Lohnt sich Honorarberatung?

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  1. Avatar von Honorarberater
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    Standard Lohnt sich Honorarberatung?

    Sehr geehrte Foristi,

    seit ein paar Tagen lese ich hier im Forum mit und stelle immer wieder fest, mit welcher Ablehnung Versicherungsvertetern und -maklern begegnet wird - der Hauptkritikpunkt ist dabei die Provision seitens der Produktgeber.

    Dass die meisten Kritiker im Kern der Sache Recht haben, sieht man auch an diesem Artikel: MEHR.WERT.FAIR. Interessenskonflikte im Versicherungsvertrieb

    Jetzt kommen allerdings die Quizfragen - wer von Ihnen hat bereits Geld für eine Beratung ausgegeben? Wer von Ihnen ist dazu überhaupt bereit? Wenn Sie für Beratung bezahlen (würden) - welche Vorteile erwarten Sie sich?

    Beste und gespannte Grüße
    Wladimir Simonov
    Ihr Honorarberater

  2. Avatar von Bolitho
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    Standard AW: Lohnt sich Honorarberatung?

    Hallo,

    ja, ich habe bereits kostenpflichtige Beratung in Anspruch genommen. Z.B. beim Rechtsanwalt oder Steuerberater. Hätte aber auch keine Scheu einen Finanzberater auf Honorarbasis in Anspruch zu nehmen.

    Erwartung ist halt eine objektive Beratung und keine Belastung der Produkte mit Kosten (oder, wenn es nicht anders geht, eben Auszahlung an mich).

  3. Avatar von Reibold
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    Standard AW: Lohnt sich Honorarberatung?

    Hallo Herr Simonov!

    Ich glaube jedem ist klar, dass es keine gute Beratung gibt, für die nicht irgend jemand etwas bezahlt. Auch die Menschen die nicht in der Versicherungsbranche arbeiten machen Ihren Job ja nicht ohne Gegenleistung!

    Die Frage ist nur, ob man für jedes Gespräch einzeln ein Honorar bezahlt wie bei Ihnen und Ihren Kollegen, oder ob man sich zunächst kostenlos beraten lässt und dann aus dem abgeschlossenen Vertag die Beratungskosten entnommen werden.

    Das ist auch in meinen Gesprächen immer wieder ein Thema. Doch die meisten Menschen neigen bisher dazu lieber mit den Kosten eines Vertrages auch die Beratungen der Kunden mit zu finanzieren, die nichts abgeschlossen haben. Denn das ermöglicht doch allen auch mal eine Frage klären zu lassen, ohne dafür etwas zu bezahlen.
    Wenn z.B. jemand einen Schaden hat, kann er bei seinem Makler oder Vertreter eine Hilfe ohne weitere Kosten erwarten, weil dieser eine laufende Beratungsproivsion bekommt.
    Was würde eine solche Hilfe im Schadensfall bei Ihnen kosten?

    MfG

    Alexander Reibold
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  4. Avatar von Honorarberater
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    Standard AW: Lohnt sich Honorarberatung?

    Vielen Dank erst einmal für die ersten Meinungen!

    @Bolitho: Sie sehen das genau richtig. Herzlichen Dank!

    @Reibold: Die Fragen, die Sie stellen, tauchen bei Kollegen ebenfalls oft auf. Ich habe deshalb diesen Beitrag dazu geschrieben: MEHR.WERT.FAIR. Arten von Honorarmodellen

    Grundsätzlich erbringe ich Beratung gegen Honorar meistens nur in den Bereichen der Krankenversicherung, Arbeitskraftabsicherung sowie der Altersvorsorge - die Implementierung in anderen Sparten ist jedoch kein Problem.

    Aus der Praxis:

    Das Erstgespräch ist immer kostenfrei - da wird der Umfang der Beratung festgelegt. Im Anschluss erfolgt eine Analyse/ Beratung, die nach einem der o.g. Modelle vergütet wird.

    Im Bereich der privaten Sachversicherungen ist es für den Kunden meistens nicht interessant, den Berater auf Stundenbasis zu bezahlen. Die häufigsten Honorararten sind deshalb Pauschale oder Quote.

    Beispiele hierfür wären (rein fiktiv) denkbar:

    Pauschale in Abhängigkeit vom gewünschten Servicelevel (laufend)
    - nur Schadesbearbeitung 50€ p.a. zzgl. 20€ je Schaden
    - Standard 150€ p.a.
    - Premium 250€ p.a. inkl. 24h Hotline und digitalem Versicherungsordner

    Quote der Ersparnis auf Basis von vergleichbaren Leistungen oder der Summe(einmalig oder laufend)
    - 100% der Erstjahresersparnis einmalig zzgl. 50% laufend
    - 25% der Schadenssumme als Honorar (Bsp: Abgelehnter Schaden, der durch den Berater außergerichtlich doch durchgefochten wird)

    Dabei sind Nettotarife keine Voraussetzung, sondern nur eine Möglichkeit. Überraschend viele führende Versicherer bieten in der Sachversicherung nettoisierte Tarife mit einer Ersparnis zwischen 20% und 40% gegenüber den eh schon günstigen Konditionen an.

