Gehaltsumwandlung, Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung

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  1. Avatar von xpreis
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    Standard Gehaltsumwandlung, Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung

    Hallo zusammen,

    habe ich Nachfolgendes richtig verstanden?

    Ich lease sowohl ein Auto als auch ein Ebike per Gehaltsumwandlung. Da sich dadurch mein Bruttogehalt reduziert, wirkt sich das Ganze negativ auf meine spätere gesetzliche Rente aus.

    Löst sich dieses Problem demnächst, wenn mein Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt (und zwar mind. um die Summe der beiden Gehaltsumwandlung darüber)?

    Danke vorab!

  2. Avatar von Zapp73
    Zapp73 ist offline

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    Standard AW: Gehaltsumwandlung, Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung

    Zitat Zitat von xpreis

    Ich lease sowohl ein Auto als auch ein Ebike per Gehaltsumwandlung. Da sich dadurch mein Bruttogehalt reduziert, wirkt sich das Ganze negativ auf meine spätere gesetzliche Rente aus.
    Sollte so sein, denn ansonsten würde sich das Leasen nicht rentieren. Allerdings bezieht sich das mMn nur auf die Differenz aus geldwertem Vorteil, der Deinem Gehalt nach der Gehaltsumwandlung wieder zugerechnet wird und tatsächlichem Aufwand für's Leasing bzw. den weiteren Steuereffekten. Das hängt auch stark vom Auto ab.


    Löst sich dieses Problem demnächst, wenn mein Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt (und zwar mind. um die Summe der beiden Gehaltsumwandlung darüber)?

    Danke vorab!
    Ich sage mal so - wenn es ein Problem ist, warum machst Du es dann? Hätte ja dann keinen Sinn.
    Wenn es korrekt berechnet/aufgestellt ist, fährst Du das gleiche Auto zu einem günstigeren Preis, hast also mehr netto in der Tasche, als wenn Du das Auto privat leasen würdest. Mit dem Überschusss in der Tasche kannst Du natürlich wieder private AV betreiben oder es für Konsum ausgeben - Deine Entscheidung.

    Dieses "Problem" kann sich natürlich mit steigendem Gehalt nicht verschlechtern.

    Faktisch besteht aber ein ganz anderes Problem und dabei unterstelle ich, dass Du Angestellter bist und nicht als zB Geschäftsführer Deiner eigenen GmbH agierst.
    Beim Leasing wird immer mit einem Neuwagen verglichen, der in der Anschaffung natürlich teuer ist - aber wer würde sich schon alle drei Jahre privat ein neues oder fast neues Auto kaufen? Das rechnet sich für die wenigsten. Wenn Du zu der Fraktion gehörst, kannst Du immer leasen und machst nichts verkehrt, dann sind die Kosten für ein Auto aber auch marginal, es sei denn, Du gönnst Dir Autos, die eh nicht zu Deinem Portemonnaie passen.

    Wenn Du nicht zu der Fraktion gehörst, die alle drei bis vier Jahre auch privat das Auto wechseln und tendenziell neu anschaffen würden ... solltest Du mal über die grundsätzliche Entscheidung zum Leasing nachdenken.

  3. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Gehaltsumwandlung, Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung

    Für die Frage meldet ihr euch beide kurz hintereinander an fragt eine Frage und beantwortet sie gleich wieder…

  4. Avatar von xpreis
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    Standard AW: Gehaltsumwandlung, Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung

    Zitat Zitat von Zapp73
    Sollte so sein, denn ansonsten würde sich das Leasen nicht rentieren. Allerdings bezieht sich das mMn nur auf die Differenz aus geldwertem Vorteil, der Deinem Gehalt nach der Gehaltsumwandlung wieder zugerechnet wird und tatsächlichem Aufwand für's Leasing bzw. den weiteren Steuereffekten. Das hängt auch stark vom Auto ab.

    Ich sage mal so - wenn es ein Problem ist, warum machst Du es dann? Hätte ja dann keinen Sinn.
    Ist nett, aber das Auto fahre/lease ich ja schon und ich habe die Entscheidung damals bewusst so getroffen. Die Kosten für das Fahrzeug sind sooo gering, dass ich die etwas reduzierte Rente in Kauf nehmen wollte. Zumal ich meine private Altersvorsorge gleichzeitig etwas aufgestockt habe.

