Gibt es einen typischen Zinssatz für die private Kreditvergabe?

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  1. Avatar von Stoppage81
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    Standard Gibt es einen typischen Zinssatz für die private Kreditvergabe?

    Das Darlehen ist unbesichert und hat einen mittleren fünfstelligen Betrag.

    Ich denke vielleicht an den Zinssatz für 10-jährige Euro-Anleihen, oder Basiszinssatzes

    https://www.bundesbank.de/de/presse/...f-3-62--920960

    https://ycharts.com/indicators/10yea...ar_yield_curve

  2. Avatar von Herrmueller
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    Standard AW: Gibt es einen typischen Zinssatz für die private Kreditvergabe?

    Zitat Zitat von Stoppage81
    Das Darlehen ist unbesichert
    mind. 20% wenn man alles mitrechnet, das Risiko des Totalverlustes.....
    Ist der Schuldner denn solvent, also gibt es pfändbares Einkommen?

  3. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Gibt es einen typischen Zinssatz für die private Kreditvergabe?

    Hier was zum Nachdenken,
    Leihen und verleihen Privatkredit: Bei Geld hört die Freundschaft auf von Annika Krempel
    Privatdarlehen an Freunde und Verwandte können bei knapper Kasse hilfreich sein. Ein Vertrag sollte aber unbedingt geschlossen werden, rät eine Anwältin – schon um Streit zu vermeiden und die Beziehung nicht zu gefährden