    Vorausschauend auf die Einwände:

    NEIN - es ist kein doppeltes Abkassieren, wenn man zusätzlich zu der Courtage in der Sachversicherung ein Honorar verlangt. Der Kunde bezahlt für den MEHRwert des besseren Service (oder zumindest das Versprechen davon) ;-)

    Beste Grüße
    Wladimir Simonov
    Ihr Honorarberater

  5. Avatar von neutraler Tippgeber
    neutraler Tippgeber

    Standard AW: Lohnt sich Honorarberatung?

    Hallo Herr Simonov,

    wenn Sie gerne für Ihre Dienstleistung gegen Honorar vom Kunden bezahlt werden möchten, warum haben Sie sich dann im IHK-Vermittlerregister als „Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO“ eintragen lassen?


    www.vermittlerregister.info/selektion/suche.aspx


    Registrierungs-Nr.: D-OYNA-F5ZPY-46
    Name: Wladimir Simonov


    Berater, die nur gegen Honorar arbeiten, und davon gehe ich von einem „Honorarberater“ aus, tragen sich doch als „Versicherungsberater mit Erlaubnis nach § 34e Abs. 1 GewO“ ein.


    Können Sie mir das erklären?

    Beste Grüße
    Alexander Irmscher

  6. Avatar von Graufell
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    Standard AW: Lohnt sich Honorarberatung?

    Ich habe auch schon Beratung gegen Geld in Anspruch genommen. Das waren Rechtsberatung und Beratung beim Mieterschutzbund. Sehr lange her.

    In Versicherungsangelegenheiten käme für mich eine Beratung nicht in Frage. Für Otto Normalverbraucher, der vielleicht keinen Draht zu diesem Thema hat oder dem einfach die Zeit zum Einlesen fehlt, wäre eine Beratung in manchen Teilgebieten der Versicherung hilfreich und nützlich.

    Allerdings bin ich auch der Meinung, dass jeder mündige Bürger seine paar Sachversicherungen selber und ohne Beratung durchziehen kann, wenn er denn mal weniger bequem wäre.

    Nichtsdestotrotz glaube ich, dass Honorarberatung (bei Finanz und Versicherung) von den meisten nicht angenommen wird.

  7. Avatar von Honorarberater
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    Standard AW: Lohnt sich Honorarberatung?

    @Hr. Irmscher:

    Aber natürlich und sehr gerne. Ich sehe den Status eines Versicherungsmaklers als sinnvoller und praktischer an. Ferner sind alle führenden Verfechter der Honorarberatung in Deutschland wie z.B. Hr. Rauch mit VDH GmbH, Hr. Schmidt mit Quirin Bank AG sowie Hr. Meinhardt mit con.fee AG als Makler registriert... :-)

    @Graufell:

    Ich gebe Ihnen zwar nur bedingt Recht bzgl. Sachversicherungen - und noch weniger für LV / KV, aber Sie wären genau der richtige Kunde für Honorarberatung. Sie würden punktuell nur genau das konsumieren, was Sie brauchen und nur dafür bezahlen.

    Beispiel mit den Sachversicherungen: Angebote für Nettotarife einholen und bestehende Policen sofort nochmals um bis zu 40% günstiger bekommen. Einmaliges Honorar nach Einsparung gegenüber Status Quo, keine laufende Betreuung erwünscht und deshalb Kostenersparnis auf Dauer ;-)

    Beste Grüße
    Wladimir Simonov
    Ihr Honorarberater

  8. Avatar von neutraler Tippgeber
    neutraler Tippgeber

    Standard AW: Lohnt sich Honorarberatung?

    Herr Simonov,

    Sie sind meiner Frage ausgewichen!

    Zitat Zitat von Honorarberater
    @Hr. Irmscher:

    Aber natürlich und sehr gerne. Ich sehe den Status eines Versicherungsmaklers als sinnvoller und praktischer an.

    WARUM ?
    Was kann ein Versicherungsmakler, was ein Versicherungsberater nicht kann?

    Ferner sind alle führenden Verfechter der Honorarberatung in Deutschland wie z.B. Hr. Rauch mit VDH GmbH, Hr. Schmidt mit Quirin Bank AG sowie Hr. Meinhardt mit con.fee AG als Makler registriert... :-)

    Und ?

    [...]
    Beste Grüße
    Wladimir Simonov
    Ihr Honorarberater
    Das neue Versicherungsvertragsgesetz VVG teilt eindeutig ein in
    Versicherungsvertreter | Versicherungsmakler | Versicherungsberater


    Warum verschleiern Sie Ihren Vermittlerstatus?
    Ein Berufsbild o.ä. des Honorarberaters gibt es gesetzlich nicht!
    Jeder kann sich so nennen.


