutigen Level wäre, würde mich die Experten Antworten freuen. Darüber hinaus wäre der Wechsel mit dem Beamtenstatus (zunächst auf Probe) danach auf Lebenszeit verbunden, was quasi zu einem unkündbaren Arbeitsverhältnis führen wird.

    Viele Grüße aus RLP

    Max

  2. Avatar von Marc2512
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    Standard AW: Wechsel in Öffentlichen Dienst während Baufi

    Würd da jetzt erst mal gar nichts "melden". Solange die Raten gezahlt werden wirds niemand interessieren. Wäre eher bei einem neuen Kredit interessant...imho ( so würd ichs machen )

  3. Avatar von MaxMillor
    MaxMillor ist offline
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    Standard AW: Wechsel in Öffentlichen Dienst während Baufi

    Aber da nach 18 KWG eine laufende Offenlegung erfolgt wird das ja sicherlich auffallen? Ich möchte ja keine Probleme bekommen oder das Haus verlieren

  4. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Wechsel in Öffentlichen Dienst während Baufi

    So einfach wird es nicht!

    Sie müssten auch beachten, dass sich die Beiträge zur GKV zur PKV ändern, so sind alle. Ja, alle mit 30 % Beihilfe zu versichern. Unverheiratet 50 %, verheiratet 60 % plus Kinder 70 % Beihilfe! Restbetrag= Selbstzahler!

    Vorher zu kontrollieren:

    - Dieser Kostensatz "Eigenanteil" muss mit den GKV-Beiträgen
    - auch der Anspruch aus Sozialleistung, wegen Tod, Unfall, Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit
    - oder die bAV, was wird mit der? Ist diese unverfallbar? Lässt sich diese noch, durch Abwickelung auflösend? Wie gestaltet sich die Portierbarkeit?
    - Auch die GRV und Pensionsansprüche, wie wird die Übergangslücke geschlossen!
    verglichen werden.

    Ich gehe mal davon aus, dass ihre Ehefrau eher Vollmitarbeiten muss, um damit Sie Beamter werden können! Und in 4 bis 5 Jahren wieder aussteigen kann.
    Ohne das zweite EK ihrer Ehefrau ist ihr Plan Beamter zu werden, zum Scheitern verurteilt!

    bruno68

  5. Avatar von Marc2512
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    Standard AW: Wechsel in Öffentlichen Dienst während Baufi

    "Praxishinweis: Dies soll jedoch das Kreditinstitut nicht zu einem Kündigungsautomatismus verpflichten, so das Aufsichtsamt. Vor allem dann nicht, wenn Kredite störungsfrei bedient werden. Wenn das Kreditinstitut alle nach den Umständen zumutbaren Anstrengungen unternimmt, die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse durchzusetzen und es in den Kreditakten nachvollziehbar dokumentiert, weshalb es das Engagement trotz Verweigerung der Offenlegung fortführt, wird dieser Verstoß gegen § 18 KWG ohne Konsequenzen bleiben."
    Quelle: https://www.iww.de/bbp/archiv/kredit...-18-kwg-f33008

  6. Avatar von Marc2512
    Marc2512 ist offline

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    Standard AW: Wechsel in Öffentlichen Dienst während Baufi

    Zitat Zitat von bruno68
    So einfach wird es nicht!

    Sie müssten auch beachten, dass sich die Beiträge zur GKV zur PKV ändern, so sind alle. Ja, alle mit 30 % Beihilfe zu versichern. Unverheiratet 50 %, verheiratet 60 % plus Kinder 70 % Beihilfe! Restbetrag= Selbstzahler!
    bruno68
    Wird trotzdem i.d.R. günstiger sein, als der Höchstbeitrag der GKV als freiwillig Versicherter...

  7. Avatar von MaxMillor
    MaxMillor ist offline
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    Standard AW: Wechsel in Öffentlichen Dienst während Baufi

    Die PKV ist hier bereits berücksichtigt. 55% Beihilfe und 45% PKV (350 Euro pro Monat).

  8. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Wechsel in Öffentlichen Dienst während Baufi

    Sie schreiben
    Die PKV ist hier bereits berücksichtigt. 55 % Beihilfe und 45 % PKV (350 Euro pro Monat).
    Pro Person oder wie?

    Wenn ihre Frau nicht bei ihnen mit versicherbar ist? Und eine eigene freie Versicherung brauch? Und warum gibt es keine 70 % Beihilfe?
    Zum anderen, wenn es ihre eigenen Kinder sind! Besteht auch die Pflicht zur Eigenversicherung.

