Immobilienkauf 15%-Regelung

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  1. Avatar von Steve
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    Standard Immobilienkauf 15%-Regelung

    Hallo,

    bezüglich der Berechnung der Abschreibung für eine vermietetet Immobilie gibt es ja die 15%-Regelung.
    Was muss hier alles addiert werden?
    Grunderwerbsteuer, Notar usw. denke ich mal.
    Was ist, wenn ich vor der Vermietung die Immobile grundrenigen lasse? Ich würde das jetzt eigentlich als normale Werbungskosten für die Immobilile ansetzen oder wird das ebenfalls zu den 15% hinzuaddiert?

    Vielen Dank vorab!

  2. Avatar von Zapp73
    Zapp73 ist offline

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    Standard AW: Immobilienkauf 15%-Regelung

    Dürfte ein "Zwitter" sein.

    Bei einer neu errichteten Immo gehört es vermutlich zu den Herstellungskosten, bei einer gebrauchten Immo kann man das vermutlich direkt absetzen unter laufenden Kosten, solange das unter den Begriff "Instandhaltungen kleinerer Art" fällt.

  3. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Immobilienkauf 15%-Regelung

    Zitat Zitat von Steve
    Hallo,

    bezüglich der Berechnung der Abschreibung für eine vermietetet Immobilie gibt es ja die 15%-Regelung.
    Was muss hier alles addiert werden?
    Grunderwerbsteuer, Notar usw. denke ich mal.
    Was ist, wenn ich vor der Vermietung die Immobile grundrenigen lasse? Ich würde das jetzt eigentlich als normale Werbungskosten für die Immobilile ansetzen oder wird das ebenfalls zu den 15% hinzuaddiert?

    Vielen Dank vorab!
    Erwerbnebenkosten, wie Notarkosten und Grunderwerbsteuer sind immer den Anschaffungskosten hinzuzurechnen und damit als Bemessungsgrundlage für die Abschreibung zu berücksichtigen.
    Notarkosten für die Finanzierung (Eintragung Grundschuld) sind dagegen Kosten.

    Die 15% betreffen Modernisierungskosten.
    Da würde ich persönlich eine Grundreinigung nicht reinzählen, es sei denn es ist eine Baustellenreinigung nach einer Sanierung.

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