Dürfen sie meine Anteile verkaufen?

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  1. Avatar von GretaA
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    Standard Dürfen sie meine Anteile verkaufen?

    Hallo,

    Ich habe die letzten 12 Jahre in Deutschland gelebt. Letztes Jahr bin ich in ein anderes EU-Land umgezogen. Im Laufe der Jahre habe ich über die BUX-Plattform investiert. Heute habe ich mich mit ihnen in Verbindung gesetzt, um meine Adresse in das Land zu ändern, in das ich umgezogen bin. Sie teilten mir mit, dass sie in diesem EU-Land nicht tätig sind und dass ich daher innerhalb von 14 Tagen alle meine Aktien und börsengehandelten Fonds verkaufen und mein Konto schließen muss. Ich frage mich, auf welcher Rechtsgrundlage sie dies tun dürfen? Wenn ich meine Aktien und börsengehandelten Fonds nicht verkaufe, können sie dann meine Anlagen ohne meine Zustimmung verkaufen?

    LG,
    Great

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Dürfen sie meine Anteile verkaufen?

    Leider haben Sie es nicht ganz verstanden!
    BUX beendet den Betrieb seiner Plattform
    Die Online-Handelsplattform BUX schließt ihre Pforten, wie Kunden des Portals vor kurzem mitgeteilt wurde. Das Unternehmen BUX Europe Ltd betreibt mehrere Plattformen für den Handel mit Aktien, Optionen und Kryptowährungen. Anleger stehen nun vor der Frage, welche Auswirkungen die Schließung von BUX für sie hat.
    BUX - Knapper Zeitrahmen für Kunden

    Kunden von BUX erhielten die Mitteilung über die Schließung per E-Mail. Nach Erhalt der E-Mail haben sie lediglich 14 Tage Zeit, bevor die Plattform im Dezember den Handel einstellt. BUX bietet den Kunden nur zwei Optionen für ihre offenen Positionen:

    Kunden können zu einer anderen Plattform namens AVA Trade wechseln. Dabei werden die offenen Positionen bei BUX automatisch geschlossen und keine weitere Order angenommen.

    Guthaben auf dem BUX-Konto können Kunden auf die neue Plattform mitnehmen.

    Anleger, die ihr Konto nicht zu AVA Trade übertragen möchten, müssen ihre offenen Positionen eigenhändig schließen, unabhängig davon, ob die Trades aktuell im Plus oder Minus sind. Positionen, die innerhalb der 14-tägigen Frist nicht von den Kunden geschlossen wurden, werden automatisch von BUX geschlossen, was zu potenziell erheblichen finanziellen Verlusten für die Kunden führen kann.

    Die kurze Frist von 14 Tagen ist dabei für Anleger problematisch, da sie keine ausreichende Zeit haben, um ihre Handlungsmöglichkeiten abzuwägen. Besonders bedenklich ist die Ankündigung von BUX, die Positionen zu einem Wert zu schließen, den das Unternehmen festlegt. Dies macht es Kunden unmöglich, abzuschätzen, welcher Verlust ihnen möglicherweise entstehen kann. Aus rechtlicher Sicht ist dieses Vorgehen nicht nachvollziehbar.
    BUX - Wechsel zur Plattform AVA Trade?

    BUX schlägt in seiner E-Mail vor, dass Kunden ein neues Konto auf der Plattform AVA Trade eröffnen. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass AVA Trade rechtlich nicht mit BUX verbunden ist. Kunden müssten also eine Geschäftsbeziehung mit einem vollkommen unbekannten Geschäftspartner eingehen. Gerade im Bereich der Finanzanlagen spielt Vertrauen jedoch eine entscheidende Rolle bei der Wahl des richtigen Geschäftspartners.

    Überdies ist es nicht möglich, das bisherige Konto nahtlos bei AVA Trade weiterzuführen. Der Wechsel erfordert auch die Schließung bestehender Positionen. Lediglich das verbleibende Guthaben kann von BUX zu AVA Trade transferiert werden. Die Schließung der Positionen erfolgt ebenfalls zu einem von BUX festgelegten Wert.

    Auch die zuständige Finanzaufsichtsbehörde ändert sich mit dem Wechsel zu AVA Trade. BUX unterliegt der Aufsicht der zypriotischen CySEC, die für viele Online-Broker in Europa Aufsichtsbehörde ist. Die CySEC offeriert insbesondere einen kundenfreundlichen Beschwerdeprozess.
    Die Aufsicht über AVA Trade obliegt der irischen Central Bank, bei der der Fokus nicht in vergleichbarem Maße auf Online-Trading-Plattformen liegt. Dies kann es Anlegern erschweren, Ansprüche gegen ihre Broker durchzusetzen.


