Eigentumswohnung & gemeinsamer Haushalt - Was ist zu beachten?

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  1. Avatar von Plutos
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    Standard Eigentumswohnung & gemeinsamer Haushalt - Was ist zu beachten?

    Guten Tag!

    Kurz zu meiner Situation:
    Ich habe eine Eigentumswohnung erworben.
    Das dafür aufgenommene Darlehen läuft ausschließlich auf mich und wird von meinem Girokonto abgebucht.
    Auch die Abbuchung des Hausgeldes erfolgt im Augenblick von meinem Girokonto.
    Für weitere Kosten (Strom, Telefon, Internet etc.) sind erst noch die Anbieter zu finden.

    Die Wohnung wird von mir in den kommenden Wochen bezugsfertig gemacht und anschließend von mir und meiner Freundin bewohnt.
    Meine Freundin wird dort mietfrei wohnen und sich ausschließlich an den Nebenkosten mit 50% beteiligen.

    Nun stellt sich die Frage, ob meine Freundin einfach ihren Anteil an den Nebenkosten auf mein Konto überweisen kann oder ob dies aus steuerlicher Sicht zu unnötigem Verwaltungsaufwand oder gar Problemen führen kann - Stichwort: Mieteinnahmen. Nicht das eine Nachweispflicht oder ähnliches besteht, wofür das erhaltene Geld verwendet wird.
    Oder vielleicht auch eine andere Art von Steuer auf eine Beteiligung an laufenden Kosten erhoben werden kann.
    Ich bin auf diesem Gebiet nicht gerade bewandert, traue dem Fiskus aber einiges an Kreativität zu, wenn es um die Frage geht, für was man den kleinen Mann nicht alles zur Kasse bitten könnte.

    Ich würde mich freuen, wenn man mich aufklären könnte, ob hier nichts zu beachten ist oder was man bezüglich der Konstellation wissen sollte.

    Eventuell möchten wir auch ein gemeinsames Konto für die Neben- und Lebensunterhaltskosten einrichten.

    Herzlichen Dank für alle Meinungen und Ratschläge!

  2. Avatar von degere
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    Standard AW: Eigentumswohnung & gemeinsamer Haushalt - Was ist zu beachten?

    Hallo Plutos,

    erstmal Glückwunsch zur neuen Wohnung.

    Aus meiner Sicht hast Du die Lösung mit angesprochen: Legt Euch ein Haushaltskonto an - dann überweist Deine Freundin dann die 50% Nebenkosten zzgl. Lebenshaltung. Dann noch Dein Beitrag und die Sache ist rund. Dann brauchst Du auch steuerlich nichts zu beachten.

  3. Avatar von Plutos
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    Standard AW: Eigentumswohnung & gemeinsamer Haushalt - Was ist zu beachten?

    Herzlichen Dank für die Antwort.

    Ich gehe davon aus, dass dann logischerweise alle anfallenden Kosten von diesem Konto gedeckt werden müssen.
    Also ändere ich die Einzugsermächtigung für das Hausgeld auf dieses Konto, gebe es beim Abschluss aller künftigen Verträge an (Strom, Telefon, etc.) und nutze die EC-Karte für den Einkauf.

    Soweit alles richtig?

  4. Avatar von degere
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    Standard AW: Eigentumswohnung & gemeinsamer Haushalt - Was ist zu beachten?

    Hallo Plutos,

    es ist nicht zwingend notwendig, daß alle Kosten über das Konto laufen - aber es ist ratsam. Dann sieht Deine Freundin wenigstens, was diese Wohnung so alles kostet . Alles was dann mit dem Haushalt und der Wohnung zusammenhängt, könnt Ihr mit Eurer jeweiligen Karte bezahlen.

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