Bedeutung von nominalem und effektivem Zinssatz bei Krediten

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  1. Avatar von Kalenderboy
    Kalenderboy

    Standard Bedeutung von nominalem und effektivem Zinssatz bei Krediten

    Seit letztem Sommer befinde ich mich eigentlich immer wieder in einem finanziellen Engpass. Um nicht mehr nur irgendwelche Löcher zu stopfen, würde ich gerne einmal reinen Tisch machen und dafür einen Kredit aufnehmen.

    Bei meinen Erkundigungen über die verschiedenen Zinssätze stoße ich immer mal wieder auf die Begriffe nominaler und effektiver Zinssatz. Ich wüsste gerne mehr darüber, bevor ich mich für ein bestimmtes Angebot entscheide. Wer kann mir helfen? Danke für Antworten.

  2. Avatar von MThiemann
    MThiemann ist offline

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    Standard AW: Bedeutung von nominalem und effektivem Zinssatz bei Krediten

    Hallo Kalenderboy,

    im effektiven Jahreszins sind neben den anfallenden Zinsen auch die Gebühren für den Kredit über die angegebene Laufzeit enthalten.

    Mit der Angabe des effektiven Jahreszinses sollen Angebote der Banken für den Verbraucher vergleichbar gestaltet werden.

    Sie sollten also beim Vergleich mehrerer Angebote auf den effektiven Jahreszins achten.

    Viele Grüße
    M. Thiemann

  3. Avatar von VOL710
    VOL710 ist offline

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    Standard AW: Bedeutung von nominalem und effektivem Zinssatz bei Krediten

    Hallo,

    was auch noch in die Spanne des nominalen bis effektiven Zinssatz hineinfällt, ist die Absicherung für den Kredit, z.B. Absicherung für den Todesfall, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, sowie -wie oben schon genannt- Bearbeitungsgebühr etc.

    VLG

  4. Avatar von MThiemann
    MThiemann ist offline

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    Standard AW: Bedeutung von nominalem und effektivem Zinssatz bei Krediten

    Hallo Vol710,

    die Restschuldversicherung wird nach meinem Kenntnisstand eben nicht mit im effektiven Jahreszins berücksichtigt.

    Nach § 6 Abs. 3 Nr. 5 der Preisangabenverordnung (PangV) müssen die Kosten einer RSV nur dann im effektiven Jahreszins enthalten sein, wenn die Bank den Abschluss der RSV für die Kreditvergabe zwingend vorschreibt. Tut sie das nicht, müssen die Kosten auch nicht in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden.
    Viele Grüße
    M. Thiemann

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