Umtausch größerer Summe von USD zu Euro

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  1. Avatar von lazylolek
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    Standard Umtausch größerer Summe von USD zu Euro

    Wie und wo wechselt man am besten eine hohe Summe (ca. sechs- bis siebenstellig) von Dollar in Euro? Das Geld liegt auf einem deutschen Fremdwährungskonto. Anscheinend gibt es für solche Fälle spezialisierte Anbieter, da bei den üblichen Optionen wie Wise, Revolut oder der eigenen Hausbank die Kosten viel zu hoch sind.

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Umtausch größerer Summe von USD zu Euro

    @lazylolek,

    ohne den Nachweis der Herkunft, braucht man keine Sorgen über die Kosten zu machen!

    Denn Staatsanwalt benachrichtigt durch Bank hätte dafür noch ein paar Fragen, wie, wo und warum!

    Welche Nachweise besitzen Sie? Keine, herzlichen Glückwunsch!

    Da eine solche Summen eher der Abnorm entspricht, dürfte bei Versuch sämtliche eigenen Konten, Geld- und oder Debitkarten auf unbegrenzte Zeit blockiert werden!

    Denn nach dem Geldwäschegesetz ist immer damit zurechnen, dass bei abnorme Einkünften eine Prüfung der Hausbank erfolgen muss. Sonst wird die Bank mit erheblichen Geldstrafen belegt. Und ihnen eine Steuerhinterziehung von mehr als 50.000 € bedeutet in Deutschland ohne Bewährung!

    Sollte es Dollar sein, die man nachweislich geerbt hat, bzw. 500.000 € so ergibt es 432.097,5 € als Erbe. Das der Dollar "weicher" ist als der Euro liegt schlichtweg an der Verschuldung.

    Allerdings glaube ich kaum, dass Sie in dieser Sache ohne einen Notar mit der Sache klarkommen, denn wer soll den Nachweis erbringen, woher das Geld kommt?

    bruno68

  3. Avatar von brainy
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    Standard AW: Umtausch größerer Summe von USD zu Euro

    Ist IB etwas die LSgg?

  4. Avatar von lazylolek
    lazylolek ist offline
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    Standard AW: Umtausch größerer Summe von USD zu Euro

    Zitat Zitat von bruno68
    Welche Nachweise besitzen Sie? Keine, herzlichen Glückwunsch!
    @bruno68,

    krass, wie haben Sie das herausgefunden?

    lazylolek

  5. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Umtausch größerer Summe von USD zu Euro

    @lazylolek,

    warum fragen Sie? Es ist ganz klar, denn es gibt nur Formen von Geld, nämlich Bar- und Giralgeld! Also in welche Rechtsform liegt das Geld vor? Danach richtet letztlich die Antwort vom Staat.

    Aber trotzdem sollten sie Schriftstücke besitzen woraus die Herkunft des Bargeldes herkommt. Alternativ gilt das gleiche beim Ersteingang von größeren Beträgen auf das Konto.

    Da Sie nicht der erste sind, wo größere Beträge eingehen, ich habe mich zum Thema mehrfach geäußert "Und dann war das Konto dicht" siehe unter Thema: Konto gesperrt wegen „Geldwäscheverdacht“ - was jetzt von 28.05.2025 hier im Forum.

    Zu deiner Frage: "krass, wie haben Sie das herausgefunden?"

    Das ist gar nicht schwierig, da Zahlungen oberhalb 10.000 € eine AVM Mitteilung zur Fiu auslösen. Um zu verstehen, bei dieser Summe handelt es sich nicht unbedingt um eine Summe, sondern um einen Jahresbetrag für einen Vorgang.

    Demnach wird eine erweitere Geldwäscheprüfung fällig wenn der Kunde hohe Sparbeiträge abschließt, so erfolgt dies beim Vermittler, bei der Bank und Anlageunternehmen intern und gewissenhaft.

    Vielleicht sollten Sie das mal durchlesen:
    Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)
    § 49 Informationszugang und Schutz der meldenden Beschäftigten
    (1) Ist die Analyse aufgrund eines nach § 43 gemeldeten Sachverhalts noch nicht abgeschlossen, so kann die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen dem Betroffenen auf Anfrage Auskunft über die zu ihm vorliegenden Informationen geben, wenn dadurch der Analysezweck nicht beeinträchtigt wird. Gibt sie dem Betroffenen Auskunft, so macht sie die personenbezogenen Daten der Einzelperson, die die Meldung nach § 43 Absatz 1 abgegeben hat, unkenntlich.
    (2) Ist die Analyse aufgrund eines nach § 43 gemeldeten Sachverhalts abgeschlossen, aber nicht an die Strafverfolgungsbehörde übermittelt worden, so kann die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen auf Anfrage des Betroffenen über die zu ihm vorliegenden Informationen Auskunft geben. Sie verweigert die Auskunft, wenn ein Bekanntwerden dieser Informationen negative Auswirkungen hätte auf

    1. internationale Beziehungen,
    2. Belange der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland,
    3. die Durchführung eines anderen strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens oder
    4. die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens.

