Kredit selbstständiger als Bürge

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  1. Avatar von Rollo011
    Rollo011 ist offline
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    Standard Kredit selbstständiger als Bürge

    Hallo zusammen,

    Ich habe leider einen erledigten negativen schufa eintrag, daher bekomme ich keinen Kredit.

    Allerdings habe ich einen näheren bekannten der seit 2 Jahren in der Gastronomie tätig ist und selbstständig ist. Er hat eine saubere Schufa, kommt er als Bürge in Betracht?

    Hat da jemand Erfahrungswerte

  2. Avatar von Zapp73
    Zapp73 ist offline

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    Standard AW: Kredit selbstständiger als Bürge

    Die Frage ist, um welche Summe es geht. Bürgen gehen ein hohes finanzielles Risiko ein, weil sie für die finanziellen Ausfälle der Kreditnehmer persönlich haften und zwar bis zum Totalverlust.
    Ich bürge selbst noch für einen PKW-Kredit, der PKW läuft aber für einen Sportverein mit +1000 Mitgliedern und ich bin in der betr. Abteilung selbst aktiv und habe permanent Überblick über Einnahmen/Ausgaben. Das waren zu Beginn ca. 8T€, jetzt sind es kaum noch 1000€, die 2024 komplett abgelöst werden. Der Schaden wäre also max. 8T€ groß geworden.

    Dein Bürge muss also in der vollen Höhe Deines Kredits bzw. des Fehlbetrags kreditwürdig sein und vor allem auch jederzeit (!) willens und fähig sein, Deine Schulden ggflls. vollständig zu tragen, ohne selbst insolvent zu werden oder sich der Gefahr auszusetzen.

    Bank und Notar werden nur auf die Risiken hinweisen.

    Allerdings vermute ich, dass bei 2 Jahren Selbständigkeit keine Kreditwürdigkeit des Bürgen anerkannt wird, wenn sich sein Vermögen allein auf die Selbständigkeit bezieht. Wenn er Kapital im Verhältnis zu Deinem Invest viel Kapital im Hintergrund hat, wird‘s gehen; er kann Dir dann auch einfach einen Privatkredit geben. Wenn die Bank seine Kreditwürdigkeit prüfen muss - was bei einem Privatkredit wegfällt - kommt‘s drauf an, wie er bewertet wird. 2 Jahre Selbständigkeit zählen für sich quasi nichts, schon gar nicht in der Gastronomie.

  3. Avatar von wary
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    Standard AW: Kredit selbstständiger als Bürge

    Zitat Zitat von Rollo011
    Hallo zusammen,

    Ich habe leider einen erledigten negativen schufa eintrag, daher bekomme ich keinen Kredit.

    Allerdings habe ich einen näheren bekannten der seit 2 Jahren in der Gastronomie tätig ist und selbstständig ist. Er hat eine saubere Schufa, kommt er als Bürge in Betracht?

    Hat da jemand Erfahrungswerte
    Du brauchst also einen Kredit in nicht benannter Höhe und dein Bekannter ist mit nicht benanntem Vermögen und nicht benanntem Umsatz als Selbständiger bereit den Bürgen zu spielen.

    Und wir sollen jetzt raten, ob das für die nicht benannte Bank in Ordnung ist?

  4. Avatar von bruno68
    bruno68 ist gerade online

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    Standard AW: Kredit selbstständiger als Bürge

    Nein Rollo011,

    ab 01.01.2024 ist dies ein meldepflichtiger Fall!

    Wie es wary es schrieb:
    Du brauchst also einen Kredit in nicht benannter Höhe und Dein Bekannter ist mit nicht benanntem Vermögen und nicht benanntem Umsatz als Selbständiger bereit den Bürgen zu spielen.

    Und wir sollen jetzt raten, ob das für die nicht benannte Bank in Ordnung ist?
    Gerade solche Fälle sind den Fallbeispielen immer Geldwäsche, denn warum sollte einer "sein" Vermögen ohne Sicherheit verleihen?
    Denn bei Geld hört eigentlich die Freundschaft bekanntermaßen auf.

    Als schriftliches Darlehn, ja, was natürlich dann steuerlich und sozialrechtlichen zum Problem wird, wenn die Summe "fesselnd" wird.

    Dass man als Selbständiger es sehr schwierig ist ein Darlehn zu kommen ist, liegt daran, dass die Steuererklärung ungenügend ist! Denn eine Hausbank kennt die Geldströme und die haben nichts mit der Steuererklärung zu tun!

