Bewertung unseres Finanzierungsangebot

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  1. Avatar von Eigo
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    Standard Bewertung unseres Finanzierungsangebot

    Hallo,

    ich würde mich über eine Einschätzung zu einem Finanzierungsangebot freuen, welches wir zur unserem geplanten Neubauvorhaben bekommen haben.

    Zu uns

    - verheiratet, beide 35J
    - zwei Kinder (1J + 3J)
    - Netto ca. 4.500€ (unbefristet angestellt)
    - Frau 1J in EZ (150€ EG, somit 350€ weniger Netto)*

    * wir rechnen lieber konservativ mit 500€ Einkommen in TZ nach der EZ statt Vollzeit.

    Für den Neubau (Grundstück + Haus inkl. (Bau)nebenkosten) haben wir einen Kapitalbedarf von ~520k€ wovon wir 50k€ aus eigenen Mitteln beisteuern (wir haben noch etwas mehr, wollen es jedoch als Sicherheit zurückhalten sowie für Kauf einer Küche). Wir reden über ein Ausbau/Fertighaus mit ca. 175qm Wohnfläche (so zumindest das Ergebnis eines ersten Beratungsgespräches, welches wir durchaus nochmal ein wenig verkleinern würden - dennoch, die 520k€ dienen erstmal als Grundlage zur Kalkulation). Sprich, es wird (Massa Haus typisch) Eigenleistung erbracht wie Trockenbau.. (das soll hier aber gar nicht Gegenstand der Diskussion sein, lediglich als Hintergrundinfo).

    Finanzierungsangebot

    Aufgrund der Tatsache, dass meine Frau bereits seit 2019 in EZ ist (nahtloser Übergang von Kind 1 zu Kind 2), haben wir den Fall, dass wir KFW 300 berechtigt sind (wie vermutlich kaum jemand in Deutschland, bei den lächerlichen Förderbedingungen). Somit fällt das Angebot (der BHW) wie folgt aus:

    Baustein 1
    - Baudarlehen zu 229k€
    - Zins: 3,59% für 20J danach 2,35%
    - Laufzeit: 35J
    - Rate: ~956€

    Baustein 2
    - Baudarlehen zu 100k€
    - Zins: 3,49% für 20J danach 2,35%
    - Laufzeit: 33J
    - Rate: ~390€

    Baustein 3
    - KFW 300
    - Zins: 1,3% für 10J
    - Rate: ~410€

    Option zur jährlichen Sondertilgung in Höhe von 5% enthalten.

    Beim KFW 300 ist der Zins nicht mehr aktuell (laut KFW Webseite aktuell bei 0.96% bei 11-25J Laufzeit) aber ich habe es 1:1 dem Angebot erstmal so hier abgebildet. Die Raten habe ich gerundet (keine Nachkommastellen, die sind hier nicht von Interesse denke ich).

    So dass wir bei einer Rate von ~1.800€ liegen (zumindest für die ersten 20J). Für die zweite Phase habe ich mir ausgerechnet (ohne irgwendwelcher Sondertilgung), dass wir bei ~1.076€ für Baustein 1 und 502€ für Baustein 2 liegen. Sprich, 1.578€ zzgl. KFW 300 Annuität.

    Im Anschluss an das Gespräch mit dem Berater der BHW habe ich mich dann etwas im Internet belesen zu dieser Thematik "Kombikredit" und auch zusätzlich noch ein Gespräch mit einem unabhängigen Vermittler geführt (bei diesem Gespräch kam heraus, dass unsere Situation mit einem typischen Annuitätendarlehen schwer bis gar nicht abbildbar ist (wir kamen auf einen Zins von >4% und einer Rate von >2000€ raus, was uns definitiv zu viel ist - was der Vermittler auch nicht empfohlen hat)).

    Meine Gedanken zum Angebot der BHW (bitte korrogiert mich, wenn ich falsch liege):

    In den ersten 20J läuft die Sparphase für die BSV der Bausteine 1 & 2. In dieser Zeit wird nichts getilgt (Ausnahme Sondertilgung). Zusätzlichen zu den reinen Zinsen (3,59% sowie 3,49%) zahle ich jeweils einen mntl. Sparbetrag in die BSV zu Baustein 1 & 2. Nach den 20J sollen dann die BSV jeweils die gewährten Kredite aus Baustein 1 & 2 ablösen. Hierzu dienen die gesparten Beiträge sowie das Darlehen (Differenz aus gesparten Beiträgen zur Gesamtsumme = Höhe des jeweiligen Kredits) zum zuvor festgelegten Zins (2,35%). Nun (also ab dem 21J) wechselt man in die Darlehensphase (die BSV's sind zugeteilt) und man tillgt nun die BSVs (und natürlich parallel weiterhin den KFW 300er als klassisches Annuitätendarlehen parallel). Da ich im Baustein 1 eine Laufzeit von 35J habe, ist die Zeit um den BSV zu tilgen also noch 35-20=15J, richtig? Im Falle des Bausteins 2 sind es analog 13J.