    Für manche Menschen sind Familie und Freunde eine sichere Bank. Wird es finanziell eng, können sie sich dort immer Geld leihen. Das ist bequem, schließlich wollen Verwandte im Gegensatz zu Kreditinstituten keine Gehaltsnachweise oder Kontoauszüge sehen, um die Bonität zu checken. Billiger ist es meist auch, weil viele im engen Kreis auf Zinszahlungen oder Sicherheiten verzichten.
    Allerdings kann ein Privatdarlehen schnell schiefgehen, wenn man blind auf die Familienbande vertraut, warnt Rechtsanwältin Daniela Bergdolt, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein. „Viele verzichten darauf, ein Darlehen schriftlich festzuhalten. Das wird kritisch, wenn das Geld nicht zurückgezahlt wird.“ Oft entstehen dadurch Konflikte.
    Theoretisch braucht es keinen Vertrag, wenn sich Familienmitglieder oder Freunde untereinander Geld leihen. Sinnvoll ist er trotzdem. „Man sollte ganz klare Regelungen zum Darlehen treffen, damit keine Missverständnisse aufkommen. Das ist im Familienkreis sogar wichtiger, als wenn man Fremden etwas leiht“, sagt Bergdolt. Als Zeichen fehlenden Vertrauens sollte das niemand interpretieren. Lieber als Versuch, die Beziehung zu schützen. Denn viele Freundschaften und Familienbanden sind schon am Streit ums Geld zerbrochen.
    Selbstverfasster Vertrag reicht
    Dabei lässt sich ein privates Darlehen ganz einfach regeln. Ein selbst verfasster Vertrag reicht aus. Darin sollte in einfachen Worten stehen, welche Summe von wem für welchen Zeitraum ausgeliehen wird. Wer sich nicht zutraut, so einen Vertrag selbst aufzusetzen, kann sich auch ein kostenloses Muster aus dem Internet besorgen.
    Wichtig ist, Namen und Adressen beider Vertragspartner zu nennen und schriftlich festzuhalten, dass das Geld zurückgezahlt wird. Sinnvoll ist, einen festen Termin dafür zu vereinbaren oder bei größeren Summen sogar einen Tilgungsplan. Das verhindert Gerangel ums Geld, falls sich die Vorstellungen unterscheiden, wann der Kredit abbezahlt werden soll.
    Ist ein Darlehen dagegen unbefristet, muss es erst nach einer Kündigung zurückgezahlt werden. Was für den Schuldner bedeutet, dass er die Summe innerhalb von drei Monaten auf einen Schlag zurückzahlen muss. Bei größeren Summen ist das nicht immer machbar. Beide, Darlehensgeber und -nehmer, müssen den Vertrag unterschreiben. Am besten ist, die geliehene Summe im Anschluss zu überweisen. So lässt sich im Streitfall das Darlehen nachweisen. Wird es in bar übergeben, sollte auch das schriftlich festgehalten und quittiert werden.
    Achtung: Finanzamt kann Schenkungsteuer ansetzen
    Bei Darlehen in der Familie empfiehlt es sich außerdem, darüber mit den anderen Familienmitgliedern zu sprechen. „Ungleichbehandlung zwischen Geschwistern ist immer schwierig. Deshalb sollte man einen Privatkredit niemals verheimlichen, sondern lieber alle Vereinbarungen dazu offenlegen“, rät auch Rechtsanwältin Bergdolt.
    Anders als eine Bank müssen Verwandte oder Freunde für geliehenes Geld keine Zinsen verlangen. Darauf setzen sicher auch viele, wenn sie ihr Umfeld anpumpen. Das kann aber nach hinten losgehen. Fallen keine oder sehr niedrige Zinsen an, kann das Finanzamt nämlich ein Privatdarlehen als Schenkung interpretieren. Das ist kein Problem, solange der Freibetrag eingehalten wird. Für Kinder liegt dieser bei 400.000 Euro innerhalb von zehn Jahren, Enkel dürfen 200.000 Euro erhalten. Freunde und entferne Verwandte haben dagegen nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Liegt der Betrag darüber, kann darauf Schenkungsteuer anfallen.
    Deshalb ist es besonders bei größeren Summen ratsam, auch bei Privatkrediten einen Zins zu verlangen. „Der muss einem marktüblichen Niveau entsprechen, wie man ihn auch mit Dritten wie Banken vereinbaren würde. Dann können die Zinsen sogar beim Finanzamt angegeben werden“, erklärt Bergdolt. Das heißt, der Kreditgeber sollte sich am aktuellen Zinssatz orientieren, den auch eine Bank für ein Darlehen verlangen würde. Seine Zinseinnahmen muss er mit der Steuererklärung dem Finanzamt melden. Darauf fallen 25 Prozent Kapitalertragsteuer und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an, genauso wie auf die Erträge anderer Finanzgeschäfte auch.
    Verschont bleiben die Zinseinkünfte allerdings, wenn der Kreditgeber seinen Sparerpauschbetrag von 1000 Euro noch nicht ausgeschöpft hat. Wer sich Geld leiht und darauf Zinsen zahlt, kann damit Steuern sparen, sofern er das geliehene Kapital nutzt, um damit Geld zu verdienen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Kreditnehmer damit eine Wohnung kauft und diese im Anschluss vermietet.
    Geld sollte man an Freunde und Verwandte nur verleihen, wenn man sich sicher ist, dass diese es auch zurückzahlen. Schiefgehen kann es trotzdem. „Im Ernstfall muss man klagen – auch gegen Verwandte oder Freunde. Bessere Karten hat man dann, wenn es einen Vertrag über das Darlehen gibt“, erklärt Bergdolt. Sie empfiehlt allerdings, es bei Streitigkeiten im nahen Umfeld zuerst außergerichtlich mit einer Mediation zu versuchen. Platzt die Rückzahlung, bleiben die Darlehensgeber oft auf dem Verlust sitzen. Wenn kein Geld da ist, um den Kredit abzustottern, lässt sich auch nichts pfänden. Immerhin: Wird das Darlehen definitiv nicht zurückgezahlt, kann der Kreditgeber seinen Verlust mit anderen Kapitaleinkünften verrechnen und so Steuern sparen.
    Also ist der Verwandtschaftsgrad entscheidend, sonst wird es richtig teuer.

    bruno68

  4. Avatar von Stoppage81
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    Standard AW: Gibt es einen typischen Zinssatz für die private Kreditvergabe?

