Probleme mit Gutachter, meldet sich nicht, gibt Hauspapiere nicht zurück

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  1. Avatar von Sandra71
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    Standard Probleme mit Gutachter, meldet sich nicht, gibt Hauspapiere nicht zurück

    Hallo zusammen,

    Ich habe mich hier angemeldet, da ich online leider nichts zu dem Thema finde, und hoffe,
    dass mir jemand weiterhelfen könnte.

    Ich bin Teil einer Erbengemeinschaft von einer Immobilie.

    Soweit läuft alles und wir haben einen Gutachter beauftragt, ein Gutachten zu erstellen.
    Dies ging auch recht schnell.

    Nun versprach der Gutachter, die Hauspapiere und sonstiges, was er über das Haus hat, Mitte August nach
    seinem Urlaub vorbeizubringen.

    Es musste noch etwas abgeändert werden und das neue Gutachten sowie der Energieausweis kamen Ende Oktober.

    Seitdem versuche ich ständig, den Gutachter per E-Mail und telefonisch zu erreichen, zwecks eines Übergabetermins für die
    Unterlagen, leider ohne Erfolg.

    Ohne diese Unterlagen können wir die Immobilie nicht veräußern, dies habe ich dem Gutachter auch geschrieben.
    auch dass ich die Papiere gerne abholen kann.

    Es kommt nichts zurück.

    Ich würde das alles sehr gerne ohne einen Anwalt regeln, wenn möglich, da seine Arbeit sonst eigentlich top war.
    Aber so wie es ausschaut, bleibt mir wohl kein anderer Weg, oder?

    Vielleicht hat ja jemand noch einen Tipp für mich, was ich noch tun könnte.

    Liebe Grüße
    Sandra

  2. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Probleme mit Gutachter, meldet sich nicht, gibt Hauspapiere nicht zurück

    Was erwarten Sie eigentlich Sandra71?

    Sind sie überhaupt Eigentümerin des Objektes? Hier hilft nur ein Blick in das Grundbuch Abt. I, II und III.

    Sie schreiben, Sie während Teil eine Erbengemeinschaft
    Ich bin Teil einer Erbengemeinschaft von einer Immobilie.
    Aber sind Sie auch Teilerbin des Hauses geworden? Weil das Haus evtl. überhaupt nicht zum Erbe gehörte, weil es schon vorher vererbt wurde? So wie etwa durch eine Restschuldübernahme, was faktisch ein Verkauf darstellt.

    Denn wer in Abt. III steht, ist auch nach dem Tod des Eigentümers im Grundbuch! Oder das gewährend einer Leibrente bis zum Tod, denn das ersetzt das Vererben! Selbst wenn dies nur wenige Monate vor dem Tod der Eigentümer erfolgte.

    Oder das viel beworbene "Teilverkauf eines Hauses" aus der Werbung, Mit der Verrentung von 52 % des Hauswertes, 48 % des Hauswertes verdienen! Siehe auch "Pfando-Modell"

    Einer wird schon wissen, warum die anderen keine Unterlagen erhalten haben und werden, nämlich der aktuelle Erbe des Hauses.

    Also bevor was unternehmen, beschaffen Sie sich das Grundbuch als Auszug, bekommen Sie kein Auszug im Amtsgericht, sind nicht Miterbe.

    Wie gesagt: "Nur ein Blick ins Grundbuch für max. 20 €, sagt die Wahrheit!"; Sie können auch einen Anwalt einschalten und für je ein Streitwert von 100.000 € runde 2.600 € abdrücken, nur der Anwalt!

    https://www.rvg-rechner.de/

    bruno68

  3. Avatar von Sandra71
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    Standard AW: Probleme mit Gutachter, meldet sich nicht, gibt Hauspapiere nicht zurück

    Hallo bruno68,


    vielleicht habe ich mich etwas undeutlich ausgedrückt.


    Es geht eigentlich nur darum, dass der Gutachter die Hauspapiere nicht an die rechmäßigen und eingetrragenen Erben zurück gibt,
    dachte das geht schon aus der Überschrift hervor.

    Ich wusste auch nicht, dass man ein Gutachten erstellen lassen kann, ohne dass man Erbe oder Eigentümer ist.


    Ich wollte nicht so weit ausholen, tut mir leid.


    Laut Testament bin ich Miterbe zu gleichen Teilen mit den Anderen einer Immobilie.
    Es ist auch alles eigetragen im Grundbuch, also auch ich (Grundbuchauszug liegt vor).

