Hallo liebes Forum,

folgende Situation:
Ich habe als Teil einer Gruppe eine Wohnung (Neubau) finanziert und dazu u.a. 50k aus dem KfW-Programm 124 verwendet, weil ich die Wohnung auch selbst nutzen wollte. Das Projekt ist leider komplett finanziell und zeitlich aus dem Ruder gelaufen. Auch nach 6 Jahren Bauphase sind wir noch nicht fertig, die Gesamtkosten sind explodiert und es gibt zig Streitfälle zwischen den Beteiligten. Im Frühjahr 2024 laufen die 5 Jahre der KfW ab. Der Saldo liegt bei ca. 42k; der Zins lag bei ca. 0,75%.
Ich kann mir finanziell die Wohnung nicht mehr selbst leisten. Ich kann die Wohnung aber mit den zig Streitfällen und nichtabgewickelter Projektstruktur auch nicht ohne Riesenabschlag verkaufen. Ich muss daher die Wohnung vermieten ab Frühjahr 2024, um mir Zeit zu kaufen.

1) Droht mir irgendeine Strafzahlung oder Zinsnachzahlung an die KfW, wenn ich keine Selbstnutzung für die Wohnung nachweisen kann, die ich teilweise mit 124 finanziert habe ? Was passiert im Rückblick mit dem KfW-Kredit, wenn ich nun doch vermieten muss? Die Laufzeit ist fast rum.
2) Muss ich der KfW eigentlich die Übernahme der Wohnung zur Selbstnutzung oder die Vermietung proaktiv anzeigen?

Ich bin für jeden Hinweis oder weiterführende Quelle dankbar.

Gruß,
Bruno