    Zitat Zitat von Herrmueller
    mind. 20% wenn man alles mitrechnet, das Risiko des Totalverlustes.....
    Ist der Schuldner denn solvent, also gibt es pfändbares Einkommen?
    Zitat Zitat von bruno68
    Hier was zum Nachdenken,

    Also ist der Verwandtschaftsgrad entscheidend, sonst wird es richtig teuer.

    bruno68
    Die ganze Geschichte: Ich und meine Ex-Frau haben ausstehende Schulden bei der Bank, nachdem wir unser Haus mit Verlust verkauft haben. Die Bank will, dass ich die gesamten Schulden zu 100 % begleiche, weil nur ich das Geld habe, meine Frau jedoch nicht das Geld hat, um ihr 50 % zu bezahlen. Deshalb hat sie mir gesagt, dass sie mir im Laufe der Jahre 50 % der Schulden zurückzahlen kann, und wir wollen dies in einem Darlehensvertrag mit dem Notar formalisieren. Die Schulden betragen 300.000 und das Haus könnte für nur 180.000 verkauft werden. Hinzu kommt die Vorfälligkeitsentschädigung. könnte bis zu 25.000 betragen.

    In meinem Fall gebe ich also das Darlehen in der Hoffnung, dass ich 50 % der Schulden zurückbekomme, anstatt 100 % der Schulden selbst zu bezahlen.

  5. Avatar von Herrmueller
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    Standard AW: Gibt es einen typischen Zinssatz für die private Kreditvergabe?

    Also gibt es vermutlich kein pfändbares Einkommen, wenn jetzt kein Geld da ist um die Schulden zu bezahlen?

    Auch mit einem Notarvertrag wird sich am Risiko des Totalausfalles nichts ändern. Allerdings ist natürlich in Deinem Fall das Ergebnis in beiden Varianten (Du gibst keinen Kredit/Du bekommst den Kredit nicht wieder) das Gleiche, Du bleibst auf den Schulden sitzen.

    Aber Du zahlst quasi jetzt alles und gibst Deiner Ex nicht in echt Geld?

  6. Avatar von Herrmueller
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    Standard AW: Gibt es einen typischen Zinssatz für die private Kreditvergabe?

    Zitat Zitat von Stoppage81
    Die Schulden betragen 300.000 und das Haus könnte für nur 180.000 verkauft werden. Hinzu kommt die Vorfälligkeitsentschädigung. könnte bis zu 25.000 betragen.
    Wobei, das sind ca. 145.000 EUR Schulden..... Sollte man auch über eine Privatinsolvenz nachdenken und neu durchstarten.
    Dann wärt Ihr in 7 Jahren Schuldenfrei und müsstet Euch um diese Ganze "Wer zahlt was wem zurück" keine Gedanken mehr machen.

  7. Avatar von Stoppage81
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    Standard AW: Gibt es einen typischen Zinssatz für die private Kreditvergabe?

    Zitat Zitat von Herrmueller
    Wobei, das sind ca. 145.000 EUR Schulden..... Sollte man auch über eine Privatinsolvenz nachdenken und neu durchstarten.
    Dann wärt Ihr in 7 Jahren Schuldenfrei und müsstet Euch um diese Ganze "Wer zahlt was wem zurück" keine Gedanken mehr machen.
    Für mich kommt eine Privatinsolvenz nicht in Frage, weil ich eigentlich genug Liquidität habe, um den restlichen Bankkredit voll zu bezahlen. Und da der Kredit gesamtschuldnerisch haftet, hafte ich zu 100 % für die Schulden. Ich glaube nicht, dass man Privatinsolvenz anmelden kann, wenn man Geld hat.

  8. Avatar von Herrmueller
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    Standard AW: Gibt es einen typischen Zinssatz für die private Kreditvergabe?