    Meine Fragen die ich mir stelle:

    Reichen die Sparbeiträge (welche meinen Berechnungen nach bei ca. 274€ für den Baustein 1 und 100€ für den Baustein 2) aus um die BSV's genug zu füllen in den 20J? Nach meinen Berechnungen sind das ca. 65k€ und 24k€. Somit fehlen (dann als Darlehen aus den BSVs notwendig) 163k€ sowie 76k€ die dann noch getilgt werden müssen in (theoretisch 15 bzw. 13 Jahren). Nun, wir sind jetzt beide 35J alt. Ich muss mein Genie sein, um auszurechnen, dass das deutlich über 67J (Renteneintritt) liegt. Also rein kalkulatorisch zu lang. Einzige Hebel an der Stelle: Sondertilgen der Darlehen und/oder zusätzliche Einzahlungen in die BSVs (btw. was wäre hier eigentlich sinnvoller?)

    Es tut mir leid, dass mein Beitrag derart lang ist, ich wollte es bloß möglichst volsltändig darstellen. Ich würde mich sehr über eure Gedanken hierzu freuen. Ist die Finanzierung solide, viel zu riskant ...?

    Danke

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Bewertung unseres Finanzierungsangebot

    Hallo Eigo,

    grundsätzlich wird das Projekt scheitern, weil zu viel Unsicherheit gibt. Ich betone nochmal: "Es gibt gegenwärtig wohl kein Vertrag, der länger laufen wird als 10,5 Jahre!".

    Das ist die erste Frist, ohne man einer VFK wechselseitig kündigen kann. Danach 1-mal jährlich zum vollen Jahr hin. Das Risiko liegt dann in den zukünftigen Zinsen, liegen diese über Pari, wird die BSK aus der Firmensicht kündigen müssen.

    Selbst bei ihren Kombiverträgen steht, das Problem in den drei Verträgen! Mit wechselnden Bedingungen und Ablöseterminen, immer mit der Gefahr des Scheiterns!

    Hier wäre die Frage nach dem Warum zwei Verträge bei der BHW?

    Richtig wäre die Berechnung wie folgt:

    KfW 300 mit 140.000 €, 10 J fix, 0,01 % p.a., V 2 10 J. fix, Laufzeit 20 Jahre, mit 0,96 % p.a, Tilgung 3 % = 4.200 € p.a., bei 20 Jahren Laufzeit plus 1.400 € Zinsen p.a.

    Kreditbank, mit 340.000 € als Vorausdarlehn, mit Beleihung 70 %, 80 % für 10 J, 15 J Zinssätze = bei 3,5 %, 3,8 % für 10 Jahre, 4,1 % und 4,4 % bei 15 Jahren!

    Die genannten Zinssätze sind in der 1.Phase völlig egal, diese treten erst ein, wenn die Umschuldung erfüllt ist.

    Hier stellt sich die Frage, in welche Finanzierungsform die Sonderzahlung eingezahlt werden sollte, entweder direkt auf die Schulden oder als Sparguthaben und so die Vorlaufzeit zu verkürzen! Statt 20 Jahre, nur 10, 12, oder 15 Jahre.

    Durch den Hebel im BSV tendiere ich eher zum Sparen in den BSV! Bei 40 % bringt jeder 1.000 € Sondersparen eine Zuteilung 2.500 € zur Ablöse! Auch eine Teilung der Einzahlung zur direkten Schuldentilgung bringt auch Vorteile, da die Kreditsumme zur Ablöse sinkt, sinkt gleichzeitig die Höhe der Bausparsumme und damit lässt sich der Termin der Ablöse auch vorziehen, weil die Tilgungsbeiträge zu weiteren Zinsersparnis führen. Die wiederum die Schuldsumme absenkt, Zinseszinseffekte treten wechselseitig ein.

    Allerdings müsste ihre Frau eher HT oder eine volle Stelle annehmen, um diese dauerhaft Sondertilgung nennenswert zu gestalten, um so mit 60 Jahren fertig zu sein!

    bruno68

  3. Avatar von Eigo
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    Standard AW: Bewertung unseres Finanzierungsangebot

    Hi bruno68,

    erstmal vielen Dank für deine Rückmeldung.

    Ich fürchte jedoch, dass ich dir (zumindest bzgl des zweiten Teils deines Beitrags) nicht ganz folgen kann

    Grundsätzlich verstehe ich es erstmal so, dass du von dem BHW Finanzierungsvorschlag nichts hältst. Tatsächlich bin auch ich sehr skeptisch diesbezüglich, wollte es aber nicht direkt verteufeln, da ich eben auch nur Laie bin, was solche Finanzprodukte angeht (auch wenn man im Internet viel lesen kann (so wie man es gerne will)). Daher auch mein Beitrag hier.

