Anspruch auf Betriebsrente nach welchen Kriterien?

+ Antworten
8Antworten
  1. Avatar von SteffiT
    SteffiT

    Standard Anspruch auf Betriebsrente nach welchen Kriterien?

    Hi ihr da alle,
    ich habe mal eine Frage. Ich arbeite seit einigen Jahren bei einer mittelständischen Firma. Ich möchte gern wissen, ob ich einen Anspruch auf die Betriebsrente habe.
    Kann mich bitte jemand aufklären?
    Gruß,
    Steffi

  2. Avatar von Gerd
    Gerd ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.03.2010
    Beiträge
    960
    Danke
    54

    Standard AW: Anspruch auf Betriebsrente nach welchen Kriterien?

    Hallo
    Wenn Du mit Betriebsrente die betriebliche Altersvorsorge meinst, gast Du Anspruch darauf. Dei Chef muß es Dir sogar anbieten. Das heißt aber nicht, das die Firma auch Gels dazu gibt. In der Durchführung gibt es hier verschiedene Modelle.

  3. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.10.2009
    Ort
    Norddeutschland
    Beiträge
    906
    Danke
    99

    Reden AW: Anspruch auf Betriebsrente nach welchen Kriterien?

    AUWEIA !!!

  4. Avatar von TobiasMeinhard
    TobiasMeinhard ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    19.03.2010
    Beiträge
    3
    Danke
    0

    Standard AW: Anspruch auf Betriebsrente nach welchen Kriterien?

    schliesse mich Mike an .

    Anbieten muss der Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorgorge dem Arbeitnehmer übrigens nicht.

  5. Avatar von Manfred
    Manfred

    Standard AW: Anspruch auf Betriebsrente nach welchen Kriterien?

    Liebe Steffi,

    alle haben einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung und dein Chef muss dich diesbezüglich informieren. Wenn dein Chef keine betriebliche Altersversorgung anbietet, dann solltest Du ihn umgehend auf deinen Rechtsanspruch hinweisen. (Aber ich würde mich vorerst mal informieren, vielleicht hast du ja schon eine Betriebsrente, von der du nix weißt).

    Wenn du eine Betriebsrente abschließt, hat dein Arbeitgeber sogar Vorteile. Er spart damit nämlich an Sozialabgaben. Manchmal ist es sogar mit tarifrechtlichen Vereinbarungen bzw. Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen so geregelt, dass der Arbeitgeber auch einen gewissen Beitrag leisten muss.

    Gruß, Manfred

  6. Avatar von Gerd
    Gerd ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.03.2010
    Beiträge
    960
    Danke
    54

    Standard AW: Anspruch auf Betriebsrente nach welchen Kriterien?

    Sag ich doch. Der Chef ist dazu verpflichtet und nicht AUWEIA

  7. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.10.2009
    Ort
    Norddeutschland
    Beiträge
    906
    Danke
    99

    Standard AW: Anspruch auf Betriebsrente nach welchen Kriterien?

    Zitat Zitat von Gerd
    Sag ich doch. Der Chef ist dazu verpflichtet und nicht AUWEIA

    Auweia bezog sich nicht auf den sachlich richtigen Inhalt!

    ........

  8. Avatar von MaklerHH
    MaklerHH ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    03.02.2010
    Ort
    Hamburg
    Beiträge
    83
    Danke
    10

    Standard AW: Anspruch auf Betriebsrente nach welchen Kriterien?

    Hallo Steffi,

    vielleicht sollten wir die Begrifflichkeiten im Vorfelde kurz klären. Meiner Erfahrung nach kommt es hier immer wieder zu Missverständnissen, gerade mit älteren Chefs. Diese verstehen nämlich häufig unter dem Begriff Betriebsrente eine rein vom Arbeitgeber finanzierte Rente, auf diese hast Du keinen gesetzlichen Anspruch, wird also vom Arbeitgeber freiwillig angeboten und gibt es heute nur noch selten.

    Neu eingeführt ist der Begriff der Entgeltumwandlung als betriebliche Altersvorsorge. Es handelt sich dabei aber um Dein eigenes Bruttoentgelt, auf das Du zum Teil verzichtest und statt der Auszahlung als Barlohn in einen Versorgungslohn umwandelst. Darauf hast Du tatsächlich einen Rechtsanspruch, nur ob Dein Arbeitgeber verpflichtet ist, von sich aus Dir eine solche Altersvorsorge anzubieten, darüber streiten sich die Recht***perten trefflich. Das Gesetz erwähnt nämlich den Abschluß einer Direktversicherung als Minimallösung, wenn der Arbeitgeber von sich aus nicht den möglichen Gestaltungsspielraum in Anspruch nimmt. Das bedeutet der Arbeitnehmer kann sich eine Versicherung aussuchen, z.B. die Pfefferminzia und dann den Abschluß als Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG vom Arbeitgeber verlangen, sollte dieser kein Angebot vorlegen.

    Viele Grüße aus Hamburg

  9. Avatar von Gerd
    Gerd ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.03.2010
    Beiträge
    960
    Danke
    54

    Standard AW: Anspruch auf Betriebsrente nach welchen Kriterien?

    Hallo
    Deshalb ist jeder Arbeitgeber gut beraten das im Vorfeld zu klären. Bei vielen Versicherungen haftet überdies der Arbeitgeber auch noch für diese Verträge. Übrigens ist er tatsächlich verpflichtet Sie über die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge zu informieren.

Ähnliche Themen

  1. Nach welchen Kriterien einen Fond bewerten?

    Von buffetlookalike im Forum Wirtschaft, Börsen & Märkte
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 10.08.2016, 11:28
  2. Nach welchen Kriterien richtet sich die Höhe des Wohngelds?

    Von Fini im Forum Sonstige Finanz-Themen
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 23.12.2012, 15:00
  3. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 28.07.2011, 10:41
  4. Anspruch auf Festanstellung nach Ein-Euro-Job?

    Von Wandervogel im Forum Arbeit & Beruf
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 24.06.2010, 16:35
  5. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 29.09.2009, 15:57

Benutzer, die dieses Thema gelesen haben: 0

Derzeit gibt es keine Benutzer zum Anzeigen.