Gibt es einen typischen Zinssatz für die private Kreditvergabe?

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  1. Avatar von Stoppage81
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    Standard Gibt es einen typischen Zinssatz für die private Kreditvergabe?

    Das Darlehen ist unbesichert und hat einen mittleren fünfstelligen Betrag.

    Ich denke vielleicht an den Zinssatz für 10-jährige Euro-Anleihen, oder Basiszinssatzes

    https://www.bundesbank.de/de/presse/...f-3-62--920960

    https://ycharts.com/indicators/10yea...ar_yield_curve

  2. Avatar von Stoppage81
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    Standard AW: Gibt es einen typischen Zinssatz für die private Kreditvergabe?

    Zitat Zitat von titan1981
    Sie war nur im Sinne einvernehmlich, dass man versucht hat so viel Geld raus zu ziehen wie es ging und alles sollte schnell und nicht laut über die Bühne gehen bis das erste Schreiben vom Anwalt da war und die scheidungsindustrie in Bewegung kam. Es gibt gute Netzwerke für Frauen den Gewinn zu maximieren. Und das auch noch kostenlos für die Frau…. Da wurde auch geraten dass sie ihren Job so weit runter fährt dass sie Anspruch auf Geld von mir hat…
    Ja, ich hatte gehofft, dass in unserem Fall die Trennungsvereinbarung diese Art von Geschäften verhindern würde. Wenn sie von einem Notar unterzeichnet und aufgesetzt wird.

  3. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Gibt es einen typischen Zinssatz für die private Kreditvergabe?

    Nun denn,

    da beide quer unterschrieben haben, haften, jeder einzeln für die Restschuld. Da bei der Frau meistens nichts zu holen ist, bleibe nur der Ehemann oder zukünftig der Ex über, zum Zahlen.

    Aber warum haben Sie überhaupt verkauft? Warum haben Sie diese Schulden überhaupt mit dem Verkauf des Hauses erzeugt? Während sie weiterhin im Haus geblieben? Ging dieser Kegel an ihnen vorbei

    Es muss doch ihre Ex doch klar sein, dass bei einer Scheidung die Hälfte aller Schulden ihr gehören!
    Und dann noch will die Ex auf den vollen Unterhalt abzielen?

    Ich hoffe das Sie aus dem Fahrstuhl nach unten noch herauskommen, sonst schließen sie sich wirklich mal einer Insolvenz an.

    Und noch eins, hören Sie auf zu glauben, dass ein Ehevertrag alles regelt, das entscheidet letztlich der Richter vorm Kadi, und je laxer Haltung des teurer der Unterhalt für die Ex.

    Und noch etwas: "Je weniger Streit vor oder während dem Scheidungstermin, umso billiger wird die Sache noch, sonst blechen Sie nur noch für die Anwälte!"

    Bedenken sie ihre Ex gehören 2/7 des Netto von ihnen! Das bedeutet 2.000 € von 7.000 € netto und zum EK zählen auch Kursgewinne, Dividenden und Zinsen.

    Es ist bedauerlich, aber die Tatsache bleibt, dass Sie über 21 Jahre sind und deshalb die volle Verantwortung für sich selber haben. Insbesondere bei einer Selbstverarmung, wegen einer Scheidung.

    bruno68

  4. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Gibt es einen typischen Zinssatz für die private Kreditvergabe?

    Zitat Zitat von bruno68
    Nun denn,

    da beide quer unterschrieben haben, haften, jeder einzeln für die Restschuld. Da bei der Frau meistens nichts zu holen ist, bleibe nur der Ehemann oder zukünftig der Ex über, zum Zahlen.

    Aber warum haben Sie überhaupt verkauft? Warum haben Sie diese Schulden überhaupt mit dem Verkauf des Hauses erzeugt? Während sie weiterhin im Haus geblieben? Ging dieser Kegel an ihnen vorbei

    Es muss doch ihre Ex doch klar sein, dass bei einer Scheidung die Hälfte aller Schulden ihr gehören!
    Und dann noch will die Ex auf den vollen Unterhalt abzielen?
    Zitat Zitat von Stoppage81
    Die Trennungsvereinbarung wird diesen Monat unterzeichnet. Es wird keinen Zugewinnausgleich geben (es gibt keinen), keine Rente, und es wird weder während noch nach der Scheidung Unterhalt für einen von uns beiden geben (sie verdient als Beamtin mehr). Ich gehe davon aus, dass, wenn wir beide diese Vereinbarung unterschreiben, dies auch dann gilt, wenn sich die Umstände ändern? Z.B. Verlust des Arbeitsplatzes.
    Wie immer hat der Bruno es nicht so mit Lesen, sondern kreiert sich seinen eigenen Fall.

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