    Deine weiteren Ausführungen gehen mir etwas zu schnell (etwas viel Abkürzungen - sorry). Willst du damit sagen, es ist darstellbar aber in einer anderen Form? Vielleicht magst du das noch einmal etwas detaillierter ausführen?

    Viel Grüße

  4. Avatar von Saskia
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    Standard AW: Bewertung unseres Finanzierungsangebot

    Bitte Bruno gepflegt überlesen....Da Du hier neu bist weißt du das vermutlich noch nicht.

    Ich hab auch keine Ahnung, hab allerdings schon leicht aufgestellte Haare bekommen bei dem Einkommen und der gewünschten Hausgröße bzw der Summe.
    Du schreibst, dass euch 2000 € im Monat zuviel ist an Abtrag. Bei einer Sondertilgung von nur 2400 € jährlich seid ihr da aber schon angelangt. Und was ist mit dem KfW Zinssatz nach 10 Jahren? Wir haben auch einen flexiblen BSV, der wurde gemacht um nach 10 Jahren den KfW auszulösen und Zinssicherheit zu haben.

  5. Avatar von Eigo
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    Hallo Saskia,

    ich denke eine verbindliche Belastung jeden Monat kann man nicht mit einer freiwilligen Sondertilgung vergleichen. Analog kann ich bspw. auch nicht mit Sonderzahlungen (die nicht garantiert sind) die mir mein AG gewährt kalkulieren (auch wenn sie seit jeher immer kamen).

    Klar, wenn ich sie bekomme ist es schön und ich kann sie u.U. zum Sondertilgen nutzen aber nicht jeden Monat bindend (!). Das wäre in meinen Augen eher fahrlässig bzw. naiv.

    Auch wenn ich es verrückt finde, stimme ich dir zu, dass 4.500€ netto heutzutage vermutlich wirklich zu wenig sind für einen Kapitalbedarf von 520k€. Verrückte Zeiten, wenn man sich als studierter Ingenieur kein Haus leisten kann aber so ist es nunmal..

    Danke für dein Feedback!

  6. Avatar von bruno68
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    @Saskia,

    ja, ja lege doch bitte deine Erlaubnis von der IHK zur Beratung und bitte auch den Masterstudiengang für Volks- und Betriebswirtschaften mal vor. Und auch eine direkte Anbindung an eine Gesellschaft für Kreditfinanzierungen, also eine Bank, Versicherung oder Bausparkasse.

    Also lege mal vor, deine Erlaubnisse!

    Und wenn nicht? Nun, dann wird deine Expertenkenntnisse in Sachen Finanzierung eher ungenügend sein.

    Richtig hat Eigo erkannt, dass trotz 20-Jähriges sparen nicht die Zuteilung der BSV erfolgen kann, weil zu viel Guthaben in den BSV fehlt.
    Reichen die Sparbeiträge (welche meinen Berechnungen nach bei ca. 274 € für den Baustein 1 und 100 € für den Baustein 2) aus um die BSV's genug zu füllen in den 20 J? Nach meinen Berechnungen sind das ca. 65k€ und 24k€. Somit fehlen (dann als Darlehen aus den BSV's notwendig) 163k € sowie 76k €, die dann noch getilgt werden müssen in (theoretisch 15 bzw. 13 Jahren). Jedoch, wir sind jetzt beide 35J alt. Ich muss mein Genie sein, um auszurechnen, dass das deutlich über 67J (Renteneintritt) liegt. Also rein kalkulatorisch zu lang. Einzige Hebel an der Stelle: Sondertilgen der Darlehen und/oder zusätzliche Einzahlungen in die BSV's (btw. was wäre hier eigentlich sinnvoller?)
    Damit ist die Frage, dass diese Finanzierung teuer, nein zu teuer ist, weil diese evtl. auch in einer Zwangsinsolvenz enden kann.

    Die Planung, dieser Finanzierung von der BHW so wird nach den Wünschen des Kunden passen gemacht. Aber ob dieser Kunde letztlich diese Finanzierung erfüllen wird bzw. kann, das entscheidet nicht der Kunde selber, sondern sein Einkommen.
    In diesen Fall auch sogar in der Rentenphase, wenn das Einkommen um die Hälfte zusammenbricht. Denn für eine gesetzliche Rente von 3.000 € brutto, benötigt man 43 Jahre lang ein jährliches EK von 82. bis 84.000 €, das ergibt 86 Rentenpunkten und 34,90 € je Rentenpunkt!
    Deshalb gibt es gegenwärtig nur ca. 40 Rentner, in Deutschland, die eine solche Rentenhöhe erhalten.

    Aber die Tilgungs- oder Sparbeträge bleiben aber gleich, auch nach erreichen, der Zuteilung bis zur völligen Tilgung bleiben die Raten gleich, aber die Tilgungsraten können, wegen der unterschiedlichen Laufzeiten 20 Jahren Vorlaufzeit versus 15 Jahre bzw. 13 und Guthaben 40 % in 20 Jahren versus Restschuld 60 % in 15 bzw. 13 Jahren tilgen sprungartig sich erhöhen.

