Kündigung der Krankenkasse zum Jahresende

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  1. Avatar von Rotkäppchen
    Rotkäppchen

    Standard Kündigung der Krankenkasse zum Jahresende

    Bisher war ich immer bei einer privaten Krankenversicherung versichert. Entweder über meinen Mann oder ich war selbst versichert. Jetzt würde ich aber gerne zurück in den Beruf gehen, allerdings nur mit 20 Stunden in der Woche. Das bedeutet, ich müsste fast meinen kompletten Nettoverdient in die private Krankenversicherung stecken.

    Darum habe ich mich jetzt schweren Herzens entschlossen, wieder in die gesetzliche Kasse zu wechseln. Kann ich die Kündigung zum Jahresende vornehmen, oder gibt es hier andere Kündigungsfristen?

    Rotkäppchen

  2. Avatar von Maninblack
    Maninblack

    Standard AW: Kündigung der Krankenkasse zum Jahresende

    Ich verstehe dich zwar, würde mir den Wechsel aber noch mal grundsätzlich überlegen. Die Vorteile einer privaten Kasse wirst du in einer gesetzlichen niemals haben. Ein Rückwechsel ist auch nicht so ohne weiteres möglich.

  3. Avatar von Planvoll
    Planvoll ist offline

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    Danke
    7

    Standard AW: Kündigung der Krankenkasse zum Jahresende

    Zitat Zitat von Rotkäppchen
    Bisher war ich immer bei einer privaten Krankenversicherung versichert. Entweder über meinen Mann oder ich war selbst versichert. Jetzt würde ich aber gerne zurück in den Beruf gehen, allerdings nur mit 20 Stunden in der Woche. Das bedeutet, ich müsste fast meinen kompletten Nettoverdient in die private Krankenversicherung stecken.

    Darum habe ich mich jetzt schweren Herzens entschlossen, wieder in die gesetzliche Kasse zu wechseln. Kann ich die Kündigung zum Jahresende vornehmen, oder gibt es hier andere Kündigungsfristen?

    Rotkäppchen
    Hallo, wenn du unter 55 Jahren bist, musst du sogar in die Gesetzliche Krankenversicherung - ob mit oder ohne schweren Herzens!
    Wechseltermin ist der Zeitpunkt der Pflichtversicherung. Mitteilung und Nachweis der Pflichtvers. an die PKV genügt.

    Gruß

    P.S. Nutze innerhalb von 2 Monaten nach Beginn der Pflichtvers. die Möglichkeit, dich ohne Gesundheitsprüfung, Wartezeiten und Begrenzungen
    mit Zusatztarifen (z.B. Privatpatient im Krankenhaus, Zahn) einzudecken. (vorausgesetzt du hattest keine allg. Regelleistungen - Beitrag ist durch die Altersrückstellungen auch billiger)

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