    Folgende Konstrukte können auftreten: alle PKV!

    oder Beamter = PKV Beihilfe,

    - Ehefrau mit PKV oder freiwillig GKV versichert! Aber keine kostenfreie Mitversicherung in der GKV bei der Mutter, entweder eigene GKV oder PKV mit Beitrag!

    Nun frage, ich mich selber: Wie es sein, dass so kann: "Dass der Ehemann Beamter wird und in der Beihilfe versichert wird und die Frau nicht?"
    Sollten Beamte Ihr Kind privat oder gesetzlich versichern lassen?02.06.2022
    Beamte können ihre Kinder gesetzlich oder privat versichern lassen. Der Versicherungsschutz bei der privaten Krankenversicherung ist im Vergleich zur gesetzlichen besser. Privatversicherte Beamte erhalten keinen Zuschuss vom Staat, sondern müssen eine kleine Beihilfe leisten. Die Kinder von Beamten haben bei einer privaten Versicherung einen Beihilfeanspruch. Im Folgenden wird näher erläutert, ob Beamte ihre Kinder privat oder gesetzlich versichern sollten.
    Sollten Beamte Ihr Kind privat oder gesetzlich versichern lassen?
    Beamte stehen bei ihren Kindern vor der Wahl zwischen einer gesetzlichen und privaten Versicherung.
    Die Wahl hängt in erster Linie davon ab, wie die Eltern der Kinder versichert sind.
    • Wenn beide Eltern verbeamtet sind, muss das Kind ebenfalls privatversichert werden.

    • Wenn beide Eltern gesetzlich versichert sind, kann das Kind auch gesetzlich krankenversichert werden.
    Sollte ein Elternteil privatversichert und der andere Elternteil gesetzlich versichert sein, ist es etwas komplexer.
    Hier kommt es auf die Höhe des Verdienstes an.
    In der gesetzlichen Krankenversicherung müsste das Kind freiwillig versichert werden.
    Die Alternative wäre eine private Krankenversicherung.
    Der Beitrag für die freiwillige Mitgliedschaft liegt in der Regel über dem monatlichen Beitrag in der privaten Krankenkasse.
    Wenn nur ein Partner privatversichert ist und mehr verdient als der andere Elternteil, ist die private Krankenversicherung günstiger und bietet einen größeren Leistungsumfang.
    • Vor der Suche nach einer passenden privaten Krankenversicherung müssen einige gesundheitliche Fragen geklärt werden. Wenn das Kind eine schwere Vorerkrankung oder eine Allergie hat, kann es zu Leistungsausschluss oder einem Risikozuschlag kommen.
    Ausnahme:
    Beamte sollten berücksichtigen, dass es in der privaten Krankenversicherung eine Ausnahme gibt.
    Sollte ein neugeborenes Kind direkt nach der Geburt krankenversichert werden, erhält das Kind die gleichen Leistungen wie die Eltern. Die Frist beträgt zwei Monate. In diesem Zeitraum ist keine zusätzliche Gesundheitsprüfung notwendig.
    Fazit - Sollten Beamte Ihr Kind privat oder gesetzlich versichern lassen?
    Beamte müssen immer auf die eigene Tätigkeit und die Tätigkeit des Partners achten. Wenn beide Elternteile Beamte sind, muss das Kind auch privatversichert werden. Wenn Sie als Beamter privatversichert und Ihr Partner eine gesetzliche Krankenversicherung abgeschlossen hat, haben Sie die Wahl zwischen einer gesetzlichen und privaten Krankenversicherung für das Kind.
    Wenn Sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, können Sie Ihr Kind über Ihren Partner mitversichern. Es handelt sich in diesem Fall um eine Familienmitgliedschaft in einer Familienversicherung. Die Krankenversicherung für das Kind wäre dann kostenfrei.

    Wenn die privatversicherte Person mehr als der andere Elternteil verdient und das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, entfällt die Möglichkeit der Familienmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung für das Kind
    . Hier können sich die Eltern für eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder für eine private Krankenversicherung entscheiden. Der Unterschied liegt hier im monatlichen Beitrag.

