Kosten für Fonds - TER - enthalten im Börsenkurs oder jährlich zu zahlen vom Depot?

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  1. Avatar von finlan
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    Standard Kosten für Fonds - TER - enthalten im Börsenkurs oder jährlich zu zahlen vom Depot?

    Hallo liebe Community,

    ich habe eine Frage zu Fonds (in diesem Fall DWS, aber das sollte ja allgemeingültig sein):

    Fonds haben Aufgabeaufschläge, die bei Kauf gezahlt werden.
    Fonds haben laufende Kosten (TER) für Verwaltungen, Transaktionen etc.

    Werden die Kosten für die Fonds im Bereich TER nicht über den Börsenkurs erbracht?
    Das war jedenfalls stets meine Meinung - und das stimmt definitiv für ETFs.
    Wie ist das bei Fonds wie DWS Investa ?

    Hintergrund: Ich habe eine Direktversicherung auf Fondsbasis seit vielen Jahren laufen gehabt
    und diese nun beitragsfrei gestellt. Im letzten Abrechnungszeitraum hat sich nun mein Fondsbestand
    verringert. Auf Rückfrage teilt mir die Versicherung mit, dass das teils Verwaltungskosten, zum größeren
    Teil aber Fondskosten sind - was mich einigermaßen erstaunt hat. Ich ging davon aus, dass die Ausschüttungen
    ausreichen, um die Verwaltungskosten zu decken (was sie auch tun, wenn man den Fonfskostenanteil, welcher ausgewiesen
    ist, herausrechnet)...

    Ich habe sonst keine Fonds auf anderen Depots zum Vergleich (nur ETFs) und wäre für sachdienliche Hinweise dankbar.

    Liebe Grüße
    Fin

  2. Avatar von Tren
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    Standard AW: Kosten für Fonds - TER - enthalten im Börsenkurs oder jährlich zu zahlen vom Depo

    Die Gesamtkostenquote wird vom durchschnittlichen Fondsvermögen berechnet und hat damit Auswirkungen auf den Anteilspreis. Das gilt sowohl für ETFs als auch für aktive Fonds wie den DWS Investa. Im Fondsprospekt des DWS Investa (ISIN: DE0008474008) heißt es:

    Im Jahresbericht werden die im Geschäftsjahr zulasten des Fonds angefallenen Kosten offengelegt und als Quote des durchschnittlichen Fondsvolumens ausgewiesen („Gesamtkostenquote“). […] Die Gesamtkostenquote beinhaltet keine Nebenkosten und Kosten, die beim Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehen („Transaktionskosten“).
    Quelle: https://www.dws.de/AssetDownload/Index/?filename=VP%20DWS%20ESG%20Investa_18.3.2024.pdf&a ssetGuid=64970688-f1e7-4582-9f67-a071ecebe630&source=DWS (Seite 24)

    Die TER beim DWS Investa beträgt ca. 1,4% und kann etwas abweichen. Dazu kommen Transaktionskosten von 0,12%. Die Ausschüttungsquote liegt bei ca. 1,25%.

    Der Unterschied ist, wenn ich deinen Fall richtig verstanden habe, dass du vermutlich diesen aktiven Fonds in einem Versicherungsmantel bespart hast (z.B. betriebliche Altersvorsorge), womit du eine weitere Instanz (die Versicherung) hast, die Kosten verursacht. Hierfür müsste man nun die Vertragsunterlagen prüfen, inwiefern die Versicherung diese Fondsanteile verwaltet.

  3. Avatar von finlan
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    Standard AW: Kosten für Fonds - TER - enthalten im Börsenkurs oder jährlich zu zahlen vom Depo

    Ich habe die Kosten ermittelt über die Reduktion der Fondsanteile in einem Jahr, den Börsenwert der Anteile und die offensichtlich vorenthaltenen Ausschüttungen.

    Mein Verlust in meiner Versicherung betrug in einem Jahr rund 3% des Werts meiner Versicherung bzw der Anteile in der Versicherung.