    Das mit dem Finanzamt und sonstige Dinge die nach der Erbschaft anfallen, sind geregelt.

    Wir haben einen Gutachter beauftragt, der ein Gutachten angefertigt hat.
    Dazu benötigte er ja mehrere Unterlagen, wie die Bauunterlagen, Kataster, Grundbuchauszug usw.

    Nun ist das Gutachten durch und der Gutachter schrieb auch, dass wir uns treffen, zwecks Übergabe der Hauspapiere.

    Aber leider komme ich nicht mehr zu Ihm durch, weder telefonisch, noch per EMail, noch per Whatsapp etc.


    Da ich die Baupläne und die anderen Unterlagen dringend zum Hausverkauf benötige, weiß ich nicht, was ich noch machen soll.
    Und ich dachte, ich frage mal, ob es noch andere Optionen gibt.

    Im Endeffekt wird mir wohl nur der Gang zum Anwalt bleiben, obwohl dies meine letzte Option wäre.


    Und was ich erwarte, meine/unsere Hausunterlagen zurück, ohne einen Gang zum Anwalt.
    Das wäre mir das Liebste ehrlich gesagt.

    Gruß Sandra

  4. Avatar von tneub
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    Standard AW: Probleme mit Gutachter, meldet sich nicht, gibt Hauspapiere nicht zurück

    Bruno kannst du ignorieren. Der denkt sich immer Fälle aus und beantwortet dann Fragen dazu und am Ende bist du Insolvent. Ist unser Forentroll hier.

    Bevor ich zum Anwalt gehen und Geld raushauen würde, würde ich lieber erstmal beim Gutachter auf der Matte stehen und die Unterlagen persönlich abholen.

  5. Avatar von Sandra71
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    Standard AW: Probleme mit Gutachter, meldet sich nicht, gibt Hauspapiere nicht zurück

    Hallo tneub,

    oha, sowas gibt es hier auch^^

    Das Büro ist nicht besetzt, ist keinet vor Ort.
    Hatte ihm ja angebozen, alles abtuholen.

    Und inzwischen kommt am Telefon die Ansage, der von ihnen gewünschte Teilnehmer ist nicht erreichbar

    Hab jetzt noch eine SMS geschrieben.

    Ich bin gerade definitiv am Ende meiner Kräfte.

    Das Haus kostet ja auch jeden Monat Geld und ich bin die einzige, die selbst eine Immobilie hat.
    Und ich habe Angst, alles zu verlieren.

    Danke für deine Nachricht.

    Liebe Grüße
    Sandra

  6. Avatar von tneub
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    Standard AW: Probleme mit Gutachter, meldet sich nicht, gibt Hauspapiere nicht zurück

    Klingt für mich eher so, als hätte er zugemacht, schwer krank oder plötzlich verstorben. Ob man da was mit dem Anwalt erreicht, außer das das Schreiben im überfluteten Briefkasten landet, wäre dann auch fraglich.
    Vielleicht mal in der Nachbarschaft fragen oder mal beim Gutachterausschuss anrufen. Vielleicht steht auch auf der Webseite, wo der Gutachter zertifiziert ist, dann dort mal anrufen.

  7. Avatar von Sandra71
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    Standard AW: Probleme mit Gutachter, meldet sich nicht, gibt Hauspapiere nicht zurück

    Oh je, das hört sich nicht gut an.

    Es sind 2 Gutachter dort und ich hoffe, dass alle wohlauf sind.


    Meine Nachrichten bei Whatsapp wurden gelesen, kann man ja einsehen.


    Ich habe jetzt mal beim Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband e.V. (DGuSV) angerufen, dort ist er eingetragen.

    Sie leiten es jetzt weiter.

    Also bitte die Daumen drücken.


    Danke

  8. Avatar von memet
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    Standard AW: Probleme mit Gutachter, meldet sich nicht, gibt Hauspapiere nicht zurück

    Zitat Zitat von bruno68
    Was erwarten Sie eigentlich Sandra71?

    Sind sie überhaupt Eigentümerin des Objektes? Hier hilft nur ein Blick in das Grundbuch Abt. I, II und III.

    Sie schreiben, Sie während Teil eine Erbengemeinschaft


    Aber sind Sie auch Teilerbin des Hauses geworden? Weil das Haus evtl. überhaupt nicht zum Erbe gehörte, weil es schon vorher vererbt wurde? So wie etwa durch eine Restschuldübernahme, was faktisch ein Verkauf darstellt.

