wie schon im Unterforum beschrieben kämpfe ich mich gerade mit anwaltlicher Unterstützung aus einem
Nachrangdarlehen.
Da es langsam konkret wird hier die Frage: könnt ihr mir eine Bank empfehlen, die kein Problem damit hat eine
Umschuldung durchzuführen wenn man vorher ein Darlehen vorzeitig beendet hat.
Vielleicht haben die hier anwesenden Vermittler ja eine Bank im Portfolio.
Es geht Konkret um die sofortige Ablöse des Nachrangdarlehen in Kombination mit einem Forwarddarlehen für 2029.
Gesamtsumme rd. 400.000€
und weiter? Außer, dass zwei Monate um sind, ist ja nicht viel passiert hier?
Um ehrlich zu sein, wer sollte da noch helfen können! Denn selbst ich kann aus ihren fehlerhaften Angaben keine Vorschläge machen!
Denn Sie schreiben
Es geht Konkret um die sofortige Ablöse des Nachrangdarlehen in Kombination mit einem Forwarddarlehen für 2029. Gesamtsumme rd. 400.000 €
Hiermit setzen Sie falsche Schwerpunkte!
Denn um eine Lösung zu finden, müssen Sie erstmal erklären, wie der Darlehnsvertrag zustande kam.
Haben Sie selbst den Vertrag mit der Darlehnsbank abgeschlossen, so verbleibt ihnen nur der Weg über den § 505 d GBG offen, wofür nur ein guter Anwalt infrage kommt.
Haben Sie den Vertrag über zugelassenen Vermittler abgeschlossen, so verbleibt ihnen durch den Bundesgerichtshof das sogenannte Beweisumkehrlast, des Vermittlers zusätzlich über.
Inden der Vermittler seine Unschuld beweisen muss, wobei nur geringere Anforderung an eine erfolgreiche Klage vortragen muss, so wie fehlende Unterlagen, Beratung, Unterdrückungen von Risiken und so weiter.
Zudem verwenden Sie den Begriff "Nachrangdarlehen", was bedeutet dies in der Realität? Ab 60 %, 80 % oder gar 100 % auf die Sicherheit? Und dann 400.000 €?
Ja, es gibt Gläubiger, die sowas finanzieren könnten, nur die haben wahrlich kein Interesse an vermurkste Kunden!
Zumal völlig der bisherige Finanzierer unbekannt ist. Auch das zustande kommen des bisherigen Vertrages ist völlig unbekannt.
das Nachrangdarlehen läuft über 80.000€ und ist über einen Vermittler gelaufen.
Die Differenz zu den rd. 400.000€ ist das restliche Darlehen, welches 2029 in der Zinsbindung ausläuft.
Das erste Angebot zur vorzeitigen Auflösung liegt mir von der Bank vor. Gerade werden noch ein paar
Details geklärt. Also hat sich in den letzten zwei Monaten schon etwas getan...
Rätselhaft ist mir allerdings der Verweis auf §505 GBG was wahrscheinlich BGB heißen soll.