    Wenn das alles rechtens wäre, wäre das ein absoluter Skandal.

    Noch heftiger wird es, wenn man das über die Laufzeit von ca. 20 Jahre in die Vergangenheit berechnet.

    So oder so: die Versicherung weist darauf hin, dass die Kosten durch die Fondsgesellschaft entstanden sind. Die reinen Kosten seitens der Versicherung sind mit rund 100 Euro jährlich so halbwegs glaubhaft. Auch wenn das nicht immer zu viel ist.

    Mein nomineller Verlust beträgt ca. 700 Euro nach vorgenannter Ermittlung im letzten Jahr.

    Der Kostenausweis der Versicherung laut Mitteilung beträgt 420 Euro im letzen Jahr seit Mitteilung.

    Das geht alles vorne und hinten nicht auf.

    Ich habe schon meine Rechtsschutzversicherung nach Deckungszusage befragt. Mal sehen was das wird.

    Wenn das alles so richtig ist, was ich berechnet habe und was die Versicherung sich hier 'nimmt', könnte das ne echte Bombe werden ....

    Dass eine Versicherung sich die Kosten der Fondsgesellschaft zusätzlich vereinnahmt, die über den Börsenkurs schon berücksichtigt sind, halte ich jedenfalls für klaren Betrug.

  4. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Kosten für Fonds - TER - enthalten im Börsenkurs oder jährlich zu zahlen vom Depo

    @finlan,

    leider haben sie ein echtes großes Problem!

    A) Sie träumen von billigen Versicherungen, die es nicht gibt!
    B) sie haben das Prinzip einer Versicherung nicht verstanden!
    C) Sie haben keine technischen Daten mitgeteilt! Um eine sinnvolle Antwort, ihnen mitzuteilen.

    Ich würde auch sagen, dass Sie keine Deckungszusage von ihrer RSV erhalten werden.
    Rechtsschutzversicherer zieht wegen Fondspolice vor den BGH

    27.5.2019 – Die in einer Rechtsschutz-Versicherung enthaltene Ausschlussklausel für Streitigkeiten aus Kapitalanlage-Geschäften aller Art und deren Finanzierung erfasst auch das Geltendmachen des Anspruchs, eine fondsgebundene Lebensversicherung abzuwickeln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. April 2019 entschieden (IV ZR 59/18).
    Der Kläger hatte mit Wirkung zum 1. Dezember 2004 eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Knapp zwölf Jahre später verlangte er, dass der Vertrag rückabgewickelt wird. Dazu bediente er sich der Hilfe eines Rechtsanwalts.
    Der Versicherer des Mannes hielt dessen Ansinnen für unbegründet. Er lehnte seinen Antrag ab.
    Das nahm der Kläger zum Anlass, seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen zu wollen. Dafür verlangte er von seinem Rechtsschutz-Versicherer, dass dieser ihm Deckungsschutz für die erstinstanzliche Geltendmachung sowie für die vorgerichtliche Auseinandersetzung gewährt.
    Nicht versichert?
    Der Rechtsschutz-Anbieter lehnte es ab, seinem Kunden eine Kostenzusage zu erteilen.
    Er führte an, dass Streitigkeiten aus „Kapitalanlage-Geschäften aller Art und deren Finanzierung“ bedingungsgemäß vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
    Der Mann zog daher gegen den Versicherer vor Gericht.
    Das in erster Instanz mit dem Fall befasste Amtsgericht Hersbruck hielt die Klage für unbegründet.
    Das von dem Kläger in Berufung angerufene Landgericht Nürnberg-Fürth gab ihr hingegen statt.
    Bis zum Bundesgerichtshof
    Doch damit war die Sache noch nicht ausgestanden.
    Denn nun war es der Rechtsschutz-Versicherer, der gegen die Entscheidung vor dem BGH zu Felde zog.

    Damit hatte er Erfolg.