    Zitat Zitat von Stoppage81
    Für mich kommt eine Privatinsolvenz nicht in Frage, weil ich eigentlich genug Liquidität habe, um den restlichen Bankkredit voll zu bezahlen. Und da der Kredit gesamtschuldnerisch haftet, hafte ich zu 100 % für die Schulden. Ich glaube nicht, dass man Privatinsolvenz anmelden kann, wenn man Geld hat.
    Anmelden kann man die immer.....
    Wenn Du allerdings 100.000 EUR auf dem Konto hast, würden diese natürlich eingesetzt. Das macht nur Sinn, wenn Du in den 7 Jahren mit dem pfändbaren Anteil Deines Einkommens weniger abbezahlst als die Schulden sind.

    Also z.B. Dein Pfändbarer Anteil liegt bei 500 EUR, dieses mal 12 = 6.000 EUR pro Jahr = 42.000 EUR in 7 Jahren (wobei es ja glaube ich in der Wohlverhaltensphase nur 6 Jahre sind) im Gegensatz zu 145.000 EUR (oder halt 72.500 EUR als Deinen Anteil)

  9. Avatar von Stoppage81
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    Standard AW: Gibt es einen typischen Zinssatz für die private Kreditvergabe?

    Zitat Zitat von Herrmueller
    Anmelden kann man die immer.....
    Wenn Du allerdings 100.000 EUR auf dem Konto hast, würden diese natürlich eingesetzt. Das macht nur Sinn, wenn Du in den 7 Jahren mit dem pfändbaren Anteil Deines Einkommens weniger abbezahlst als die Schulden sind.

    Also z.B. Dein Pfändbarer Anteil liegt bei 500 EUR, dieses mal 12 = 6.000 EUR pro Jahr = 42.000 EUR in 7 Jahren (wobei es ja glaube ich in der Wohlverhaltensphase nur 6 Jahre sind) im Gegensatz zu 145.000 EUR (oder halt 72.500 EUR als Deinen Anteil)

    Ich habe also einen mittleren sechsstelligen Betrag, der sich auf Bargeld und Aktien aus einer Erbschaft verteilt, das ist also mein ganzes Geld.

    Meine Ex-Frau hat keine Ersparnisse.

    Ich bin davon ausgegangen, dass ich, weil ich das Geld habe, um die Schulden zu bezahlen, keinen Konkurs anmelden kann. Die Bank kann die vollen 100 % von mir verlangen. Ich habe also die Möglichkeit, entweder

    a. meine Frau auf 50 % zu verklagen, wobei sie dann Konkurs anmelden muss, weil sie das Geld nicht hat.
    b. mit meiner Frau ein Darlehen über 50 % zu vereinbaren und 50 % in den nächsten x Jahren zurückzuzahlen.

    Außerdem möchte ich in diesem Jahr die Staatsbürgerschaft beantragen und weiß nicht, ob sich die Erklärung des Konkurses darauf auswirken würde.

  10. Avatar von Herrmueller
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    Standard AW: Gibt es einen typischen Zinssatz für die private Kreditvergabe?

    Zitat Zitat von Stoppage81
    Ich bin davon ausgegangen, dass ich, weil ich das Geld habe, um die Schulden zu bezahlen, keinen Konkurs anmelden kann.
    Wie gesagt können schon, macht natürlich dadurch hier:


    Zitat Zitat von Stoppage81
    Ich habe also einen mittleren sechsstelligen Betrag, der sich auf Bargeld und Aktien aus einer Erbschaft verteilt, das ist also mein ganzes Geld.
    Wenig Sinn.....