    Das gleiche Spiel haben wir bei der Deutschen Vermögensberatung AG. Die Vermittler dort sind alle Versicherungsvertreter, nennen sich aber wohlklingend "Vermögensberater".


    Grüße
    Alexander Irmscher

  9. Avatar von EuroPaule
    EuroPaule ist offline

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    Standard AW: Lohnt sich Honorarberatung?

    Hallo,
    kann es sein, dass es einfach noch nicht genügend Kunden gibt, um auf der Basis des Geschäftsmodells "Honorarberatung" seinen Mann zu ernähren? Und man deshalb weitere Geschäftsmodelle benötigt?

    Ich als Kunde fände es durchaus angenehm, wenn mir jemand zwei verschiedene Modelle für die Beratung / Vermittlung anbietet und ich die Wahl habe.
    Vorausgesetzt natürlich, die Modelle sind entsprechend transparent.

    Welche Begriffe in der Beratung sind denn eigentlich per Gestetz definiert?

    Versicherungsberater, Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler scheinen definiert zu sein?

    Vermögensberater, Honorarberater, Finanzcoach, Wirtschaftsberater
    scheinen nicht definiert zu sein?

    Wie schaut es denn mit Finanzberater, Finanzmakler aus?

    Gruß Paule

  10. Avatar von Reibold
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    Standard AW: Lohnt sich Honorarberatung?

    Europaule schrieb:
    Ich als Kunde fände es durchaus angenehm, wenn mir jemand zwei verschiedene Modelle für die Beratung / Vermittlung anbietet und ich die Wahl habe.

    Ich bezweifle, dass ein Berater beide Modelle anbieten kann und dabei nicht verhungert. Denn wenn er das macht, nehmen die Kunden doch immer das Modell das am besten zu ihrem Plan passt.
    Wer sich erst mal bei verschiedenen Beratern Tipps holen will, vermutlich dort aber nichts abschließt, der nimmt das Provisionsmodell und zahlt nichts. Und wer fest entschlossen ist einen bestimmten Vertrag abzuschließen, der zahlt die Pauschale für eine Beratungsstunde.

    MfG

    Alexander Reibold

  11. Avatar von Honorarberater
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    Standard AW: Lohnt sich Honorarberatung?

    @Hr. Irmscher:

    Weshalb so aggressiv? ;-)
    Niemand verschleiert hier seinen Status - erstens kann man diesen wie von Ihnen bereits vorgeführt jederzeit unter Vermittlerregister nachschauen und zweitens habe ich auf meiner eigenen Homepage das alles bereits ausführlich dargelegt u.a. hier, hier, sowie unter dem unten bereits angegebenen Link.

    Konkret sehe ich die folgenden praktischen Probleme eines Versicherungsberaters (wie aus dem Austausch mit den §34e-Kollegen herausgehört):

    1. Die meisten Gesellschaften haben schlicht noch nie von Versicherungsberatern gehört. Es gibt keine internen Ansprechpartner, die deren Anliegen bearbeiten. Telefonische Auskünfte erhält man oftmals nur unter Angabe einer Vermittler-Nr., Versicherungsbedingungen, Software, Anträge, Fragebögen und etc müssen mangels Reversierung extern angefordert werden. Die Kommunikation zwischen Versicherungsberater und Gesellschaft muss also (fast) immer schriftlich erfolgen, was die Abwicklung extrem verlangsamt und verkompliziert.

    2. Verhandlungen wie z.B. Risikozuschläge LV/KV, Prämiensätze, Rabattvollmachten und so manche andere Sonderlösungen funktionieren meistens nur über persönlichen Kontakt mit den Maklerbetreuern. Ich hoffe, ich muss Ihnen dafür keine Beispiele nennen - das kennen Sie bestimmt zur Genüge aus Ihrer täglichen Praxis. Dies gestaltet sich für Versicherungsberater aus den o.g. Gründen recht schwer. Ferner stellt sich die Frage, wie der Versicherungsberater bspw. interne Vermittlerkorrespondenz bzgl. angedachter Kündigung aufgrund negativem Schadensverlauf bekommt....

    3. Der konkrete finanzielle Vorteil für den Kunden liegt auf der Hand. Der Kunde wünscht sich eine qualifizierte und neutrale Beratung. Am Ende dieser Beratung steht jedoch trotzdem meistens eine konkrete Produktempfehlung - bspw. Produkt X der Gesellschaft Y. Was nun tun, wenn die Gesellschaft Y zwar das passende Produkt X jedoch keinen passenden Nettotarif dazu anbietet? Der Kunde bezahlt bei einem Versicherungsberater doppelt - einmal das Honorar und dann noch einmal die einkalkulierte Provision. Dem kann man nur als Versicherungsmakler auf Honorarbasis Abhilfe schaffen - Beratung gegen Honorar, Produktempfehlung und falls kein Nettotarif möglich, Verrechnung des Honorars mit der anfallenden Courtage. Wohlbemerkt ist diese Lösung nur eine optionale Möglichkeit. Wo und ob der Kunde im Endeffekt abschließt, ist für mich unerheblich denn mein Aufwand wird so oder so vergütet. :-)

    @Europaule:

    Per Gesetz sind die Begriffe Versicherungsvermittler, -makler sowie -berater definiert. Weitere Ausführungen wie von Ihnen genannt, unterliegen derzeit keinem Schutz.