    Die Richter des BGH stimmten zwar mit dem LG darin überein, dass der Begriff „Kapitalanlage-Geschäft“ aus den Versicherungs-Bedingungen kein fest umrissener Begriff der Rechtssprache ist.
    Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer müsse auch nicht mit Lücken im Versicherungsschutz rechnen, ohne dass ihm dies in den Vertragsbedingungen hinreichend deutlich gemacht wird.

    Anlagegeschäft
    In dem entschiedenen Fall veranschauliche jedoch die Verknüpfung des Begriffs „Kapitalanlage-Geschäft“ mit dem Zusatz „aller Art“, dass der Risikoausschluss nicht nur auf bestimmte Rechtsgeschäfte beschränkt sein soll.
    Es seien eben mehr als nur Geschäfte nicht umfasst, die sich auf bestimmte Gegenstände oder Vertragstypen beziehen, wie etwa den Erwerb typischer Finanzanlagen oder spezieller Anlageprodukte, deren Zweck die reine Vermögensanlage ist.
    Daher könne auch der Abschluss eines Versicherungsvertrages als Anlagegeschäft angesehen werden, soweit er über eine bloße Risikoabsicherung hinaus auch der Vermögensbildung dient.


    Dazu gehöre insbesondere auch eine fondsgebundene Lebensversicherung.

    Im Streitfall des Klägers werde sein Anspruch gegenüber seinem Lebensversicherer daher von dem Ausschlusstatbestand seines Rechtsschutz-Vertrages erfasst.
    Wolfgang A. Leidigkeit
    Sie sollten sich der Tatsache bewusst werden, dass es sehr viele Idioten gibt dies etwas behaupten, wofür es kein Beweis gibt.

    Hier in diesen wird eine Rückabwicklung einer fondsgebundene Versicherung verlangt, um welche nun ja es handelt, wird nur versteckt mitgeteilt, nämlich alle der FLV-Arten.

    Was bedeutet, dass eine Rückabwicklung der FLV tatsächlich möglich bleibt, allerdings ohne eine Kostenübernahme durch eine RSV, also nur auf eigene Kosten und wenn man verliert, alle Kosten selber bezahlen muss.

    Der Punkt C) entscheidet nach meine Meinung, die FLV-Art über eine Rückabwicklung.

    Leider, sind sie nach ihrer Schreibweise, weder ein Makler-, noch Versicherungsberater-Kunde, sondern einzig Eigenvermittler oder als Strukkikunde geeignet. Weil Sie nur sinnloses für eine echte Antwort schreiben.

    bruno68

  5. Avatar von finlan
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    Standard AW: Kosten für Fonds - TER - enthalten im Börsenkurs oder jährlich zu zahlen vom Depo

    @bruno68

    Danke für Ihren Beitrag. Dieser geht zwar komplett an meinem Thema vorbei, dennoch bedanke ich mich für den Hinweis bezüglich einer zu erwartenden Ablehnung der Kostenübernahme meiner RSV.

    Meine einzige Frage war: Sind die Kosten (TER) einer Fondsgesellschaft im Börsenkurs enthalten oder werden diese durch Reduktion der Anteile in einem Depot gedeckt?

    Dass ich ein echtes Problem habe und gleich in drei Ausprägungen, war mit gar nicht bewusst! Vielen Dank für die Weisheiten.
    Ansonsten kann ich mich nur der Meinung vieler Forenuser anschließen, dass Sie ein Forentroll im eigentlichen Sinne sind und kann Ihnen nur für Ihr weiteres Leben viel Freude und Erfüllung in Ihrer Tätigkeit wünschen.

  6. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Kosten für Fonds - TER - enthalten im Börsenkurs oder jährlich zu zahlen vom Depo

    Kosten sind im laufenden Kurs einthalten - die Anteile im Depot werden nicht in ihrer Anzahl reduziert.

  7. Avatar von finlan
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    Standard AW: Kosten für Fonds - TER - enthalten im Börsenkurs oder jährlich zu zahlen vom Depo

    Danke für die Bestätigung!

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