Crowdinvestition in Bauprojekt - nicht vollständig finanziert.
Hallo,
aus persönlicher Nähe (Offenbach in 28 km Entfernung) habe ich in ein Crowdinvestitionsprojekt 1.000 € investiert.
Mir war von vornherein klar, dass es möglicherweise dazu kommt, dass ich die komplette Anlagesumme abschreiben kann.
Nun bekommt man alle viertel Jahr einen Report, wo beschrieben wird, was alles stattgefunden hat und was in Kürze stattfindet - aktuell von April bis Juni 2025.
Dem Bericht zufolge haben Abrissarbeiten stattgefunden und in Kürze soll die Vermarktung der Einheiten starten.
Wie so einige vielleicht mitbekommen haben, ist eine Raiffeisenbank im Frankfurter Raum, die die Plattform initiiert hat in einer gewissen Schieflage und auch das besagte Projekt wartet auf weitere Einzahler (985.000 €). An sich warten wohl auch Investoren von anderen Projekten länger auf ihre Auszahlung, als anfänglich vereinbart.
Mit dem Risiko kann ich gerne und gut leben - sind ja nur 1.000 € und ich habe ja schon kein Geld in Berformance versenkt.
1. Was passiert nun aber mit dem Projekt, wenn die 985.000 € nicht vollständig durch die Crowdplattform finanziert werden?
a) wird das bislang eingesammelte Geld dafür verwendet die bisherigen Kosten zu decken und das Grundstück veräußert und der verbleibende Rest wird an die Investoren ausgeschüttet?
b) wird das fehlende Kapital einfach durch Bankkredite gedeckt, die eventuell an der Rendite zehren (wobei die Plattform 8,5% Zinsen für diese Projekt bietet, also deutlich höhere Zinsen als normale Baufinanzierungen)
...
2. Was für ein Risiko gehen die Leute ein, die sich nun eine Wohnung in dem Objekt kaufen/reservieren?
Bin gespannt, ob es hier Leute mit Wissen in diesem Bereich gibt.
AW: Crowdinvestition in Bauprojekt - nicht vollständig finanziert.
@ es ist, wie üblich,
Ein Bauherrenmodell! Wo die Finanzierer die Draufzahler ist.
Denn es gilt Vertragsrecht, nicht aber das § 505 a bis d BGB! Genauso wenig wie die Formvorgabe nach Artikel 247 BGBEG!
Weil hier eine umgekehrte Finanzierung vorliegt! Daher kann von einer Kreditfinanzierung nicht gesprochen werden. Denn der Finanzierer gibt einem anderen Unbekannten sein Geld, und zwar nicht als Kredit, sondern sie bekommt einen Anteil.
Damit wird kein Kreditvertrag geschlossen, sondern ein Finanzinvestmentvertrag!
Was faktisch bedeutet, das sie nicht nach GewO-Recht handeln, sondern nur KWG bzw. Vertragsrecht! Was letztlich zur Folge hat, eine Nachschusspflicht bis zur vollständigen Tilgung der Schuld, weil jeder Geldgeber, ja Anteilseigner sind.
Es muss ja klar sein, das jeder Anteilsnehmer die volle Haftung für das Projekt vertragstechnisch, ohne schriftliche Zustimmung übernommen haben. Nicht nur sein Anteil kann verloren gehen, sondern die Nachschusspflicht für des Mehrfachen des eigenen Anteiles besteht!
Denn da die Anlage selber als Geldgeber direkt mit dem Bauherrn vertraglich abgeschlossen haben. Denn es gilt, dass alle vertraglichen Vorgaben als gelesen und verstanden worden sind, selbst wenn die PDF-Dateien, nie gelesen worden sind. Eine stillschweigende Zusammenarbeit und Haftungsübernahme durch den Anteilseigner.
Es ist auszugehen, dass das Risiko des Bauherrn zu groß ist, dass die Bank nicht finanzieren kann bzw. darf. Demnach reicht der Darlehnszins nicht für das Projektrisiko aus! Da die Mieteinnahmen nicht für die Tilgung des Darlehnszins ausreicht.
Weil die Herstellungskosten größer sind, als der Wiederverkaufspreis nach gutachterlichen Wertgutachten hergibt, was eine Finanzierung so weit über der 100 % der Beleihung hindeutet!