Steuerliche Betrachtung von Privatrenten

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  1. Avatar von flashmove
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    Standard Steuerliche Betrachtung von Privatrenten

    Hallo in's Forum,

    alle reden immer von Steuervorteilen. Aber wer kann mir sagen, wie die Unterschiede beim späteren Bezug der Renten sich darstellen?

    Private Renten
    Rüruprenten
    Riesterrenten
    Direktversicherungen mit Rentenleistungen
    Pensionskassen
    bei Kapitalwahlleistung
    oder im Vergleich zu anderen Geldanlagen mit Sparcharakter, wie Fonds oder normal guthabenverzinste Produkte.

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  2. Avatar von flashmove
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    Standard AW: Steuerliche Betrachtung von Privatrenten

    Nochmals hallo!

    Will keiner, oder kann keiner??

  3. Avatar von flashmove
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    Unglücklich AW: Steuerliche Betrachtung von Privatrenten

    Schade eigentlich!

    Hatte wirklich gehofft, hier mal fachkundige Auskunft zu erhalten.

  4. Avatar von micheldeutscher
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    Standard AW: Steuerliche Betrachtung von Privatrenten

    Hallo,

    naja hängt zum Teil davon ab wie vermögend man im Alter ist- für Vermögende sind Privatrenten gut da man nur pauschal glaube 25 Prozent zahlt etc.

    Bei Riester muss man auf versteuertes Geld nochmal später Steuern zahlen.

    Wie gesagt das hängt später vom Freibetrag ab wieviel Rente pro Jahr man bekommt und ob man drüber oder drunter liegt.

    Wie hoch wäre denn die zu Erwartende monatliche Rente ?
    Interessantes auch hier.

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    LG

  5. Avatar von flashmove
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    Standard AW: Steuerliche Betrachtung von Privatrenten

    Nun, wenn am halbwegs den Prognosen glauben will wird es fogendermaßen aussehen.

    1400 Euro gesetzliche Rente
    381 Euro private Rente steigend
    338 betriebliche Rente
    61.000 Euro Ablaufleistung Lebensversicherung steuerfrei.

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  6. Avatar von Gerd
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    Standard AW: Steuerliche Betrachtung von Privatrenten

    Hallo

    Entschuldigung, es war Pfinsten.

    private Rente: Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr werden 100% der Kapitalerträge versteuert. Nach dem 60. Lebensjahr werden 50% der Kapitalerträge versteuert. Die Rente wird je nach Renteneintrittalter versteuert. Mit 65 wird 18% der Rente aus der Versicherung versteuert.
    Rürup: Wird zu 100% versteuert.
    Riester: Je nach der Kohorte des Renteneitrittdatums. 2010 sind es 60%. Jedes weitere das man später in Rente geht Jahr kommen 2% dazu. Ab 2020 jährlich 1% bis 100 % erreicht sind. Das Riester bei der Einzahlung versteuert wird ist falsch. Man erhält Zulagen und je nach Beitragshöhe auch eine steuerliche Anrechnung der eingezahlten Beiträge.
    Betriebliche Altersvorsorge wird zu 100% versteuert. Dazu kommt noch die Zahlung der anteiligen Krankenkassenbeiträge.
    Bei Kapitalanlagen, in welcher Form auch immer werden bei Auszahlung die Gewinne mit 25% Abgeltungssteuer belegt. Sind aber darüber hinaus anrechenbares Einkommen und unterliegen damit der vollen Steuerpflicht.
    Um auf Dein Beispiel zu kommen:
    Renteneintritt in 10 Jahren: 80% Deiner Rente müssen versteuert werden, 1120 €. Zu versteuerndes Einkommen 13440 € Wie hoch der Steuerfreibetrag in 10 Jahren ist, weiß ich nicht. 2010 liegt er bei 8004 € im Jahr. Tatsächlich müssen deshalb nur 5436 € versteuert werden. Macht 1059 € Steuern.
    Gleiches Spiel, plus Betriebsrente: 1120 € + 338 € = 1458 € = 17496 € zu versteuerndes Einkommen. Tatsächlich 9492 €. Macht 2153 € Steuern.
    Die Privatrente wird hier mit 18% gerechnet.
    Also 1120 € + 338 € + 69 € = 1527 € = 18324 € zu versteuerndes Einkommen. Tatsächlich 10320 €. Macht 2427 € Steuern. Alles im Jahr.
    Auf Deine Rente mußt Du aber noch 1,7% Pflegeversicherung und 7,7% Krankenversicherung zahlen.
    Also im 1. Fall 132 € im Monat
    Im 2. Fall 163 € im Monat.
    Es bleiben also an Rente im Monat im 1. Fall: 1180 €
    im 2. Fall: 1404 €
    im 3. Fall: 1754 €

  7. Avatar von bjoern26
    bjoern26 ist offline

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    Standard AW: Steuerliche Betrachtung von Privatrenten

    das ist leider nicht ganz richtig.
    die rürup wird momentan mit rentenbeginn in 2010 zu 60% versteuert. jährlich steigend um 2%.
    die riester-rente ist später zu 100% steuerpflichtig.

    okay?

  8. Avatar von Gerd
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    Standard AW: Steuerliche Betrachtung von Privatrenten

    Hallo

    Insofern hast Du ja recht. Nach Rürup war aber erstens nicht gefragt und zweitens habe ich die Rentenberechnung fiktiv ins Jahr 2020 gelegt, weil ich davon ausgegangen bin, das flashmove nicht morgen in Rente gehen will.

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