Muss ich bei höherem Einkommen die Krankenkasse wechseln?

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  1. Avatar von Courvoisier
    Courvoisier

    Standard Muss ich bei höherem Einkommen die Krankenkasse wechseln?

    Ich bin derzeit ganz normal über meinen Arbeitgeber bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Bisher betrug mein monatliches Bruttoeinkommen in etwa bei 3.700 Euro.

    Für das Jahr 2011 habe ich aber mit einem Monatsbrutto von ca. 3.900 Euro zu rechnen. Wird die gesetzliche Krankenversicherung mich dann auffordern, in eine private Krankenkasse zu wechseln, auch wenn ich das gar nicht möchte?

    Kann ich trotzdem dort versichert bleiben und welchen Beitrag habe ich dann zu zahlen? Woran orientiert er sich, wenn ich die Beitragsbemessungsgrenze hinter mir lasse?

    Gute Nacht.

  2. Avatar von Gerd
    Gerd ist offline

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    Standard AW: Muss ich bei höherem Einkommen die Krankenkasse wechseln?

    Du kannst immer bei der GKV bleiben. Bis zur Beitragbemessungsgrenze ist es noch ein weiter Weg.

  3. Avatar von neugierig
    neugierig ist offline

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    Standard AW: Muss ich bei höherem Einkommen die Krankenkasse wechseln?

    Und selbst wenn Du Beitragsbemessungsgrenze schaffen solltes, was ich Dir sehr wünsche ;-), wird Dir die gesetzliche Krankenkasse auf Knien danken, wenn Du freiwilliges Mitglied bleibst.

    LG Frank
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    Einen Fehler machen und ihn nicht korrigieren - das erst heißt wirklich einen Fehler machen.

  4. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Standard AW: Muss ich bei höherem Einkommen die Krankenkasse wechseln?

    Hallo,

    natürlich kann man freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Ob dies Sinn macht, kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden, da der Fragesteller weder Angaben zum Alter, seiner Familiensituation oder zum Gesundheitszustand macht.

    Wieso noch ein weiter Weg??? 3900 € x12 = 46.800 Euro. Fehlen also nur noch 2700 €! Bekommt man Weihnachtsgeld, Prämien, Sonderzahlungen, Urlaubszuwendungen, etc. liegt man u.U. schon über 49500 Euro.

    Noch eine Sache, da hier immer wieder Fehler gemacht werden.

    Die BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE hat nichts mit der Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze für Personen die erstmalig versicherungsfrei werden zu tun!!!!

    Die Beitragsbemessungsgrenze ist für alle Pflicht - und Freiwillig - Versicherten in der GKV zur prozentualen Berechnung des zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrags relevant! Derzeit liegt die Höchstgrenze bei 44.550 €. Hat also mit der Versicherungspflichtgrenze überhaupt nichts zu tun!

    Bei der Versicherungspflichtgrenze gibt es Unterschiede. Es gibt eine Allgemeine und eine Besondere!

    Für alle Personen die seit 2007 versicherungsfrei werden wollen gilt die jeweilige Jahresarbeitsentgeltgrenze als Vericherungspflichtgrenze, aktuell also 49.500 €. Diese Grenze muss ich erreichen um mich PKV versichern zu können. Um privat versichert bleiben zu können muss ich diese auch in den Folgejahren, inklusive zu erwartende Erhöhungen, erreichen. Falle ich darunter und will in der PKV bleiben, bleit nur der Weg der einmaligen Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV. Dann ist eine Rückkehr zur GKV für immer verwirkt. Ob das sinnvoll ist, muss jeder für sich selbst entscheiden.

    Die Besondere Versicherungspflichtgrenze gilt für bereits PKV-Versicherte.
    Sie müssen entweder in 2002 oder vor 2007 privat versichert gewesen sein.

    Hier im Detail:

    Versicherungspflichtgrenze. Dies gilt für Beschäftigte, die am 31. Dezember 2002 Überschreitens der geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen vollversichert waren. Um zu verhindern, dass durch die starke Anhebung der Versicherungspflichtgrenze vom Jahr 2002 auf 2003 ein Großteil der Personen wieder versicherungspflichtig wird, wurde die besondere Versicherungspflichtgrenze eingeführt. Auch sie wird jährlich angehoben.

    • 2003 - 41.400 EUR,
    • 2004 - 41.850 EUR,
    • 2005 - 42.300 EUR,
    • 2006 - 42.750 EUR,
    • 2007 - 42.750 EUR,
    • 2008 - 43.200 EUR,
    • 2009 - 44.100 EUR,
    • 2010 - 45.000 EUR,
    • 2011 - 44.550 EUR.
    Orientiert sich also an der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze.




    Für Arbeitnehmer, die am 2. Februar 2007 privat krankenversichert waren, gilt eine Besitzstandsregelung. Dafür hat der Gesetzgeber eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze eingeführt.

    Es ist eben doch nicht ganz so einfach, wie uns hier so einige "Fachleute"
    immer erzählen wollen.

    mfg
    Mike







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