Umzug D nach USA - ETF Depot?

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  1. Avatar von max_usa
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    Standard Umzug D nach USA - ETF Depot?

    Hallo Zusammen,

    meine Familie und ich ziehen nächstes Jahr berufsbedingt in die USA. Wir werden nach ca. 5 Jahren wieder in die EU zurückziehen. Anschließend sind mehrere EU-Länder als Wohnort angedacht.
    Um die Rentenlücke zu schließen, investiere ich seit 4 Jahren regelmäßig in ETFs. Meine Strategie lautet buy and hold.
    Ich habe mich bereits etwas belesen und der Umzug der ETFs zum US-Broker scheint mir aktuell ausgeschlossen.
    Meine aktuelle Idee ist über InteractiveBrokers (IB) etwas aufzubauen.

    Meine Fragen:
    1. Kann ich theoretisch nicht meine ETFs zu IB umziehen und hierdurch mitnehmen, indem ich meinen Wohnort von D nach USA anpasse?
    2. Wenn ich ein Konto bei IB habe, führen die durch meine Angabe des Wohnortes + SteuerID (USA & EU) automatisch Steuern ab oder habe ich die Pflicht, den Finanzämtern dieses zu melden?
    3. Wenn ich wohnhaft in den USA bin und ETFs kaufe, kann ich nach den 5 Jahren Aufenthalt meine ETF-Investitionen in die EU nehmen und fortführen, indem ich meine Wohnangabe bei IB ändere? Oder läuft das alles ganz anders?
    4. Habt ihr sonstige Erfahrungen oder alternative Ideen, wie man die buy an hold Strategie verfolgen kann, wenn man in die USA und wieder zurückzieht?

    Ich bedanke mich für jede Antwort und hoffe, es hilft auch anderen, denn das Thema ist doch etwas komplex.
    VG

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Umzug D nach USA - ETF Depot?

    Generell ist das ein Problem,

    da viele Länder ein Übersiedeln in die USA als Grund zur Kündigung von Versicherungen und Finanzanlagen ansehen.

    Grundsätzlich gilt hier den Emittenten zu Fragen, ob dieser die US-Steuererklärung bereitstellt.
    Warum dürfen US-Personen kein Depot in Deutschland eröffnen
    Grundsätzlich dürfen US-Bürger sehr wohl Depots in Deutschland eröffnen und in deutsche Wertpapiere, Investmentfonds oder ETFs investieren. Es gibt jedoch einige besondere Regelungen und steuerliche Aspekte, die beachtet werden müssen.
    Aufgrund des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) und anderer internationaler Abkommen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sind Finanzinstitute in Deutschland und anderen Ländern verpflichtet, Informationen über ihre Kunden an die US-Steuerbehörden zu übermitteln. Dies bedeutet, dass US-Bürger, die ein Depot in Deutschland eröffnen, ihren steuerlichen Verpflichtungen gegenüber den USA nachkommen müssen, selbst wenn sie ihren Wohnsitz im Ausland haben.
    Die steuerlichen Verpflichtungen sind komplex, da sowohl die US-Steuerregelungen als auch die deutschen Steuergesetze beachtet werden müssen.

    US-Steuerpflichtige sind daher verpflichtet, Einkommen aus ihren ausländischen Investments in der US-Steuererklärung anzugeben und eventuell Steuern in den USA zu zahlen.

    Es kann auch zur Doppelbesteuerung kommen, wenn nicht entsprechende Abkommen zwischen den beiden Ländern existieren.
    Exkurs: Was ist der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)
    Der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) ist ein US-amerikanisches Bundesgesetz, das im Jahr 2010 verabschiedet wurde. Ziel von FATCA ist es, die Steuerhinterziehung durch US-Bürger, US-Personen und -Unternehmen im Ausland zu bekämpfen, indem es eine bessere Offenlegung von ausländischen Finanzkonten und Vermögen ermöglicht. Das Gesetz zielt darauf ab, sicherzustellen, dass US-Steuerpflichtige ihre steuerlichen Verpflichtungen auch im Ausland erfüllen.
    FATCA erlegt ausländischen Finanzinstituten bestimmte Meldepflichten gegenüber dem US-Finanzministerium auf.

