MwSt ausweisen als Privatperson ?

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  1. Avatar von takeshi33
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    Standard MwSt ausweisen als Privatperson ?

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und habe einige Fragen:

    Ich führe als Privatperson (berufstätig) eine Tätigkeit für ein Unternehmen aus und soll eine Rechnung an erstellen. Meine Fragen:

    1. Muss/soll/darf ich MwSt ausweisen?
    2. Stimmt es, daß ich bei einem Jahresumsatz von weniger als 17.500 Euro keine Mwst austellen darf?
    3. Wenn ich MwSt ausstellen sollte - wie verhält sich das bei meinem nächsten Lohnsteuerjahresausgleich - bekomme ich diese wieder belastet?
    4. Was ist, wenn die Fa auf Ausstellung von MwSt besteht?

    Vielen Dank im voraus.

    Takeshi33

  2. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: MwSt ausweisen als Privatperson ?

    Frage 1-4 sind uninteressant WEIL... du darfst als PRIVATPERSON keine Rechnungen schreiben... nur Quittungen ohne MWST... und das auch nicht für Arbeiten / Dienstleitungen sondern nur wenn du Privat etwas verkaufst z.b. ein altes Auto! (der gegenstand darf auch nicht teurer verkauft werden als er eingekauft wurde)

    Wenn du Rechnungen schreiben willst oder Dienstleistungen nach gehst... musst du dich min. Freiberuflich melden.

    Ps.: Auch wenn man im Internet oftmals findet das es erlaubt wäre... ich habe wegen der Frage extra zwei Freunde angerufen die Steuerberater im Dienst sind... hatte mich jetzt selber mal interessiert *g*.

  3. Avatar von takeshi33
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    Standard AW: MwSt ausweisen als Privatperson ?

    Hi,

    danke für deine info.....wenn es denn mal so stimmt. wie gesagt, jeder sagt was anderes

    vl. sollte ich mal das finanzamt anrufen.......:razz:

  4. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: MwSt ausweisen als Privatperson ?

    Ja, ruf mal an... ich selber habe bei zwei Steuerberatern angerufen.. einer davon ist noch Rechtsanwalt im Steuerrecht *grins*.

  5. Avatar von takeshi33
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    Standard AW: MwSt ausweisen als Privatperson ?

    Hatte da angerufen, aber irgendwo ne bratwurst drangehabt. er meinte ich müsste ein gewerbe anmelden, hab ihm alles erklärt - er hat nix geschnallt

    egal, hab auf andere weise infos bekommen. ich darf also rechnungen ausstellen - ohne steuer -. bis zu einem jahresumsatz von 17.500,-. die rg muss die steuernummer enthalten und bei der einkommensteuererklärung angegeben werden.

    gruss
    ts

  6. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: MwSt ausweisen als Privatperson ?

    Zitat Zitat von takeshi33
    Hatte da angerufen, aber irgendwo ne bratwurst drangehabt. er meinte ich müsste ein gewerbe anmelden, hab ihm alles erklärt - er hat nix geschnallt

    egal, hab auf andere weise infos bekommen. ich darf also rechnungen ausstellen - ohne steuer -. bis zu einem jahresumsatz von 17.500,-. die rg muss die steuernummer enthalten und bei der einkommensteuererklärung angegeben werden.

    gruss
    ts
    Das darfst du auf KEINEM Fall... aber mach du mal wenn du nicht glauben magst

  7. Avatar von takeshi33
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    Standard AW: MwSt ausweisen als Privatperson ?

    Hi, noch mal ich..

    tut mir leid wenn ichs noch mal frage, aber habe meine Steuererklärungen die letzten jahre selber gemacht. steuberater ist mir einfach zu teuer.

    also:
    bin normal berufstätig und über eine nebenbeschäftigung in freier mitarbeit aus und schreibe privat rechnungen an dieses unternehmen ( ohne steuer ) und bleibe im jahr unter 17.500,- lt. kleinunternehmsregelung. dies muss ich bei der steuerklärung ja mit angeben.

    1.) wird mein zu versteuerndes einkommen dadurch erhöht oder wird dies gesondert aufgeführt und ich muss dieses einkommen nicht versteuern?
    2.) bei einem evtl dadurch höherem zu versteuerndem einkommen müsste ich auch mit einer höheren nachzahlung rechnen?

    danke erstmal
    takeshi33

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