Kinderkonto

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  1. Avatar von tneub
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    Standard Kinderkonto

    Hallo in die Runde,

    ich brauche mal Input von Leuten mit Jugendlichen als Nachwuchs.
    Wir hatten für unser Kind zur Geburt ein Kinderkonto bei der VR und ein Depot bei der Comdirect errichtet.
    VR Konto hat bis 500€ eine Verzinsung von 3%, darüber 0%.

    Das Kinderkonto wurde mit Geldgeschenken zur Geburt und zu den ersten Geburtstagen und von uns mit regelmäßigen Zahlungen befüllt.
    Von dort aus wurden die Zahlungen ins Depot gespeist.
    Das Geld soll er dann mit 18 bekommen.



    Jetzt ist das Kind in dem Alter, in dem es ein eigenes Konto für sein Erspartes (Taschengeld/Verkauf von altem Spielzeug/Notengeld) bekommen soll. Dabei sollen natürlich auch ein paar Zinsen rausspringen.
    Der Einfachheit halber haben wir erstmal das VR Bank Konto dafür umgewidmet und die Zahlungen ins Depot umgestellt, so dass das VR Bank Konto als reines Taschengeldkonto funktioniert.

    Die 500€ Grenze für die Verzinsung wird absehbar nicht ausreichen für sein Erspartes. Ich möchte aber schon, dass zumindest ein gewisser Inflationsschutz da ist (Tagesgeld/verzinstes Konto/Geldmarkt ETF)

    Die meisten Tagesgelder bieten nur einen guten Zins für eine begrenzte Zeit. Tagesgeldhopping wollte ich deswegen jetzt nicht anfangen.
    Trade Republik hatte ich überlegt, da das Konto auch für Bestandskunden verzinst ist, aber da brauchen beide Eltern ein Konto. (momentan hat das nur ein Elternteil)

    Comdirect wird in den Tests empfohlen, aber da liegt schon das Geld, was er mit 18 bekommen soll. Er weiß zwar, dass wir für ihn anlegen, aber er soll momentan den Wert noch nicht kennen.

    Gibt es Tipps oder Hinweise, was wir uns dafür noch ansehen könnten?

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Kinderkonto

    @tneub,

    es ist immer das gleiche Problem, die Leute verstehen nichts.
    Der Begriff Eigenversicherung der Kinder betrifft meistens die Krankenversicherung, wenn Jugendliche oder junge Erwachsene nicht mehr über die kostenlose Familienversicherung der Eltern versichert sein können und sich selbst versichern müssen.Wann diese Pflicht eintritt und welche Optionen es gibt, hängt vom Status des Kindes ab.Wann endet die Familienversicherung?Die kostenlose Mitversicherung über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) der Eltern endet zu festen Altersgrenzen oder bei eigenem Einkommen:

    Bis 18 Jahre: Generell ohne Einschränkungen möglich.
    Bis 23 Jahre: Wenn das Kind nicht erwerbstätig ist (z. B. arbeitssuchend).
    Bis 25 Jahre: Wenn das Kind in der Schulausbildung, Berufsausbildung oder im Studium ist (zzgl. eventueller Zeiten für Wehr- oder Freiwilligendienste).

    Einkommensgrenze: Verdient das Kind regelmäßig mehr als 505 Euro im Monat (bzw. 538 Euro bei einem Minijob; Stand 2024/2026), endet die Familienversicherung sofort – unabhängig vom Alter.
    Hieraus allen sich schon bei einer Verzinsung von 6 % p. a. lässt sich mit 6.060 € p.a. runde 100.000 € Vermögen errechnen. Da für das Kind kein Insolvenzschutz vorgesehen ist, wird eh auf das Kindervermögen gegriffen, egal wie hoch dieses ist! Denn es lebt ja vom elterlichen Einkommen, daher kann bei den Kindern kein Vermögen "auslagern"

    Will man den Kind was Gutes tun, so schließ man eine Biene Maja ab, zahlt einmal den max. Betrag ein. Und lässt den Vertrag bis zum 65 Jahre Lebensjahr laufen und baut eine Rentengarantie von weiteren 35 Jahren ein. Man kann dann die Fonds jährlich kostenfrei wechseln. Und das Vermögen bleibt ständig Vorsteuer frei und in der Rentenphase wird nur der Kehrwert des Alters besteuert. Und der Rest geht auf seine Kinder (Enkel oder gar Urenkel) über! Weil vererbbar!

    Der Vorteil liegt in den versteckten Möglichkeiten so ab den 7 Lebensjahr in eine Schüler-S(I)BU ohne Gesundheitsfragen zu kommen, später in eine echte S(I)BU auch wieder ohne G-Fragen.

    Wie schnell es gehen kann, da braucht man nur VW anschauen, trotz Arbeits-Anstieg werden wohl bis zu 50.000 AN auf die Straße gesetzt! Und wenn dieser später wiedereingestellt werden, der alte Tarif ist weg. Selbst wenn ich dort wieder anfangen sollte, meinem Tariflohn G denn ich nur als Facharbeiter bekomme habe, werde ich niemals wieder bekommen.

    1984 betrug dieser 22,48 D-Mark je Stunde plus Zuschläge 30/50/100 und 150 %, plus Boni und 50 % Urlaubsgeld für 30 Tage.

    Und ich kann heute einen selbst einen weiteren Technikertitel (ATN 7) habe ich, dazu einen Industriemeister/ Metall und Technischen Betriebswirt/Masterstudiengang vorweisen! Vergleiche ich heute mein Gehalt liegt dieser bei ca. 80.000 €, als Facharbeiter bekam ich aber mindestens 84.000 DM im Jahr.

    Laut eines Inflationsrechner beträgt der Kaufkraftverlust zwischen 1984 und 2026 insgesamt: zwischen -56,24 % und 47,50 % und das aus nur 44 Jahren, ein stolzer Lohnzuwachs nach unten.

    https://www.finanzen-rechner.net/inflationsrechner.php

    Denn wer sparen will, sollte überlegen wie ersparen muss! Sonst scheitert man!


    bruno68