    Diese Finanzinstitute müssen Informationen über Konten und Vermögenswerte von US-Steuerpflichtigen an die US-Behörden melden. Wenn ein ausländisches Finanzinstitut sich nicht an die Meldepflichten hält, kann es mit Quellensteuern auf US-Quelleinnahmen belegt werden.
    Das Gesetz hat weitreichende Auswirkungen auf Banken, Finanzinstitute und Versicherungen weltweit, da sie nun dazu verpflichtet sind, Informationen über ihre US-amerikanischen Kunden offenzulegen. Dies hat zu einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen den USA und anderen Ländern geführt, um den Austausch von steuerlichen Informationen zu erleichtern.
    FATCA hat international Kritik hervorgerufen, da einige Länder Bedenken hinsichtlich der Extraterritorialität des Gesetzes und des Verwaltungsaufwands geäußert haben. Es ist ein bedeutendes Instrument zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung und zur Förderung der Steuerehrlichkeit von US-Bürgern und -Unternehmen im Ausland.
    Auch das hier sollte kennen: Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
    Startseite / Konsularischer Service Steuern/ Einkommen und Vermögen Besteuerung von Einkommen und Vermögen

    Auch das sollte beachtet werden
    Substantial Presence Test

    Nichtansässige Ausländer unterliegen nicht der US-Besteuerung ihres weltweiten Einkommens, wenn sie nicht unter den sogenannten substantial presence test (§ 7701 (b)(1)(A)(ii) IRC) fallen. Ein Ausländer, der den Test erfüllt, gilt als resident alien für steuerliche Zwecke und ist dementsprechend mit seinem Welteinkommen in den USA steuerpflichtig.

    Der substantial presence test ist erfüllt, wenn sich ein Ausländer mindestens 31 Tage während des Veranlagungsjahres in den USA aufhält und die Summe seiner Anwesenheitstage im Veranlagungsjahr zuzüglich 1/3 der Anzahl der Anwesenheitstage im Vorjahr und zuzüglich 1/6 der Anzahl der Anwesenheitstage im Jahr davor mindestens 183 Tage beträgt. Im Hinblick auf die Anwesenheitstage ist zu beachten, das als Aufenthaltstag in den USA grundsätzlich jeder Tag gilt, an dem eine Person zu irgendeinem Zeitpunkt physisch in den USA anwesend war (eine Ausnahme stellen zum Beispiel Transitaufenthalte von weniger als 24 Stunden dar).

    Trotz Erfüllung des substantial presence test kann ein nicht-ansässiger Ausländer als nicht unbeschränkt steuerpflichtig gelten, wenn sich die Person im Jahr weniger als 183 Tage in den Vereinigten Staaten aufhält, und festgestellt wird, dass die Person für das laufende Jahr einen steuerlichen Wohnsitz im Ausland hat und zu dem anderen Land eine engere Verbindung als zu den Vereinigten Staaten aufweist.
    Ich gehe davon mal aus, mit der Zeit also in 3 bis 4 Jahren, den sogenannten substantial presence test erfüllen und demnach genauso behandelt werden wie US-Bürger, nämlich die volle Besteuerung in den USA erfüllen müssen,

    Was bei den Emittenten aus der Schweiz, Lichtenstein und Luxemburg als "Red flag" bezeichnen und vorab kündigen werden.

    Wie gesagt, bitte wenden Sie sich an die Emittenten und erfragen Sie dort, ob eine Steuer-Bescheinigung für die USA erhalten können. Wenn nicht, wird die Kündigung unumgänglich sein, da sonst eine US-Steuerhinterziehung droht.

    bruno68

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