    Zitat Zitat von Stoppage81
    Ich habe also die Möglichkeit, entweder

    a. meine Frau auf 50 % zu verklagen, wobei sie dann Konkurs anmelden muss, weil sie das Geld nicht hat.
    b. mit meiner Frau ein Darlehen über 50 % zu vereinbaren und 50 % in den nächsten x Jahren zurückzuzahlen.
    Ja, so ist es. Aber auch bei (b) kann sie Insolvenz anmelden, bzw. je nach Ihrer Situation kann es ja sein, dass sie es muss, sofern andere Schulden noch da sind und dann kann man nicht aussuchen, wen man bezahlt und wen nicht, dann geht das alles in die Insolvenzmasse rein.

    Somit wäre B natürlich die beste Lösung in der Hoffnung, das alles glatt geht.

  11. Avatar von Herrmueller
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    Standard AW: Gibt es einen typischen Zinssatz für die private Kreditvergabe?

    Wobei sich mir die Frage stellt, ob man da nochmal Geld für einen Notar ausgeben muss, da man eh nur hoffen kann, dass alles gut geht?

  12. Avatar von Stoppage81
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    Standard AW: Gibt es einen typischen Zinssatz für die private Kreditvergabe?

    Zitat Zitat von Herrmueller
    Wie gesagt können schon, macht natürlich dadurch hier:




    Wenig Sinn.....




    Ja, so ist es. Aber auch bei (b) kann sie Insolvenz anmelden, bzw. je nach Ihrer Situation kann es ja sein, dass sie es muss, sofern andere Schulden noch da sind und dann kann man nicht aussuchen, wen man bezahlt und wen nicht, dann geht das alles in die Insolvenzmasse rein.

    Somit wäre B natürlich die beste Lösung in der Hoffnung, das alles glatt geht.
    Aber wenn Sie Insolvenz anmelden, wird der Verwalter einfach mein Vermögen und meine Schulden betrachten und sagen: Ja, ich kann sie bezahlen. Könnte ich mich stattdessen wirklich für eine Lohnpfändung entscheiden?

    Wenn meine Frau Konkurs anmelden würde, könnte ich dann ihren Lohn pfänden, bis der Konkurs abgeschlossen ist?

    Aber ja, soweit ich weiß, kann ich das Geld nur zurückbekommen, wenn ich es meiner Frau leihe und hoffe, dass sie es mir im Laufe der Jahre zurückzahlt. Aber es scheint eine gute Sache zu sein, dass sie überhaupt dazu bereit ist.

  13. Avatar von Stoppage81
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    Standard AW: Gibt es einen typischen Zinssatz für die private Kreditvergabe?

    Zitat Zitat von Herrmueller
    Wobei sich mir die Frage stellt, ob man da nochmal Geld für einen Notar ausgeben muss, da man eh nur hoffen kann, dass alles gut geht?
    Die Trennungsvereinbarung enthält noch einige andere Punkte, für die wir noch einen Notar benötigen. Das private Darlehen wird in die Vereinbarung aufgenommen.

  14. Avatar von Herrmueller
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    Standard AW: Gibt es einen typischen Zinssatz für die private Kreditvergabe?

    Zitat Zitat von Stoppage81
    Aber wenn Sie Insolvenz anmelden, wird der Verwalter einfach mein Vermögen und meine Schulden betrachten und sagen: Ja, ich kann sie bezahlen. Könnte ich mich stattdessen wirklich für eine Lohnpfändung entscheiden?
    Nein, es wird zuerst das bestehende Vermögen verwendet.


    Zitat Zitat von Stoppage81
    Wenn meine Frau Konkurs anmelden würde, könnte ich dann ihren Lohn pfänden, bis der Konkurs abgeschlossen ist?
    Du müsstest Deinen Teil beim Insolvenzverwalter anmelden und dann bekommst Du anteilig vom monatlich verfügbaren pfändbaren Teil eine Quote.

    Beispiel:

    Frau geht mit 200.000 EUR in die Insolvenz, 100.000 wären Dein Anteil als Gläubiger, dann würdest Du monatlich 50% des pfändbaren Anteils bekommen.