    Nur das Einkommen wird wegen des Renteneintrittes sich halbieren, nicht aber die Tilgungsleistung.

    Nach meine Kenntnisse erscheint, diese Finanzierung um 100.000 €, in Sinne einer echten Chance das Eigentum zu behalten, zu hoch zu sein. Weil diese mit weiteren Zinskosten bis zu 80.000 € bis zur Zuteilung und weitere Zinskosten von ca. 12.000 € bis zur Tilgung hinzugerechnet werden muss.

    Deshalb ist meine genannte Option, wenn Sie so finanzieren wollen, nur über der Mitarbeit der Ehefrau möglich, und zwar mindestens als Teilzeit oder Vollstelle!

    Und wenn man sich dafür entscheidet, ist die Entscheidung für Stkl. 3 (Ehemann) und Ehefrau Stkl. 5 tabu um eine jährliche Steuernachzahlung, binnen eines Monats zu vermeiden.
    Auch darf die Annahme der Arbeitsstelle nicht erkennbar sein, um nicht vorab aus dem KfW 300 Programm zu fliegen, weil das Gesamteinkommen die Finanzierungsgrenzen übersteigt.

    Die Nebenkosten müssen auch beachtet werden, wie Todesfallschutz der Eltern, Gebäudeversicherung. Das in den BSV eine teilweise Absicherung gegen den Tod als Gruppenvertrag ohne G Fragen beinhaltet und sehr teuer ist! 20 Jahre bezahlen für nichts ist nicht schön!

    Man erkennt unschwer erkennen, welche Punkte in einer solchen Finanzierung existenzsichernd sind.
    Ein Bankendarlehn, was nach 10 Jahren ohne Anschluss ausläuft, sind gänzlich ungeeignet. Das gleich gilt auch alle Darlehnsformen ohne gleichlaufende analoge Zinsbindung.
    Aber selbst wenn man 30 Jahre Zinsfestschreibung hat, endet diese Garantie immer nach 10,5 Jahren, so wie der BGH ausgeurteilt hat!

    Weil der Pfandbrief, mit der Besicherung durch das Grundbuch, mit dem garantierten Zins, keine allzu hohe Wertverluste erleiden darf.

    Denn der Wertverlust des Pfandbriefes ist ja mit EK des Gläubigers zu decken, aber bei einer Höchstdeckung von 8 % je €, ergibt eine 12,5-fache Kreditausgabe.
    Bei aber bei aktuellen EK Anforderung von 4 % ergibt dies eine 25-fache Kreditausgabe. Bei 10 Mrd. € EK sind 250 Mrd. € an Krediten möglich.
    Verlangt die Bafin eine neue EK Anforderung von 5 % ergibt dies eine neue 20-fache Kreditausgabe. Bei 10 Mrd. € EK sind dann nur 200 Mrd. € an Krediten möglich. Die Kreditlinie wird damit um 50 Mrd. € gekürzt. Dies wird durch Verkauf und Abwicklung vieler Kundenkredite, nicht nur des Eigenheimes, sondern auch des Arbeitsplatzverlust "bezahlt", weil auch der AG-Kredit gestrichen oder gekürzt wird.

    Erkennt unschwer, wie verwoben alles ist.

    bruno68

  7. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Bewertung unseres Finanzierungsangebot

    Bruno, warum hörst du mit diesem Scheiß nicht auf oder lässt zumindest den Alkohol vor dem Schreiben weg!

    Keiner, wirklich keiner will deine Beiträge lesen, sie sind seit jeher inhaltlich falsch und auch gar nicht angefragt!

    Lass es doch bitte einfach, es ist unerträglich deinen geistigen Erguss lesen zu müssen!

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Bewertung unseres Finanzierungsangebot

    Hallo Eigo,

    ohne folgende Informationen können wir ihre Angebote nicht einwerten:

    Ermittlung Beleihungswert

    A) Kaufpreis Grundstück/wenn bereits Eigentum Wert Grundstück
    B) Alle Gestehungs-, Herstellungskosten ohne Küche Möbel; GeSt., Notar-, und Grundbuchkosten

    Nichtwertsteigernde Kosten
    C) Erwerbsnebenkosten Grunderwerbssteuer, Notar-, und Grundbuchkosten

    D) Nennung Gesamtkosten zum Abgleich/Verständnis

    Abzuziehende Mittel/Eigenmittel
    E) Eigenkapital
    F) Eigenleistung

    G) Nennung Eigenmittel zum Abgleich/Verständnis

    H) Nennung Finanzierungsbedarf zum Abgleich/Verständnis


    I) Nennung Investitionsort für Berücksichtigung regionaler Banken und Landesfördermittel
    J) Mitteilung, ob der Bau in bzw. mit einem förderfähigen Energieeffizientwert erbaut wird

    Eines aber - da Vorfinanzierungsmodell mit Bausparen - vorweg. Bei diesen Verbrauchern

    https://www.finanz-forum.de/threads/...oelmaxim/page4

    aus den Erfahungsberichten lagen nicht selten gleiche Voraussetzungen, vor allem aber Finanzierungsvorschläge mit ähnlichen Vorschlägen vor. Keiner dieser Kunden hat weder die Finanzierungsform endfälliges Darlehen gewählt wie dargestellt, noch ein Angebot der BHW in Betracht gezogen.

