Wohnriestervertrag umwandeln in Riestervertrag

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  1. Avatar von Sumsisum
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    Unglücklich Wohnriestervertrag umwandeln in Riestervertrag

    Hallo,

    wir stehen kurz vor der Kündigungsfrist für unseren Wohnriestervertrag. Zur Historie, wir haben unser Haus mit einem Riestervertrag "finanziert" und diesen in Wohnriester umgewandelt, dieses Wohnriester läuft natürlich und auch das Wohnförderkonto ist angestoßen.
    Nun sind 10 Jahre bald um und wir haben bereits ein ForwardDarlehen abgeschlossen. Allerdings mit einer klassischen Baufinanzierung - sprich ohne Wohnriester. Bei der Rentenkasse haben wir bereits die notwendigen Zahlen angefragt um abzuschätzen, ob wir das ganze zurückzahlen können oder eben in einen klassischen Riestervertrag wechseln.
    Der Betrag war so hoch, dass nach unserem ersten Eindruck nur Variante 2 möglich war. Also haben wir bei diversen Versicherungen - welche noch Riester anbieten - angefragt und bisher nur Absagen erhalten. Entweder ist mein Mann zu alt, oder sie vermitteln gar keine Riesterverträge mehr. Des Weiteren haben wir die Info bekommen, dass die steuerschädliche Verwendung damit nicht umgangen werden kann.

    Nun stehen wir vor dem Problem, nicht weiter zu wissen. Die Verbraucherzentralen in unserer Umgebung beraten nicht mehr zu Wohnriester, hier haben wir schon einen Vorstoß gewagt.

    Weiter Wohnriestern geht nicht, und wollen wir auch nicht. Man hat uns das Produkt damals aufgeschwatzt, jedoch passt es nicht zu unserer Lebenssituation und auch nicht zum Haus.

    Kennt von euch jemand eine Versicherung die uns noch unter Vertrag nimmt und die Umwandlung betreut? Das Ganze wird dann natürlich mit einer fast 0 rate laufen, sprich geringster möglicher Beitragssatz. Und kann die Steuernachzahlung wirklich nicht umgangen werden?

    VG Sumsisum

  2. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Wohnriestervertrag umwandeln in Riestervertrag

    @Sumsisum,

    so kommt man zu seinen Problemen, die selber nicht braucht.

    Tatsächlich ist dies jetzt ein Problem, das Wechseln der Riester-Welten! Möglich ist es aber noch, aber bei aller Bekanntschaft würde Ich sagen: "Es geht zwischen 21.000 und 42.000 € Guthaben!"

    Sie wollen retten, was zu retten ist. Was auch natürlich ist. Aber der Gesetzgeber hat keine Möglichkeit erlaubt, ohne einen erfolgreichen Abschluss eine Courtage zu vereinnahmen.

    Sicherlich haben Sie alles versucht, um zu tauschen, allerdings steht ihnen nur wenigstens Versicherungen zur Verfügung.
    Anders sieht es aus, wenn Versicherungen nur mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten, hier gibt es welche, die Riester noch anbieten!

    Hier für, wäre sind die technischen Daten des Altvertrages wichtig.

    Denn es kommt 2 Wege infrage

    a) volle Rückabwickelung

    oder

    b) Wandlung in einer neuen Riesterversicherung

    beides muss finanziell berechnet werden, inwieweit eine oder andere Weg besser ist. Und ob dies nur eine Einmal oder mehrmalige Zahlung ein auffangen der Verluste minimiert!

    Das Problem ist wohl das nicht nur die reine Zulage geflossen sind, sondern auch eine steuerliche, über die jährliche Steuererklärung zusätzlich ausgezahlt wurde!

    Wenn Interesse dann bitte p.n., gemäß § 203 StGB werde ich es vertraulich behandeln! Eine wechselnde Verschwiegenheit wird gegenseitig erwartet.

    bruno68

  3. Avatar von tneub
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    Standard AW: Wohnriestervertrag umwandeln in Riestervertrag

    Ich würde mir hier genau überlegen, wen ich hier per PN kontaktieren würde.

  4. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Wohnriestervertrag umwandeln in Riestervertrag

    Ja, ja tneub,

    mir ist auch egal, was der Kunde macht! Wenn er sich um 10 bis 20.000 € sich selber bringt.

    Vielleicht kommt er auf den Gedanken für deinen nützlichen Rat dich in Haftung zu nehmen und so sich eine Altersvorsorge aufzubauen.

    Denn es werden sich nicht viele melden, um das Problem zu lösen.

    bruno68

  5. Avatar von tneub
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    Standard AW: Wohnriestervertrag umwandeln in Riestervertrag

    Warum soll man haftbar sein, wenn man jemanden vor einem geistig verwirrten alten Forentroll schützt?

