Vorabpauschalsteuer
Themenstarter
Erfahrener Benutzer
seit: 23.12.2014
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Vorabpauschalsteuer
Die Banken führen regelmäßig Vorabpauschalsteuer ab. Diese werden weiter abgerechnet.
Diese abgezogene Pauschalsteuer könnten jährlich angesammelt immer mehr sein.
Können diese Abrechnungen der Pauschalsteuer verjähren, wenn kein Umsatz getätigt wird ?
Was kann man dagegen tun
Erfahrener Benutzer
seit: 05.08.2016
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AW: Vorabpauschalsteuer
Die Vorabpauschale versteuert die Wertsteigerung deiner Geldanlage analog zur Ausschüttung und Neuanlage.
Wie soll solch ein versteuertes Einkommen verjähren?
Themenstarter
Erfahrener Benutzer
seit: 23.12.2014
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AW: Vorabpauschalsteuer
Die Vorabpauschal ist ja nur "vorab" versteuert, noch nicht endgültig, daher wird abgerechnet mit tatsächlichen Steuer.
Die Frage ist : was ist, wenn kein Gewinnsteuer zum Abrechnen anfallen, werden diese Vorab-Steuer dann zurück erstattet ?