Einzugsermächtigung

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  1. Avatar von Ephedra
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    Standard Einzugsermächtigung

    Hallo Zusammen,

    wie ist das eigentlich mit Einzugsermächtigungen?
    Wenn ich jemanden einen Brief schreibe und ihm die Einzugsermächtigung kündige, kann er ja immer behaupten er hätte nie einen Brief bekommen und trotzdem einfach abbuchen.

    Wenn ich nun zusätzlich der Bank einen Brief schreibe, dass ich XY die Einzugsermächtigung entzogen habe, bin ich dann auf der sicheren Seite?

    LG,
    Ephedra

  2. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Einzugsermächtigung

    Einschreiben oder Fax wo im Sendebericht der Inhalt des Blattes erkennbar ist

  3. Avatar von degere
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    Standard AW: Einzugsermächtigung

    Hallo,

    auch wenn immer viel darüber geredet wird, aber ich sehe bei der Lastschrift kein Risiko für den Verbraucher. Sie können eine Lastschrift innerhalb von mindestens 6 Wochen ohne Begründung "zurückgeben". Dies erledigt man am Bankschalter bzw. Telefonbanking.

  4. Avatar von degere
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    Standard AW: Einzugsermächtigung

    Ach so - die Frage ging ja noch weiter... Den Lastschriftentzug der bank anzuzeigen bringt nichts. Bei Lastschriften kann die Bank nicht die Berechtigung prüfen.

    Es gibt eine Ausnahme: in seltenen Fällen erteilt man dem Zahlungsempfänger einen Abbuchungsauftrag. Den erhält dann tatsächlich die Hausbank.

  5. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Einzugsermächtigung

    Zitat Zitat von degere
    Ach so - die Frage ging ja noch weiter... Den Lastschriftentzug der bank anzuzeigen bringt nichts. Bei Lastschriften kann die Bank nicht die Berechtigung prüfen.

    Es gibt eine Ausnahme: in seltenen Fällen erteilt man dem Zahlungsempfänger einen Abbuchungsauftrag. Den erhält dann tatsächlich die Hausbank.
    Oder man unterschreibt eine Lastschrifterklärung und es wird trotzdem per Abbuchung abgebucht und man hat die rennereien

  6. Avatar von Ephedra
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    Standard AW: Einzugsermächtigung

    Danke für die Antworten

    ... so ganz verstehe ich das leider noch nicht.

    Nehmen wir mal an jemand erteilt mir eine Einzugsberechtigung.
    (was nun noch nie vorkam )
    Wie ist das dann? Dann gehe ich doch sicher zu der Bank zeige den Wisch vor und kann dan von dem Konto des Betreffenden etwas abbuchen??

    Kann nicht im Grunde sogar jeder der meine Kontonr. hat etwas von meinem Konto abbuchen?
    Was muss man dafür vorzeigen um vom Konto von jemand anderem was abzubuchen?

  7. Avatar von degere
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    Standard AW: Einzugsermächtigung

    Hallo Ephedra,

    richtig - möchte man Lastschriften von einem anderen Girokonto ziehen, braucht man von der Hausbank eine "Freischaltung". Dies bekommt man bei einer plausiblen Erklärung und bei entsprechender Bonität. Niemand kann ohne diese rein technisch Lastschriften ziehen. Sollte man dann ohne Ermächtigung trotzdem Geld einziehen, kann es der Zahlungspflichtige innerhalb 6 Wochen widerrufen. Es ist also für den Zahlungsempfänger kein unbedingt sicheres Zahlungsmittel.

  8. Avatar von Ephedra
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    Standard AW: Einzugsermächtigung

    danke für die Antwort.

    Nehmen wir an jemand zieht unberechtigt Geld ab, ich lasse es zurückbuchen.
    Was hindert denjenigen daran das Geld einfach wieder abzuziehen? Oder schaut die Bank dann genauer hin?

  9. Avatar von degere
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    Standard AW: Einzugsermächtigung

    Hallo Ephedra,

    der Abbucher wird mit empfindlichen Kosten belastet - das wird ihn von einem weiteren Versuch abhalten...

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