Immobilienbewertung

+ Antworten
1Antworten
  1. Avatar von Maggi
    Maggi ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    12.03.2026
    Beiträge
    1
    Danke
    0

    Standard Immobilienbewertung

    Hallo, wir haben vor drei Jahren neu gebaut und den Kreditgeber die Möglichkeit eingeräumt über eine entsprechende Dokumentation die Immobile zu bewerten und die Nachprüfbarkeit der Bauplanungsumsetzung zu gewährleisten. Die Besichtigung fand bereits 2024 statt. Der Mitarbeiter der bei uns war, hat Fotos gemacht und Vermessen. Er war von einer Fremdformat, die sie Bank beauftragt hat. Nun behauptet die Bank 2026, dass keine Unterlagen vorliegen und ein neuer Termin erfolgen muss, damit der Vorgang abgeschlossen wird und der entsprechende Beleihungswert hinterlegt werden kann. Wir sind nicht gewillt, dem neuen Termin ein zu willigen. Die Bank teilte uns telefonisch mit, dass dann eine Prolongation nicht erfolgen kann. Schriftlich kam eine Aufforderung einen neuen Termin zu vereinbaren. Hat damit jemand bereits Erfahrungen? LG

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    2.137
    Danke
    63

    Standard AW: Immobilienbewertung

    @Maggi,

    leider wurde so gearbeitet. Obwohl seit 2016 dies nicht mehr üblich sein sollte.
    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 505b Grundlage der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Verbraucherdarlehensverträgen
    (1) Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen können Grundlage für die Kreditwürdigkeitsprüfung Auskünfte des Darlehensnehmers und erforderlichenfalls Auskünfte von Stellen sein, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten, die zur Bewertung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern genutzt werden dürfen, zum Zweck der Übermittlung erheben, speichern, verändern oder nutzen.
    (2)...
    (3) Der Darlehensgeber ermittelt die gemäß Absatz 2 erforderlichen Informationen aus einschlägigen internen oder externen Quellen, wozu auch Auskünfte des Darlehensnehmers gehören. Der Darlehensgeber berücksichtigt auch die Auskünfte, die einem Darlehensvermittler erteilt wurden. Der Darlehensgeber ist verpflichtet, die Informationen in angemessener Weise zu überprüfen, soweit erforderlich auch durch Einsichtnahme in unabhängig nachprüfbare Unterlagen.
    (4) Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen ist der Darlehensgeber verpflichtet, die Verfahren und Angaben, auf die sich die Kreditwürdigkeitsprüfung stützt, festzulegen, zu dokumentieren und die Dokumentation aufzubewahren.
    (5)...
    § 505c Weitere Pflichten bei grundpfandrechtlich oder durch Reallast besicherten Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen

    Darlehensgeber, die grundpfandrechtlich oder durch Reallast besicherte Immobiliar-Verbraucherdarlehen vergeben, haben
    1. bei der Bewertung von Wohnimmobilien zuverlässige Standards anzuwenden und

    2. sicherzustellen, dass interne und externe Gutachter, die Immobilienbewertungen für sie vornehmen, fachlich kompetent und so unabhängig vom Darlehensvergabeprozess sind, dass sie eine objektive Bewertung vornehmen können, und
    3. Bewertungen für Immobilien, die als Sicherheit für Immobiliar-Verbraucherdarlehen dienen, auf einem dauerhaften Datenträger zu dokumentieren und aufzubewahren
    Liest man dies durch, so stellt man fest, dass die Bank schlichtweg eine fatalen Fehler gemacht hat!
    Denn der § 505 b Abs. 4 in der Verbindung mit den §505 c Abs. 2 und Abs. 3 dürfte jeden jetzt klar werden das hier ein Gesetzesverstoß vorliegt!

    Denn sie selber sagen ja, folgendes aus:

    1) Die Besichtigung fand bereits 2024 statt.
    2) Der Mitarbeiter, der bei uns war, hat Fotos gemacht und Vermessen.
    3) Er war von einer Fremdformat, die sie Bank beauftragt hat.

    Ergebnis; Nun behauptet die Bank 2026, dass keine Unterlagen vorliegen und ein neuer Termin erfolgen muss, damit der Vorgang abgeschlossen wird und der entsprechende Beleihungswert hinterlegt werden kann.

    Denn das dürfte eine richtig fette Lüge sein! Glauben sie ernsthaft, eine Bank bezahlt eine Wertschätzung in Höhe von ca. 1.000 € ohne das Ergebnis zu erhalten?


    Ich gehe davon mal, aus das die Bank ein Grund sucht, das Darlehn zu versagen und Sie so dem Zwangsverkauf erzwingen will, um ihre gemachten Fehler so zu vertuschen versucht.

    Die Fehler liegen eindeutig bei der Bank!

    Aber der Fehler kann durch ihre Weigerung, wie das Nachholen der 2. Wertschätzung ihnen als Strick zur Weigerung das Darlehns gedreht werden!

    Vorschlag: Suchen sie schon mal in Netz eine Fachanwalt für Bankenrecht für alle Fälle.


    bruno68

Ähnliche Themen

  1. Zwangsversteigerungsmarkt - habt ihr Erfahrungen? Immobilienbewertung

    Von DanielFrie im Forum Immobilien als Kapitalanlage
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 14.01.2025, 22:10
  2. Immobilienbewertung durch die Bank

    Von Stoppage81 im Forum Baufinanzierung & Immobilienkredite
    Antworten: 107
    Letzter Beitrag: 20.12.2023, 21:09