    @Hr. Reibold:

    Da haben Sie bestimmt Recht. Allerdings wird das in der Praxis nicht vorkommen - viele Köche verderben den Brei und einer der Köche wird sympatisch genug sein, den Abschluss zu machen! :-) Die von Ihnen beschriebene Gerissenheit ist nur den wenigsten Kunden zuzutrauen, v.a. auch weil dieser in erster Linie Vertrauen zum Berater aufbauen muss und möchte.

    Beste Grüße
    Wladimir Simonov
    Ihr Honorarberater

  12. Avatar von neutraler Tippgeber
    neutraler Tippgeber

    Standard AW: Lohnt sich Honorarberatung?

    Zitat Zitat von Honorarberater
    @Hr. Irmscher:

    Weshalb so aggressiv? ;-)

    Hallo Herr Simonov,

    hartnäckig wäre wohl das bessere Wort gewesen, oder?
    Zumal Sie nachweislich meiner ersten Frage gekonnt ausgewichen sind. Aber jetzt stellen Sie sich ja mit dieser Antwort meinen Nachfragen - das finde ich sehr gut und darum möchte ich auch Ihre Antwort kommentieren.

    Niemand verschleiert hier seinen Status - erstens kann man diesen wie von Ihnen bereits vorgeführt jederzeit unter Vermittlerregister nachschauen und zweitens habe ich auf meiner eigenen Homepage das alles bereits ausführlich dargelegt u.a. hier, hier, sowie unter dem unten bereits angegebenen Link.

    Also der mühselige Gang zum Vermittlerregister um den Satus eines provisionsbasierten Vermittlers, der in seiner Forumsignatur "Honorarberater" stehen hat, zu erfahren, halte ich persönlich schon für eine Verschleierungstaktik. Besonders für Otto-Normal-Verbraucher, der vom Vermittlerregister noch nie etwas gehört hat.

    Auch die Links zur Ihrer Homepage weisen Sie nicht eindeutig als Versicherungsmakler aus. Und das immernoch, obwohl Sie Ihre Seite seit unserem letzten Kontakt überarbeitet haben.

    Zum Beispiel:

    In Ihrem Impressum

    1. fehlt eindeutig die "Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler; Bundesrepublik Deutschland"
    2. es sind zwei verschiedene Registrierungsnummer angegeben.
    D-OYNA-F5ZPY-46 und D-FF1N-3C2YQ-24
    3. dann fehlen die Telefonnummer und Internetadressen Ihrer IHK, die Sie als Versicherungsmakler registriert hat
    4. zu diesem Punkt komme ich weiter unten ...

    Ich rate Ihnen dringend, Ihre Homepage von einem versierten Anwalt überprüfen zu lassen. Meine Tipps hier ersetzen keine Rechtsberatung.


    Konkret sehe ich die folgenden praktischen Probleme eines Versicherungsberaters (wie aus dem Austausch mit den §34e-Kollegen herausgehört):

    1. Die meisten Gesellschaften haben schlicht noch nie von Versicherungsberatern gehört. Es gibt keine internen Ansprechpartner, die deren Anliegen bearbeiten. Telefonische Auskünfte erhält man oftmals nur unter Angabe einer Vermittler-Nr., Versicherungsbedingungen, Software, Anträge, Fragebögen und etc müssen mangels Reversierung extern angefordert werden. Die Kommunikation zwischen Versicherungsberater und Gesellschaft muss also (fast) immer schriftlich erfolgen, was die Abwicklung extrem verlangsamt und verkompliziert.

    Kenne ich als Versicherungsmakler nicht anders. Solange es sich nicht um selbst vermittelte Verträge handelt, wird seitens einiger Versicherer gerne "gemauert".

    2. Verhandlungen wie z.B. Risikozuschläge LV/KV, Prämiensätze, Rabattvollmachten und so manche andere Sonderlösungen funktionieren meistens nur über persönlichen Kontakt mit den Maklerbetreuern. Ich hoffe, ich muss Ihnen dafür keine Beispiele nennen - das kennen Sie bestimmt zur Genüge aus Ihrer täglichen Praxis. Dies gestaltet sich für Versicherungsberater aus den o.g. Gründen recht schwer. Ferner stellt sich die Frage, wie der Versicherungsberater bspw. interne Vermittlerkorrespondenz bzgl. angedachter Kündigung aufgrund negativem Schadensverlauf bekommt....