    Meine Frage war ja nur, ob die Auswirkungen auf meine Rente sich durch das höhere Gehalt, das dann oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, entfallen. Vor dem Hintergrund, dass ich den Wagen noch bis Mitte 2025 habe und, gegebenenfalls, Anfang/Mitte nächsten Jahres einen Nachfolger suchen muss (entweder privat, in welcher Form auch immer finanziert/geleast oder per Gehaltsumhandlung geleast).

  5. Avatar von xpreis
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    Standard AW: Gehaltsumwandlung, Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung

    Zitat Zitat von titan1981
    Für die Frage meldet ihr euch beide kurz hintereinander an fragt eine Frage und beantwortet sie gleich wieder…
    Ich verstehe das Problem nicht. Hätte ich mich vor Wochen anmelden, mich erst mal vorstellen oder still lesen sollen bevor ich meine erste Frage stelle?

  6. Avatar von Zapp73
    Zapp73 ist offline

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    Standard AW: Gehaltsumwandlung, Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung

    Zitat Zitat von titan1981
    Für die Frage meldet ihr euch beide kurz hintereinander an fragt eine Frage und beantwortet sie gleich wieder…
    Ja. Und ich werde Dir auch gleich noch eine Antwort dazu liefern, die Dir nicht gefallen wird.

    Ich habe hier schon seit einigen Wochen - wie offensichtlich auch der User xpreis - still mitgelesen und mich heute dann doch mal angemeldet, weil eine Frage kam, zu der ich direkt input geben konnte. Dass er sich ebenfalls heute angemeldet hat, habe ich gesehen - war mir aber sch***-egal.

    Ich möchte mich dafür bei Dir natürlich in aller Form dafür entschuldigen, dass ich Dich vorher nicht darum um Erlaubnis gebeten habe, kann Dir aber versichern, dass ich das auch nie tun werde. Ich bin weder in Person noch per IP-adresse identisch, verschwägert oder sonstwas mit dem User xpreis. Kannste jetzt glauben oder nicht, beim nächsten kümmerlichen Versuch Deinerseits, diese Unterstellung aufrecht zu erhalten oder zu erneuern, liefere ich dem Forenbetreiber eine eidesstattliche Versicherung. Anytime, anywhere.

    Also netter Einstieg, titan. Bisher hatte ich von Deinen Beiträgen auf einen gefestigteren Charakter geschlossen, der nicht gleich hinter jedem Post eine Verschwörung wittert.

  7. Avatar von Zapp73
    Zapp73 ist offline

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    Standard AW: Gehaltsumwandlung, Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung

    Zitat Zitat von xpreis
    Ist nett, aber das Auto fahre/lease ich ja schon und ich habe die Entscheidung damals bewusst so getroffen. Die Kosten für das Fahrzeug sind sooo gering, dass ich die etwas reduzierte Rente in Kauf nehmen wollte. Zumal ich meine private Altersvorsorge gleichzeitig etwas aufgestockt habe.
    Dann passt das ja. Manchmal gibt's auch einfach sehr günstige Leasingangebote bei bestimmten Fzg'en, da muss man dann einfach zuschlagen.

    Meine Frage war ja nur, ob die Auswirkungen auf meine Rente sich durch das höhere Gehalt, das dann oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, entfallen. Vor dem Hintergrund, dass ich den Wagen noch bis Mitte 2025 habe und, gegebenenfalls, Anfang/Mitte nächsten Jahres einen Nachfolger suchen muss (entweder privat, in welcher Form auch immer finanziert/geleast oder per Gehaltsumhandlung geleast).
    Rechnerisch/fiskalisch wäre das erst mal so, ja. Sobald Du die BBG überschreitest, zahlst Du nur noch die Maximalbeträge, wobei es ggflls. verschiedene BBG's für pKV und ESt gibt. Der Einfluss der Gehaltsumwandlung beschränkt sich damit auf den Bereich bis zur BBG. Wenn man das aber wirklich auf den Cent ausrechnen will, braucht man entweder ein gutes Programm oder einen Steuerberater.

    Nur mal so als Gedankenstütze: ich bin seit einigen Jahren konstant über der BBG, das ist so eine Art Schallmauer, die ich erst für unerreichbar gehalten habe. Wenn man da einmal drüber ist und das zuverlässig wiederholen kann, sind die Fixkosten, die an der BBG gemessen werden, nur noch konstant durchlaufende Posten. Was man darüber verdient, ist dann idR mit Spitzensteuersatz belegt, aber die restlichen 58% sind dann eben tatsächlich netto.

    Wenn Du dann beim Auto nicht zu hoch ins Regal greifst, bleibt was übrig.

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