  6. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Wohnriestervertrag umwandeln in Riestervertrag

    Und tneub,

    hat sich ein anderer Vermittler gemeldet? Bisher nicht und es wird sich wohl keiner weiter melden.

    Schade der User "Sumsisum" darf sich jetzt wegen der Nichtumwandlung freuen, der hat jetzt, wenn die Zuteilung kommt, einen wirtschaftlichen Vertragsschaden, ihretwegen.

    Denn der Riester-Vertrag darf nur zugeteilt werden, demnach hat, hat er einen großen Zins- und Zulagenschaden.

    Denn, wenn er refinanziert hat und gleichzeitig den Riester-Vertrag ausbezahlt bekommt, einfach zu viel Geld haben zwar wäre der Riester-Vertrag mit dem Darlehnsgeld sofort ohne VFE abzahlbar. allerdings geht dafür eine weitere Riesterrente von mehreren Hundert € zukünftig verloren. Weil das Sparguthaben so hoch war.

    Zwar wäre es möglich, mit dem Guthaben, mit einem neuen Sparvertrag abzuschließen, aber nur mit den vollen Kosten und nicht wie im Riesterwelt mit der halben Gebühr.

    Ich hoffe, Sie besitzen eine VSH, um ihren Rat auch zu bezahlen, wie schon das Reichsgerichtshof 1902, 1928 und der BGH 2013 erkannte.

    bruno68

  7. Avatar von tneub
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    Standard AW: Wohnriestervertrag umwandeln in Riestervertrag

    Ich sag doch, geistig verwirrt. Wann veröffentlichst du eigentlich mal deine angebliche Berechtigung, damit man deine vielen Falschberatungen endlich mal ein Ende setzen kann. Kann man in jedem Thread von verschiedensten Usern und Experten lesen, dass du nur Schwachsinn postest.

  8. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Wohnriestervertrag umwandeln in Riestervertrag

    Ja, ja tneub,

    Wenn ich Schwachsinn rede, Beweis mal das Gegenteil! Es ist lächerlich zu glauben, das deine Antworten vor Gericht Bestand hätten. Man braucht nur die neuesten Urteile lesen, hier wäre eins
    Riester-Rente: Haftungsfalle Anbieterwechsel
    Riester-Rentenversicherung: Der Wechsel des Anbieters wurde zum Verlustgeschäft für einen Riester-Sparer - und damit zur Haftungsfalle für den Versicherungsmakler. Warum, und wie dessen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) reagierte.

    Ein Makler riet zum Wechsel des Riester-Anbieters.

    Doch das entpuppte sich als Verlustgeschäft und wurde zum Fall für die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung des Vermittlers.

    Beim Wechsel des Riester-Rentenanbieters kam es zu einem Verlust von knapp 20.000 Euro.

    Wie es dazu kam und welche Folgen das hatte, schilderte CGPA, der VSH-Versicherer des Maklers.

    • Demnach wurde der Versicherungsmakler V per Anwaltsschreiben darüber informiert, dass sein Kunde K (ein Ehepaar) aufgrund einer von V empfohlenen Änderung ihres bestehenden Riester-Rentenversicherungsanbieters einen finanziellen Schaden erlitten hat.

    Aus der umfangreichen Kommunikation geht hervor, dass K Bedenken bezüglich der bisher eingezahlten Beiträge geäußert hat.

    V erwiderte jedoch, dass es bei Riester-Verträgen eine hundertprozentige Garantie gäbe und K sich daher keine Sorgen machen müsse.

    Nachdem die Übertragung des Vertrags von Versicherer A auf Versicherer B veranlasst wurde, informierte A den Kunden über die damit verbundenen Konsequenzen.

    In dem Schreiben hieß es unter anderem: „Durch Kosten, die von Ihren eingezahlten Beiträgen abgezogen wurden, kann das zum Übertragungszeitpunkt vorhandene Altersvorsorgevermögen möglicherweise niedriger sein als die insgesamt eingezahlten Beiträge (Beiträge und Zulagen). Ein neuer Anbieter ist Ihnen gegenüber bei einem Wechsel nicht verpflichtet, eine Garantie für die bisher in unseren Vertrag eingezahlten Beiträge abzugeben.“

    Nach Erhalt dieses Schreibens nahm der Kunde dies zum Anlass, V erneut darauf anzusprechen und um eine Stellungnahme zu bitten. V war jedoch weiterhin fachlich davon überzeugt, dass es aufgrund der hundertprozentigen Garantie bei Riester-Verträgen zu keinem finanziellen Verlust kommen würde, und antwortete entsprechend.
    Man kann schon hier erkennen, inwieweit ihre Bildung ausreicht hier!