    In puncto Rabattvollmachten hat der Versicherungsmakler in der Tat einen großen Vorteil.

    3. Der konkrete finanzielle Vorteil für den Kunden liegt auf der Hand. Der Kunde wünscht sich eine qualifizierte und neutrale Beratung. Am Ende dieser Beratung steht jedoch trotzdem meistens eine konkrete Produktempfehlung - bspw. Produkt X der Gesellschaft Y. Was nun tun, wenn die Gesellschaft Y zwar das passende Produkt X jedoch keinen passenden Nettotarif dazu anbietet? Der Kunde bezahlt bei einem Versicherungsberater doppelt - einmal das Honorar und dann noch einmal die einkalkulierte Provision. Dem kann man nur als Versicherungsmakler auf Honorarbasis Abhilfe schaffen - Beratung gegen Honorar, Produktempfehlung und falls kein Nettotarif möglich, Verrechnung des Honorars mit der anfallenden Courtage.

    Herr Simonov, ich bin der Meinung, dass Sie hier gegen geltenes Recht verstoßen und somit eine Straftat begehen!

    In Deutschland herrscht ein "Provisionsabgabeverbot". Ein Versicherungsmakler, wie Sie und ich, ist in erster Linie ein Vermittler, seine Beratung immer eine Nebenleistung zur Vermittlung. Ob Sie nun dem Privat-Kunden einen Teil Ihrer Provision in Aussicht stellen um einen Vertragsabschluß zu erreichen oder die Verrechnung von Honorarleistungen, ist unerheblich und verstößt, meiner Meinung nach, gegen geltenes Recht. Können Sie da Gegenteiliges belegen?

    Honorarberatung eines Versicherungsmakler ist laut VVG nur bei Selbständigen, Firmen, Unternehmer erlaubt. Z.B. im Rahmen einer Beratung zur Betrieblichen Altersvorsorge - hier auch bei der Belegschaft- möglich.

    Bei Verbrauchern, also Privat-Kunden, ist eine Honorarberatung nur über sogenante Netto-Tarife möglich. Jedoch kann man das Angebot an Netto-Tarifen an fünf Fingern abzählen. Und dann passiert das, Herr Simonov, was Sie schon oben erwähnt haben: doppelt abkassieren. Besonders in der Privaten Krankenversicherung (PKV), wo nach Vertragsabschluss besonders viel Provssion fließt, finde ich ein Abkassieren noch für die Beratung unerträglich.

    Wohlbemerkt ist diese Lösung nur eine optionale Möglichkeit. Wo und ob der Kunde im Endeffekt abschließt, ist für mich unerheblich denn mein Aufwand wird so oder so vergütet. :-)

    Kommen wir nun zu Punkt 4.

    Auf Ihrer Homepage, die Sie in Ihrer Antwort verlinken, findet man auch diese Seite: MEHR.WERT.FAIR. Beratung Krankenversicherung-MEHR.WERT.FAIR.

    Hier geben Sie an, was bei Ihnen eine Beratung für eine Private Krankenkasse kostet, die eigentlich kostenlos wäre.

    Auf mich persönlich macht es den Anschein, als würden Sie eine PKV-Beratung für jedermann anbieten ohne Vermittlungsabsicht. So etwas dürfen aber nur Versicherungsberater nach § 34 e GewO. Darum auch meine ursprüngliche Frage, warum Sie kein Versicherungsberater sind.
    Sie begeben sich mit diesen ganzen "Ihr Honorarberater"-Ding in rechtlich unsichere Gewässer. Was ohnehin zur einer finanziellen Doppelbelastung für den Kunden führt. Aber das sind alles nur meine persönlichen Meinungen. Meine Antwort unter Kollegen ersetzt eine Rechtsberatung aus rechtlichen Gründen natürlich nicht.

    @Europaule:

    Per Gesetz sind die Begriffe Versicherungsvermittler, -makler sowie -berater definiert. Weitere Ausführungen wie von Ihnen genannt, unterliegen derzeit keinem Schutz.

    Finanzmakler ergibt sich aus dem Kontext:

    Finanzmakler ? Wikipedia

    Maklervertrag ? Wikipedia

    Makler- und Bauträgerverordnung ? Wikipedia

    Beste Grüße
    Wladimir Simonov
    Ihr Honorarberater
    Grüße
    Alexander Irmscher

  13. Avatar von Honorarberater
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    Standard AW: Lohnt sich Honorarberatung?

    Hallo Hr. Irmscher,

    vielen Dank für den Hinweis - die "2." Register-Nr hat sich eingeschlichen. Ka woher das kommt, dies hat ein MA von mir durchgeführt! :-)

    Insgesamt habe ich den Eindruck, dass Sie die Sachverhalte zu einfach sehen.

