Wechsel des Bürgen während der Laufzeit der Bürgschaft
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Wechsel des Bürgen während der Laufzeit der Bürgschaft
Vor zwei Jahren musste ich aufgrund eines Umzugs dem neuen Vermieter einen Bürgen für meine Miete anbieten. Zum damaligen Zeitpunkt bot sich meine Freundin an, mir diesen Dienst zu erweisen. Inzwischen haben wir fast keinen Kontakt mehr und ich wüsste gerne, ob es die Möglichkeit gibt, den Bürgen zu wechseln.
Die Bürgschaft muß weiterhin bestehen bleiben, aber meine Eltern wären bereit, sie anstelle der damaligen Freundin zu übernehmen. Muss der Vermieter das akzeptieren???
Herzlichen Dank für eure Hilfe!
Motor-Freak
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AW: Wechsel des Bürgen während der Laufzeit der Bürgschaft
Ob er muss, weiß ich nicht, aber warum sollte er ablehnen,
wenn deine Eltern in der Lage wären, die Miete zu übernehmen?
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