Mein Anliegen ist zwar eher ein Fall für den Arbeitsrechtler, aber bestimmt hat hier im Forum schon mal jemand Erfahrung in der Hinsicht gemacht. Im nächsten Frühjahr soll es in unserer Einrichtung ein Projekt geben, bei dem es auch notwendig sein wird, am Wochenende zu arbeiten. Die Mitarbeiter sind in die Projektplanung nicht miteinbezogen worden, das war reine Chefsache.

Aber wir sind verpflichtet, unsere Arbeitskraft während dieser Zeit uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. Niemand kann sich davon ausnehmen. Auf Nachfrage des Betriebsrats nach einer Ausgleichsvergütung oder Überstundenvergütung wegen Wochenendarbeit, hieß es lapidar, dazu wäre man als Vorstand nicht bereit und ließe sich nicht erpressen.

Wie sieht das juristisch aus? Darf der Arbeitgeber die Arbeitszeiten festlegen, wie er will, ohne dafür auch an besonderen Tagen einen Ausgleich zu gewähren?

Bin wirklich sehr dankbar für Erfahrungswerte!!!

Frohe Weihnachten
Marionette