Der Begriff Eigenversicherung der Kinder betrifft meistens die Krankenversicherung, wenn Jugendliche oder junge Erwachsene nicht mehr über die kostenlose Familienversicherung der Eltern versichert sein können und sich selbst versichern müssen.Wann diese Pflicht eintritt und welche Optionen es gibt, hängt vom Status des Kindes ab.Wann endet die Familienversicherung?Die kostenlose Mitversicherung über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) der Eltern endet zu festen Altersgrenzen oder bei eigenem Einkommen:
Bis 18 Jahre: Generell ohne Einschränkungen möglich.
Bis 23 Jahre: Wenn das Kind nicht erwerbstätig ist (z. B. arbeitssuchend).
Bis 25 Jahre: Wenn das Kind in der Schulausbildung, Berufsausbildung oder im Studium ist (zzgl. eventueller Zeiten für Wehr- oder Freiwilligendienste).
Einkommensgrenze: Verdient das Kind regelmäßig mehr als 505 Euro im Monat (bzw. 538 Euro bei einem Minijob; Stand 2024/2026), endet die Familienversicherung sofort – unabhängig vom Alter.