Freistellungsauftrag

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  1. Avatar von viktor
    viktor ist offline
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    Standard Freistellungsauftrag

    Wo soll man geschickter weise die Freistellungsauftrag zuerst einsetzen ?

    Zuerst Festgeldanlagen, Rest dann für Aktien ? oder umgekehrt ?

    Bei ETF braucht man nicht zu kümmern ?

  2. Avatar von Cici
    Cici ist offline

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    Standard AW: Freistellungsauftrag

    Zitat Zitat von viktor
    Zuerst Festgeldanlagen, Rest dann für Aktien ? oder umgekehrt ?
    Die Reihenfolge spielt keine Rolle, da der Freistellungsauftrag ohnehin nur auf Jahresbasis für alle Konten berechnet wird. Ich würde den Betrag so verteilen, dass er möglichst sicher voll ausgeschöpft wird. Bei Tagesgeld-/Festgeldanlagen lassen sich die zu erwartenden Gewinne in der Regel besser vorher kalkulieren, Dividendenausschüttungen können dagegen stark schwanken. Und bei ETFs kommt es natürlich darauf an, ob es sich um ausschüttende oder thesaurierende Fonds handelt.

    Wenn Wertpapiere im Depot sind, kann man am Ende des Jahres auch immer ungenutzte Beträge des Freistellungsauftrags ausnutzen, indem man Wertpapiere mit Gewinnen verkauft und kurz danach wieder zurückkauft (je nachdem, ob sich das ganze nach Transaktionskosten auch lohnt).

  3. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: Freistellungsauftrag

    Ich würde ihn primär auf die zeitlich gesehen ersten Auszahlungen verwenden.

    Wenn ein Festgeld z.B. am 23. Februar 2024, wird erstmals am 23. Februar 2025 Zins gezahlt.
    Aber auch bei Festgeldern gibt es ja unterschiedliche Varianten, teilweise werden ja die Zinsen ausgezahlt, teilweise einbehalten und mitverzinst aber teilweise auch erst zum Ende der Laufzeit ausgezahlt. So kann man die hohen Zinsen ohne Steuerabzug der weiteren Anlage hinzufügen.

    Bei Aktien, Fonds und ETFs kann es natürlich zu Dividendenzahlungen zu Beginn des Jahres kommen.

    Wenn man also möglichst gut vom Zinseszinseffekt profitieren will, den Freistellungsauftrag auf Anlagen stellen, die möglichst früh Auszahlen und wo die Zinsen renditestark verzinst werden können.

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