Guten Abend,

folgende Situation liegt bei mir vor und ich würde gerne Mal eine zweite Meinung hören.

Für ein Bauvorhaben habe ich vor einem Jahr eine Baufinanzierung abgeschlossen. Der Bau ist mittlerweile gut vorangeschritten und fast bezugsfertig, doch aufgrund diverser für mich vorteilhafter Umstände möchte ich einen Teil des Kredites nicht in Anspruch nehmen.

Die Bank möchte mir den Restbetrag nun am liebsten vollständig auszahlen. Aber diese Lösung wäre für mich insgesamt ungünstig, weil ich das Geld nun Mal nicht brauche und über die reguläre Sondertilgung nicht sofort zurückzahlen kann.

Ich habe daher darum gebeten, diesen Restbetrag nicht abzunehmen und habe darum gebeten, mir die Kosten für eine solche Nichtabnahme zu nennen. Doch die Bank weigert sich, mir diese Berechnung zu kommen zu lassen und vetröstet oder ignoriert einfach. Ich warte bereits seit mehreren Wochen.

Bevor ich jetzt weiter eskaliere, würde ich nun gerne hier fragen, wie hoch die Nichtabnahmeentschädigung vorraussichtlich sein wird. In meinen Vertragsunterlagen steht das leider nicht drin, dort wird nur die Vorfälligkeitsentschädigung genannt und dass diese nach der Aktiv-Passiv-Methode berechnet wird.
Kann ich bei der Nichtabnahmeentschädigung von einer ähnlichen Berechnung ausgehen?

Folgende Eckdaten zu meiner Baufinanzierung:
Sollzinssatz: 3.22%
Zinsbindung: 15 Jahre, davon verbleiben jetzt noch 13 Jahre und 11 Monate.

Demgegenüber steht die "Tägliche Zinsstruktur für Pfandbriefe". Und wenn ich diese Tabelle hier richtig lese, dann liegt der entsprechende Vergleichswert (04.03.26, 14 Jahre) bei 3.5%.

Ohne jetzt also auf die konkreten Zahlen einzugehen: Der Bank entsteht durch meine Nichtabnahme kein Schaden, oder? Das heißt die Nichtabnahmeentschädigung kann nur aus einem kleinen Bearbeitungsteil bestehen, richtig?

Über eine Rückmeldung freue ich mich sehr, vielen Dank!