Umschuldung Nachrangdarlehen nach Widerruf

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  1. Avatar von Jo42653
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    Standard Umschuldung Nachrangdarlehen nach Widerruf

    Hallo zusammen,

    wie schon im Unterforum beschrieben kämpfe ich mich gerade mit anwaltlicher Unterstützung aus einem
    Nachrangdarlehen.
    Da es langsam konkret wird hier die Frage: könnt ihr mir eine Bank empfehlen, die kein Problem damit hat eine
    Umschuldung durchzuführen wenn man vorher ein Darlehen vorzeitig beendet hat.
    Vielleicht haben die hier anwesenden Vermittler ja eine Bank im Portfolio.
    Es geht Konkret um die sofortige Ablöse des Nachrangdarlehen in Kombination mit einem Forwarddarlehen für 2029.
    Gesamtsumme rd. 400.000€

    Vielen Dank.

    Grüße Jo

  2. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Umschuldung Nachrangdarlehen nach Widerruf

    @Jo42653,

    und weiter? Außer, dass zwei Monate um sind, ist ja nicht viel passiert hier?

    Um ehrlich zu sein, wer sollte da noch helfen können! Denn selbst ich kann aus ihren fehlerhaften Angaben keine Vorschläge machen!

    Denn Sie schreiben
    Es geht Konkret um die sofortige Ablöse des Nachrangdarlehen in Kombination mit einem Forwarddarlehen für 2029. Gesamtsumme rd. 400.000 €
    Hiermit setzen Sie falsche Schwerpunkte!

    Denn um eine Lösung zu finden, müssen Sie erstmal erklären, wie der Darlehnsvertrag zustande kam.

    Haben Sie selbst den Vertrag mit der Darlehnsbank abgeschlossen, so verbleibt ihnen nur der Weg über den § 505 d GBG offen, wofür nur ein guter Anwalt infrage kommt.
    Haben Sie den Vertrag über zugelassenen Vermittler abgeschlossen, so verbleibt ihnen durch den Bundesgerichtshof das sogenannte Beweisumkehrlast, des Vermittlers zusätzlich über.

    Inden der Vermittler seine Unschuld beweisen muss, wobei nur geringere Anforderung an eine erfolgreiche Klage vortragen muss, so wie fehlende Unterlagen, Beratung, Unterdrückungen von Risiken und so weiter.

    Zudem verwenden Sie den Begriff "Nachrangdarlehen", was bedeutet dies in der Realität? Ab 60 %, 80 % oder gar 100 % auf die Sicherheit? Und dann 400.000 €?

    Ja, es gibt Gläubiger, die sowas finanzieren könnten, nur die haben wahrlich kein Interesse an vermurkste Kunden!

    Zumal völlig der bisherige Finanzierer unbekannt ist. Auch das zustande kommen des bisherigen Vertrages ist völlig unbekannt.

    bruno68

  3. Avatar von Jo42653
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    Standard AW: Umschuldung Nachrangdarlehen nach Widerruf

    das Nachrangdarlehen läuft über 80.000€ und ist über einen Vermittler gelaufen.
    Die Differenz zu den rd. 400.000€ ist das restliche Darlehen, welches 2029 in der Zinsbindung ausläuft.
    Das erste Angebot zur vorzeitigen Auflösung liegt mir von der Bank vor. Gerade werden noch ein paar
    Details geklärt. Also hat sich in den letzten zwei Monaten schon etwas getan...
    Rätselhaft ist mir allerdings der Verweis auf §505 GBG was wahrscheinlich BGB heißen soll.

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Umschuldung Nachrangdarlehen nach Widerruf

    Habe die Darlehenssituation nicht verstanden!

    Was ist die Immobilie/Sicherheitenobjekt wert?

  5. Avatar von Jo42653
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    Standard AW: Umschuldung Nachrangdarlehen nach Widerruf

    der Wert der Immobilie liegt bei rd. 550.000€

  6. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Umschuldung Nachrangdarlehen nach Widerruf

    Bitte die Laufzeiten der Darlehen mit den Restschulden (insbesondere des jetzt abzulösenden Darlehens), sowie den Laufzeiten des Forwarddarlehens benennen.

  7. Avatar von Jo42653
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    Standard AW: Umschuldung Nachrangdarlehen nach Widerruf

    Guten Morgen, ich habe Ihnen eine PN geschrieben

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Umschuldung Nachrangdarlehen nach Widerruf

    Zitat Zitat von Jo42653
    das Nachrangdarlehen läuft über 80.000€ und ist über einen Vermittler gelaufen.
    Die Differenz zu den rd. 400.000€ ist das restliche Darlehen, welches 2029 in der Zinsbindung ausläuft.
    Das erste Angebot zur vorzeitigen Auflösung liegt mir von der Bank vor. Gerade werden noch ein paar
    Details geklärt. Also hat sich in den letzten zwei Monaten schon etwas getan...
    Rätselhaft ist mir allerdings der Verweis auf §505 GBG was wahrscheinlich BGB heißen soll.
    190.000 Euro (welche Bank?) läuft in 2029 aus, 90.000 ist das Consors Darlehen und wo stammen die 100.000 Euro für sofort her?

    Mit welcher Begründung wurde das Consors Darlehen innerhalb der Zinsfestschreibungszeit gekündigt, bzw. zur Ablösung freigegeben?

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