    Die erste Frage hier: Kommt es hier in diesen Fall zu tragen, bei Sumsisum?
    Die zweite Frage wäre hier: Käme es überhaupt zum finanziellen Schaden, bei Sumsisum?

    Erklär mal, was für Sumsisum wichtig ist!

    Auch sollte man endlich kapieren, das mündliche Aussagen in die Haftung führen
    LG Hamburg verbietet acht Textpassagen Lindemann erfolgreich gegen YouTuberin Kayla Shyx
    von Dr. Felix W. Zimmermann. 26.07.2023
    Till Lindemann ist vor dem LG Hamburg erfolgreich gegen eine YouTuberin vorgegangen, die schwere Vorwürfe gegen den Rammstein-Sänger erhob. Unterdessen begibt sich der Spiegel in einen juristischen Kleinkrieg gegen die Lindemann-Anwälte.
    5,8 Millionen Aufrufe hat das Video unter dem Titel "Was wirklich auf Rammstein-Afterpartys passiert" auf YouTube zu verzeichnen.
    ..
    Der Rammstein-Sänger ging mit seinem Rechtsanwalt Simon Bergmann gegen mehrere Aussagen aus dem Video vor. Das LG Hamburg verbot nun der Influencerin mit Beschluss vom 24.07.2023 (Az. 324 O 264/23) acht Passagen im einstweiligen Rechtsschutz. Shyx, vertreten durch activeLAW Rechtsanwälte, hat die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen.Der noch nicht rechtskräftige Beschluss liegt vor.
    Da man noch vor das OLG ziehen kann, ist das Urteil erst nach Ablauf der Frist gültig. Das Urteil ist auf "Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH" bei LTO.de nachzulesen

    So schnell wird man zum Garant, zum Zahler auf Schadensersatz! Kayla Shyx braucht nur die Berufung vor dem OLG HH einlegen und Sie ist pleite, weil dann Rammstein einfach ein Vermögensschaden von mehreren Millionen einreichen, ist Sie pleite, allein von den Gerichtskosten her.

    Und das auch hier im Forum möglich. Das durch ein loses Mundwerk, ganz schnell in die Haftungszange geredet hat. Auch hier
    Riester-Rente: Sehr hoher Verlust bei Anbieterwechsel
    Riester-Kundin Diana Schildhorn: „3.330 Euro Verlust – und das bei einer staatlich geförderten Altersvorsorge!“ © Andree Kaiser
    Allerdings kämen beide Vertragsparteien, wegen des schlechten Image nicht infrage! HDI wegen Prag, Allianz grundsätzlich zu teuer!

    In übrigen würde ich gegen den Bankberater wegen Irrtumserweckung strafrechtlich vorgehen, der glaubt Ersthaft noch, das seine mündlichen vermögenswirksamen Tipps straffrei bzw. haftungsfrei wären!
    Nun, da die Allianz an sein AG die Provision zahlt, ergibt dies einen Zusammenhang, wie es im neuen Bilderbuch ergibt.

    Wer mündlich Tipps vergibt, er haftet schon wegen des Vermögensschadens und bekommt er noch Kohle dafür, bedarf es keinem weiteren Beweis der Falschberatung, die Haftungsfalle schnappt zu.

    Nicht umsonst wurden die Zulassungen des GewO eingeführt, damit zumindest die unterdurchschnittlichen vom Markt gehalten, der Rest, die nicht in der Lage ist sauber zu arbeiten, wird durch die Haftung vom Markt genommen.

    Nach dem Abi war es wohl vorbei mit Weiterbildung, nur gut das in 2024 die Weiterbildungspflicht für Finanzanlagen kommt und ab 2026 für die Darlehnsvermittlung!

    bruno68

  9. Avatar von tneub
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    Standard AW: Wohnriestervertrag umwandeln in Riestervertrag

    Zitat Zitat von bruno68
    Ja, ja tneub,

    Wenn ich Schwachsinn rede, Beweis mal das Gegenteil!
    Hab ich und viele andere oft genug gemacht und jedes mal, wenn du dich ertappt fühlst, wechselst du das Thema.
    Die User können sich in sämtlichen Threads ein Bild über dich machen. Du liest keine Beiträge richtig, postest wilde Gesetzestexte ohne sie zu verstehen und dein Gefasel versteht sowieso keiner. Das Ganze verbunden mit Schwarzmalerei.
    Du bist und bleibst ein Forentroll.

    PS: Du kannst noch so lange Beiträge posten. Ich lese sie einfach nicht mehr, dazu ist mir die Zeit zu schade. Das einzige, was ich tun kann, ist vor dir und deinem Scheinwissen zu warnen.

