Home-Office Pauschale im Nebengewerbe

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  1. Avatar von Lippi
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    Standard Home-Office Pauschale im Nebengewerbe

    Im Zuge meiner Steuererklärung und EÜR für mein Kleingewerbe bin ich jetzt beim Thema Home-Office Pauschale.

    Ich bin Arbeitnehmer in VZ und mache kein Home-Office, sprich in der Steuererklärung setze ich als Haupterwerb / Arbeitnehmer die Entfernungspauschale an.

    Mein Gewerbe (auf Kleinunternehmer Basis) setze ich logischerweise nur zu Hause um, sprich hier habe ich an mehreren Tagen Home-Office gemacht. Ich bin kein Freiberufler.

    Unter der Voraussetzung des §4 Abs. 5 Nr. 6c ESTG geht das vermutlich auch.

    Das BMF hat im letzten Jahr folgende Änderung bekanntgegeben:

    https://www.iww.de/pfb/steuergestalt...n-f156295?save

    Home-Office Pauschale für Freiberufler im Nebengewerbe.

    Weiß jemand, ob dies für sämtliche Nebengewerbe gilt oder wie hier erwähnt explizit für Freiberufler?

    Ich arbeite von 08 - 16:00 Vollzeit beim Arbeitgeber als Haupterwerb vor Ort und ab 18:00 im Nebengewerbe vom Homeoffice (kein anderer Arbeitsplatz steht zur Verfügung).

    1. Kann ich also demnach in der EÜR für jeden Tag den im im Home-Office für mein Kleinunternehmen aktiv war, die pauschalen 6 € Home-Office Pauschale ansetzen?

    2. Nun bin ich ja auch nicht jeden Tag mehrere Stunden aktiv, sondern auch mal am Tag nur eine Stunde. Kann ich auch dann die volle Pauschale von 6 € ansetzen?


    Hoffe jemand kann mir helfen bzw. kennt sich hiermit aus

    Danke und viele Grüße
    T.

  2. Avatar von utopus
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    Standard AW: Home-Office Pauschale im Nebengewerbe

    Zitat Zitat von Lippi
    Hoffe jemand kann mir helfen bzw. kennt sich hiermit aus
    Bestimmt - nennt sich Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein

    Die meisten hier sind natürlich Laien und können nur ihre persönlichen privaten Erfahrungen mitteilen und es gibt keine fundierte Beratung.

  3. Avatar von Lippi
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    Standard AW: Home-Office Pauschale im Nebengewerbe

    Zitat Zitat von utopus
    Bestimmt - nennt sich Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein

    Die meisten hier sind natürlich Laien und können nur ihre persönlichen privaten Erfahrungen mitteilen und es gibt keine fundierte Beratung.
    Das ist in der Tag auch meine Vermutung

  4. Avatar von Zapp73
    Zapp73 ist gerade online

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    Standard AW: Home-Office Pauschale im Nebengewerbe

    @Lippi: Du kannst Dein Büro nicht doppelt absetzen.

    Die Regelung zum Home-office ist für die Leute gedacht, die bei einer Pandemie o.ä. das Großraumbüro, wo sie normalerweise arbeiten, nicht betreten sollen oder dürfen. Dadurch entstehen den AN zuhause zusätzliche Kosten, die sie ohne Pandemielage nicht hätten und diese können/sollen abgesetzt werden.

    Dein Büro, das Du für Deine Nebentätigkeit nutzt, ist aber kein zusätzliches Nebenbüro sondern Dein einziges, was Du für Deine Nebentätigkeit nutzt - was zufällig bei Dir zuhause ist. Das macht es aber nicht zum Home-office im steuerlichen Sinn, Dir entstehen auch keine zusätzlichen Kosten außer den Kosten, die sowieso anfallen.

    Tatsächlich ist die Lage also viel einfacher: die Bürokosten für Deine Nebentätigkeit setzt Du einfach direkt über deine Nebentätigkeit ab. Du musst nur darauf achten, dass die Rechnungen auch auf Deine Firma ausgestellt sind. Schreibtisch, Bürostuhl, Regale ... alles bis 150€ (auch gebrauchte Sachen) kannst Du direkt "abschreiben", von 150€ bis 1000€ gelten Sonderregeln. Alles was drüber kostet wird idR linear nach Vorgaben des FA abgeschrieben. Auch Arbeitsstunden kannst Du voll und direkt absetzen, nahezu unbegrenzt. Wenn Du also einen Techniker kommen lässt, der Dir für 500€ Arbeitslohn Netzwerkkabel einzieht, kannst Du das voll absetzen. Darf nur nicht völlig absurd hoch sein, aber das sind zB Punkte, wo man sich gerade zu Beginn völlig legal den Gewinn klein rechnen kann und erst mal alles anschafft, was man dann 10-15 Jahre nutzen kann.