  9. Avatar von KingRollo
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    Kleiner Tipp von mir als Laie und Hausbesitzer mit bisher lediglich zwei Finanzierungen (erste und Anschlussfinanzierung):

    Ich habe um Bausparkassen in Verbindung mit Hausfinanzierung einen großen Bogen gemacht. Die Angebote waren mir viel zu undurchsichtig und es gab zu viele Fallstricke. Es mag einzelne Konstellationen geben, wo das Sinn macht, aber man sollte auch über die Risiken aufgeklärt werden.

    Mir war auch neu, dass man angeblich in den Kredit während der Ansparphase sondertilgen kann. Ich ging bihser davon aus, man kann lediglich in den BSV mehr einzahlen.

    Das größte Risiko ist meiner Meinung nach, dass die BHW-Verkäufer dir suggerieren, der BSV wäre zuteilungsreif, wenn der Kredit abgelöst werden soll. Das ist nach meiner Erfahrung oft nicht der Fall, zumindest nicht mit den Einzahlungen. Dann steht ihr nämlich da und der Kredit kann nicht abgelöst werden. Allein hierfür bedarf es sorgfältiger Prüfung und ich würde mich nicht auf den BHW-Verkäufer verlassen, der für den Abschluss der BSV eine schöne Prämie kassiert.

    Lasst euch nix mit BSV schön rechnen, das geht vermutlich nach hinten los.

    Die Zeiten momentan sind wild, ja. Jedoch sind die Zinssätze nunmal gestiegen und sowhl Bestandsimmobilien (nicht die alten) als auch Baukosten sind hoch. Ein großes Problem ist mit Sicherheit das gringe Elterngeld der Frau und der daran anschließende prognostizierte geringe Lohn. Auch stellt sich mir die Frage, ob der Job der Frau, gemessen am Einkommen, sicher ist oder hier auch durchaus mit Ausfällen zu rechnen ist.

    Bei der Gesamtschau der bisher genannten Zahlen halte ich das Einkommen für zu knapp für ein derartiges Vorhaben.
    Mir wäre es zu knapp um ruhig schlafen zu können.

    Wie gesagt, ich bin nur Laie.

  10. Avatar von Eigo
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    Standard AW: Bewertung unseres Finanzierungsangebot

    Hallo,

    vielen Dank für eure weiteren Rückmeldungen.

    Vielleicht noch einmal zur Einordnung: Ja, das Haus ist mit 175qm tatsächlich recht groß. Dieses Angebot stammt aus einem ersten Gespräch mit dem Verkaufsberater. Wir werden hier definitiv noch nachsteuern und die Größe reduzieren.

    Des weiteren hatten wir im Gespräch nicht den Eindruck, dass uns der Verkäufer das Angebot schön rechnen wollte, so hat er an verschiedenen Stellen Positionen aufgenommen, die eine Gewisse Sicherheit einbringen (bspw. höher Wert für Bodenbeläge, Planungsreserve, Budget für Carport (welches wir nicht unmittelbar brauchen..).

    Ich will damit sagen, dass sich der Kapitalbedarf (so denken wir) eher noch etwas nach unten korrigieren wird. Nichts desto trotz wollten wir mit dem ersten Angebot und dem daraus resultierenden Kapitalbedarf anfangen zu rechnen um zu sehen wie wir stehen (wird es nach Reduzierung der Hausgröße bspw entspannter oder überhaupt erst realisierbar oder ist es vielleicht auch vollkommen unrealistisch und auch eine Verkleinerung würde nicht helfen).

    Viele Grüße und nochmals Danke für eure Nachrichten.

  11. Avatar von Eigo
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    Standard AW: Bewertung unseres Finanzierungsangebot

    a) Grundstück
    - Kaufpreis: 104.517€
    - Anschlüsse für Schmutz- und Regenwasser, incl. Übergabeschächte: 5.600€

    b) Haus
    - Preis: 258.389€
    - Aufpreis für KFN: 21.300€
    - PV (Schätzung, nicht über Hausanbieter): 28.000€
    - Innenausbau: 37.500€
    - Carport/Puffer: 12.000€

    c) Erwerbsnebenkosten Grunderwerbssteuer, Notar-, und Grundbuchkosten
    - Grunderwerbsteuer (5%): ca. 5.500€
    - Notar/Grundbuch (2%): ca. 2.220€
    - Baumebenkosten (Strom, Wasser, MSH, Vermessung, Außenanlagen/Puffer, Baustrom.., Erdarbeiten): 44.000€

    d) Gesamtkosten
    - Haus (inkl KFN, PV, Innenausbau): 345.189€
    - Carport/Reserve: 12.000€
    - Grundstück: 110.117€
    - Kaufnebenkosten: 44.000€
    - Baumebenkosten: ca. 8.000€
    - Gesamt: ca. 520.000€

    e) 50.000€ sowie KFW 140.000€ (zumindest aus Sicht der Bank?)

