Schadensübernahme bei Unfall mit geliehenem Auto

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  1. Avatar von Timur2010
    Timur2010

    Standard Schadensübernahme bei Unfall mit geliehenem Auto

    Hallo und guten Abend.

    Ich habe in der letzten Woche meinem Freund mein Auto geliehen und er hat prompt einen Unfall damit verursacht. Ich habe bei der KFZ-Versicherung keine Fahrerbeschränkung, das ist also kein Problem. Aber zahlt sie, wenn eine andere Person als ich einen Unfall verursacht?

    Oder muss das die private Haftpflichtversicherung meines Freundes übernehmen? Ich kenne mich damit leider überhaupt nicht aus...

    Danke, Timur

  2. Avatar von fvf-makler
    fvf-makler ist offline

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    Standard AW: Schadensübernahme bei Unfall mit geliehenem Auto

    [quote=Timur2010;28390]Hallo und guten Abend.

    Ich habe in der letzten Woche meinem Freund mein Auto geliehen und er hat prompt einen Unfall damit verursacht. Ich habe bei der KFZ-Versicherung keine Fahrerbeschränkung, das ist also kein Problem. Aber zahlt sie, wenn eine andere Person als ich einen Unfall verursacht?

    Natürlich zahlt deine KFZ-Versicherung den Haftpflichtschaden, da vereinfacht ausgedrückt "dein versichertes Auto" den Schaden verursacht hat. Folge: Schadenfreiheitsrabatt verschlechtert sich, mehr Prämie nächstes Jahr
    Bzgl. des Schadens an deinem Fahrzeug hast du eigentlich nur die Möglichkeit, deine Kaskoversicherung (falls vorhanden) in Anspruch zu nehmen. Schadenfreiheitsrabatt verschlechtert sich, mehr Prämie nächstes Jahr.

    Oder muss das die private Haftpflichtversicherung meines Freundes übernehmen? Ich kenne mich damit leider überhaupt nicht aus...

    Die Privathaftpflicht deines Freundes greift bei diesem Schaden nicht, da zulassungspflichtige KFZ eine KFZ-Haftpflicht haben müssen. Deshalb ist in der Privathaftpflicht ein solcher Schaden ausgeschlossen.
    Bzgl. Ansprüche gegen deinen Freund auf Schadenersatz für höheren Beitrag in Haftpflicht bzw. Schaden am eigenen Fahrzeug musst du mit deinem Anwalt reden, oder bei vorhandener Rechtsschutzversicherung mit Anwaltshotline, dort anrufen.

    fvf-makler

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