Wird der der Sparer-Pauschbetrag aus Kapitalvermögen von 1.000 Euro abgezogen und daraus der Versicherungsbeitrag berechnet?
Beispiel: Einkünfte Kap.Erträge 13.000 Euro - Pauschbetrag 1.000 Euro= 12.000 Euro abzügl. Pauschale 51 Euro:12 Monate ??
Meine Krankversicherung vertritt die Meinung, das der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro nicht bei der Betragsberechnung berücksichtigt wird, sondern
lediglich nur 51 Euro abgezogen werden.
Ist das richtig? Gibt es eine gesetzliche Regelung zur Betragsberechnung bei freiwillig gesetzlich Versicherten?