    Und das ist obendrein viel unkomplizierter, als dem FA eine zusätzliche tägliche Nutzung für 6€ zu verklickern, die faktisch gar nicht gegeben ist.

  5. Avatar von Lippi
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    Standard AW: Home-Office Pauschale im Nebengewerbe

    Zitat Zitat von Zapp73
    @Lippi: Du kannst Dein Büro nicht doppelt absetzen.

    Die Regelung zum Home-office ist für die Leute gedacht, die bei einer Pandemie o.ä. das Großraumbüro, wo sie normalerweise arbeiten, nicht betreten sollen oder dürfen. Dadurch entstehen den AN zuhause zusätzliche Kosten, die sie ohne Pandemielage nicht hätten und diese können/sollen abgesetzt werden.

    Dein Büro, das Du für Deine Nebentätigkeit nutzt, ist aber kein zusätzliches Nebenbüro sondern Dein einziges, was Du für Deine Nebentätigkeit nutzt - was zufällig bei Dir zuhause ist. Das macht es aber nicht zum Home-office im steuerlichen Sinn, Dir entstehen auch keine zusätzlichen Kosten außer den Kosten, die sowieso anfallen.

    Tatsächlich ist die Lage also viel einfacher: die Bürokosten für Deine Nebentätigkeit setzt Du einfach direkt über deine Nebentätigkeit ab. Du musst nur darauf achten, dass die Rechnungen auch auf Deine Firma ausgestellt sind. Schreibtisch, Bürostuhl, Regale ... alles bis 150€ (auch gebrauchte Sachen) kannst Du direkt "abschreiben", von 150€ bis 1000€ gelten Sonderregeln. Alles was drüber kostet wird idR linear nach Vorgaben des FA abgeschrieben. Auch Arbeitsstunden kannst Du voll und direkt absetzen, nahezu unbegrenzt. Wenn Du also einen Techniker kommen lässt, der Dir für 500€ Arbeitslohn Netzwerkkabel einzieht, kannst Du das voll absetzen. Darf nur nicht völlig absurd hoch sein, aber das sind zB Punkte, wo man sich gerade zu Beginn völlig legal den Gewinn klein rechnen kann und erst mal alles anschafft, was man dann 10-15 Jahre nutzen kann.

    Und das ist obendrein viel unkomplizierter, als dem FA eine zusätzliche tägliche Nutzung für 6€ zu verklickern, die faktisch gar nicht gegeben ist.
    Danke schonmal für deine Einschätzung

    Spielt es dabei auch keine Rolle, das ich bei meinem Haupterwerb kein Homeoffice habe/mache (hier die Entfernungspauschale nutze) und somit hier gar kein Büro "doppelt absetze"?
    Beim Haupterwerb ist es ja die Entfernungspauschale und beim Nebengewerbe lediglich das häusliche Büro.

  6. Avatar von Zapp73
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    Standard AW: Home-Office Pauschale im Nebengewerbe

    Die "doppelte Ansetzung" bezog sich auf einen anderen Gedanken:

    Wenn Du Dein Büro für's Nebengewerbe als "Hauptbüro Nebenjob" absetzt, kannst Du nicht noch zusätzlich 6€ pro Tag absetzen. Ganz grundsätzlich kannst Du auch ein Auto oder sonstige Wirtschaftsgüter nicht zweimal absetzen, ergo guckt man immer, wo das jeweilige Wirtschaftsgut am besten aufgehoben ist.

    Haupt- u Nebenjob werden in Deiner Steuererklärung auch unter verschiedenen Punkten abgehandelt: das eine ist Einkommen aus nicht-selbständiger Arbeit, wo die Sozialabgaben und Lohnsteuer direkt vom AG abgeführt werden. Das andere ist Dein Nebengewerbe, das unter Einkommen aus selbständiger Tätigkeit fällt (wenn Du nicht scheinselbständig bist) und von daher schon an der Stelle anders besteuert wird und damit schon von der Einkommensart voneinander getrennt betrachtet wird.

    Vermutlich ist es also cleverer, die Km-Pauschale im Hauptjob mitzunehmen als das Auto komplett über das Nebengewerbe als Firmenwagen zu deklarieren (was auch geht).