    Zitat Zitat von Stoppage81
    Aber es scheint eine gute Sache zu sein, dass sie überhaupt dazu bereit ist.
    Sicher, das ist die beste Ausgangslage.....

  15. Avatar von Stoppage81
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    Standard AW: Gibt es einen typischen Zinssatz für die private Kreditvergabe?

    Zitat Zitat von Herrmueller
    Nein, es wird zuerst das bestehende Vermögen verwendet.
    Gibt es eine Obergrenze? z.B. 100k. Ich nehme an, nicht.


    Zitat Zitat von Herrmueller
    Du müsstest Deinen Teil beim Insolvenzverwalter anmelden und dann bekommst Du anteilig vom monatlich verfügbaren pfändbaren Teil eine Quote.

    Beispiel:

    Frau geht mit 200.000 EUR in die Insolvenz, 100.000 wären Dein Anteil als Gläubiger, dann würdest Du monatlich 50% des pfändbaren Anteils bekommen.
    Also werden auch Privatkredite berücksichtigt, wenn jemand seine Zahlungsunfähigkeit erklärt. Das ist gut. Das ist besser als nichts. Ihr einziges Vermögen sind ihre Pferde, die sie im Falle eines Konkurses wohl verkaufen muss. Dies wäre der wichtigste Grund dafür, dass sie nicht Konkurs anmeldet.


    Die andere Option, die diskutiert wurde, war, dass die Bank ihr 50 % leiht, aber es ist möglich, dass sie abgelehnt wird, so dass ich mit 100 % der Schulden dastehe.

  16. Avatar von Herrmueller
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    Standard AW: Gibt es einen typischen Zinssatz für die private Kreditvergabe?

    Zitat Zitat von Stoppage81
    Gibt es eine Obergrenze? z.B. 100k. Ich nehme an, nicht.
    Nein, da gibt es keine Obergrenze....


    Zitat Zitat von Stoppage81
    Die andere Option, die diskutiert wurde, war, dass die Bank ihr 50 % leiht, aber es ist möglich, dass sie abgelehnt wird,
    Das sollte man auf jeden Fall prüfen, es wäre die sauberste Lösung für die Zukunft

  17. Avatar von Stoppage81
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    Standard AW: Gibt es einen typischen Zinssatz für die private Kreditvergabe?

    Zitat Zitat von Herrmueller
    Nein, da gibt es keine Obergrenze....




    Das sollte man auf jeden Fall prüfen, es wäre die sauberste Lösung für die Zukunft
    Ja, ich stimme zu, dass es sauberer sein würde. Aber da das Haus noch nicht verkauft ist, wissen wir nicht, wie viel Kredit benötigt wird, und daher wissen wir nicht, ob die Bank den Kredit gewähren würde, da es sich um einen sehr hohen Betrag handelt und er nicht abgesichert wäre.

    Ich könnte natürlich warten, bis sie abgelehnt wird, bevor ich das private Darlehen gewähre, aber vielleicht sind wir uns dann nicht mehr einig und sie lehnt ab, und dann muss ich klagen und brauche einen Anwalt, und das ist sehr stressig für mich.

  18. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Gibt es einen typischen Zinssatz für die private Kreditvergabe?

    Wenn deine Frau jetzt kein Geld hat wird sie während der Scheidung und danach auch kein Geld haben. Wer wie selber Geld angesparte hat wird das in Zukunft nicht tun. Ich kenne keine Scheidung bei der solche Absprachen eingehalten wurden…

    Ich bin durch meine Scheidung auch gebrandmarkt. Meine Ex hat. Die deutsche Staatsbürgerschaft auch erst nach der Scheidung bekommen. Fazit sie liegt weiter auf meiner Tasche. Alle Vereinbarungen wurden einseitig nicht eingehalten. Ich muss meine Sachen weiter bezahlen und ich bekomme jedes Jahr Post vom 3 wöchigen Urlaub auf den Kanaren…. Arbeiten macht sie nicht wirklich. Hat von 35 Stunden die Arbeitszeit auf 15 reduziert… dafür hat sie dann Unterhalt aus Ausgleich bekommen…. Schön ist es wenn man weiß wie man es macht und dafür auch noch Unterstützung bekommt….

