Weigerung der Hausratversicherung zur Schadensübernahme

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  1. Avatar von Handballer
    Handballer

    Unglücklich Weigerung der Hausratversicherung zur Schadensübernahme

    Mir wurde jetzt bereits zum dritten Mal das Fahrrad gestohlen. Einmal war es nicht abgeschlossen, aber bei den letzten beiden Malen immer. Das Fahrrad – oder besser die Fahrräder – sind über die Hausratversicherung meiner Eltern gegen Diebstahl versichert. Als meine Mutter nun den dritten Diebstahl meldete, wurde sie darauf hingewiesen, dass die Versicherung diesen Diebstahl nicht mehr erstatten möchte. Mein Fahrrad sei nicht mehr versichert, wenn es sich im Freien befindet. Ist das zulässig oder sollen wir so nur "abgewimmelt" werden?

    Danke für eure Ratschläge
    Mit freundlichem Gruß
    Handballer

  2. Avatar von PI112
    PI112 ist offline

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    Standard AW: Weigerung der Hausratversicherung zur Schadensübernahme

    Hallo Handballer,

    ohne genaue Kenntnis wie und wann das Fahrrad abhanden gekommen ist. Und ohne den genauen Wortlaut der Ablehnung zu kennen ist es praktisch unmöglich hier zu sagen warum die Versicherung die Regulierung ablehnt.
    Trotzdem ein Schuss ins Blaue. Kann es sein, dass Ihr Fahrrad über Nacht draußen gestanden hat?

    Gruß, Chris

  3. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Unglücklich AW: Weigerung der Hausratversicherung zur Schadensübernahme

    Genau Chris, auch meine Vermutung!
    Nachtklausel zwischen 22.00 u. 06.00 Uhr , auch wenn der Drahtesel abgeschlossen war und nicht in einem dafür vorgesehenen abgeschlossenen Raum stand, leistet die Versicherung nicht!!

    Kleiner Tip!! Wenn aber ein "guter" Nachbar bezeugen kann, dass er den Drahtesel um 06.30 Uhr , bevoer er zur Arbeit ging, noch vorm Haus stehen sehen hat, muss die Versicherung löhnen.

    Übrigens hat man beim Schadenfall ein außerfristgemäßes Kündigungsrecht. Auch wenn die Versicherung bezahlt hätte. Schließlich schmeißen die einen schadenträchtigen Kunden ja auch raus.!!


    mfg
    mike

  4. Avatar von Handballer
    Handballer

    Standard AW: Weigerung der Hausratversicherung zur Schadensübernahme

    Hallo Chris,
    Hallo Mike,

    das Fahrrad ist in der Nacht draußen gestanden

    Das mit dem Zeugen ist eine sehr gute Idee. Danke Mike

    Auch das man ausserordentlich kündigen kann, nach einem Schadensfalle,
    ist mir neu!


    Vielen Dank an die Experten

    Mit freundlichem Gruß
    Handballer

  5. Avatar von wolfgang
    wolfgang ist offline

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    Standard AW: Weigerung der Hausratversicherung zur Schadensübernahme

    Zitat Zitat von Handballer
    Mir wurde jetzt bereits zum dritten Mal das Fahrrad gestohlen. Einmal war es nicht abgeschlossen, aber bei den letzten beiden Malen immer. Das Fahrrad – oder besser die Fahrräder – sind über die Hausratversicherung meiner Eltern gegen Diebstahl versichert. Als meine Mutter nun den dritten Diebstahl meldete, wurde sie darauf hingewiesen, dass die Versicherung diesen Diebstahl nicht mehr erstatten möchte. Mein Fahrrad sei nicht mehr versichert, wenn es sich im Freien befindet. Ist das zulässig oder sollen wir so nur "abgewimmelt" werden?
    Unsere Hausrat hat es auch erst versucht, aber nachdem ich hartnäckig blieb, hat sie den Schaden dann doch übernommen. Jetzt ist es allerdings vorbei mit der Kulanz...


    LG
    Wolfgang

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