    1. Beratung ist niemals kostenlos (und private KRANKENKASSEN gibt es nicht)
    2. Die Courtagen sind nur deshalb so hoch, weil damit die "erfolglosen" Vermittlungsversuche mitbezahlt werden (noch perfider sind die Interessenskonflikte v.a. im Bereich PKV - Vergütung zwischen 0MB für den Rat gesetzlich versichert zu bleiben oder bis zu 18MB für die wohlgemeinte Empfehlung in PKV zu wechseln)
    3. Honorarberatung ist eine sog. MEHRwertdienstleistung und funktioniert ausdrücklich NICHT nur mit Nettotarifen. Ich würde sofort in so einige Haftungsfallen tappen, wenn ich meine Beratungsgrundlage so weit beschneiden würde - und einen Kundenvorteil kann man daraus auch nicht erkennen.
    4. Verrechnung von Honorar mit Courtage ist zulässig - diesbezüglich herrscht eine einheitliche Rechtsmeinung
    5. Alles weitere zu den rechtlichen Winkelzügen habe ich bereits hinreichend ausgeführt und verlinkt. Auch habe ich mich im Vorfeld rechtlich beraten lassen. Wie die Rechtsprechung entscheidet, kann jedoch niemand von uns wissen.
    6. Was hat das VVG mit Honorar oder Vergütung allgemein zu tun? Welchen § meinen Sie?

    Grundsätzlich: Ich bin ein Verfechter der Transparenz. Provision ist i.O. und Honorar ist i.O. - nur ist nur eine Vergütung wirklich nachvollziehbar.

    Haben Sie schon mal ein Produktinformationsblatt analysiert? Bei 99% der Gesellschaften entdecken Sie als Abschlusskosten 40%o - selbst über Pools erhält man heutzutage durch die Bank 45%o vergütet (und dass die Pools als solche keine Samariter sind und Overhead bekommen, brauche ich wohl nicht zu erklären).

    Gegenfrage an Sie: Legen Sie Kunden offen, dass Ihre Beratungsgrundlage beschränkt ist und zwar nur auf Gesellschaften, mit den eine Courtagevereinbarung besteht bzw. die eine solche bezahlen? :-)

    PS: Ich schlage vor, die technische Diskussion über Statusfragen/ Darf/ Soll/ Kann/ etc... über PN auszudiskutieren. Diese ist für Forenteilnehmer nur bedingt interessant.

    PPS: Wozu "Beratung" gegen Provision in der PKV führt, kann man hier und hier nachlesen ;-)

    Beste Grüße
    Wladimir Simonov

  14. Avatar von neutraler Tippgeber
    neutraler Tippgeber

    Standard AW: Lohnt sich Honorarberatung?

    Interessant!
    Als Thread-Eröffner stellen Sie die Frage: Lohnt sich Honorarberatung?
    Und nun wollen Sie Teile dieser Frage mit mir lieber über PN, also unter Ausschluss der Allgemeinheit, erörtern?

    Ist das jetzt wieder eine Verschleierung?

    Wo bitte gibt es ein Gesetz oder ein BGH-Urteil das für allgemeinverbindlich rechtlich erklärt, dass Provision und Honorare bei Privat-Kunden verrechnet werden dürfen?

    Auch herrscht darüber keine einheitliche Rechtsmeinung!

    Und solange das so ist, stellt für mich eine provisionsbasierte Vermittlung plus Honorar, kein MEHRwertdienstleistung sondern unnötige MEHRkosten für den Kunden dar.

    Im Übrigen arbeite ich als professioneller Versicherungsmakler mit einem Maklervertrag. In diesem Vertrag ist eindeutig geregelt, ...
    1. ... dass ich nur Versicherer berücksichtige, die eben auch eine Vergütung des Maklers vorsehen.
    2. ... Sollte ich Tarife vermitteln, die keine Vergütung vorsehen (Direktversicherer und/ oder Nettotarife) so steht es mir frei, ein Honorar in Rechnung zu stellen.

    Wie Sie sehen, lasse ich auch die Honrarberatung zu. Aber deshalb würde ich nicht im Traum daran denken, meinen Vermittlerstatus zu verschleiern, indem ich mich großspurig "Honorarberater" oder sonst wie nenne.

    Nein, ich bin ein Finanz- und Versicherungsmakler!
    Finanzmakler: für Investmentfonds, Beteiligungen, Baufinanzierung etc.
    Versicherungsmakler: für Versicherungen

    Alles, wie gesetzlich vorgeschrieben. Und bei der deutlichen Angabe des Vermittlerstatus fängt eben schon die Transparenz an. Wenn's da schon hapert, steht alles weitere auf keinem sicheren Fundament.

    ------------

    Einen Nachtrag mit einem Beispiel aus meiner Berufspraxis:

    Ein Mandant (Alter 32) erhält aus gesundheitlichen Gründen keine Berufsunfähigkeitsversicherung.