    Nehme die Pferde als Pfand, wenn sie nicht mehr Zahl gibt es Pferdewurst. Reicht zwar nicht die Schulden zu bezahlen aber es tut ihr ggf. Doch weh, wenn sie doch nicht bezahlt.

  19. Avatar von Stoppage81
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    Standard AW: Gibt es einen typischen Zinssatz für die private Kreditvergabe?

    Zitat Zitat von titan1981
    Wenn deine Frau jetzt kein Geld hat wird sie während der Scheidung und danach auch kein Geld haben. Wer wie selber Geld angesparte hat wird das in Zukunft nicht tun. Ich kenne keine Scheidung bei der solche Absprachen eingehalten wurden…

    Ich bin durch meine Scheidung auch gebrandmarkt. Meine Ex hat. Die deutsche Staatsbürgerschaft auch erst nach der Scheidung bekommen. Fazit sie liegt weiter auf meiner Tasche. Alle Vereinbarungen wurden einseitig nicht eingehalten. Ich muss meine Sachen weiter bezahlen und ich bekomme jedes Jahr Post vom 3 wöchigen Urlaub auf den Kanaren…. Arbeiten macht sie nicht wirklich. Hat von 35 Stunden die Arbeitszeit auf 15 reduziert… dafür hat sie dann Unterhalt aus Ausgleich bekommen…. Schön ist es wenn man weiß wie man es macht und dafür auch noch Unterstützung bekommt….

    Nehme die Pferde als Pfand, wenn sie nicht mehr Zahl gibt es Pferdewurst. Reicht zwar nicht die Schulden zu bezahlen aber es tut ihr ggf. Doch weh, wenn sie doch nicht bezahlt.
    Ouch.

    Die Trennungsvereinbarung wird diesen Monat unterzeichnet. Es wird keinen Zugewinnausgleich geben (es gibt keinen), keine Rente, und es wird weder während noch nach der Scheidung Unterhalt für einen von uns beiden geben (sie verdient als Beamtin mehr). Ich gehe davon aus, dass, wenn wir beide diese Vereinbarung unterschreiben, dies auch dann gilt, wenn sich die Umstände ändern? Z.B. Verlust des Arbeitsplatzes.

    Alles Geld, das sie gespart hätte, ging in die Renovierung des Hauses. In der Vergangenheit hatte sie immer ein gutes Verhältnis zum Geld und hat erst vor kurzem ihren Abschluss gemacht, deshalb hat sie nicht viel gespart. Aber wer weiß, was in der Zukunft alles passieren kann. Die Pferde als Sicherheiten sind eine Idee...

    Kann ich davon ausgehen, dass Ihre Scheidung nicht einvernehmlich war und sie einen guten Anwalt hatte, der ihr alles besorgt hat, was sie von Ihnen bekommen konnte, weil sie eine Abfindung bekommt? Ich hoffe, dass unsere Trennungsvereinbarung solche Dinge vermeiden wird.

  20. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Gibt es einen typischen Zinssatz für die private Kreditvergabe?

    Sie war nur im Sinne einvernehmlich, dass man versucht hat so viel Geld raus zu ziehen wie es ging und alles sollte schnell und nicht laut über die Bühne gehen bis das erste Schreiben vom Anwalt da war und die scheidungsindustrie in Bewegung kam. Es gibt gute Netzwerke für Frauen den Gewinn zu maximieren. Und das auch noch kostenlos für die Frau…. Da wurde auch geraten dass sie ihren Job so weit runter fährt dass sie Anspruch auf Geld von mir hat…

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