Altersversorge bei neuem Arbeitgeber?

+ Antworten
3Antworten
  1. Avatar von MrSpeedy
    MrSpeedy ist offline
    Themen Starter

    Title
    Benutzer
    seit
    12.01.2015
    Beiträge
    84
    Danke
    0

    Standard Altersversorge bei neuem Arbeitgeber?

    Hallo,

    kurz zu meiner Person:

    Ich bin 45 Jahre alt, verheiratet und habe 2 Kinder. Bei meinem jetzigen Arbeitgeber zahle ich über eine Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge der Allianz ein. Da ich zum 01.08. den Arbeitgeber wechsel, bietet der neue Arbeitgeber mir folgendes an:

    Versorgungsbausteine
    Aufnahmebogen zum Antrag auf Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer zusätzlichen
    Altersversorgung
    Beschäftigungsumfang:
    Geltender Tarifvertrag:
    Gemäß der in unserem Hause geltenden Tarifverträge, haben Sie einen Anspruch auf eine
    Vermögensbildung. Sie können sich auf freiwilliger Basis wahlweise für eine Entgeltumwandlung oder
    aber die Inanspruchnahme Vermögenswirksamer Leistungen entscheiden. Bitte beachten Sie, dass die
    Arbeitgeberanteile je nach Tarifvertrag abweichen
    Anspruch Vermögensbildung:
    Mitarbeiter/in Vollzeit TV-V für alle Konzerngesellschaften:
    Bei Anlage in einen Versorgungsbaustein beträgt für Sie der Arbeitgeberanteil 50,00 Euro.
    Voraussetzung ist ein monatlicher zusätzlicher Eigenanteil in Höhe von 13,00 Euro.
    Bei Anlage außerhalb der Versorgungsbausteine z. B. Bausparkasse beträgt der Arbeitgeberanteil
    6,65 Euro. Ausnahme Mitarbeiter NiederrheinWasser = 30,00 Euro Teilzeitkürzung siehe Betriebsvereinbarung
    TV-N Anspruch 6,65 Euro für alle Anlagemöglichkeiten
    (Teilzeitkraft: Anspruch wird entsprechend der Arbeitszeit gekürzt)
    Ich wünsche die Inanspruchnahme von Vermögenswirksamen Leistungen
    oder
    Ich wünsche eine Entgeltumwandlung und bitte um die Einholung eines Angebotes zu
    nachfolgenden Konditionen
    Vermögensbildungsanspruch: Euro (Arbeitgeberanteil)
    Neben dem Arbeitgeberanteil kann die monatliche Anlagesumme um einen Arbeitnehmeranteil
    zusätzlich zu dem Eigenanteil von 13,00 Euro erhöht werden. Insgesamt sind Zahlungen bis zu 4 %
    der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung West beitragsfrei.
    Eigenanteil: Euro
    Gesamt: Euro
    Beginn:
    Seite 15 - Neueinstellung vonAnlageinstitute:
    Von welchem Institut hätten Sie gerne ein Angebot?
    Bitte bedenken Sie, dass bei Einbeziehung einer Hinterbliebenenversorgung oder einer Erwerbsunfähigkeit die späteren Auszahlungssummen geringer werden)
    Hinterbliebenen- Erwerbsunfähigkeit
    versorgung
    Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK)
    Provinzial (Versicherung der Sparkassen)
    Alte Leipziger
    Alte Leipziger (Berufsunfähigkeitsrente)
    Seite 16 - Neueinstellung von
    Bei Inanspruchnahme der Hinterbliebenenversorgung sind nachfolgende Angaben des
    Ehepartners notwendig:
    Name:
    Vorname:
    Geburtsdatum:
    Hiermit erteile ich mein ausdrückliches Einverständnis, dass meine nachfolgend genannte
    E-Mail-Adresse an die aufgeführten Anlageinstitute zur Übermittlung des gewünschten Angebotes
    weitergegeben werden darf:
    Mir wurde von der Personalabteilung mitgeteilt, dass eine weitere Einzahlung in meiner bisherigen Altersvorsorge nicht möglich ist.

    Jetzt meine Frage:

    Welche Vorsorge könnt ihr mir für die nächsten 20 Jahre empfehlen? Wäre auch irgendwas im Bereich ETF-Sparplan möglich?

    Vielen Dank

  2. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.07.2013
    Beiträge
    2.512
    Danke
    115

    Standard AW: Altersversorge bei neuem Arbeitgeber?

    Dir stehen je nach dem was zu dir passt und unabhängig ob es Sinn für dich ergibt folgendes zur Verfügung
    1. einzahlen in die GRV
    2. einzahlen in Rürup

    3. einzahlen in BAV
    4. Riester

    5. Lebensversicherung
    6. VWL

    7. ETF Sparplan

    8. immobile

    Offen. Wahrscheinlich habe ich nun etwas unterschlagen.

    Was für dich Sinn ergibt müsste man prüfen. Das ist abhängig vom
    Gehalt über/ unter BBG
    GKV/ PKV
    Zuschuss vom Arbeitgeber
    Fördermöglichkeiten vom Staat
    Grenzsteuersatz

    Was schon vorhanden an AV

    Du siehst eine Menge.

    Brunos Beiträge kannst du ignorieren

  3. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    1.617
    Danke
    54

    Standard AW: Altersversorge bei neuem Arbeitgeber?

    Ja, ja immer ohne Erlaubnis was vorschlagen.