    f) Eigenleistungen
    Fällt mir schwer zu beziffern, da nicht explizit als Gegenwert gelistet:
    - Trockenbau
    - Sanitärinstallation
    - Malerarbeiten
    - Verlegen Bodenbeläge

    g) Eigenmittel: 50.000€
    h) Finanzierungsbedarf: 520.000€ - 50.000€ (EK) - 140.000€ (KFW300) = 330.000€
    i) Raum Hannover
    j) KFW40 + Zusatzmaßnahmen zum Erfüllen KFN (KFW) und Erlangen der Berechtigung von KFW 300.

    Viele Grüße

  12. Avatar von EgonO
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    Zitat Zitat von Eigo
    c) Erwerbsnebenkosten Grunderwerbssteuer, Notar-, und Grundbuchkosten
    - Grunderwerbsteuer (5%): ca. 5.500€
    - Notar/Grundbuch (2%): ca. 2.220€

    Viele Grüße
    Werden die obigen Steuern beim Hausbau wirklich nur auf das Grundstück fällig? Oder habe ich was übersehen?

  13. Avatar von Eigo
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    Ja, nur auf das Grundstück (wird separat gekauft, keine Bauträgerbindung).

  14. Avatar von Martin79HN
    Martin79HN ist offline

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    Standard AW: Bewertung unseres Finanzierungsangebot

    Hallo Eigo,

    schön wie weit Ihr in der Planung vom Eigenheim seid!

    Freund von mir auch Ing. hat sein Traumhaus geplant gebaut und
    in der Phase Inflation / Krieg ging die Kostenrechnung dann nicht mehr
    auf. (20% +)
    Ich würde aktuelle deshalb mit 5-10% Puffer auf die
    Gesamtkosten (Grundstück außen vor) mit einplanen.

    Die Angebotspreise vieler Fertighaushersteller sind schon erstmal
    schön gerechnet. Wir hatten auch auf Papier meine ca. 550 t waren dann
    doch über 600t wovon wir gut 400t finanziert haben mit Einkommen Gesamt im Bereich
    nach Elternzeit von 3500 €. (war halt vor gut 7 Jahren)

    Als Gesund halte ich eine Rate max.von 1/2 vom Gesamteinkommen mit gerechnet
    Teilzeitjob von Frau. Kindergeld kommt ja auch noch dazu somit dürfte Rate doch etwas über 2T liegen.

    In Deinem Beruf wirst du vermutlich im Bereich 3-4% Lohnsteigerungen pro Jahr die nächsten 2-3 Jahre haben
    somit rechnet sich das auch wieder etwas anders. Es ist löblich 50t Eigenkapital angespart zu haben.

    Kopf in Sand stecken würde ich noch nicht und hole Dir über einen Finanzvermittler Angebot ein
    der auch Förderdarlehen mit berücksichtigt. Die Zeichnungen oder Pläne und auch Eigenleistung
    mit anrechnen lassen dann hast Du einen höheren Eigenanteil fast wie Eigenkapital.

    Vielleicht kann Dir jemand aus der Familie im Bereich von z.B. 50t als Zuschuss oder zinslos
    zur Verfügung stellen. Aber aufpassen nicht das dann Förderdarlehen in Gefahr gerät!

    Viel Erfolg.

  15. Avatar von Eigo
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    Hi Martin,

    vielen Dank für deine Rückmeldung. Wir stehen aktuell in Verbindung mit sowohl Finanzvermittler als auch nach wie vor der BHW.

    Bzgl der BHW habe ich mit mehreren ehemaligen Bauherrn Kontakt auf genommen (soziale Medien sei Dank) und konnte durchaus viel positives Feedback bekommen, insofern bin ich auch in dieser Hinsicht noch nicht vollends abgeneigt, warte aber definitiv noch die Resultat mit dem freien Vermittler ab.

    Bzgl des Puffers, da hast du definitiv Recht, das ist ein wichtiger Punkt. Den wir auch mit berücksichtigen werden/müssen.

    Viele Grüße

  16. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: Bewertung unseres Finanzierungsangebot

    Hallo,

    ich will nur kurz ergänzen.

    Wie noelmaxim richtig schreibt, haben TA Modelle (Tilgungsaussetzungsdarlehen mit Bausparvertrag) bei Eigenheimfinanzierungen nichts
    verloren. Hier ist einfach der sogenannte Grenzzins zu hoch. Daher würde ich das mit 20J fest + Tilgung über BHW nicht machen, da
    der tatsächliche Zins höher liegt.

