Ich habe die Möglichkeit, für zwei oder fünf Jahre als Techniker eines großen französischen Automobilkonzerns ins Ausland zu gehen. Wenn ich mich dafür entscheide, werden meine Frau und mein Sohn mitgehen. In dem Fall erwirtschafte ich meine Einkünfte ja im Ausland. Heißt das, dass mein Bruttogehalt auch zu dem jeweiligen, dort gültigen Satz versteuert wird?

Muss ich dann eine Steuererklärung für dieses Land abgeben oder verlangt trotzdem das deutsche Finanzamt eine Erklärung über meine Einkünfte von mir?