    Um diesen Umstand festzustellen, waren ca. 7 Arbeitsstunden nötig:
    allgemeine Beratung zur Berufsunsfähigkeitsvers. und Alternativen, Klärung des Bedarfs und Gesundheitzustand des Kunden, Einsicht in Arztberichte, BU-Voranfragen an verschiedende Versicherer stellen, zwischendurch Beratung am Telefon mit dem Kunden usw.

    Bei einem Stundenlohn von EUR 150 (eine KFZ-Werkstatt hat locker EUR 70 plus MwSt.) wären das EUR 1050 Honorar. Also EUR 1050 Honorar um den Kunden zu sagen: tut mir leid, sie können sich nirgendswo BU-versichern. Gutes Geschäft für den Vermittler, der hätte sein Geld auf jeden Fall.

    Honorarberatung im Versicherungsbereich = neue Volksverdummung?

    Bei einer reiner provisionsbasierten Beratung wäre dem Kunden keinerlei Kosten entstanden! EUR 1050 schon mal gespart.

    So ging's weiter:
    Der Kunde erhält auf seinen Wunsch nun eine EU-Versicherung (Erwerbsunfähigkeitsversicherung). Die Beratung, Marktanalyse, Gesellschaftsauswahl und die Antragstellung waren noch mal 2 Stunden zusätzlich.

    Diese Versicherung kostet bei einer monatlichen EU-Rente von EUR 2000, einen mtl. Beitrag von EUR 67.

    Der Nettotarif, oder auch Honorartarif, den diese Versicherungsgesellschaft anbietet, kostet EUR 62. Auf eine Laufzeit von 33 Jahren, hätte sich der Kunde also EUR 1980 gespart.

    So, nun der Vergleich Honorarberatung gegenüber Provision:

    Kosten für diesen Beispielkunden bei Honorarberatung:
    EUR 1350 Honorar SOFORT fällig! Also Girokonto überziehen ...
    Das Honorar ist auch fällig, wenn der Vertrag aus welchen Gründen auch immer, nach einem Monat oder einem Jahr oder wann auch immer vom Kunden gekündigt wird.

    Kosten für diesen Beispielkunden bei Provisionberatung:
    EUR 1980 Provision verteilt mit kleinen 5-Euro-Raten auf 33 Jahre (ca. 400 Monate). Natürlich nur, wenn der Kunde auch den Vertrag so lange laufen lässt.

    Also, wer bitteschön zahlt lieber EUR 1350 SOFORT als EUR 5 monatlicher Beitrag mehr? Oder anders gefragt, wer kann und will sich überhaupt so eine EUR 1350 Honorarberatung leisten?

    Lohnt sich Honrarberatung bei Versicherungen? NEIN, nicht für jeden. Und wer keine Zwei-Klassen-Beratung haben möchte, sollte Abstand von der Befürwortung der Honorarberatung als Allheilmittel nehmen.

    Ps.: Bitte berücksichtigen, dass immer mehr Menschen es einfach schwer haben auf Grund ihrer Krankenakte (Rückenleiden) sich BU zu versichern.

    Und, dass ein Berater immer nur so schnell beraten kann, wie der Kunde ihm auch geistig folgen kann. Es wären also durchaus noch mehr Arbeitstunden möglich gewesen.

    Grüße vom Bodensee
    Alexander Irmscher

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    Standard AW: Lohnt sich Honorarberatung?

    Sehr geehrter Herr Irmscher,

    vielen Dank für Ihr Feedback und das Beispiel aus der Praxis.

    Was haben Sie denn mit Verschleierung? :-) Wittern Sie überall Betrug? Über mich können Sie sich jederzeit informieren - alle meine Daten sind frei zugänglich. Wenn Sie etwas gegen Honorarberatung haben, dann lassen Sie es doch! Ihr Geschäftsmodell und mein Geschäftsmodell kommen sich nicht in die Quere ;-)

    Bzgl. Verrechnung Honorar vs. Provision: Ich verzichte auf den Teil des Honorars, der als Courtage fließt - ganz einfach. Zeigen Sie mir doch ein Gerichtsurteil, das mir verbietet, auf meine Forderungen zu verzichten.

    Zu Ihrem Beispiel habe ich das folgende Gegenbeispiel. Wer hat von uns beiden nun Recht? :-)

    Trauen Sie Kunden nicht zu, selbst zu entscheiden, was sie wollen? Bei mir hat ein jeder Kunde die Wahl der Vergütungsart. Über die Vor- und Nachteile wird er aufgeklärt. Ich zwinge niemanden zu etwas :-)

    Beste Grüße
    Wladimir Simonov

  16. Avatar von neutraler Tippgeber
    neutraler Tippgeber

    Standard AW: Lohnt sich Honorarberatung?

    Zitat Zitat von Honorarberater

    Was haben Sie denn mit Verschleierung? :-) Wittern Sie überall Betrug?
    Wenn ein provisionsbasierter Verkäufer wie Sie, Herr Simonov, für sein Verkaufsgespräch auch noch ein Honorar vom Kunden verlangt, wirkt das auf mich nicht unbedingt seriös.

