Vertretung durch Rechtsschutzversicherung bei Auseinandersetzungen mit Finanzamt

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  1. Avatar von LoBi
    LoBi

    Frage Vertretung durch Rechtsschutzversicherung bei Auseinandersetzungen mit Finanzamt

    Ich brauche dringend den Rat eines juristisch bewanderten Lesers. Im letzten Jahr (2008) habe ich meine schwer kranke Mutter mitgepflegt, die in einer anderen Stadt lebt. Bei der diesjährigen Steuererklärung habe ich die Fahrtkosten zu meiner Mutter als außergewöhnliche Belastung angegeben.

    Das Finanzamt akzeptiert sie aber nicht, mit der Begründung, dass es sich nicht um eine regelrechte Pflege handeln könne, da meine Mutter ja in viel zu weiter Ferne wohnt. Ich möchte diese Kosten aber auf jeden anerkannt wissen, da sie mir ja auch tatsächlich entstanden sind, und es sich bei den Fahrten nicht um Besuche handelt. Würde die Rechtsschutz mich auch in einem Rechtsstreit mit dem Finanzamt vertreten?

    LG, LoBi

  2. Avatar von Dasdi1970
    Dasdi1970 ist offline

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    Standard AW: Vertretung durch Rechtsschutzversicherung bei Auseinandersetzungen mit Finanzamt

    Zitat Zitat von LoBi
    Ich brauche dringend den Rat eines juristisch bewanderten Lesers. Im letzten Jahr (2008) habe ich meine schwer kranke Mutter mitgepflegt, die in einer anderen Stadt lebt. Bei der diesjährigen Steuererklärung habe ich die Fahrtkosten zu meiner Mutter als außergewöhnliche Belastung angegeben.

    Das Finanzamt akzeptiert sie aber nicht, mit der Begründung, dass es sich nicht um eine regelrechte Pflege handeln könne, da meine Mutter ja in viel zu weiter Ferne wohnt. Ich möchte diese Kosten aber auf jeden anerkannt wissen, da sie mir ja auch tatsächlich entstanden sind, und es sich bei den Fahrten nicht um Besuche handelt. Würde die Rechtsschutz mich auch in einem Rechtsstreit mit dem Finanzamt vertreten?

    LG, LoBi
    Hallo!

    Im Regelfall beginnt der Rechtsschutz im Steuerrecht erst ab der gerichtlichen Instanz (bei manchen Verträgen auch schon vorher).
    Soll heißen, wenn Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und dieser vom Finanzamt nicht anerkannt wird, können Sie einen Anwalt konsultieren. Eine außergerichtliche Einigung wäre dann nämlich ausgeschlossen. Trotzdem aber vorher beim Versicherer abklären!

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