    Durch den Beihilfeanspruch von 80 Prozent beträgt der Monatsbeitrag in der privaten Krankenversicherung ca. 40 Euro. Für die freiwillige Mitgliedschaft sind monatlich 200 Euro fällig. In diesem Fall wäre eine private Krankenversicherung für das Kind deutlich günstiger.
    Eine private Krankenversicherung für den Nachwuchs ist verhältnismäßig günstig. Für einen geringen Preis können verbeamtete Eltern aus einem großen Leistungsumfang wählen. Natürlich können Sie sich auch für eine kostenfreie gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Allerdings genießt das Kind bei der gesetzlichen Krankenversicherung weniger Vorteile bei medizinischen Behandlungen und Untersuchungen.
    Da Sie selber schreiben
    Da ich zurzeit in der freien Wirtschaft arbeite und dort ca.6500 (inkl. Kindergeld) netto allein verdiene, ist auch alles in Ordnung. Meine Frau ist noch in Mutterschutz.
    Damit steht einer Selbstversicherung aller Kinder und der Mutter, alle Türen offen.
    Denn eine Mitversicherung der Kinder über die Mutter, ist wegen ihres jetzigen EK, nur als freiwilliger AN möglich. Steigen Sie jetzt als Beamter um, besteht nur eine weitere Versicherung in der freiwillige Weiterversicherung in der jetzigen GKV ist mit eigenem Beitrag möglich! Mindestens 210 €, nur für die Ehefrau.

    Sollte die Konstellation aber die sein, dass Ihr Kind auch gegen eigenen Beitrag freiwillig versichert werden soll, dann sind die aktuellen Beiträge im Jahr 2023 bei ca. 200 +/- 10 € natürlich pro Kind hinzuzurechnen.
    Dies ließe sich nur vermeiden, wenn die Ehefrau mehr verdient als Sie! Was dann aber dann absurdum ist. Weil der GKV-Betrag den Anteil monatlich von fast 1.000 € verlangt!

    Demnach würde sich beim Wechsel Sie 4.200 € jährlich bezahlen, für ihre Ehefrau und Kinder jeweils 2.500 € zusätzlich Kosten liegen!
    Nun rechnen Sie sich aus, ob ihre Ehefrau jemals monatlich 5.200 € verdienen wird!

    Würden Sie in Ehefrau gleich viel verdienen, müssten Sie zusammen jährlich fast 24.000 € GKV bezahlen! Alle in der PKV allenfalls 15.000 € p. a., bei mehr Leistung und höhere Prämienerstattung!

    Demnach würde ihr Wechsel zum Beamtentum, jährlich eine 10.000 € Frage darstellen.

    Sie sind wohl etwas falsch informiert worden!

    bruno68

  9. Avatar von MaxMillor
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    Standard AW: Wechsel in Öffentlichen Dienst während Baufi

    Meine Frau ist in der GKV.

    Mein Kind wird in die PKV wechseln, da ich über der Beitragsbemessungsgrenze liege. Die PKV für mich und mein Kind wurden vom Versicherer mit 350 Euro berechnet und angeboten (290 ich, 60 Euro mein Kind). Da meine Frau ja nur in Elternzeit und in einem angestelltenverhältnis ist, wird sie auch in Zukunft in der GKV über ihren Beruf versichert sein. Ihre Ausführungen sind schlichtweg falsch.

  10. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wechsel in Öffentlichen Dienst während Baufi

    Wahnsinn!!! Da stellt ein TE eine Frage, Bruno verreisst das wieder so übel, dumm und völlig aus dem Zusammenhang und dann wird über diesen Schwachsinn auch noch diskutiert.

    Marc2513 liefert einen richtigen Ansatz! Fakt ist, dieser Passus, Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse anzuzeigen, ist lediglich eine Absicherung der Bank, bei Unstimmigkeiten, Regressansprüchen oder ähnlichem reagieren zu können!

    Kommt man den Zahlungsverpflichtungen nach und erhält sich die Kapitaldienstfähigkeit, dann kräht da kein Hahn nach und die Bank ist sicher nicht böse, sich mit sowas beschäftigen zu müssen!

  11. Avatar von Muenchner82
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    Standard AW: Wechsel in Öffentlichen Dienst während Baufi

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Wahnsinn!!! Da stellt ein TE eine Frage, Bruno verreisst das wieder so übel, dumm und völlig aus dem Zusammenhang und dann wird über diesen Schwachsinn auch noch diskutiert.
    Und glänzt wieder mit (angeblichem) Wissen zum Beamtentum... Einfach nur eine Witzfigur!

  12. Avatar von MaxMillor
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    Standard AW: Wechsel in Öffentlichen Dienst während Baufi

    Vielen Dank für die hilfreiche Antworten.

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