Vergleich Bescheiddaten Steuererklärung 1.018 € mehr Einkommen 933 € mehr Steuern
Hallo,
da bei mir nicht die kompletten "beschränkt abziehbaren Sonderausgaben", die ich erklärt habe anerkannt wurden, haben meine Frau und ich laut Bescheid ein um 1.018 € höheres "zu versteuerndes Einkommen".
Dadurch steigt die "tarifliche Einkommensteuer" um 933 € von den erklärten Daten zum Bescheid.
Habt ihr dafür eine sinnvolle Erklärung?
Kann die Einkommensteuerberechnung bei der Erklärung fehlerhaft gewesen sein?
Lohnt sich da ein Anruf beim Finanzamt?
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tneub
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tneub
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AW: Vergleich Bescheiddaten Steuererklärung 1.018 € mehr Einkommen 933 € mehr Steuern
Zitat von BenniG
Hallo,
da bei mir nicht die kompletten "beschränkt abziehbaren Sonderausgaben", die ich erklärt habe anerkannt wurden, haben meine Frau und ich laut Bescheid ein um 1.018 € höheres "zu versteuerndes Einkommen".
Dadurch steigt die "tarifliche Einkommensteuer" um 933 € von den erklärten Daten zum Bescheid.
Habt ihr dafür eine sinnvolle Erklärung?
Kann die Einkommensteuerberechnung bei der Erklärung fehlerhaft gewesen sein?
Lohnt sich da ein Anruf beim Finanzamt?
Viele Grüße
BenniG
Ohne beide Berechnungen zu kennen, ist das schwer zu sagen, wo die Differenz herkommt.
Da das ja schon relativ weit unten in der Berechnung bist, kann da ja nicht soviel dazwischen sein.
Ist die Differenz wirklich bei der tariflichen Einkommensteuer oder beim Auszahlungsbetrag?
Bei zweiterem würde ich die 3 Punkte prüfen:
- Vorauszahlungen/Steuerabzug beim Lohn richtig anerkannt und eingetragen?
- Kinderfreibetrag/Kindergeld passen?
- Handwerkerrechnungen passen?
Ansonsten wäre noch die Frage, ob das richtige Jahr im Berechnungsprogramm verwendet wurde?
Verwendest du Elster oder ein Fremdprogramm?
Es gibt die Einkommensteuertabellen für jedes Jahr als Übersicht für Grund und Splittingtabelle. Da kannst du deine Steuerlast selber nochmal ermitteln.
AW: Vergleich Bescheiddaten Steuererklärung 1.018 € mehr Einkommen 933 € mehr Steuern
Ich mache die Erklärung mit Elster und habe 2024 verwendet.
In der ursprünglichen Erklärung hatte ich Kleinigkeiten vergessen, sodass die Einkünfte an sich geringer sind, aber das zu versteuernde Einkommen fällt durch Anwendung von folgender Tatsache final um 1.018 € höher aus:
"Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959)."
Beim Abzug der Steuer vom Lohn ist in beiden Spalten der identische Betrag.
Die Kinder könnten ein Grund sein:
"Bei der Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens konnte ich die Freibeträge für Kinder nicht berücksichtigen. Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die notwendige steuerliche Freistellung des Existenzminimums Ihres Kindes oder Ihrer Kinder bereits durch den Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erreicht wurde."
Allerdings ist in den erklärten Daten bei Kinderfreibeträge ein Sternchen für "Werte, die der zurückgelieferte Bescheiddatensatz in Ihrem Land nicht enthält oder in der Steuerberechnung nicht beigestellt werden konnten".
Also das Einkommen ist gleich dem zu versteuernden Einkommen in beiden Spalten mit der Differenz von 1.018 €.
Die Spenden (§34g) und Handwerker (§35a) kommen ja auch erst danach und der Auszahlungsbetrag weißt auch diese Differenz von 933 € auf.
Da die Steuerbelastung auch absolut nicht zu der Splittingtabelle passt, habe ich tatsächlich mal beim Finanzamt angerufen.
Da wir letztes Jahr unser zweites Kind bekommen haben, wurden bei der Berechnung des Steuersatzes Lohnersatzleistungen hinzuaddiert, die aber nicht als "zu versteuerndes Einkommen" zählen.
Das reichte mir schon als Erklärung...
AW: Vergleich Bescheiddaten Steuererklärung 1.018 € mehr Einkommen 933 € mehr Steuern
Zitat von BenniG
Da wir letztes Jahr unser zweites Kind bekommen haben, wurden bei der Berechnung des Steuersatzes Lohnersatzleistungen hinzuaddiert, die aber nicht als "zu versteuerndes Einkommen" zählen.
Das reichte mir schon als Erklärung...
Das erklärt es. Lohnersatzleistungen sind zwar steuerfrei, aber bei der Ermittlung des Steuersatzes werden diese hinzuaddiert. Die Berechnung dazu sollte auch auf dem Bescheid ersichtlich sein.
AW: Vergleich Bescheiddaten Steuererklärung 1.018 € mehr Einkommen 933 € mehr Steuern
Das relevante Einkommen, was ich in der Splittingtabelle aufsuchen muss, um zu meinem Steuersatz zu kommen ist in dem kompletten Bescheid nicht angegeben.
1. In der "Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG
nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . . . . XX.XXX EUR. . . XX,XXXX % . . . . . .X.XXX EUR"
2. In den 2 Seiten Erläuterungen ist folgendes zu finden:
"Leistungen nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG (z.B. Lohnersatzleistungen) in Höhe von XX.XXX EUR für die Ehefrau wurden mit XX.XXX EUR in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen (Progressionsvorbehalt, § 32b EStG)."
Wenn ich das Einkommen aus 1. und die Lohnersatzleistungen aus 2. zusammenaddiere und diesen Betrag in der Splittingtabelle aufsuche, so komme ich zu unserem persönlichen Steuersatz.
Ich weiß schon, warum 99% der Deutschen erst gar nicht versuchen ihre Steuersachverhalte zu verstehen.