    Diese Modelle machen nur Sinn bei Kapitalanleger, da man dadurch vom ersten bis zum letzten Euro alles durchplanen kann und so
    Modelle mit 40 Jahre fest erzeugen kann.

    Eine Legitimation hat Bausparen dann aber dennoch, wenn man sicherheitsbewußt ist und zwar die Abfederung der Restschuld
    in z.B. 10 oder 15 Jahren. Diese Verträge sind dann frei bespart und man ist Eigentümer von diesem Bausparvertrag. Er dient
    dann als Zinsabsicherung und indirekt als Kapitalpuffer falls was passieren sollte in den folgenden Jahren. Meistens ist dann
    das Thema Scheidung was zum tragen kommt. Hier eignen sich die BHW Verträge aber nicht, da es dazu wesentlich
    bessere Tarife im Markt gibt mit z.B. nur 0,5% Abschlussgebühr.

  17. Avatar von memet
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    Standard AW: Bewertung unseres Finanzierungsangebot

    Selten so einen Dünnsinn gelesen.
    Was ist Deine Motivation, hier Unwahrheiten zu verbreiten?
    In 489 BGB steht ausdrücklich, dass nur der DN kündigen kann. Da braucht man nicht mal professionelle juristische Kenntnisse, um den 489 zu verstehen. Du verstehst diese Norm scheinbar nicht, was wirklich beängstigend ist.

    Gib lieber der Nachbarin Ratschläge, wo es billige Milch gibt aber höre auf, hier Leuten so einen Mist zu schreiben.


    Zitat Zitat von bruno68
    Hallo Eigo,

    grundsätzlich wird das Projekt scheitern, weil zu viel Unsicherheit gibt. Ich betone nochmal: "Es gibt gegenwärtig wohl kein Vertrag, der länger laufen wird als 10,5 Jahre!".

    Das ist die erste Frist, ohne man einer VFK wechselseitig kündigen kann. Danach 1-mal jährlich zum vollen Jahr hin. Das Risiko liegt dann in den zukünftigen Zinsen, liegen diese über Pari, wird die BSK aus der Firmensicht kündigen müssen.

    Selbst bei ihren Kombiverträgen steht, das Problem in den drei Verträgen! Mit wechselnden Bedingungen und Ablöseterminen, immer mit der Gefahr des Scheiterns!

    Hier wäre die Frage nach dem Warum zwei Verträge bei der BHW?

    Richtig wäre die Berechnung wie folgt:

    KfW 300 mit 140.000 €, 10 J fix, 0,01 % p.a., V 2 10 J. fix, Laufzeit 20 Jahre, mit 0,96 % p.a, Tilgung 3 % = 4.200 € p.a., bei 20 Jahren Laufzeit plus 1.400 € Zinsen p.a.

    Kreditbank, mit 340.000 € als Vorausdarlehn, mit Beleihung 70 %, 80 % für 10 J, 15 J Zinssätze = bei 3,5 %, 3,8 % für 10 Jahre, 4,1 % und 4,4 % bei 15 Jahren!

    Die genannten Zinssätze sind in der 1.Phase völlig egal, diese treten erst ein, wenn die Umschuldung erfüllt ist.

    Hier stellt sich die Frage, in welche Finanzierungsform die Sonderzahlung eingezahlt werden sollte, entweder direkt auf die Schulden oder als Sparguthaben und so die Vorlaufzeit zu verkürzen! Statt 20 Jahre, nur 10, 12, oder 15 Jahre.

    Durch den Hebel im BSV tendiere ich eher zum Sparen in den BSV! Bei 40 % bringt jeder 1.000 € Sondersparen eine Zuteilung 2.500 € zur Ablöse! Auch eine Teilung der Einzahlung zur direkten Schuldentilgung bringt auch Vorteile, da die Kreditsumme zur Ablöse sinkt, sinkt gleichzeitig die Höhe der Bausparsumme und damit lässt sich der Termin der Ablöse auch vorziehen, weil die Tilgungsbeiträge zu weiteren Zinsersparnis führen. Die wiederum die Schuldsumme absenkt, Zinseszinseffekte treten wechselseitig ein.

    Allerdings müsste ihre Frau eher HT oder eine volle Stelle annehmen, um diese dauerhaft Sondertilgung nennenswert zu gestalten, um so mit 60 Jahren fertig zu sein!

    bruno68

  18. Avatar von memet
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    Standard AW: Bewertung unseres Finanzierungsangebot

    Zitat Zitat von Eigo
    Hi Martin,

    vielen Dank für deine Rückmeldung. Wir stehen aktuell in Verbindung mit sowohl Finanzvermittler als auch nach wie vor der BHW.