    Zwei Sachen sollte man immer beachten:

    ! https://youtu.be/W-i0KYzh2m0?feature=shared Merke: Kohle

    2 https://youtu.be/xEX6XdRqUw0?feature=shared

    bruno68

  5. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Kredit selbstständiger als Bürge

    Zitat Zitat von bruno68
    Nein Rollo011,

    ab 01.01.2024 ist dies ein meldepflichtiger Fall!

    Wie es wary es schrieb:

    Gerade solche Fälle sind den Fallbeispielen immer Geldwäsche, denn warum sollte einer "sein" Vermögen ohne Sicherheit verleihen?
    Denn bei Geld hört eigentlich die Freundschaft bekanntermaßen auf.

    Als schriftliches Darlehn, ja, was natürlich dann steuerlich und sozialrechtlichen zum Problem wird, wenn die Summe "fesselnd" wird.

    Dass man als Selbständiger es sehr schwierig ist ein Darlehn zu kommen ist, liegt daran, dass die Steuererklärung ungenügend ist! Denn eine Hausbank kennt die Geldströme und die haben nichts mit der Steuererklärung zu tun!

    Zwei Sachen sollte man immer beachten:

    ! https://youtu.be/W-i0KYzh2m0?feature=shared Merke: Kohle

    2 https://youtu.be/xEX6XdRqUw0?feature=shared

    bruno68
    Wie immer vollkommener Humbug. Warum soll es Geldwäsche sein, wenn die Herkunft des Geldes nachgewiesen wird. Wieder nur Panikmache.
    Erstmal wäre er nur Bürge...was ist da für steuer-und sv rechtliches Problem? Wieder Panikmache.
    Erst wenn er eintreten müsste und hätte dann einen zivilrechtlichen Anspruch gegenüber Rollo, die dann verzinst würden, wäre ein Steuer und bei selbständigen vielleicht ein SV-rechtliches Thema.
    Hauptsache rumtrollen.

  6. Avatar von elknipso
    elknipso ist offline

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    Standard AW: Kredit selbstständiger als Bürge

    Kann man bruno68 nicht endlich sperren, damit er nicht weiter die Leute in die Irre führt mit seinen wirren Äußerungen?

  7. Avatar von bruno68
    bruno68 ist gerade online

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    Standard AW: Kredit selbstständiger als Bürge

    Ja, ja zwei Überwissende,

    vielleicht sollten Sie endlich ihre Altbackenden Mist aus Kopf schmeißen. Denn die Welt dreht sich weiter
    GwG-Registrierungspflicht für Makler und Vertreter
    Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter sind spätestens ab dem 1.1.2024 nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, sich bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) elektronisch zu registrieren.

    Diese Verpflichtung betrifft Vermittler (konkret: Versicherungsmakler und Mehrfachvertreter),
    -- die Lebensversicherungen,
    -- Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr,
    -- Darlehen
    oder
    --Kapitalisierungsprodukte vermitteln.

    Hintergrund: Versicherungsvermittler, die die genannten Produkte vermitteln, sind nach dem Geldwäschegesetz sogenannte „Verpflichtete“.
    Damit treffen sie neben den geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten, wie beispielsweise die Identifizierung des Vertragspartners und des wirtschaftlich Berechtigten, auch besondere Meldepflichten.

    Liegen beispielsweise Tatsachen vor, - die darauf hindeuten, dass ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung,

    - einem Maklergeschäft oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat, der Geldwäsche darstellen könnte,

    , muss der Verpflichtete diesen Sachverhalt unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen melden.


    Welche Vorschriften sind einschlägig? Die Verpflichtung ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 8 GwG in Verbindung mit den §§ 43 und 45 GwG.

    PS: Zugelassene Rentenberater, die solche Rechtsdienstleistungen ausüben, die sie nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 und 10 GwG zu Verpflichteten machen, sollten prüfen, ob die Voraussetzungen der Registrierungspflicht auch bei ihnen vorliegen.