    In der Auskunft macht sie personenbezogene Daten der Einzelperson, die eine Meldung nach § 43 Absatz 1 abgegeben hat oder die einem Auskunftsverlangen der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nachgekommen ist, unkenntlich. Auf Antrag des Betroffenen kann sie Ausnahmen von Satz 3 zulassen, wenn schutzwürdige Interessen des Betroffenen überwiegen.
    (3) Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ist nicht mehr befugt, dem Betroffenen Auskunft zu geben, nachdem sie den jeweiligen Sachverhalt an die Strafverfolgungsbehörde übermittelt hat. Ist das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht abgeschlossen worden, ist die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen wieder befugt, dem Betroffenen Auskunft zu erteilen. In diesem Fall gilt Absatz 2 entsprechend.
    (4) Steht die Person, die eine Meldung nach § 43 Absatz 1 abgegeben hat oder die dem Verpflichteten intern einen solchen Sachverhalt gemeldet hat, in einem Beschäftigungsverhältnis zum Verpflichteten, so darf ihr aus der Meldung keine Benachteiligung im Beschäftigungsverhältnis entstehen.
    (5) Einer Person, die aufgrund der Abgabe einer Meldung nach § 43 Absatz 1 oder aufgrund der internen Meldung eines solchen Sachverhalts an den Verpflichteten entgegen dem Benachteiligungsverbot des Absatzes 4 einer Benachteiligung im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis ausgesetzt ist, steht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nach § 50 das Recht der Beschwerde zu. Der Rechtsweg bleibt von dem Beschwerdeverfahren unberührt. Dem Beschwerdeführer steht für die Einreichung der Beschwerde nach Satz 1 das vertrauliche Informationssystem der Aufsichtsbehörde nach § 53 Absatz 1 Satz 2 zur Verfügung.
    Demnach steht das Recht zur familiären Existenzvernichtung des Kunden durch eine Meldung eines Vermittlers an die FIU und gleichzeitigen Schadensersatzanspruch des Meldenden nichts in Wege.

    Denn wenn die Konten wegen einer Meldung bei FIU wochenlang gesperrt sind, rutschen Sie automatisch in die familiären Pleite, egal wie reich Sie sind. Selbst wenn keine Sperrung erfolgt, rutschen Sie in der automatisierten Überwachung nach oben, was bei ihren Geschäftsfreunden nicht unbedingt Freude bereitet, denn diese geraten ja auch mit ins Blickfeld.

    Um ihre Frage zu beantworten, ob es Weg gibt, der einen Währungstausch billiger ist?

    Kann einfach beantwortet werden, keiner selbst der Staat selbst kann nichts an den amtlichen internationalen Geld-Brief-Kurs, was ändern.

    Es gibt nur den schwarzen Geldmarkt dafür, entweder tauscht man echtes Geld wie den $ in falsches Geld wie den € um und wandert letztlich in den Knast,
    oder
    man tauscht mit Personengruppen das Geld um, deren Sicherheitsmaßnahmen extrem tödlich sind. So ist der illegale globale Kauf von Tantal, Cobalt, Diamanten, Edelmetalle zwar möglich, nicht aber deren Wiederverkauf in Europa und USA, das ist schwierig bis unmöglich.

    Nun ja, also Vorsicht ist geboten.

    bruno68

  6. Avatar von lazylolek
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    Standard AW: Umtausch größerer Summe von USD zu Euro

    @bruno68,

    danke für die exzessive Antwort. Sie lagen falsch: Ich habe ein Europäisches Nachlasszeugnis.

    Und wegen Wechselkurs: Finanzdienstleister können auf den offiziellen Kurs Aufschläge berechnen und/oder Gebühren verlangen. Deshalb die Frage.

    Falls andere Mitlesende eine sinnvolle Antwort suchen: Es gibt spezialisierte Forex-Händler, die man nach einem schriftlichen Angebot fragen kann. Außerdem hat Interactive Brokers extrem niedrige Kosten beim Umtausch.

    Grüße

  7. Avatar von oberschlau
    oberschlau ist offline

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    Standard AW: Umtausch größerer Summe von USD zu Euro

    Zitat Zitat von bruno68
    @lazylolek,

    ohne den Nachweis der Herkunft, braucht man keine Sorgen über die Kosten zu machen!

    Denn Staatsanwalt benachrichtigt durch Bank hätte dafür noch ein paar Fragen, wie, wo und warum!

    Welche Nachweise besitzen Sie? Keine, herzlichen Glückwunsch!

    Da eine solche Summen eher der Abnorm entspricht, dürfte bei Versuch sämtliche eigenen Konten, Geld- und oder Debitkarten auf unbegrenzte Zeit blockiert werden!

    Denn nach dem Geldwäschegesetz ist immer damit zurechnen, dass bei abnorme Einkünften eine Prüfung der Hausbank erfolgen muss. Sonst wird die Bank mit erheblichen Geldstrafen belegt. Und ihnen eine Steuerhinterziehung von mehr als 50.000 € bedeutet in Deutschland ohne Bewährung!

    Sollte es Dollar sein, die man nachweislich geerbt hat, bzw. 500.000 € so ergibt es 432.097,5 € als Erbe. Das der Dollar "weicher" ist als der Euro liegt schlichtweg an der Verschuldung.

    Allerdings glaube ich kaum, dass Sie in dieser Sache ohne einen Notar mit der Sache klarkommen, denn wer soll den Nachweis erbringen, woher das Geld kommt?

    bruno68
    Bruno hat leider vom GWG gar keine Ahnung.
    Wenn das Geld bereits auf einem deutschen Fremdwährungskonto liegt, wird niemand GWG Fragen stellen.

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