    Es steht Dir aber frei, Fahrten, die Du im Nebenjob tätigst, ebenfalls abzusetzen. Das musst Du allerdings sauber nachweisen können und im Zweifel wird das blöd. Wenn Du nämlich von zuhause zum Kunden fährst und zwischendurch oder nachher noch zum Einkaufen oder Kinder von oder zum Sport fährst, dann ist das keine vollständig absetzbare Fahrt mehr. Das würde ich also erst anfangen, wenn der Fahrtaufwand im Nebengewerbe so groß ist, dass sich der Aufwand für die Dokumentation auch lohnt.

    Und ganz wichtig: wenn Dein PKW schon als Firmenfzg. über 1%-Regelung pauschal im Hauptjob deklariert ist, kannst Du die Kosten im Nebenjob nicht nochmal vergünstigen lassen. Oder Du müsstest Fahrtenbuch führen, damit klar ist, welche km für welche Tätigkeit angefallen sind.

  7. Avatar von Lippi
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    Standard AW: Home-Office Pauschale im Nebengewerbe

    Zitat Zitat von Zapp73
    Die "doppelte Ansetzung" bezog sich auf einen anderen Gedanken:
    Wenn Du Dein Büro für's Nebengewerbe als "Hauptbüro Nebenjob" absetzt, kannst Du nicht noch zusätzlich 6€ pro Tag absetzen. Ganz grundsätzlich kannst Du auch ein Auto oder sonstige Wirtschaftsgüter nicht zweimal absetzen, ergo guckt man immer, wo das jeweilige Wirtschaftsgut am besten aufgehoben ist.
    Das verstehe ich leider nicht ganz, was genau du mit "Hauptbüro Nebenjob" meinst...
    Ich würde grundsätzlich nur die 6€ pro Tag (Homeoffice) absetzen und somit gar keine weiteren Kosten in Bezug auf das Arbeitszimmer (Büro).
    Also weder Strom, Wasser, Versicherungen etc... lediglich pro Tag die 6 Euro Homeoffice. Somit sehe ich hier tatsächlich keine "doppelte Absetzung"


    Zitat Zitat von Zapp73
    Vermutlich ist es also cleverer, die Km-Pauschale im Hauptjob mitzunehmen als das Auto komplett über das Nebengewerbe als Firmenwagen zu deklarieren (was auch geht).
    Genau das habe ich vor. Also ist meine "Rechnung" der 25% grundsätzlich richtig?

    Zitat Zitat von Zapp73
    Und ganz wichtig: wenn Dein PKW schon als Firmenfzg. über 1%-Regelung pauschal im Hauptjob deklariert ist, kannst Du die Kosten im Nebenjob nicht nochmal vergünstigen lassen. Oder Du müsstest Fahrtenbuch führen, damit klar ist, welche km für welche Tätigkeit angefallen sind.
    Nein, der PKW ist kein Firmenfahrzeug und somit auch nicht unter der 1% Regelung. Hier setze ich beim Hauptjob die Entfernungspauschale an, weil sich diese hier mehr lohnt als die Homeoffice-Pauschale von 6€ pro Tag.

  8. Avatar von Zapp73
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    Standard AW: Home-Office Pauschale im Nebengewerbe

    Zitat Zitat von Lippi
    Das verstehe ich leider nicht ganz, was genau du mit "Hauptbüro Nebenjob" meinst...
    Ich würde grundsätzlich nur die 6€ pro Tag (Homeoffice) absetzen [...]

    Lippi!

    Denk' nach! Dein Home-Office ist kein Home-Office im steuerlichen Sinn - schlag' Dir das mit den 6€ aus dem Kopf! Ein für allemal!

    Rechnungen aufheben, absetzen - fertig.


    Genau das habe ich vor. Also ist meine "Rechnung" der 25% grundsätzlich richtig?
    Vermutlich ja. Ich würde das aber nicht pauschal abrechnen, sondern eine Auflistung der tatsächlichen Fahrten mit Datum anfügen und die exakte km-Summe dann mit 30ct/km ansetzen. Ablehnen kann das FA immer noch.

    Nein, der PKW ist kein Firmenfahrzeug und somit auch nicht unter der 1% Regelung. Hier setze ich beim Hauptjob die Entfernungspauschale an, weil sich diese hier mehr lohnt als die Homeoffice-Pauschale von 6€ pro Tag.
    Ich glaube, Du hast ein massives Missverständnis davon, was mit den 6€ abzugelten ist und was nicht. Vergiß' das einfach, das greift bei Dir vermutlich sowieso nicht.

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