    Denn wer in Abt. III steht, ist auch nach dem Tod des Eigentümers im Grundbuch! Oder das gewährend einer Leibrente bis zum Tod, denn das ersetzt das Vererben! Selbst wenn dies nur wenige Monate vor dem Tod der Eigentümer erfolgte.

    Oder das viel beworbene "Teilverkauf eines Hauses" aus der Werbung, Mit der Verrentung von 52 % des Hauswertes, 48 % des Hauswertes verdienen! Siehe auch "Pfando-Modell"

    Einer wird schon wissen, warum die anderen keine Unterlagen erhalten haben und werden, nämlich der aktuelle Erbe des Hauses.

    Also bevor was unternehmen, beschaffen Sie sich das Grundbuch als Auszug, bekommen Sie kein Auszug im Amtsgericht, sind nicht Miterbe.

    Wie gesagt: "Nur ein Blick ins Grundbuch für max. 20 €, sagt die Wahrheit!"; Sie können auch einen Anwalt einschalten und für je ein Streitwert von 100.000 € runde 2.600 € abdrücken, nur der Anwalt!

    https://www.rvg-rechner.de/

    bruno68
    Bruno, ich glaube, Du hast das Pfando-Modell nicht ganz verstanden :-)

  9. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Probleme mit Gutachter, meldet sich nicht, gibt Hauspapiere nicht zurück

    @memet,

    das habe ich sehr gut verstanden!
    Pfando muss übervorteiltem Kunden Schadenersatz zahlen
    Karlsruhe - Kunden, die an das Pfandleih-Unternehmen Pfando nicht nur ihr Auto, sondern auch noch viel Geld verloren haben, können auf Schadenersatz hoffen. Der BGH entschied am Mittwoch in einem Musterfall, dass der betroffene Kunde durch das Pfando-Geschäftsmodell "cash & drive" übervorteilt wurde.
    Es liege ein "wucherähnliches Rechtsgeschäft" vor. Die Karlsruher Richterinnen und Richter sprachen dem Mann in letzter Instanz Schadenersatz zu. In drei anderen Fällen muss das zuständige OLG nun prüfen, ob ebenfalls Ansprüche bestehen.
    Pfando sieht sich als Alternative zum Autopfandhaus
    Das Berliner Unternehmen Pfando, das bundesweit mehr als 25 Filialen unterhält, bezeichnet sich selbst als die bessere "Alternative zum Autopfandhaus" und Marktführer auf seinem Gebiet. "Bei Pfando erhalten Sie in 60 Minuten Bargeld für Ihr Kfz und können wie gewohnt weiterfahren!", heißt es auf der Internetseite.
    Umgesetzt wird das mit einer Kombination aus einem Kauf- und einem Mietvertrag. In allen vier Fällen hatten die Kunden ihr Auto für die benötigte Summe faktisch an Pfando verkauft - immer unter Wert. Gleichzeitig mieteten sie das Auto für sechs Monate zurück.
    Der Mann, dem Pfando jetzt Schadenersatz zahlen muss, hatte für seinen BMW, der knapp 14.000 Euro wert war, beispielsweise 5000 Euro bekommen. Für 495 Euro im Monat mietete er ihn zurück. Da sein Mietvertrag über das halbe Jahr hinaus verlängert wurde, zahlte er auf diese Weise an Pfando weitere 4455 Euro - bis er eine Monatsmiete schuldig blieb. Damit war das Auto weg. Denn bei Zahlungsverzug behält sich Pfando die sofortige Kündigung des Mietvertrags vor.
    Auslösung ist nicht vorgesehen
    Eine Auslösung für den Fall, dass der Kunde wieder zu Geld kommen sollte, ist anders als im klassischen Pfandleihhaus ohnehin nicht vorgesehen.
    Stattdessen war in den älteren Verträgen vereinbart, dass das Auto am Ende der Mietzeit immer öffentlich versteigert werden sollte. Daran durfte sich der ursprüngliche Eigentümer beteiligen. Ein möglicher Mehrerlös sollte aber nur anderen Käufern zufließen.
    In den neuen Verträgen ist die Versteigerung nach Angaben einer von Pfando beauftragten Anwaltskanzlei nicht mehr vorgesehen.
    In einem Muster-Mietvertrag, der der Deutschen Presse-Agentur zugesandt wurde, heißt es aktuell:

    "Der Mieter verliert mit der Vertragsbeendigung sein Besitzrecht an dem Fahrzeug."
    Er sei dann "verpflichtet, das Fahrzeug nebst Zulassungsbescheinigung Teil I und Fahrzeugschlüssel sofort, spätestens binnen einer Frist von 24 Stunden, an den Vermieter zurückzugeben", also an Pfando.