    Bzgl der BHW habe ich mit mehreren ehemaligen Bauherrn Kontakt auf genommen (soziale Medien sei Dank) und konnte durchaus viel positives Feedback bekommen, insofern bin ich auch in dieser Hinsicht noch nicht vollends abgeneigt, warte aber definitiv noch die Resultat mit dem freien Vermittler ab.

    Bzgl des Puffers, da hast du definitiv Recht, das ist ein wichtiger Punkt. Den wir auch mit berücksichtigen werden/müssen.

    Viele Grüße
    Du darfst aber nur Leute fragen, bei denen die Finanzierung komplett durchgelaufen ist inkl. Zuteilung der BHW.
    Leute zu fragen, die den Fall-Out noch gar nicht gespürt haben, macht wenig Sinn :-)

  19. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Bewertung unseres Finanzierungsangebot

    Ja, ja memet,

    lege erstmal selber eine Baufinanzierung auf Basis der Daten hier vor.
    Zu uns

    - verheiratet, beide 35J
    - zwei Kinder (1J + 3J)
    - Netto ca. 4.500 € (unbefristet angestellt)
    - Frau 1 J in EZ (150 € EG, somit 350 € weniger Netto)*

    * wir rechnen lieber konservativ mit 500 € Einkommen in TZ nach der EZ statt Vollzeit.
    hier lässt sich schon errechnen, dass keine 2.000 € pfändungsfähig aus diesen Einkommen sind.

    Da selbst die 4.500 € teilweise auch zu eben gebraucht werden!

    Daher die Aussage, das der Gesamtbaupreis um 150.000 bis 125.000 € zu teuer für das Gehalt, zumal die Berechnung nach der neuen § 850 c ZPO, ab 01.07.2023 zu erfolgen hat.

    Ein reines Bankdarlehn ist immer nach 10,5 Jahren kündbar! Damit sind Verträge mit längerer Laufzeit eine Schimäre.
    Selbst wenn ein Vertrag eine längere Laufzeit hat, kann die Zinsfestschreibung kürzer sein. Zu bedenken ist, das selbst die KfW-Bank keine längere Zinsfestgarantie, als 10 Jahre vergibt!

    Das Problem ist aber, wenn die Ehefrau ein Voll- oder Teilzeit Arbeitsstelle annimmt, könnte der Anspruch auf den Zinssatz (0,1 % p.a.) der KfW-Bank, wegen Einkommensüberschreitung!
    Wir fördern Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die folgende Voraus*setzungen erfüllen:

    Sie bewohnen die geförderte Immobilie als Eigen*tümerin oder Eigen*tümer (mindestens 50 % Miteigentums*quote) selbst.
    In Ihrem Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
    Ihr neues Haus oder Ihre Eigentumswohnung ist Ihre einzige Wohn*immobilie in Deutschland.
    Ihr Haushaltseinkommen

    Das Einkommen Ihres Haushalts darf maximal 60.000 Euro bei einem Kind betragen – plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind. Als Haushalts*einkommen gilt:

    das zu versteuernde Einkommen des Antrag*stellers und ggf. des Ehe- oder Lebens*partners oder des Partners aus ehe*ähnlicher Gemeinschaft oder deren im zukünftigen Haus*halt wohnenden Ehe- oder
    Lebenspartner das durchschnittliche Einkommen des vorletzten und vor*vorletzten Jahres (für Anträge im Jahr 2023 also der Durch*schnitt von 2021 und 2020)
    das Einkommen, das als zu versteuerndes Ein*kommen im Einkommen*steuerbescheid steht, beträgt maximal 60.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.

    Wichtig: Wie hoch Ihre Förderung ist und für wie viele Kinder Sie die Förderung erhalten, hängt von Ihrer Situation am Tag der Antrag*stellung ab. Zwei Beispiele:

    Sie erhalten die Förderung auch für ein Kind, das am Tag der Antrag*stellung 18 Jahre alt wird.
    Sie erhalten keine Förderung für Kinder, die nach der Antrag*stellung geboren werden.
    Rechnet man um, hat der Ehemann 54.000 € Jahreseinkommen. dementsprechend darf die Ehefrau bis zur 16.000 € hinzuverdienen, um nicht aus der Förderung vorher herauszufallen.

    Also stellen Sie memet mal eine Finanzierung auf, mal sehen welchen Dünnschiss selber reden werden.

    @Eigo
    Zum Thema Eigenleistung es sind max. 25.000 € anrechenbar, diese Leistung muss aber schriftlich nachgewiesen werden.

    Auch die Aufstellung vom 16.06.2023 zeigt Probleme auf. Denn manche Posten sind nicht Finanzierungsfähig, diese sind aus dem EK zu finanzieren. Und damit reicht auch das EK nicht mehr, für sämtlichen Nebenkosten.

    Ich werde heute Abend die korrigierte, um den Beleihungsauslauf von 100 % nicht zu überschreiten!

    bruno68

  20. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Und schon wieder nur falsche Aussagen von Bruno.

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