Vorabpauschalsteuer

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  1. Avatar von viktor
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    Standard Vorabpauschalsteuer

    Die Banken führen regelmäßig Vorabpauschalsteuer ab. Diese werden weiter abgerechnet.

    Diese abgezogene Pauschalsteuer könnten jährlich angesammelt immer mehr sein.

    Können diese Abrechnungen der Pauschalsteuer verjähren, wenn kein Umsatz getätigt wird ?
    Was kann man dagegen tun

  2. Avatar von tneub
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    Standard AW: Vorabpauschalsteuer

    Die Vorabpauschale versteuert die Wertsteigerung deiner Geldanlage analog zur Ausschüttung und Neuanlage.
    Wie soll solch ein versteuertes Einkommen verjähren?

  3. Avatar von viktor
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    Standard AW: Vorabpauschalsteuer

    Die Vorabpauschal ist ja nur "vorab" versteuert, noch nicht endgültig, daher wird abgerechnet mit tatsächlichen Steuer.

    Die Frage ist : was ist, wenn kein Gewinnsteuer zum Abrechnen anfallen, werden diese Vorab-Steuer dann zurück erstattet ?

  4. Avatar von tneub
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    Standard AW: Vorabpauschalsteuer

    Falsch. Das ist eine endgültige Steuer. Machst du nachträglich Verlust, bekommst du die nicht zurück. Genauso, wie du die Steuer aus Auschüttungen von Fonds/ETF nicht zurück bekommst, wenn du mit dem Fond/ETF Verluste einfährst.

  5. Avatar von viktor
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    Standard AW: Vorabpauschalsteuer

    Regelmäßig vorab versteuert, dann bei Gewinn nochmals versteuern ?

  6. Avatar von tneub
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    Standard AW: Vorabpauschalsteuer

    Zitat Zitat von viktor
    Regelmäßig vorab versteuert, dann bei Gewinn nochmals versteuern ?
    Nein, der versteuerte Teil wird bei Verkauf als bereits besteuert angerechnet.