Unfallversicherung

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  1. Avatar von viktor
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    Standard Unfallversicherung

    man habe 2 Unfallversicherungen.

    im Falle eines Unfalls, bekommt man doppelt entschädigt oder insgesamt nur 1x ?
    aber wieso ?

    D.h. Doppelte Unfallversicherung nur rausgeschmiessenes Geld ?

  2. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Unfallversicherung

    lese doch endlich mal die Vertragsbedingungen deiner Versicherungen....

  3. Avatar von viktor
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    Standard AW: Unfallversicherung

    just die für kunden wichtige stehen nicht drin.

  4. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Unfallversicherung

    was nicht drin steht ist auch nicht abgesichert.

  5. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Unfallversicherung

    Viktor,

    sie fragen zu viel! Und Ihre Fallkonstruktionen sind fehlerhaft

    1) Man kann so viele Versicherungen abschließen wie man will, aber:
    Eintritt des Versicherungsfalls in der Unfallversicherung: Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers durch Nichtangabe weiterer bestehender Unfallversicherungen
    Leitsatz
    - Beantragt ein Versicherungsnehmer bei mehreren Versicherern Leistungen aus jeweils bestehenden Unfallversicherungsverträgen und lässt er innerhalb weniger Tage in jedem der Antragsvordrucke - bei Beantwortung der übrigen Fragen die Frage nach weiteren Unfallversicherungen unbeantwortet (hier: dreimalige Nichtbeantwortung der Frage innerhalb von ca. 3 Wochen), so ist regelmäßig von einer vorsätzlichen Verletzung der Obliegenheit zu wahrheitsgemäßen Angaben durch den Versicherungsnehmer auszugehen, die zur Leistungsfreiheit des jeweiligen Versicherers führt.(Rn.35)
    Verfahrensgang

    vorgehend OLG Koblenz, 8. März 2016, 10 U 778/15
    vorgehend LG Mainz, 15. Juni 2015, 4 O 281/12
    Also 2 Versicherungen und 3-mal "vergessen" gleich nichts Kohle!

    bruno68

  6. Avatar von viktor
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    Standard AW: Unfallversicherung

    so war nicht der Fall.

    Sondern man hat unabsichtlich mit Abstand von Jahren 2 Unfallversicherungen.
    Wenn bei Unfall nur 1x entschädigt wird, dann ist eine von beiden Versicherungen überflüssig, vergeudete Beitragszahlungen. soll rechtzeitig gekündigt werden, dafür die VS anderer erhöhen.

  7. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Unfallversicherung

    Man kann soviel Versicherungen abschließen, wie man will.

    Aber wenn der Schadensfall eintritt, sollte man nichts vergessen mitzuteilen. Auch stellt sich die Frage, inwieweit es angemessen ist, mehrere Versicherungen zu haben.

    Denn die Axt ist Schmerz- und Stolzfrei, das Gleiche gilt auch für die Kettensäge, Messer u.s.w.

    Als Richtwert gelten, das 5-fache vom Jahresbruttogehalt, aber auch das 10-fache kann, wegen des Berufes ohne Schwierigkeit möglich sein. (Musiker, Fußballer)

    Zum Thema: Erhöhung
    Wenn bei Unfall nur 1x entschädigt wird, dann ist eine von beiden Versicherungen überflüssig, vergeudete Beitragszahlungen. soll rechtzeitig gekündigt werden, dafür die VS anderer erhöhen.
    Das ist natürlich richtig, aber auch leider irreführend! Eine Versicherung, die 1 Mill. € auslobt bei 100 % MdL und nur 4,95 € monatlich kostet ist eine reine Verarschung! Man muss sich immer die Gliedertaxe anschauen und durchrechnen!

    So ist die Unfallversicherung aufgegliedert, in die Grundsumme, Progression, Gliedertaxe und die beitragsfreie Zusatzleistung!

    Die Grundsumme ist der versicherte Geldbetrag, z.B. 100.000 €, bei 100 % MdL

    - Progression beginnt 100 %, 225 % 350 %, 500 % oder 1.000 %, aber es gibt interne weitere Abstufungen!

    - Gliedertaxe besteht als eine Allgemeine mit Prozenten und gibt Spialtarife wie für Ärzte und, und

    - beitragsfreie Zusatzleistung, deren Gesamtleistung können ohne weiteres bis zu 250.000 € betragen, die zusätzlich zum Unfallgeld fällig werden, so wie Bergungskosten von 50.000 €,...

    Hieraus muss man dann mehrere Unfälle aus den möglichen heraus nehmen! Das Motorrad, eine Schopper (Haley) dient als gutes Beispiel:

    Bei einer Chopper sitzt man auf der Maschine, bei einem schweren Unfall! Liegt die Wahrscheinlichkeit, dass man ein Teil des Beins verliert, recht hoch! Meist unterhalb des Knies!
    Schaut man in die AGB's könnte dies 60 % bei der Gliedertaxe bedeuten!

    Die Grundsumme war 100.000 € mal 60 % ergibt 60.000 € Grundsumme, mal Progression von 500 % ergibt eine Gesamtleistung von 300.000 €, was allerdings schwach ist.

    Denn bei einer teureren Versicherung kann der gleiche Unfall, durch eine verbesserte Gliedertaxe (80 %) eine deutliche Mehrleistung ergeben.

    Die Grundsumme war 100.000 € mal 80 % ergibt 80.000 € Grundsumme, mal Progression von 500 % ergibt eine Teilleistung von 400.000 €. Hinzu kommt die beitragsfreie Zusatzleistung, mit geldwerten Vorteile wie KHT, GG, Kur- und Reha-Geld, von 50 bis 80 € täglich für 400 Tage, 20.000 bis 32.000 €.

    - Operative Wiederherstellung, des Gesichts, Zähne, Kiefer bis 50.000 €.
    - Prothesen als Gliederersatz bis 50.000 €

    Man sieht richtig, die Leistung kann sich trotz gleichen Unfallbedingungen, Leistungsunterschiede von mehreren hunderttausende € im Unfallbereich betragen.

    Grundsätzlich sind solche Unfallhochleistungs-Tarife nicht per Internet abschließbar, weil diese zu komplex sind, denn man kann sich schnell überversichern und im Schadensfall sehr schnell in den Verdacht des Versicherungsbetruges geraten!

    Denn grundsätzlich gilt immer: "Dass man in dem wirtschaftlichen Stand vor dem Unfall verbleibt!"; was natürlich völlig wirtschaftlich daneben liegen kann, weil man als Invalide einen dauerhaften erhöhten Bedarf, an Betreuung und Versorgung bedarf.

    Um klarstellen, Fachleute in diesen Bereich Unfallversicherung sterben aus, weil der Verdienst zu gering ist! Bei einem Nettobeitrag von 360 € sind 25 % Provisionen, Courtagen! Ganze 72 € jährlich, bei ein Zeitaufwand von 5 bis 10 Std. je Versicherung. Wie war das mit dem Mindestlohn?
    Seit dem 1. Dezember 2023 beträgt der Mindestlohn 13,60 Euro. Zum 1. Oktober 2024 erhöht er sich auf 13,95 Euro pro Stunde. 27.02.2024
    bruno68

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