    Zum Thema Altersvorsorge

    Nun muss man verstehen, das die Lebensarbeitszeit bis zur Rente ist meist doppelt so lang ist, wie die Rentenphase selbst.

    Wer dauerhaft von der Rente redet, garantiert sich selbst, dass er bis zum Rentenalter arbeiten will. Was unbestimmt ist, ist leider auch ob man das Rentenalter auch erreicht. Denn stirbt man davor, ist die bAV futsch.
    Allenfalls gibt es ein brutto Sterbegeld, was noch voll zu versteuern ist. Und ob die aktuelle Witwe, auch die Witwenrente erhält, könnte über die Jahre die falsche Frau sein, nämlich die EX, weil diese noch im Bezugsrecht steht. Wer im Vertrag steht, bekommt die Rente.
    Das lustige ist auch, wenn die Ehefrau den Ehegatten um 15 Jahre jünger ist, entfällt der Anspruch auf Witwenrente, weil Sie die Hauptlebenszeit nicht mit dem Erblasser verheiratet war.

    Auch bei einer Änderung der Lebensplanung, der Wechsel vom Mieter zum Vermieter, da entfallen zigtausende €, weil das Geld in der bAV, Riester und Rürup stecken und kein Wechsel, Abtretung oder Auszahlung vor dem Renteneintritt vorsehen.

    Zum andern stellt sich die Frage, was unter dem Gesichtspunkt des Ablaufs besser ist.

    Der ETF Fond steigt zu Anfang schneller, als eine Versicherung, aber dieser holt ab den 12 Vertragsjahr auf, weil der Freibetrag ausgeschöpft ist und die Besteuerung dann für den ETF einsetzt.
    Während bei Versicherung, der jährliche Freibetrag noch frei ist, und die Verzinsungen steuerfrei bleiben.

    Hat man mit 50 Jahren 100.000 € Vermögen und bekommt man 7 % p. a. Rendite, sind die 7.000 € in einer Versicherung steuerfrei, bei einem ETF werden die 2.000 €/ 1.000 € Freibetrag abgezogen und restlichen 5.000 / 6.000 € der 25 % der Besteuerung unterworfen, ca. 1.000 € / 1.2000 €.
    Da man noch ca. 17 Jahre arbeiteten, muss fallen min. von 17.000 €/ 20.400 € Steuern an. Ohne Zinseszinseffekte.

    Natürlich gibt es qualifizierte Versicherungen, die den Weg nach Unten durch Stop-Linien den Verlust unterbinden bzw. begrenzen. Was gerade um / in der Rentenphase unabdingbar ist. Auch einen Umschichten in Geldmarkt/ Anleihe und geringen Anteil an Aktienfonds vor dem Renteneintritt ist eine besondere Sache.

    Und wenn man selbst eine Untersterblichkeit erreicht und der ETF Fond verbraucht wurde, so ist die Rente aus der Fondsversicherung weiterhin vorhanden.

    Über alles kann ja Titan1981 Sie unterrichten und den benötigten Versicherungsbedarf ermitteln und ihnen Verschaffen.

    bruno68

  4. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.07.2013
    Beiträge
    2.512
    Danke
    115

    Standard AW: Altersversorge bei neuem Arbeitgeber?

    Brüno hättest du gelesen darüber nachgedacht und verstanden was ich geschrieben habe, was du offensichtlich nicht hast und das wie immer auch nicht gelesen was der TE geschrieben hat.

    Nicht umsonst wirst du hier als Foren Troll betitelt. Zu jedem Thema kommen von dir Zusammenhanglose Beiträge die meist nicht zur Frage passen und dann auch noch falsch…..

    Es ist offensichtlich dass du Angst schüren möchtest, weil dir sonst deine Opfer deiner teuren Finanzberatung weg laufen und lieber ihr Glück in die eigene Hand nehmen.

    Zu den laufenden Kosten die durch dich und die Versicherung entstehen hast du nichts gesagt. Auch nicht dass gemanagte Geldanlagen nie den Markt in der Vergangenheit geschlagen und in Zukunft auch nicht werden. 7% Rendite versprichst du nach Steuern, und kosten? Wow. Was würde passieren wenn deine Versprechungen nicht eintreffen du du verklagt wirst? Achso nichts denn das Geld für deine Beratung ist weg. Deine Kunden sind dann die dummen

    Und noch einmal wenn du Gelsen und verstanden hättest was ich geschrieben habe wäre dir auch mit einer geringen Aufmerksamkeitsdefizit aufgefallen, dass ich nur alle Möglichkeiten die es gibt aufgezählt habe. Unabhängig davon ob der TE ein Produkt davon zu empfehlen….

    Aber du kannst weiter so machen das treibt immer mehr Menschen aus den Klauen deines gleichen.

Ähnliche Themen

  1. Auf der Suche nach neuem Unterrichtsmaterial

    Von Charlotte74 im Forum Arbeit & Beruf
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 17.10.2019, 12:36
  2. Krnkengeld bei neuem Job

    Von Rick-Grimes im Forum Krankenversicherung
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 02.04.2019, 12:48
  3. Anteil an neuem Modelabel?!

    Von ILvanFUN im Forum Allgemeine Kredite
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 30.09.2014, 14:09
  4. wieder zurück mit neuem Nick

    Von Experte im Forum Neuigkeiten und Ankündigungen
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 26.04.2013, 21:30
  5. Baufi bei neuem Job mit Probezeit

    Von Bonfire im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 13
    Letzter Beitrag: 20.03.2013, 13:40