  10. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Wohnriestervertrag umwandeln in Riestervertrag

    Ja, ja tneub,

    vielleicht sollte ich dich mal aufklären, was Sinn und Ziel dies alles war.

    Mit dein Geschreibe haben sie endlich den Fehler gemacht, Sie auf Unterlassung durch eine gerichtliche Verfügung zu erwirken.

    Sie haben gegenüber Sumsisum einen Rat gegeben, zudem sie nicht gesetzlich befähigt sind.

    Sumsisum wollte einen Rat haben, nämlich den Riestervertrag Bausparen in ein Riester Versicherung zu wandeln, doch ist das Geschäft mit Riester bei vielen Versicherungen vorbei.

    Das Grundproblem ist, das der Riester-Kunde nicht Zugriff auf einen Wechsel hat und selbst die 192.000 Vermittler zu über 90 % auch nicht. Der Honorarberater ebenfalls nicht.

    Den für einen Wandel werden mindestens zwei Zulassungen vorliegen, nämlich nach Sumsisum der § 34 i und der § 34 d Satz 2 GewO! Dass Sie Sumsisum den Rat gaben, nicht auf über mich abzuwickeln, stehen sie jetzt als Garant in der Pflicht für Ersatz zu besorgen, was ausgeschlossen ist.

    Zumal wegen ihrer fachlichen Einschränkung, des Fehlens der beiden Zulassung eine Vermittlung unmöglich ist.

    Was Sumsisum nicht weis aber als Vermittler möglich ist ist das es ein Riester-Fondssparplan gibt, allerdings ist hier die Pflicht § 34 f Abs. 1 innezuhaben.

    Deshalb ist ein "wandeln" sehr schwer, und es gibt hauptsächlich nur Makler, die mit den zwei bis drei Zulassungen arbeiten. Diese dürften wandeln, allerdings ob Sie willig und fähig sind, wegen der Haftung steht auf einem ganz anderen Blatt!

    Der gebundene Vermittler kann zwischen seinen Riester-Bausparvertrag und seiner Riester-Versicherung die Wandlung vollziehen, allerdings, nur wenn seine Versicherung den Riester noch anbietet.

    Da der Riester-Bausparvertrag ein Zeitgeschäft ist, und nach der Zuteilung, das Problem beginnt. Zwar lässt sich der Riestervertrag bis zu 10 Jahre nach Zuteil weitergeführt werden. Aber die Verzinsung ist mickrig und steht einer Fondsgebundene Riesterrente gegenüber bei nur 3 % Differenzzins bis auf den letzten Ehepartner abgezinst, was gut und gerne 50 Jahre bedeuteten kann gegenüber Bausparen.

    Eine Ordnungswidrigkeit, von bis zu 58.000 € nur in dem Fall Sumsisum haben Sie selber herbeigeredet, siehe § 144 GewO. Auch für jeden weiteren Fall ein Verbot mit Bußgeld und Ersatzfall eine Beugehaft!

    Natürlich schreibe ich anders, bin ja nicht zu doof um zu verstehen, das selbst Kunden sehr viel Mist schreiben, über ihr Einkommen und ihr Fachwissen. Man erkennt schon daran, wie unwissend diese selbst sind.
    Denn Frage stellt sich von alleine, wenn man 5.000 € netto, dem stehen schon 3 bis 4.000 € monatliche Kosten gegenüber, also wie soll man da die genannten 5.000 € zur Finanzierung einsetzen, wenn dies nicht vorhanden ist?

    Natürlich braucht Sumsisum jetzt die Hilfe, um den teuren Störfall zu vermeiden, die ihnen wegen der Unerfüllbarkeit droht! Nicht nur das die Zulagen, sondern auch die steuerlichen jährlichen Gutschriften, nebst der Verzinsung, werden schlagartig fällig.

    Ob da noch was überbleibt? Bezweifele ich und selbst wenn viel kann nicht sein. Auch die Ansparzeit, ist verloren, was gerade die Verzinsung bei Fondsgebunden Versicherungen in den letzten 10 Jahren wichtig ist, weil die jährliche Verzinsung höher sein kann als der Eigenanteil und Zulage zusammen sind.

    Spart Sumsisum, jährlich weiterhin die 4.200, abzüglich der 350 € Zulage und hat er als 60 Jährlicher die 100.000 € erreicht, spart er weiter 4.200 € an und bekommt dann eine Rendite von 4 % % p.a. sind dies 8.400 Wertzuwachs jährlich.

    Bei vielleicht nur 2.000 € Eigenleistung jährlich. Zeig mir einen besseren Sparvorgang?

    bruno68

  11. Avatar von tneub
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    Standard AW: Wohnriestervertrag umwandeln in Riestervertrag

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