    Autor Matthias Sandrock
    LL.M. Eur., ist als Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) tätig und leitet im Bereich Vertriebs-Service die Gruppe Grundsatzfragen/AD Personal bei der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.
    ja, ja klar bringt der Kunde ein Darlehnsvertrag mit, aber vielleicht sollte der Kunde überlegen, ob er nicht alles unterlässt. Denn es gibt noch weiteres zu beachten
    Über das Transparenzregister
    Das Transparenzregister wurde in Deutschland am 27.06.2017 zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie eingeführt (EU-Richtlinie 2015/849 vom 20. Mai 2015). Als registerführende Stelle wurde die Bundesanzeiger Verlag GmbH vom Bundesministerium der Finanzen beliehen.
    Zweck des Transparenzregisters ist die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in den §§ 18 ff. Geldwäschegesetz (GwG), der Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung (TrEinV), der Transparenzregistergebührenverordnung, der Transparenzregisterbeleihungsverordnung (TBelV), der Transparenzregisterdatenübermitteilungsverordnung (TrDüV) sowie der Indexdatenübermitteilungsverordnung (IDÜV).
    Das Transparenzregister wird in elektronischer Form geführt und enthält Eintragungen zu den sog. wirtschaftlich Berechtigten von Rechtseinheiten und Rechtsgestaltungen. Dies sind nach § 3 GwG die natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine Rechtseinheit oder Rechtsgestaltung letztlich steht. Durch die zentrale Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten sollen die Eigentums- und Kontrollstrukturen der Rechtseinheiten und Rechtsgestaltungen nachvollziehbar gemacht werden.
    Vereinigungen nach § 20 GwG und sonstige Rechtsgestaltungen nach § 21 GwG haben hierzu die in § 19 Abs. 1 GwG aufgeführten Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten einzuholen, aufzubewahren, auf aktuellem Stand zu halten und der registerführenden Stelle unverzüglich zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen.

    Mitteilungspflichtig sind gem. § 19 Abs. 1 GwG folgende Angaben der wirtschaftlich Berechtigten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, Wohnsitzland, Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses sowie die Staatsangehörigkeiten.
    https://www.transparenzregister.de/t...AB01AF.app41?0
    Also ich kenn’ den weißen Weg, ihr zwei bestimmt nicht.

    Denn nach den neuesten Überlegungen reicht ein Darlehnsvertrag nicht mehr aus, sondern das Geld, was selbst innerhalb der Familie untereinander verliehen wird, stellt ein großes Problem dar.

    Die früher handgeschriebene Eigenerklärung über die Herkunft der Barmittel reichen heute nicht mehr aus, durch das Transparenzregister muss das Geld lückenlos nachvollziehbar sein.

    Die Rechtsfolgen einer schlampigen Ausführung der GWG, da braucht man nur im Anhang nachzuschauen.

    So wird man heute jeden Mitarbeiter los, weil ein Mangel an GWG-Fähigkeiten vorliegt, wird man als unzuverlässig eingestuft und entlassen.

    bruno68
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  8. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Kredit selbstständiger als Bürge

    Und wieder Schwachsinn hoch 3.

    Lies dir einfach mal durch, wer sich im Transparenzregister eintragen muß:

    Wer muss Eintragungen im Transparenzregister vornehmen?

    Im Transparenzregister sollen die wirtschaftlich Berechtigten von im Geldwäschegesetz (GwG) näher bezeichneten Gesellschaften und Vereinigungen (sog. transparenzpflichtige Rechtseinheiten) erfasst werden. Hierzu sind gem. §§ 20, 21 GwG die in § 19 Abs. 1 GwG aufgeführten Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten dieser transparenzpflichtigen Rechtseinheiten einzuholen, aufzubewahren, auf aktuellem Stand zu halten und der registerführenden Stelle unverzüglich zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen.

    Transparenzpflichtige Rechtseinheiten gem. § 20 GwG sind:

    Juristische Personen des Privatrechts (z.B. GmbH, AG) und eingetragene Personengesellschaften (z.B. KG, GmbH & Co. KG).

    Transparenzpflichtige Rechtseinheiten gem. § 21 GwG sind:

    Trusts
    Nichtrechtsfähige Stiftungen, wenn der Stiftungszweck aus Sicht des Stifters eigennützig ist
    Rechtsgestaltungen, die solchen Stiftungen in ihrer Struktur und Funktion entsprechen.

    Mitteilungspflichtig sind nach § 20 GwG die transparenzpflichtigen Rechtseinheiten selbst. Bei Rechtsgestaltungen nach § 21 GwG sind die Verwalter der Trusts (Trustees) und Treuhänder mitteilungspflichtig.
    Es geht dort um Gesellschaften und deren wirtschaftliche Berechtigte nicht um private Bürgen.
    Hast du jemals eine Eintragung vorgenommen? Ich hab das schon mehrfach für unsere Gesellschaften durchgeführt

  9. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Kredit selbstständiger als Bürge

    Hallo Rollo011, Ihr Bekannter der nichts mit Ihnen zu tun hat kann leider nicht als Bürge für Ihren Kredit auftreten.

  10. Avatar von Zapp73
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    Standard AW: Kredit selbstständiger als Bürge

    Jetzt wird's drollig ...

    Warum sollte der Bekannte nicht als Bürge auftreten können? Rechtlich geht das jederzeit, wenn der Bekannte das Kapital hat ... wer würde ihm das Recht dann verwehren!?