    BUX - Worauf sollten Anleger jetzt achten?
    Für Kunden von BUX gibt nun einige wichtige Punkte zu beachten. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Wechsel zu einer neuen Plattform keine schwerwiegenden Nachteile mit sich bringt. Hier sind einige Tipps:

    Sorgfältige Prüfung der neuen Plattform: Es ist ratsam, im Vorfeld des Kontotransfers zu einer anderen Plattform wie Ava Trade die Geschäftsbedingungen, Gebührenstrukturen, verfügbaren Handelsinstrumente und Funktionen eingehend zu überprüfen. Dieser Schritt ermöglicht es Ihnen sicherzustellen, dass die neue Plattform Ihren individuellen Anforderungen und Handelszielen entspricht. Nehmen Sie sich Zeit, um sicherzustellen, dass die angebotenen Instrumente und Funktionen Ihren Erwartungen entsprechen und dass die Gebührenstruktur für Sie transparent und akzeptabel ist.


    Kommunikation mit dem Support-Team: Bei auftretenden Unklarheiten oder Fragen ist der Kontakt mit dem Kundensupport der neuen Plattform empfehlenswert. Durch eine aktive Kommunikation können Sie sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Informationen erhalten und sämtliche Bedenken oder Unsicherheiten klären können. Der Kundensupport sollte Ihnen dabei behilflich sein, ein klares Verständnis für die Funktionsweise der Plattform und eventuelle spezifische Anliegen zu erlangen.

    Überwachung laufender Positionen: Während des Migrationsprozesses ist es von entscheidender Bedeutung, Ihre offenen Positionen sorgfältig zu überwachen. Dies gewährleistet, dass diese ordnungsgemäß übertragen oder abgeschlossen werden. Achten Sie dabei besonders auf etwaige Preisänderungen oder Abweichungen, um sicherzustellen, dass der Übergang reibungslos erfolgt und keine unerwarteten Entwicklungen auftreten.

    Transparente Klärung von Gebühren und Kosten: Vor dem Wechsel ist es wichtig, ein umfassendes Verständnis für die mit dem Transfer verbundenen Gebühren und Kosten zu entwickeln. Manche Broker erheben möglicherweise Gebühren für die Übertragung oder den Abschluss von Positionen. Durch eine klare Klärung im Voraus können Sie unangenehme Überraschungen vermeiden und sicherstellen, dass Sie die finanziellen Aspekte des Wechsels gut im Griff haben.

    BUX - Anwalt kann Ansprüche prüfen

    Kunden und Anleger von BUX sollten sich bewusst sein, dass ein erzwungener Wechsel zu einer anderen Plattform nicht zulässig ist. Gemäß den geltenden Bestimmungen sind Finanzdienstleister stets dazu verpflichtet, im besten Interesse ihrer Kunden zu handeln. Die plötzliche Schließung der Plattform könnte jedoch dazu führen, dass Anleger aufgrund erlittener Verluste möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz gegen BUX geltend machen können. Es ist wichtig zu betonen, dass Kunden das Recht haben, eine informierte Entscheidung über ihren Broker und ihre Handelsplattform zu treffen, ohne dabei unangemessen unter Druck gesetzt zu werden.

    Falls Sie Unsicherheiten oder Bedenken hinsichtlich des Wechsels zur neuen Plattform haben oder das Gefühl haben, ungerecht behandelt zu werden, könnte es ratsam sein, rechtlichen Rat von einem erfahrenen Anwalt für Finanzrecht einzuholen. Rechtsanwalt Patrick Wilson steht Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden und kann Sie bei Bedarf bei rechtlichen Schritten unterstützen. Der Schutz Ihrer Interessen sollte stets im Mittelpunkt stehen, insbesondere in Situationen, die eine bedeutende Auswirkung auf Ihre finanzielle Sicherheit haben können.
    Wilson Law | Rechtsanwalt Patrick Wilson | Leopoldstr. 244 | 80807 München | Deutschland
    T: +49 89 32211745
    E: info@wilsonlaw.de
    Ich tippe mal auf das dies richtig richtig scheiße laufen wird.

    bruno68

  3. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Dürfen sie meine Anteile verkaufen?

    Wenn man schon als Paniktroll ellenlange Zitate tätigt, dann sollte man auch Quelle und Zeitpunkt der Veröffentlichung mit reinstellen. Der Text ist von 2023. Inwieweit der TE damit das Schreiben nicht verstanden hat, lässt sich damit gar nicht beurteilen.

    Man versucht jetzt vermutlich die Nutzer wegen irgendwelcher Formalien (hier vermutlich der nicht mehr gelegene Wohnort im Vermarktungsgebiet ) loszuwerden. Nichtsdestotrotz sind die Fristen natürlich dreist.

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