    Hintergrund dürfte sein, dass die Gerichte bisher in erster Linie geprüft hatten, ob ein Verstoß gegen die Gewerbeordnung vorliegt, nämlich ein verbotenes Rückkaufgeschäft vorliegt. Das ist laut BGH nicht der Fall. Dafür sehen die obersten Zivilrichter ein ganz anderes Problem:

    "Angesichts der den Kunden angebotenen Konditionen" sei eine Nichtigkeit der Verträge wegen Wuchers nicht ausgeschlossen, sagte die Vorsitzende Rhona Fetzer bei der Urteilsverkündung.

    Gericht vermutet verwerfliche Gesinnung der Beklagten
    Bei dem BMW-Fahrer war für den Senat der Fall eindeutig: Angesichts des "besonders groben Missverhältnisses" zwischen Kaufpreis und Wert des Autos werde "eine verwerfliche Gesinnung der Beklagten vermutet".
    Für eine "Übervorteilung des Klägers" sprächen auch noch andere Vereinbarungen.

    • So musste der Mann in der Mietzeit zusätzlich sämtliche Kosten für Versicherung, Steuern und Reparaturen tragen.

    • Pfando muss dem Mann nun 16 000 Euro Schadenersatz zahlen. So viel würde es kosten, ein Auto wie das versteigerte wiederzubeschaffen. Außerdem bekommt er die Miete zurück - alles abzüglich der 5000 Euro, die er bei Pfando bar auf die Hand bekommen hatte.

    Ob Wucher vorliegt, muss vor Gericht für jeden Kunden einzeln geprüft werden.

    Der Erfurter Rechtsanwalt Holger Schilling, der eine dreistellige Zahl von Fällen betreut, ist aber sehr zuversichtlich, dass auch vielen anderen Betroffenen Schadenersatz zusteht.

    "Auch für die ganz neuen Fälle, die wir vorliegen haben, würde ich nach dem, was ich heute gehört habe, überall den Wucher bejahen", sagte er in Karlsruhe. Ein vergleichbares Missverhältnis zur Leistung liege in jedem seiner Fälle vor. (Az. VIII ZR 221/21 u.a.)

    Folgerichtig ist, ist ein Verkauf, der Wohnung oder Haus mit einem Verkehrswert über 52 % nicht Wucher.


    Haben die Eigentümer ein Teilverkauf von 25 % vor ab erhalten und dies im Grundbuch in Abt. II und III vermerkt, so schauen die Erben beim Vererben in die Röhre, weil das Eigentum der Eltern durch die Zinsbelastung völlig aufgefressen ist!
    Denn die Zinsen für das Darlehn laufen gegen dessen Immobilienwert entgegen. Mit den Kosten und anderen Nebenkosten des Grundbuches, der Verzinsungskosten, die im Abt. II vermerkt werden, dürfte das Eigentum der Eltern nach ca. 15 bis 20 Jahren den Eigentümer, ohne Kenntnis der Erben gewechselt haben, was faktisch das Eigentum der Eltern aus der Erbmasse fallen lässt.

    Und das lässt sich nicht ohne ein Einblick in das Grundbuch nicht ausschließen, denn für eine Darlehnsaufnahme der Eltern bedarŕ es von den Erben keine Zustimmung!

    bruno68

  10. Avatar von Sandra71
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    Standard AW: Probleme mit Gutachter, meldet sich nicht, gibt Hauspapiere nicht zurück

    Ich danke euch für´s Daumen drücken, der Gutachter hat sich gemeldet und mir die Unterlagen komplett zugesendet.

    Jetzt bin ich beruhigt.

    Ich wünsche Euch noch eine schöne Vorweihnachtszeit.

    Liebe Grüße

    Sandra

  11. Avatar von tneub
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    Standard AW: Probleme mit Gutachter, meldet sich nicht, gibt Hauspapiere nicht zurück

    Ging auch ohne Anwalt, sag ich doch.
    Dann sag ich schonmal, viel Erfolg beim Verkauf und möglichst gleiche Interessen in der Erbengemeinschaft.

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