Regulierung durch Haftpflicht- oder Hausratversicherung?

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  1. Avatar von Aralie
    Aralie

    Standard Regulierung durch Haftpflicht- oder Hausratversicherung?

    Hallo und guten Abend.

    Ich arbeite in einem Minijob-Verhältnis als Haushaltshilfe. Bei meinem letzten Einsatz dort ist mir eine schwere Glas-Tischplatte heruntergefallen, die ich zum Säubern gerade umdrehen wollte. Die Eigentümer möchten nun gerne, dass ich diesen Schaden meiner Haftpflichtversicherung melde. Mein Mann ist jedoch der Meinung, dass dies auch die Hausratversicherung meines Arbeitgebers übernehmen kann.

    Was ist nun richtig? Ich möchte nur die Kosten für die Glasplatte nicht selbst tragen müssen...

    Gruß, Aralie

  2. Avatar von Tulpendieb
    Tulpendieb

    Standard AW: Regulierung durch Haftpflicht- oder Hausratversicherung?

    Zitat Zitat von Aralie
    Hallo und guten Abend.

    Ich arbeite in einem Minijob-Verhältnis als Haushaltshilfe. Bei meinem letzten Einsatz dort ist mir eine schwere Glas-Tischplatte heruntergefallen, die ich zum Säubern gerade umdrehen wollte. Die Eigentümer möchten nun gerne, dass ich diesen Schaden meiner Haftpflichtversicherung melde. Mein Mann ist jedoch der Meinung, dass dies auch die Hausratversicherung meines Arbeitgebers übernehmen kann.

    Was ist nun richtig? Ich möchte nur die Kosten für die Glasplatte nicht selbst tragen müssen...

    Gruß, Aralie


    Kann natürlich sein, dass deine "Arbeitgeber" Glas gar nicht in der Hausrat versichert haben und deshalb möchten, dass du den Schaden über deine Haftpflichtversicherung laufen lässt. Dir entsteht doch auch kein Nachteil dadurch.

  3. Avatar von PI112
    PI112 ist offline

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    Standard AW: Regulierung durch Haftpflicht- oder Hausratversicherung?

    Hallo,

    die Ausübung einer entgeltlichen Tätigkeit ist in der Haftpflicht nicht enthalten. Die genaue rechtliche Situation, d.h. ob Sie überhaupt ersatzpflichtig sind, kann eigentlich auch nur ein Rechtsanwalt genau erklären. Ich empfehle hier den Teilnehmer "schneemann". Wenn Ihr Arbeitgeber eine Hausratversicherung mit eingeschl. Glasversicherung hat soll er den Schaden dort melden. Das schöne an der Glasversicherung ist nämlich das es sich dabei um eine sog. Allgefahrenversicherung handelt.

    Gruß, Chris

    PS: Achja, Tulpendieb, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ruhig sein!

  4. Avatar von Arne Bender
    Arne Bender ist offline

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    Standard AW: Regulierung durch Haftpflicht- oder Hausratversicherung?

    In den AGB's meiner PHV steht: "Ausschluss wenn ... die Schäden durch gewerbliche oder berufliche Tätigkeit an diesen Sachen entstanden sind". Aber wozu habe ich denn eine Haftpflichtversicherung, wenn die im Büro endet. Oder bin ich als Arbeitnehmer am Arbeitsplatz gar nicht für Schäden haftbar zu machen? Dann bist du fein raus. Wahrscheinlich hat Dein Arbeitgeber keine Glasbruchversicherung mit in seiner Hausrat eingeschlossen. Das verdoppelt den monatlichen Preis nämlich nahezu.

  5. Avatar von Arne Bender
    Arne Bender ist offline

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    Standard AW: Regulierung durch Haftpflicht- oder Hausratversicherung?

    Privat vs. gewerblich:
    Auch bei einem Minijob ist die Haushaltshilfe ordentlich angestellt. Dann haftet ihr Arbeitgeber für Schäden und nicht ihre Haftpflicht. Alles, was im Ansatz gewerblich ist, wird nicht über die Privathaftpflicht abgesichert. Hoffentlich hat sie's nicht aus eigener Tasche bezahlt. Ist ja schon eine Weile her.

  6. Avatar von Gerd
    Gerd ist offline

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    Standard AW: Regulierung durch Haftpflicht- oder Hausratversicherung?

    Keine Ahnung, wieso eine Glasversicherung den Preis der Hausratversicherung verdoppelt. Komische Versicherung. An Ihrem Arbeitsplatz sind Sie durch den Arbeitgeber abgesichert. Haftbar kann er Sie nur machen, wenn er Ihnen Vorsatz nachweisen kann. Weder Ihre eigene Haftpflicht noch seine Hausrat kommt für den Schaden auf. Bezahlen würde seine Glasversicherung, aber ur wenn er die Platte selber zerstört hat.

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