    Zitat Zitat von Honorarberater

    Wenn Sie etwas gegen Honorarberatung haben, dann lassen Sie es doch! Ihr Geschäftsmodell und mein Geschäftsmodell kommen sich nicht in die Quere ;-)
    Ich habe nichts gegen die Honorarberatung. Ich sage nur, dass sie sich unter den jetzigen Umständen, nur für wenige bzw. reiche Kunden lohnt (Thema: kaum Nettotarife = doppelt abkassieren).

    Im Übrigen kommt Ihr unausgegorenes "Geschäftsmodell" niemanden in die Quere. JEDER Makler ist in der Lage für seine Beratung ein Honorar in Rechnung zustellen. Nur ist das in den wenigsten Fällen sinnvoll oder kundenorientiert (Thema: kaum Nettotarife = doppelt abkassieren).

    Zitat Zitat von Honorarberater

    Bzgl. Verrechnung Honorar vs. Provision: Ich verzichte auf den Teil des Honorars, der als Courtage fließt - ganz einfach. Zeigen Sie mir doch ein Gerichtsurteil, das mir verbietet, auf meine Forderungen zu verzichten.
    Zu allererst, Herr Simonov, betreiben Sie keine Honorarberatung (Versicherungsberater § 34e GewO) sondern eine Honorarvermittlung (Versicherungsmakler § 34d GewO). Sollten Sie einen Privat-Kunden beraten ohne eine Verkaufsabsicht Ihrerseits, so führen Sie eine unerlaubte Rechtsberatung durch.

    Wenn Sie als Versicherungsmakler Ihrem Privat-Kunden eine Verrechnung Ihres Beratungshonorars mit der bei Abschluss erhaltenen Provision in Aussicht stellen, ist das logischerweise eine Umgehung des Provisionsabgabeverbot in Deutschland.

    Wo ist denn bitteschön der Unterschied zwischen "bei Abschluss dem Kunden einen Scheck zu überreichen" oder seine Schulden bei Ihnen zu erlassen?

    Die einzige, legale Möglichkeit, wäre über die Vermittlung von Nettotraifen (Tarife ohne Provisionsanteile).

    Zitat Zitat von Honorarberater
    Zu Ihrem Beispiel habe ich das folgende Gegenbeispiel. Wer hat von uns beiden nun Recht? :-)
    Herr Simonov, Ihr und mein Beispiel zeigen doch, das die Qualität der Beratung keine Frage der Vergütungsform ist. Auch unter den Rechtsanwältern, die alle auf Honorar arbeiten, gibt solche und solche.

    Zitat Zitat von Honorarberater
    Trauen Sie Kunden nicht zu, selbst zu entscheiden, was sie wollen? Bei mir hat ein jeder Kunde die Wahl der Vergütungsart. Über die Vor- und Nachteile wird er aufgeklärt. Ich zwinge niemanden zu etwas :-)

    Beste Grüße
    Wladimir Simonov
    In Zeiten, in denen sich der Kunde über die Provisionen in seinen Verträgen ein Bild machen kann, tuen Sie gut daran, offen mit Ihren Mandanten über die Vergütung zu sprechen. Jedoch sollte man niemanden eine Honorarberatung suggerieren, wenn's dann doch nur eine Vermittlung mit zusätzlichen Honorar, eben eine Honorarvermittlung ist.

    Ich empfehle Ihnen zur kleinen Lektüre:
    Profi-Handbuch Maklermanagement - Shop - haufe.de

    Besonders ab Seite 120 Vergütung des Versicherungsmaklers.

    Kollegiale Grüße
    Alexander Irmscher

  17. Avatar von Honorarberater
    Honorarberater ist offline
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    Standard AW: Lohnt sich Honorarberatung?

    Danke für Ihre Unterstellungen, Hr. Irmscher. Ich habe gehofft, dass eine Diskussion mit Ihnen auf einer sachlichen Ebene möglich ist - dem ist wohl leider nicht so.

    Besten Dank trotzdem für Ihre Zeit und Mühe
    Wladimir Simonov

  18. Avatar von neutraler Tippgeber
    neutraler Tippgeber

    Standard AW: Lohnt sich Honorarberatung?

    Zitat Zitat von Honorarberater
    Danke für Ihre Unterstellungen, Hr. Irmscher. Ich habe gehofft, dass eine Diskussion mit Ihnen auf einer sachlichen Ebene möglich ist - dem ist wohl leider nicht so.

    Besten Dank trotzdem für Ihre Zeit und Mühe
    Wladimir Simonov
    Vielleicht war ich Ihnen auch zu sachlich?

    Hier mal ein Bericht aus der Financial Times Deutschland über Honorarvermittlung und Versicherungsmakler, die sich gerne "Honorarberater" nennen.

    Portfolio: Das große Provisionshonorarberatungschaos | FTD.de

    Viel Spass beim Lesen.

    Beste Grüße
    Alexander Irmscher

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