  11. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Kredit selbstständiger als Bürge

    @Zapp73, vielleicht verstehe ich auch die Fragestellung des Forenstarters falsch.
    Ich verstehe es so dass Rollo011 mit negativer Schufa einen Kredit aufnehmen möchte und Bürge A Restaurantbesitzer kommt eventuell als Mitbürge für den Kredit in Betracht mit seiner sauberen Schufa.
    Sicherlich ist das rechtlich umsetzbar.
    Doch ich glaube in der Realität wird man keinen Ratenkredit an Rollo011 vergeben mit Wohnanschrift X und einem Mitbürgen A mit Wohnanschrift Z.

    Bischen verwirrt mich Ihre Aussage das der Gastronomieinhaber das Kapital hat.
    Was meinen Sie mit "Kapital hat"

    Selbstverständlich ist es kein Problem einen reinen Ratenkredit für Gastronomieinhaber alleine mit sauberer Schufa zu prüfen.
    Dann hätte er im Erfolgsfall das "Kapital" und kann es weiterreichen.
    Doch darum geht es doch hier nicht oder?
    Sondern nur um Bürge.

    Und der Restaurantbesitzer hat doch wirtschaftlich sicherlich kein Interesse hier mit zu bürgen, kommt sicherlich nicht aus der Familie von Rollo011 sondern ist ein Externer.
    Deswegen kein wirtschaftliches Interesse.

    Rollo011 kann sich ja nochmal hier gerne melden.

  12. Avatar von Zapp73
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    Standard AW: Kredit selbstständiger als Bürge

    Wenn der Bürge 5 Mio Kapital hat und der TE 50T€ braucht, dann bürgt der Bürge für 50 Scheine und fertig. Wirtschaftliches Interesse des Bürgen ist dabei völlig irrelevant. Ich bürge selbst für ein Vereins-PKW - da ist mein wirtschaftliches Interesse auch Null, weil da kein Gewinn draus entstehen kann.

    Der Bürge ist doch "nur" das Backup für den Fall, dass der Kreditnehmer den Kredit nicht bedienen kann. Klar kann man einem Begünstigten als Bürge noch zusätzlich "übliche" 4% draufknallen, wenn der Kredit tatsächlich ausfällt - nur wie geift man einem nackten Mann in die Tasche? Schwierig, sollte einem als Bürge klar sein.

    Hat aber auch alles wirklich gar nichts mit dem Verwandschaftsgrad oder wirtschaftlichen Interessen zu tun, denn nochmal: ich bürge gerade mit Wohnort X für ein Auto von Verein Y. Verein und ich haben eine abweichende Postadresse. Ich bin mit dem Verein weder verheiratet noch verschwägert, die Bürgschaft wäre auch durch Kündigung meiner Mitgliedschaft nicht aufzulösen.

  13. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Kredit selbstständiger als Bürge

    @Zapp73, schon verstanden, doch für mich schon ein kleiner Unterschied ob Sie für einen Vereins PKW bürgen.
    Oder der Restaurantbesitzer für einen Kumpel ohne wirtschaftliches Interesse und ohne pfändbares Einkommen als Selbständiger.
    Aber egal, Rollo soll sich melden und wir gehen alle gemeinsam bei dem Bürgen Restaurantbesitzer essen/trinken und checken ihn direkt :-)

  14. Avatar von Zapp73
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    Standard AW: Kredit selbstständiger als Bürge

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    @Zapp73, schon verstanden, doch für mich schon ein kleiner Unterschied ob Sie für einen Vereins PKW bürgen.
    Nein, das ist exakt das selbe.

    Oder der Restaurantbesitzer für einen Kumpel ohne wirtschaftliches Interesse und ohne pfändbares Einkommen als Selbständiger.
    Sauber formulieren. Wer hat kein wirtschaftliches Interesse? Wer hat kein pfändbares Einkommen?

    Und noch mal: auf welcher rechtlichen Grundlage kann man einem - solventen - Bürgen das Bürgen verweigern? Das. Geht. Nicht.

  15. Avatar von wary
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    Standard AW: Kredit selbstständiger als Bürge

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Oder der Restaurantbesitzer für einen Kumpel ohne wirtschaftliches Interesse und ohne pfändbares Einkommen als Selbständiger.
    Du verwechselst da etwas.

    Das fehlende wirtschaftliche Interesse spielt nur eine Rolle, wenn es um eine etwaige Sittenwidrigkeit geht. Da bedarf es dann aber auch noch anderer Umstände um dies zu begründen.

    Und warum sollte ein Selbständiger kein pfändbares Einkommen haben?

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